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FACHBAULEITERERKLÄRUNG
I. Bauleiterbestellung
In der Bausache:
Bauherr / Baugrundstück / Vorhaben:
bestelle ich für das gesamte Vorhaben für folgenden Aufgaben
Gewerk:
als Bauleiter Fachbauleiter
Name, Anschrift, Telefon:
Einen etwaigen Wechsel in der Person des Fach-/Bauleiters werde ich rechtzeitig mitteilen.
Ort, Datum Unterschrift des Auftragnehmers
II. Bauleitererklärung
Ich bin wie oben angegeben bestellt als Bauleiter Fachbauleiter
Ort, Datum Unterschrift des Fach-/Bauleiters
Zur Beachtung:
Auf die besonderen Pflichten der am Bau Beteiligten nach § 41 LBO, des Bauherren nach § 42 LBO und des Bauleiters und Fachbauleiters nach § 45 LBO wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Wortlaut des § 45 LBO: Bauleiter
(1)Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten, die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.
(2)hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, hat er den Bauherren zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich.
Dokument: F 5.1.5 Erstausgabe: 01.03.2016 Stand: 01.03.2016 / Version: 1.0 Ersteller: skr Datei: Fachbauleitererklaerung.docx/pdf Seite - 1 von 1