Fassadenarbeiten am Haus II des Berufsschulcampus Stralsund

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Vorpommern-RügenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.02.2026
Bekanntmachungsnummer
77782-2026
Verfahrensnummer
b1128170-8c8b-4870-ae9a-2d2c884fb412
CPV-Codes
45443000 · Fassadenarbeiten

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen schreibt Fassadenarbeiten für das Haus II des Berufsschulcampus im Rahmen der Modernisierungsarbeiten aus. Der Auftrag umfasst die Baustelleneinrichtung, Werkplanung, Fassadenbekleidungen aus Faserzement sowie Wärmedämmverbundsysteme (WDVS). Es handelt sich um ein offenes Verfahren.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Im Zuge der Modernisierungsarbeiten am Haus II auf dem Berufsschulcampus Stralsund sind Fassadenarbeiten auszuführen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · VOB 17-25O Errichtung eines Berufsschulcampus BA 1; VE 2-3070 Haus II Fassadenarbeiten

    Im Zuge der Modernisierungsarbeiten am Haus II auf dem Berufsschulcampus Stralsund sind Fassadenarbeiten auszuführen: - Baustelleneinrichtung, Werkplanung, statischer Nachweis - Fassadenbekleidung Faserzement-Platten - Fassadenbekleidung Unterschlag Dachterrasse Verwaltung - WDVS-Fassade UG

    Frist: 05.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 480099-2026
Vergleichbare Verfahren288vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag127 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 7 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
A2Ausbau 2000 Rostock GmbHRostock4306.07.2026484 Tsd. €steigend
RMRichardt Malerwerkstätten GmbH & Co. KGNeukirchen3018.08.2026157 Tsd. €steigend
PSPlückhahn Service GmbH StralsundStralsund2203.08.20261,2 Mio. €steigend
DDDähn Dienstleistungs- GmbHRostock2230.06.2026685 Tsd. €steigend
AGANDIC GmbHBerlin2229.06.2026107 Tsd. €steigend
BBBeksan Bau GmbHHamburg2229.06.2026100 Tsd. €steigend
JDJoachim Dulitz Glas- und Leichtmetallbau GmbHGuben2229.06.2026365 Tsd. €steigend
GGGotsch GmbHLangendorf2208.06.2026746 Tsd. €steigend
HOHoffmannStralsund / Langendorf2208.06.202648 Tsd. €steigend
G&Groth & Co. Bauunternehmung GmbHNeustrelitz2009.06.20261,6 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Mecklenburg-Vorpommern (85) · Bayern (51) · Nordrhein-Westfalen (29) · Baden-Württemberg (24) · Hessen (18) · Brandenburg (18)
LVLandkreis Vorpommern-RügenStralsund5111.09.2026
LVLandkreis Vorpommern-Rügen18437 Stralsund1717.08.2026
SGStadtverwaltung GörlitzGörlitz829.07.2026
LLLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der LandratParchim617.07.2026
LELandratsamt Erlangen-HöchstadtErlangen507.08.2026
LOLandratsamt Ostalbkreis - Zentrale VergabestelleAalen521.07.2026
SGStadt GrevesmühlenGrevesmühlen430.07.2026
LMLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg413.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Landkreis Vorpommern-Rügen

Aktiv seit 2025 · 64 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr64Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 64 seit 2025Spitze KW 8 · 2026 · 10

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
A2Ausbau 2000 Rostock GmbH306.07.2026561 Tsd. €
PSPlückhahn Service GmbH Stralsund203.08.20261,2 Mio. €
DDDähn Dienstleistungs- GmbH230.06.2026685 Tsd. €
BBBeksan Bau GmbH229.06.2026100 Tsd. €
JDJoachim Dulitz Glas- und Leichtmetallbau GmbH229.06.2026365 Tsd. €
AGANDIC GmbH229.06.2026107 Tsd. €
GGGotsch GmbH208.06.2026746 Tsd. €
HOHoffmann208.06.202648 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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