Fassaden- und Trockenbauarbeiten für die Erweiterung des Zentral-OPs

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.06.2026
CPV-Codes
Bau von Kliniken (45215130)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
373075-2026
Verfahrensnummer
1cb6607a-36d3-4422-b372-ed8892109be6

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Kreisklinikum Siegen GmbH schreibt Fassaden- und Trockenbauarbeiten für die Erweiterung des Zentral-Operationsbereichs am Klinikum in Siegen-Weidenau aus. Das Bauvorhaben umfasst unter anderem einen Anbau, eine Aufstockung und die Erweiterung des Zentral-OPs um zwei Operationssäle; die Angebotsfrist endet am 29. Juni 2026.

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Leistungsbeschreibung

Fassaden- und Trockenbauarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fassaden- und Trockenbauarbeiten - Klinikum Siegen - Erweiterung Zentral-OP

    Das Projekt "Erweiterung Zentral-OP" am Klinikum in Siegen-Weidenau umfasst zum einen die Erweiterung der bestehenden Liegendanfahrt um einen Technikraum und deren zweigeschossige Aufstockung sowie zum anderen den Anbau eines Sterilflurs im 1. OG an den bestehenden OP-Bereich. Im Zuge des Bauvorhabens werden große Bereiche des Zentral-OP und angrenzende Funktionsräume (Technik etc.) kernsaniert und teilweise umstrukturiert. Dabei soll der Zentral-OP um zwei weitere OP-Säle erweitert werden. Die gesamte Baumaßnahme findet im laufenden Krankenhausbetrieb statt, wodurch zum einen mehrere einzelne Bauabschnitte entstehen. Zum anderen müssen Provisorien erstellt werden. Der Bauablaufplan sieht zunächst die Erstellung des Rohbaus der Aufstockung der Liegendanfahrt sowie den Anbau des Sterilflurs in Leichtbauweise vor. Anschließend werden die Liegendanfahrt ausgebaut und im Innenraum die ersten Bereiche umgebaut. Der laufende Krankenhausbetrieb hat immer Vorrang vor den Baumaßnahmen! Der Krankenhausbetrieb kann daher jederzeit die Unterbrechungen der Baumaßnahme erforderlich machen. Auf die Mitarbeiter und Patienten ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Die mit der Bauleitung jeweils vor Ausführungsbeginn abzuklärenden Vorgaben zur Hygiene sind zu beachten. Auf Sauberkeit und Ordnung ist auf den gesamten Innen- und Außenflächen des Klinikgeländes zwingend zu achten. Die Arbeiten müssen möglichst staub- und geräuscharm durchgeführt werden.

    Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). 2. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis (§ 16a EU Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOB/A). 3. Im Falle der Nachforderung sind die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 Satz 1 VgV).

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

1. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). 2. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis (§ 16a EU Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOB/A). 3. Im Falle der Nachforderung sind die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 Satz 1 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 749229-2026

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