Malerarbeiten für die Erweiterung des Zentral-OPs am Klinikum Siegen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
15.12.2025
CPV-Codes
Bau von Kliniken (45215130)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
830911-2025
Verfahrensnummer
a9414724-27d3-4049-b8ac-052af65a2c56

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Kreisklinikum Siegen GmbH beauftragt Malerarbeiten im Rahmen der Erweiterung des Zentral-Operationsbereichs am Klinikum in Siegen-Weidenau. Das Bauvorhaben umfasst unter anderem die Erweiterung und Aufstockung der Liegendanfahrt, den Anbau eines Sterilflurs sowie die Sanierung und Umstrukturierung großer Bereiche des Zentral-OPs mit zwei zusätzlichen Operationssälen. Ein Ausführungszeitraum oder eine Frist ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Malerarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Malerarbeiten - Klinikum Siegen - Erweiterung Zentral-OP

    Das Projekt "Erweiterung Zentral-OP" am Klinikum in Siegen-Weidenau umfasst zum einen die Erweiterung der bestehenden Liegendanfahrt um einen Technikraum und deren zweigeschossige Aufstockung sowie zum anderen den Anbau eines Sterilflurs im 1. OG an den bestehenden OP-Bereich. Im Zuge des Bauvorhabens werden große Bereiche des Zentral-OP und angrenzende Funktionsräume (Technik etc.) kernsaniert und teilweise umstrukturiert. Dabei soll der Zentral-OP um zwei weitere OP-Säle erweitert werden. Die gesamte Baumaßnahme findet im laufenden Krankenhausbetrieb statt, wodurch zum einen mehrere einzelne Bauabschnitte entstehen. Zum anderen müssen Provisorien erstellt werden. Der Bauablaufplan sieht zunächst die Erstellung des Rohbaus der Aufstockung der Liegendanfahrt sowie den Anbau des Sterilflurs in Leichtbauweise vor. Anschließend werden die Liegendanfahrt ausgebaut und im Innenraum die ersten Bereiche umgebaut. Der laufende Krankenhausbetrieb hat immer Vorrang vor den Baumaßnahmen! Der Krankenhausbetrieb kann daher jederzeit die Unterbrechungen der Baumaßnahme erforderlich machen. Auf die Mitarbeiter und Patienten ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Die mit der Bauleitung jeweils vor Ausführungsbeginn abzuklärenden Vorgaben zur Hygiene sind zu beachten. Auf Sauberkeit und Ordnung ist auf den gesamten Innen- und Außenflächen des Klinikgeländes zwingend zu achten. Die Arbeiten müssen möglichst staub- und geräuscharm durchgeführt werden.

    Frist: 14.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). 2. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis (§ 16a EU Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOB/A). 3. Im Falle der Nachforderung sind die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 Satz 1 VgV).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

1. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). 2. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis (§ 16a EU Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOB/A). 3. Im Falle der Nachforderung sind die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 Satz 1 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 598686-2026

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