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Bezeichnung!der!Bauleistung:!
| A!-!2!2!-!2!5-0041-01 | K!1!0!!7!, !Onsdorf-Kümmern |
|---|---|
| 2!2!-!1!5!1!9-2 | K!1!!0!7!, !Onsdorf-Kümmern |
(wie!Aufforderung!bzw.!EU-Aufforderung!zur!Angebotsabgabe)!
Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen!
1.! Begriffsdefinition!
Die!Bezeichnungen!„Baustelle“!und!„Baubereich“!werden!in!folgendem!Sinne!verwendet:!
Baustelle:! Flächen,!die!der!Auftraggeber!zur!Ausführung!der!Leistung,!für!die!Baustelleneinrich- tung!und!zur!vorübergehenden!Lagerung!von!Stoffen!und!Bauteilen!zur!Verfügung! stellt,!zuzüglich!der!Flächen,!die!der!Auftragnehmer!darüber!hinaus!in!Anspruch! nimmt.!
Baubereich:! Baustelle!und!die!Umgebung,!die!durch!die!Ausführung!der!Bauarbeiten!beeinträch- tigt!werden!kann.!!
2.! Abrechnung!
Bei!elektronischer!Rechnungsstellung!(XRechnung)!hat!der!Auftragnehmer!die!Nachweise!gemäß!§! 14!Abs.!1!VOB/B!getrennt!und!vor!der!Rechnung!digital!an!den!Auftraggeber!zu!übergeben.!
Gegebenenfalls!sind!in!der!Vereinbarung!zur!Bauabrechnung!weitere!Festlegungen!zu!treffen.!
In!den!für!die!gemeinsamen!Feststellungen!zu!verwendenden!Aufmaßblättern!müssen!mindestens! folgende!Angaben!gemacht!werden:! · Auftragnehmer,! · Auftraggeber,! · Nummer!des!Aufmaßblattes,! · Bezeichnung!der!Bauleistung,! · Ordnungszahl!(OZ).!
Unmittelbar!über!der!Benennung!des!Aufstellers!und!dem!Datum!muss!das!Aufmaßblatt!den!Text! enthalten:!„Aufgestellt“.!
Jeder!Ansatz!der!Mengenberechnung!muss!einen!direkten!Bezug!zu!den!der!Abrechnung!zugrunde- liegenden!Feststellungen,!Zeichnungen!und!anderen!Belegen!haben.!Nur!der!Verweis!auf!frühere! Berechnungen!ist!nicht!zulässig.!!
3.! !1)!Getrennte!Rechnungserstellung!
Für!folgende!Leistungen!sind!getrennte!Rechnungen!zu!erstellen:!!
!
!
!
! !
Hinweis:!Bei!den!mit!„!1)!„!gekennzeichneten!Feldern!hat!die!Vergabestelle!durch!Ankreuzen!und!ggf.!durch!Eintrag!festzulegen,!ob! und!ggf.!inwieweit!die!darin!beschriebene!Regelung!Vertragsbestandteil!werden!soll.! 132!HVA!B-StB!Vorlage!Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen_RP!03-23! Seite!1!
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!
4.! !1)!Nachweis!der!Massen!
4.1! Der!Verbrauch!ist!durch!Vorlage!von!Wiegenachweisen!laufend!nachzuweisen.!
Die!Wiegenachweise!müssen!die!folgenden!Angaben!enthalten:! · Lieferwerk,! · Name!der!Baustelle,! · Bezeichnung!des!Wägegutes,! · Nummer!des!Wiegenachweises,! · Datum!und!Uhrzeit!der!Wägung,! · Taramasse!(T),!kein!gespeicherter!mittlerer!Tarawert!(PT),! · Bruttomasse!(B),! · Nettomasse!(N),! · Kennzeichnung!des!Fahrzeugs!(betriebseigene!Bezeichnung/amtliches!Kennzeichen).!
Die!Wiegenachweise!sind!vom!Bedienungspersonal!der!Schaufellader-!bzw.!Förderband-Waagen!zu! bestätigen!und!bei!der!Anlieferung!an!der!Verwendungsstelle!unverzüglich!dem!Auftraggeber!zu! übergeben.!
4.2! Der!Auftraggeber!kann!stichprobenartig!die!Masse!einzelner!Lieferungen!durch!Nachwiegen!des!be- ladenen!und!leeren!Fahrzeugs!nachprüfen!(Kontrollwägung).!
Hierbei!ist!der!Auftraggeber!berechtigt,!kontinuierlich!über!den!Zeitraum!der!Lieferungen,!bei!10!%! der!Lieferungen!Kontrollwägungen!durchführen!zu!lassen.!Diese!Kontrollwägungen!werden!dem! Auftragnehmer!nicht!gesondert!vergütet.!Die!Kosten!für!darüberhinausgehende!Kontrollwägungen! werden!vom!Auftraggeber!erstattet.!Zu!den!Kosten!der!Kontrollwägung!rechnen!alle!unmittelbar! (Transportkosten,!Wiegegebühren!usw.)!und!mittelbar!(Wertminderung!der!Ladung,!Einfluss!auf! den!Baustellenbetrieb!usw.)!durch!die!Kontrollwägung!entstehenden!Kosten,!jedoch!nicht!die!Kos- ten!für!die!Beaufsichtigung!der!Kontrollwägung!durch!den!Beauftragten!des!Auftraggebers.!Sofern! die!Kosten!zu!erstatten!sind,!sind!sie!im!Einzelnen!nachzuweisen.!
Wird!bei!einer!Kontrollwägung!eine!Unterschreitung!von!mehr!als!1!%!festgestellt,!erfolgt!ein!ent- sprechender!Abzug.!!
5.! !1)!Bauabrechnung!mit!IT-Anlagen!
Führt!der!Auftragnehmer!die!Abrechnung!ganz!oder!teilweise!mit!IT-Anlagen!aus!(Leistungsberech- nung),!so!gelten!zusätzlich!folgende!Bedingungen:!
5.1! Rechenverfahren/DV-Programme:!
Die!verwendeten!DV-Programme!müssen!den!in!der!„Sammlung!der!Regelungen!für!die!elektroni- sche!Bauabrechnung!(Sammlung!REB)“!enthaltenen!Allgemeinen!Bedingungen!(REB-Allg.)!und!Ver- fahrens-beschreibungen!(REB-VB)!entsprechen.!Andere!Rechenverfahren!dürfen!nur!mit!vorheriger,! in!Textform!festgehaltener!Zustimmung!des!Auftraggebers!verwendet!werden.!
!
!
Hinweis:!Bei!den!mit!„!1)!„!gekennzeichneten!Feldern!hat!die!Vergabestelle!durch!Ankreuzen!und!ggf.!durch!Eintrag!festzulegen,!ob! und!ggf.!inwieweit!die!darin!beschriebene!Regelung!Vertragsbestandteil!werden!soll.! 132!HVA!B-StB!Vorlage!Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen_RP!03-23! Seite!2!
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5.2! Vereinbarung:!
Vor!Beginn!der!Ausführung!(Vertragsfristen!gemäß!den!Besonderen!Vertragsbedingungen)!ist,!ggf.! getrennt!für!einzelne!Ordnungszahlen!(Positionen),!in!Textform!eine!Vereinbarung!zur!Bauabrech- nung!abzuschließen.!
5.3! Datenübergabe:!
Nach!Abschluss!der!Vereinbarung!zur!Bauabrechnung,!spätestens!vor!Beginn!der!Bauabrechnung! sind!vom!Auftragnehmer!für!die!vereinbarten!Datenarten!Testdaten!an!den!Auftraggeber!zu!über- geben.!
Eingabedaten!sind!digital!zu!liefern.!Diese!sind!erst!nach!Durchführung!der!Leistungsberechnung! herzustellen!und!eindeutig!zu!kennzeichnen.!In!der!Mengenberechnung!des!Auftragnehmers!ist!ein! Bezug!der!Eingabedaten!zu!den!Ausführungs-!bzw.!Abrechnungsunterlagen!herzustellen.!
5.4! Berichtigung!der!Leistungsberechnung:!
Werden!bei!Prüfung!der!Leistungsberechnung!fehlerhafte!Eingabedaten!oder!falsche!Rechenergeb- nisse!festgestellt,!so!ist!die!Leistungsberechnung!vom!Auftragnehmer!im!erforderlichen!Umfang!zu! wiederholen.!
5.5! Toleranz-Regelung!bei!Prüfberechnungen:!
Wird!die!vom!Auftragnehmer!aufgestellte!Abrechnung!vom!Auftraggeber!mittels!IT-Anlagen!geprüft! und!werden!dabei!Unterschiede!zwischen!den!jeweiligen!Ergebnissen!festgestellt,!dann!gelten!bei! Abweichungen!vom!Ergebnis!der!Prüfberechnung!bis!zu!0,2!‰!bei!jeder!Ordnungszahl!(Position)! eines!Berechnungsabschnitts!die!vom!Auftragnehmer!berechneten!Werte.!
Liegen!Abweichungen!außerhalb!dieser!Toleranz!von!0,2!‰,!teilt!der!Auftraggeber!zunächst!dem! Auftragnehmer!die!abweichenden!Ergebnisse!der!Prüfberechnung!mit!und!gibt!ihm!Gelegenheit!zur! Einsichtnahme!in!die!Prüfberechnung.!Es!gilt!in!diesem!Falle!das!jeweils!kleinere!Ergebnis,!falls!nicht! aufgrund!einer!vom!Auftragnehmer!verlangten!Aufklärung!der!Abweichungen,!Fehler!in!der!Leis- tungs-!bzw.!Prüfberechnung!festgestellt!und!berichtigt!werden.!!
5.6! Toleranz-Regelung!bei!Vergleichsberechnungen:!
Wird!die!vom!Auftragnehmer!aufgestellte!Abrechnung!vom!Auftraggeber!mit!einer!Vergleichsbe- rechnung!geprüft,!sind!in!der!Vereinbarung!zur!Bauabrechnung!in!Textform!Toleranzregelungen!zu! vereinbaren.!
Liegen!Abweichungen!außerhalb!der!vereinbarten!Toleranzgrenzen,!teilt!der!Auftraggeber!zunächst! dem!Auftragnehmer!die!abweichenden!Ergebnisse!der!Vergleichsberechnung!mit!und!gibt!ihm!Ge- legenheit!zur!Einsichtnahme!in!die!Vergleichsberechnung.!Es!gilt!in!diesem!Falle!das!jeweils!kleinere! Ergebnis,!falls!nicht!aufgrund!einer!vom!Auftragnehmer!verlangten!Aufklärung!der!Abweichungen,! Fehler!in!der!Leistungs-!bzw.!Vergleichsberechnung!festgestellt!und!berichtigt!werden.! 5.7! !1)!Maßnahmen!mit!mehreren!Kostenträgern!(Kostenteilung):!
Werden!die!Kosten!der!Maßnahme!zwischen!mehreren!Baulastträgern!aufgeteilt,!kann!in!der!Ver- einbarung!zur!Bauabrechnung!nachstehende!Vorgehensweise!vereinbart!werden:!
Der!Auftragnehmer!übergibt!dem!Auftraggeber!elektronische!Aufmaßdateien!in!der!Datenart!D11! mit!kumulierten!Mengenansätzen.!Die!gemeinsamen!Feststellungen!(z.B.!Aufmaße)!sind!dabei!ent- sprechend!zu!benennen!und!zu!gliedern.!Die!Mengenermittlung!nach!REB-VB!23.003!muss!im!Ad- ressbereich!der!D11-Datei!diese!Gliederung!wiedergeben.!
Der!Auftraggeber!weist!die!einzelnen!Leistungspositionen!entsprechend!der!Anlage!„CO-Struk- tur.xlsx,!Tabelle!CO-Struktur“!den!jeweiligen!Kostenträgern!zu.!Er!erstellt!entsprechende!Mengener-
Hinweis:!Bei!den!mit!„!1)!„!gekennzeichneten!Feldern!hat!die!Vergabestelle!durch!Ankreuzen!und!ggf.!durch!Eintrag!festzulegen,!ob! und!ggf.!inwieweit!die!darin!beschriebene!Regelung!Vertragsbestandteil!werden!soll.! 132!HVA!B-StB!Vorlage!Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen_RP!03-23! Seite!3!
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mittlungen!und!Prüfrechnungen!auf!der!Grundlage!der!(ungeprüften/geprüften)!D11-Datei!des!Auf- tragnehmers!und!übergibt!diese!dem!Auftragnehmer!als!PDF-Datei!spätestens!innerhalb!von!7! Werktagen!nach!Eingang!der!D11-Datei.!!
Auf!dieser!Grundlage!erstellt!der!Auftragnehmer!seine!Rechnungen!an!die!jeweiligen!Kostenträger.! Maßgeblicher!Zeitpunkt!für!die!Fälligkeit!der!Zahlungen!im!Sinne!von!§!16!VOB/B!ist!der!Zugang!der! jeweiligen!Rechnung,!nicht!der!D11-Datei.!
Alternativ!kann!der!Auftraggeber!dem!Auftragnehmer!die!CO-Struktur!in!digitaler!Form!zum!Ein- spielen!in!seine!AVA-Software!übergeben.!In!diesen!Fällen!reicht!der!Auftragnehmer!unmittelbar! die!nach!Kostenträgern!aufgeteilten!elektronischen!Aufmaßdateien!und!Rechnungen!ein.!!
6.! !1)!Aufrechnung!
Unter!Verzicht!auf!das!Erfordernis!der!Gegenseitigkeit!nach!§!387!BGB!willigt!der!Auftragnehmer! ein,!dass!Forderungen!der!Bundesrepublik!Deutschland!oder!des!Landes!Rheinland!Pfalz!oder!eines! Landkreises!des!Landes!Rheinland-Pfalz!an!den!Auftragnehmer!gegen!Forderungen!des!Auftragneh- mers!an!eine!dieser!Körperschaften!aufgerechnet!werden.!Diese!Einwilligung!erstreckt!sich!nur!auf! Bauverträge!im!Straßen-!und!Brückenbau!zwischen!den!vorgenannten!Körperschaften!und!dem!Auf- tragnehmer.!!
7.! !1)!Bauablaufplan!
Wenn!ein!Bauablaufplan!vorzulegen!ist,!gelten!folgende!Anforderungen:!
Der!Bauablaufplan!gehört!zu!den!durch!den!Auftragnehmer!zu!erstellenden!Ausführungsunterlagen.! Er!ist!dem!Auftraggeber!vor!Beginn!der!Arbeiten!zu!übergeben.!
Ein!Bauablaufplan!ist!die!grafische!Darstellung!der!organisatorischen!und!zeitlichen!Abläufe!aller! notwendigen!Arbeiten!sowie!deren!Abhängigkeiten!voneinander.!Bauablaufpläne!sind!als!Balken- plan!(Gantt-Diagramm)!oder!als!Weg-Zeit-Diagramm!einschließlich!des!kritischen!Weges!darzustel- len.!Der!kritische!Weg!ist!der!Weg!vom!Anfang!bis!zum!Ende!eines!Bauablaufplanes,!auf!dem!die! Summe!aller!Pufferzeiten!minimal!wird.!
Balkenpläne!stellen!die!zeitliche!Lage!der!einzelnen!Arbeitsschritte!(Vorgänge)!und!die!Dauer!der! Vorgänge!eines!Projektes!dar.!Im!Weg-Zeit-Diagramm!wird!neben!der!Dauer!und!dem!Termin!des! jeweiligen!Vorganges!auch!dessen!Ort!dargestellt.!!
Der!Detailierungsgrad!des!Bauablaufplanes!ist!dem!jeweiligen!Projekt!anzupassen.!Mindestens!die! Hauptgewerke!und!die!vertraglichen!Termine!(siehe!Besondere!Vertragsbedingungen)!sind!darzu- stellen.!Erfolgt!die!Bauausführung!nach!Teilabschnitten,!sind!diese!auch!im!Bauablaufplan!darzustel- len.!Bei!Notwendigkeit!sind!Verkehrsführungs-!und!Sperrphasen!sowie!Pufferzeiten!anzugeben.!
Während!der!Bauausführung!ist!durch!den!Auftragnehmer!ein!Vergleich!zwischen!Soll-!und!Ist-Ter- minen!vorzunehmen!und!der!Bauablaufplan!fortzuschreiben.!Der!Vergleich!zwischen!Soll-!und!Ist- Terminen!ist!darzustellen.!!
Die!Fortschreibung!des!Bauablaufplanes!wird!regelmäßig!bei!Änderungen!des!Bauablaufes!nötig.!
!
8.! Rechnungsstellung!
Bei!Abschlagsrechnungen!wird!die!Leistungsposition!„Baustelle!einrichten“!anteilig,!entsprechend! dem!Baufortschritt,!ausgezahlt,!es!sei!denn,!der!AN!liefert!nachprüfbar!anderslautende!Nachweise.!
Hinweis:!Bei!den!mit!„!1)!„!gekennzeichneten!Feldern!hat!die!Vergabestelle!durch!Ankreuzen!und!ggf.!durch!Eintrag!festzulegen,!ob! und!ggf.!inwieweit!die!darin!beschriebene!Regelung!Vertragsbestandteil!werden!soll.! 132!HVA!B-StB!Vorlage!Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen_RP!03-23! Seite!4!
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Grundsätzlich!sind!getrennte!Rechnungen!für!Baukosten!und!EI-Leistungen!zu!stellen,!darüber!hin- aus!können!weitere!getrennte!Rechnungen!erforderlich!sein.!Der!Mehraufwand!für!die!Erstellung! von!getrennten!Rechnungen!für!die!in!Ziffer!3!aufgezählten!Leistungen!ist!in!die!Baustellengemein- kosten!einzukalkulieren.!
Alle!Rechnungen,!sowie!die!rechnungsbegründenden!Unterlagen!sind!unter!Angabe!der!Projekt-Nr.! (z.!B.!BT-11!=!A.11-21.0038.01)!und!der!Referenz-Nr.!(z.!B.!BT-13!=!42!0003!3283),!unabhängig!vom! Auftragswert,!elektronisch!einzureichen.!Zudem!ist!eine!Leitweg-ID!(BT!10)!anzugeben,!welche!mit! dem!Zuschlagsschreiben!bekannt!gegeben!wird.!Erläuterungen!zu!Datenformat!und!erforderlichem! Inhalt!sind!der!Ausschreibung!als!Anlage!beigefügt!(Hinweis!zur!verpflichtenden!elektronischen! Rechnungsstellung).!Rechnungen,!die!nicht!elektronisch!eingereicht!werden,!können!nicht!bearbei- tet!werden.!Sie!begründen!auch!keinen!Zahlungsverzug.!
Für!die!elektronische!Einreichung!der!Rechnungen!stehen!folgende!Übermittlungswege!zur!Verfü- gung:! · E-Mail!an!den!Zentralen!E-Rechnungseingang!RLP!(ZRE-RLP@poststelle.rlp.de)! · Upload!der!extern!erstellten!E-Rechnung!im!Zentralen!E-Rechnungseingang!RLP! · Webformular:!Manuelle!Erfassung!der!E-Rechnung!über!den!Zentralen!E-Rechnungseingang! RLP! · Via!Peppol-Netzwerk!(Pan-European!Public!Procurement!OnLine)!
Für!die!Einreichung!ist!vorab!eine!Registrierung!erforderlich!–!ausgenommen!bei!Nutzung!von! Peppol.!Hinweise!und!Erläuterungen!zur!Registrierung!finden!Sie!unter!folgendem!Link:!https://e- rechnung.service.rlp.de/startseite.!
Der!Auftragnehmer!hat!sicherzustellen,!dass! · im!Rahmen!der!Rechnungsstellung!die!Angabe!einer!von!der!Adresse!des!Auftraggebers!und! ggf.!von!der!Lieferadresse!abweichende!Adresse!für!die!Vorlage!der!Rechnung!zum!Zwecke!ei- ner!automatisierten,!zentralen!Rechnungsbearbeitung!möglich!ist.! · auf!allen!Rechnungen!die!Referenznummer!des!Auftraggebers!enthalten!ist.!!
Fehlt!die!Referenznummer,!kann!sich!die!Zahlung!bis!zur!Ausstellung!einer!neuen,!mit!der!korrekten! Referenznummer!versehenen!Originalrechnung!verzögern.!Die!konkreten!Rechnungs-adressen!wer- den!dem!Auftragnehmer!im!Zuschlagsschreiben!bzw.!in!der!Bestellung!mitgeteilt.!!
9.! Landestariftreuegesetz!Rheinland-Pfalz!–!LTTG!
Nach!Maßgabe!des!„Landesgesetzes!zur!Gewährleistung!von!Tariftreue!und!Mindestentgelt!bei!öf- fentlichen!Auftragsvergaben“!(Landestariftreuegesetz!Rheinland-Pfalz!–!LTTG,!zuletzt!geändert! durch!Artikel!3!des!Gesetzes!vom!26.!November!2019!(GVBl.!S.!334)!BS!70-31!wird!folgendes!verein- bart:! · Der!Auftragnehmer!führt!für!sich!und!für!alle!seine!Nachunternehmer!prüffähige!und!vollstän- dige!Unterlagen!nach!§!6!Abs.!1!LTTG,!aus!denen!der!Auftraggeber!die!Einhaltung!der!Bestim- mungen!des!LTTG!jederzeit!entnehmen!kann.!Die!Einsichtnahme!ist!dem!Auftraggeber!jeder- zeit!gestattet.! · Die!Vertragspartner!vereinbaren!nach!Maßgabe!von!§!7!Abs.!1!LTTG!für!jeden!schuldhaften! Verstoß!des!Auftragnehmers!gegen!seine!Verpflichtungen!aus!den!§§!3!–!6!LTTG!oder!den!inso- weit!bestehenden!Pflichten!seiner!Nachunternehmer,!die!ihm!bekannt!sind!oder!die!er!kennen! musste,!eine!Vertragsstrafe!in!Höhe!von!1!%!der!Auftragssumme,!bei!mehreren!Verstößen! höchstens!10%!der!Auftragssumme.!Ist!die!verwirkte!Vertragsstrafe!unverhältnismäßig!hoch,!
Hinweis:!Bei!den!mit!„!1)!„!gekennzeichneten!Feldern!hat!die!Vergabestelle!durch!Ankreuzen!und!ggf.!durch!Eintrag!festzulegen,!ob! und!ggf.!inwieweit!die!darin!beschriebene!Regelung!Vertragsbestandteil!werden!soll.! 132!HVA!B-StB!Vorlage!Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen_RP!03-23! Seite!5!
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so!kann!sie!von!dem!öffentlichen!Auftraggeber!auf!Antrag!des!beauftragten!Unternehmens!auf! den!angemessenen!Betrag!herabgesetzt!werden.! · Dem!Auftraggeber!steht!bei!festgestelltem,!grob!fahrlässigem!oder!vorsätzlichem!Verstoß!ge- gen!die!Bestimmungen!des!LTTG!das!Recht!zur!fristlosen!Kündigung!aus!wichtigem!Grund!zu.! · Dem!Auftragnehmer!ist!bekannt,!dass!er!bei!festgestelltem,!grob!fahrlässigem!oder!vorsätzli- chem!Verstoß!gegen!die!Bestimmungen!des!LTTG!für!die!Dauer!von!bis!zu!3!Jahren!von!öffentli- chen!Auftragsvergaben!aller!Dienststellen!des!Landesbetriebes!Mobilität!Rheinland-Pfalz!aus- geschlossen!werden!kann.!Dieser!Ausschluss!wird!gesondert!festgestellt!und!dem!Auftragneh- mer!bekannt!gegeben.!!
10)! Digitale!Kommunikation!zu!Vertragsangelegenheiten!
10.1 Der!Auftragnehmer!ist!verpflichtet,!den!vertragsbezogenen!Schriftverkehr!mit!dem!Auftraggeber! grundsätzlich!in!Textform!(§!126b!BGB)!über!die!Kommunikationsfunktion!des!Vergabeportals! Rheinland-Pfalz!zu!führen,!die!bereits!im!Vergabeverfahren!zur!Angebotsabgabe!genutzt!wurde.!
10.2 Schlussverhandelte!Nachtragsangebote!sind!ausschließlich!über!diese!revisionssichere!Kommuni- kationsfunktion!einzureichen.!Zwischenstände,!Entwürfe!oder!nicht!abschließend!verhandelte! Nachtragsfassungen!sollen!nicht!über!die!Kommunikationsfunktion!des!Vergabeportals!übermit- telt!werden.!
10.3 Der!Auftragnehmer!erklärt!sich!damit!einverstanden,!dass!der!Auftraggeber!vertragsrelevante!Er- klärungen!und!Mitteilungen,!insbesondere!Mängelanzeigen,!Aufforderungen!zur!Mängelbeseiti- gung,!Schlusszahlungsmitteilungen,!Kündigungen,!„qualifizierte!Mängelrüge“!sowie!sonstige!nach! Vertrag!oder!VOB/B!vorgesehene!Erklärungen,!über!die!Kommunikationsfunktion!des!Vergabepor- tals!in!Textform!übermittelt.!Stellungnahmen!oder!Erwiderungen!des!Auftragnehmers!auf!diese! Schreiben!sind!ausschließlich!über!diese!Kommunikationsplattform!einzureichen.!
10.4 Mit!der!vertraglichen!Vereinbarung!der!Nutzung!des!Kommunikationsportals!gilt!eine!Erklärung! als!zugegangen,!sobald!sie!dem!Benutzerkonto!des!Auftragnehmers!im!Portal!bereitgestellt!und! dies!durch!das!vom!System!erzeugte!Übermittlungs-!oder!Zustellprotokoll!dokumentiert!ist.!Die! tatsächliche!Kenntnisnahme!oder!das!Öffnen!des!Dokuments!ist!für!den!Zugang!grundsätzlich! nicht!erforderlich.!Gesetzliche!Nachweisanforderungen!und!zwingende!Formvorschriften!bleiben! unberührt.!!
10.5 Zwingende!gesetzliche!Formvorschriften!oder!zwingende!Formvorgaben!der!VOB/B!bleiben!von! dieser!Regelung!unberührt.!
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Hinweis:!Bei!den!mit!„!1)!„!gekennzeichneten!Feldern!hat!die!Vergabestelle!durch!Ankreuzen!und!ggf.!durch!Eintrag!festzulegen,!ob! und!ggf.!inwieweit!die!darin!beschriebene!Regelung!Vertragsbestandteil!werden!soll.! 132!HVA!B-StB!Vorlage!Weitere!Besondere!Vertragsbedingungen_RP!03-23! Seite!6!