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, Anhang 1 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Vergabe Dienstleistungen Facility Management, Grünschnitt und Winterdienst in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung
Inhalt A. Präambel ............................................................................................................................... 2 B. Allgemeine Regelungen ....................................................................................................... 3 I. An- und Abmeldung ........................................................................................................... 3 II. Abstimmung ...................................................................................................................... 4 III. „Blackout“ ........................................................................................................................ 5 IV. Frauenbereiche ................................................................................................................ 5 V. Jobbörse ........................................................................................................................... 5 VI. Ehrenamt .......................................................................................................................... 6 VII. Medienverbrauch ............................................................................................................ 7 VIII. Personal ......................................................................................................................... 7 IX. Hausrecht ......................................................................................................................... 8 X. Räumlichkeiten ................................................................................................................. 8 XI. Übernahme der Verkehrssicherungspflichten ............................................................... 9 XII. Arbeitsgeräte ................................................................................................................. 10 C. Zu erbringende Leistungen: Facility Management (Haustechnik) ................................... 10 I. Reparaturarbeiten ............................................................................................................ 11 II. Kosten .............................................................................................................................. 15 III. Heizperiode ..................................................................................................................... 16 IV. Personalanforderungen ................................................................................................ 16 V. Unterstützung RDL ......................................................................................................... 17 D. Zu erbringende Leistungen: Grünschnitt/ Grünpflege .................................................... 17 I. Allgemein .......................................................................................................................... 17 II. Einzelleistungen .............................................................................................................. 17 III. Entsorgung ..................................................................................................................... 18 IV. Lagerflächen .................................................................................................................. 18 V. Personalanforderungen ................................................................................................. 19 E. Zu erbringende Leistungen: Winterdienst ........................................................................ 19 I. Allgemein .......................................................................................................................... 19 II. Bereitschaft ..................................................................................................................... 20 III. Einzelleistungen ............................................................................................................. 20 IV. Streumittel ...................................................................................................................... 21 V. Lagerflächen ................................................................................................................... 21 VI. Personalanforderungen ................................................................................................ 22 1 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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A. Präambel
Die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sind Einrichtungen des Landes
NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung).
In der Zentralen Unterbringungseinrichtung sind neben Beschäftigten der
Bezirksregierung Düsseldorf ein Betreuungsdienstleister (BDL), ein
Sicherheitsdienstleister (SDL), ein Sanitätsdienstleister (SanDL), ein
Verpflegungsdienstleister (VDL) und ein Reinigungsdienstleister (RDL) tätig. Darüber
hinaus gibt es eine unabhängige soziale Beratung für Flüchtlinge im Haus.
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung betrifft die Dienstleistung Facility
Management, Grünschnitt und Winterdienst.
Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der Bezirksregierung Düsseldorf vor
Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind
Ansprechpartner*innen für alle Beteiligten vor Ort. Die Letztentscheidungskompetenz
für alle in der Unterbringungseinrichtung aufkommenden Kompetenzstreitigkeiten liegt
bei den Mitarbeiter*innen des Landes – hierbei insbesondere der Einrichtungsleitung.
Damit ist kein fachliches Weisungsrecht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten
des AN verbunden. Die Aufbauorganisation ergibt sich aus Anhang 8: Muster-
Organigramm.
Der AN koordiniert und organisiert den störungsfreien Betrieb im Hinblick auf das
Facility Management, den Grünschnitt und den Winterdienst.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Vorgaben sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zwingend vom AN
und seinen Mitarbeitenden einzuhalten. Hierfür ist ausschließlich der AN verantwortlich.
Dies gilt auch für die Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende
feuerpolizeiliche Vorschriften. Der AN hat die allgemeinen brandschutzrechtlichen
Anforderungen zu beachten, die sich grundsätzlich aus dem Bauordnungsrecht
ergeben.
2 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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Beim Einsatz von Gefahrstoffen verpflichtet sich der AN:
• sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz zu
unterweisen und dies zu dokumentieren
• sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren zu
informieren und auf geeignete Schutzmaßnahmen hinzuweisen
• Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole
zu kennzeichnen
• die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und
Unfallverhütung einzuhalten
• sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten
• den AG über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe vorab und bei jeder Änderung
unaufgefordert schriftlich zu informieren
Der AN stellt sicher, dass von den von ihm angeschafften bzw. in die Einrichtung
eingebrachten beweglichen Gegenständen wie z.B. Geräten, Ge- und
Verbrauchsmaterialen etc. keine Gefahren ausgehen und diese den einschlägigen
Bestimmungen und Vorschriften entsprechend verwendet werden. Bei der Ausstattung
achtet der AN auch auf den präventiven Brandschutz.
B. Allgemeine Regelungen
In der Zentralen Unterbringungseinrichtung werden die nachfolgend näher
beschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung einrichtungsspezifischer
Besonderheiten gemäß dem Anhang 10 (sog. „einrichtungsspezifische Liste“)
erbracht.
Die Leistungen haben in einer Unterbringungseinrichtung des Landes NRW zu
erfolgen, so dass die Leistungserbringung gewissen Regularien unterfällt. Den
konkreten Leistungen wird daher Folgendes vorangestellt:
I. An- und Abmeldung
Die Mitarbeitenden des AN melden sich bei jedem Betreten und Verlassen des
3 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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Einrichtungsgeländes bei dem Sicherheitsdienstleister an der Pforte namentlich an
bzw. ab. Bei Bedarf kann statt der namentlichen Erfassung eine alternative Form der
eindeutigen Identifikation mit dem SDL abgestimmt werden (z.B. die Nutzung des
Erfassungssystems des SDL). Die Erfassung ist aus Sicherheitsgründen für einen
Evakuierungsfall zwingend erforderlich.
II. Abstimmung
Es ist eine Ansprechperson für die Einrichtungsleitung zu benennen sowie für Dritte, die
ebenfalls in der Aufnahmeeinrichtung tätig sind, insbesondere für
-
den Betreuungsdienstleister
-
den Sicherheitsdienstleister
-
den Dienstleister der Sanitätsstation
-
den Verpflegungsdienstleister
-
den Reinigungsdienstleister
-
die soziale Beratung von Flüchtlingen
Der AN hat sich – bei Aufnahme seiner Tätigkeit – mit dem Betreuungsdienstleister
und bei Bedarf mit den anderen Dienstleistern abzustimmen. Der
Betreuungsdienstleister ist dem AN gegenüber nicht weisungsbefugt. Bei Weisungen
an den AN handelt der Betreuungsdienstleister stets im Auftrag des AG.
Sofern Unstimmigkeiten zwischen den oben genannten in der Aufnahmeeinrichtung
tätigen Dienstleistern bestehen, sind diese mit der Einrichtungsleitung zu besprechen.
Im Zweifel entscheidet die Einrichtungsleitung abschließend
In Abstimmung mit der Einrichtungsleitung finden Dienstbesprechungen zwischen den
vor Ort tätigen Dienstleistern und dem AG statt. Bei Bedarf kann die Teilnahme des
4 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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AN erforderlich sein. Wird der AN zur Teilnahme aufgefordert, ist eine solche
verpflichtend. Besprechungen sowie die Rücksprache mit den anderen Dienstleistern
erfolgen regelmäßig durch den Ansprechpartner des AN vor Ort.
III. „Blackout“
Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben müssen auch im Falle eines
Strom- und/oder Gasausfalles (sogenannter „Blackout“) o. ä. so gut wie möglich
aufrechterhalten werden. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben
müssen dann ohne technische Hilfsmittel erfüllt werden. In enger Abstimmung mit dem
AG ist für den eingetretenen Einzelfall abzustimmen, welche Bereiche zwecks
Einsparung des Energieverbrauchs vorrübergehend nicht betrieben werden und
welche Alternativen geplant werden können.
IV. Frauenbereiche
In reinen Frauenbereichen ist weibliches Personal einzusetzen. Sofern dies nicht
möglich ist, ist eine Begleitung des Facility Management Personals durch weibliches
Personal des Betreuungsdienstleisters erforderlich.
V. Jobbörse
Der Betreuungsdienstleister eruiert die Möglichkeiten zur Einbindung von
untergebrachten Personen in den FM - Betrieb der Aufnahmeeinrichtung und ist für die
Jobbörse hauptverantwortlich. Hierzu stimmt sich der AN erstmals zu Beginn der
Leistungsaufnahme mit dem Betreuungsdienstleister ab, welche Einsatzgebiete im
Bereich des Facility Managements, des Grünschnitts und des Winterdienstes als
Angebot im Rahmen der Jobbörse in Betracht kommen. Diese Abstimmung erfolgt
fortlaufend. Die Meldung der möglichen Einsatzgebiete und deren Umfang ist
verpflichtend.
Die Arbeitsgelegenheiten sind nur dann in die Jobbörse aufzunehmen, wenn sie einen 5 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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unmittelbaren Bezug zu der Einrichtung haben und mindestens stundenweise
angeboten werden können. Der Einsatz der untergebrachten Personen darf nur
zusätzlich erfolgen. Die FM - Arbeiten können also nicht allein den untergebrachten
Personen aufgegeben werden. Die über die „Jobbörse“ vergebenen
Arbeitsgelegenheiten sind durch den AN nicht einzupreisen oder dürfen in seiner
Kalkulation keine Berücksichtigung finden.
Sofern eine untergebrachte Person im Rahmen der Jobbörse eine Tätigkeit im
Einsatzgebiet des AN wahrnimmt, sind die Anfangs- und Endzeiten von dem FM-
Personal zu dokumentieren und anschließend dem Betreuungsdienstleister
mitzuteilen. Im Falle einer Schlechtleistung ist der Betreuungsdienstleister und der/ die
Arbeitende zu informieren mit dem Ziel, Verbesserungen zu erreichen. Die Jobbörse
verfolgt über die eigentliche Arbeitsleistung hinausgehende Ziele wie Förderung von
Teilhabe und Integration.
Die für die Tätigkeit notwendige Schutzausrüstung und notwendigen Materialien sind
durch den AN zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für notwendige Schutzkleidung für
die Bewohnenden trägt der BDL. Der AN hat sich mit diesem abzustimmen.
Die Teilnahme der untergebrachten Personen an der Jobbörse ist freiwillig. Eignung
und Gesundheit für die Ausführung der angebotenen Tätigkeit sind vorausgesetzt und
ist durch den BDL und den AN festzustellen. Die eingebundene untergebrachte Person
ist arbeitsunfähig, wenn ihm oder ihr durch die Aufnahme oder Fortsetzung der
Arbeitsgelegenheit eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung drohen kann.
VI. Ehrenamt
Der Auftragnehmer stimmt sich mit dem Betreuungsdienstleister ab, ob ein Einsatz von
ehrenamtlich tätigen Personen im Bereich des Facilitymanagements (z.B. im Hinblick auf
handwerkliche Angebote) möglich ist.
6 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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VII. Medienverbrauch
Heizung, Wasser und elektrische Energie werden von dem AG unentgeltlich zur
Verfügung gestellt. Ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Ressourcen ist
zu gewährleisten.
VIII. Personal
Der Personalschlüssel für die Dienstleistung wird festgesetzt auf zwei Vollzeitstellen-
Äquivalente (VZÄ). FM-Arbeiten sind montags bis freitags zu Bürozeiten grundsätzlich
zwischen 7h und 16h zu erbringen im Umfang von mindestens 38,5h Wochenstunden je
VZÄ. Personal für Zusatzarbeiten für Grünschnitt und ggf. Winterdienst hat der AN
eigenverantwortlich und ggf. zusätzlich bei Bedarf auf Anforderung des AG zu stellen.
Hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen wird auf Anhang 9 verwiesen.
- Weitere Anforderungen
Darüber hinaus bestehenden die folgenden weitergehenden Anforderungen:
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten, die den bestehenden
hygienischen Anforderungen genügt. Die eingesetzten Beschäftigten müssen diese
Dienstkleidung tragen. Die Dienstbekleidung wird vom AN jeweils in angemessenen
Zeitabständen bzw. soweit dies aus hygienischen Gründen geboten ist, gereinigt. Auf ein
ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt.
Der AN stellt sicher, dass von seinem Personal keine betriebsfremden Personen in das
Objekt mitgebracht werden; hierbei sind auch die Kinder der Beschäftigten
eingeschlossen.
Gewünscht ist der Einsatz von männlichem als auch weiblichem Personal.
Bei Ausfall (z.B. Urlaub, Fortbildung oder Krankheit) ist die Vertretung durch
mindestens entsprechend qualifiziertes Personal zu gewährleisten; die Einrichtung
eines Bereitschaftsdienstes ist nicht ausreichend.
7 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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- Einweisung
Der AN weist die vor Ort tätigen Mitarbeitenden in die Tätigkeiten und sonstigen
Erfordernisse ein. Der AN erstellt diesbezüglich eine Dienstanweisung an seine
Mitarbeitenden. Die Dienstanweisung ist auf Verlangen des AG vorzulegen.
- Zeiterfassung
Der AN verpflichtet sich, die Arbeitszeit der Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Der
AN verpflichtet sich zudem, dem AG monatlich unaufgefordert die tatsächlich im
jeweiligen Objekt eingesetzten Produktivstunden auf Grundlage des elektronischen
Zeiterfassungssystems nachzuweisen. Die Übermittlung der Daten ist eine
Voraussetzung für die Prüffähigkeit der Rechnung. Dem AG steht ein Wahlrecht zu,
welche Art der Übermittlung er wünscht.
IX. Hausrecht
Der AG verfügt über das Hausrecht für die Einrichtung. Bei Abwesenheit des Personals
des AG liegt das Hausrecht bei der Betreuungsdienstleitung.
X. Räumlichkeiten
Der AG stellt dem AN die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten im
Rahmen der örtlichen Gegebenheiten miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung, d.h.
die grundstücks- und gebäudebezogenen Gebühren werden vom AG übernommen.
Die Kosten für Rundfunkgebühren trägt der AN.
Bei den Räumlichkeiten handelt es sich wesentlich um ein Büro sowie Sanitär- und
ggf. Umkleideräume. Ggf. hat sich der AN die Räumlichkeiten mit anderen
Dienstleistern zu teilen. Nähere Angaben zu den Räumlichkeiten finden sich in der
einrichtungsspezifischen Liste (Anhang 10).
Der AN wird die ihm überlassenen Räumlichkeiten nach eigenem Bedarf und auf
eigene Kosten zweckmäßig ausstatten. Er wird die nötige ADV / EDV / IT / Kopierer
8 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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auf eigene Kosten und im eigenen Namen aufbauen. Hierzu gehören auch ein
Festnetzanschluss bzw. Telekommunikationsdienstleistungsverträge, die zur primären
Aufgabenerfüllung des AN geschlossen werden. Der AG sorgt für die nötigen
Stromleitungen in den Gebäuden. Elektrische Geräte müssen nach Maßgabe der
Rechtslage über einen gültigen E-Check oder gleichwertig verfügen.
Der AN trägt alle Sach- und Verbrauchskosten (Papier, Druckerpatronen etc.), die im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei ihm anfallen.
XI. Übernahme der Verkehrssicherungspflichten
Der AG überträgt dem AN die Verkehrssicherungspflicht auf der Liegenschaft. Der AN
haftet für jedes Verschulden. Der AN stellt den AG entsprechend frei.
Hierzu gehören insbesondere die Feststellung, die Sicherung und die Beseitigung aller
potentiellen Unfallgefahren im Innen- und Außenbereich, sofern bauliche Maßnahmen
nicht berührt werden, sowie unverzügliche Meldungen an das Personal des AG bei
Feststellung von Gefahren. In den Wintermonaten (ab etwa Oktober bis ca. März, ggf.
später) gilt die Verkehrssicherungspflicht insbesondere für alle Tätigkeiten der
Schneeräumung und Streuung gegen Glätte (s. LB Ziffer E.).
Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Entfernung von Moos
und Algenbewuchs. Dies ist insbesondere auf den Balkonen zu beachten (s. LB Ziffer
D.).
Der AN wird dafür Sorge tragen, dass das Mobiliar im Kantinenbereich in einem
verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Grundsätzlich muss bei Gefahr in Verzug (insbesondere Brandmeldung,
Wasserschaden und vor allem bei Personengefährdung) unverzüglich reagiert
werden. Der Schutz von Personen, Gebäuden, Anlagen Sach- und Wertgegenständen
ist sicherzustellen, soweit dies im Möglichkeitsbereich des AN liegt.
9 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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XII. Arbeitsgeräte
Der Auftragnehmer stellt für die auszuführenden Arbeiten die erforderlichen
Maschinen und Geräte.
Die einzusetzenden Geräte müssen modernen, technischen Standard aufweisen. Sie
müssen für einen professionellen Einsatz geeignet sein und in diesem gehalten
werden. Geräte und Maschinen, die eine Verschlimmerung des vorhandenen
Zustandes verursachen könnten, dürfen nicht verwendet werden. Elektrische Geräte
müssen den VDE/GS-Bestimmungen entsprechen oder gleichwertig sein.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine eingesetzten elektrischen
Betriebsmittel regelmäßig auf seine Kosten entsprechend der Vorschriften DGUV
Vorschrift 3 (früher BGV A3) überprüft wurden. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen
dem Auftraggeber die Erstprüfung bzw. die regelmäßige Wiederholungsprüfung
nachzuweisen.
C. Zu erbringende Leistungen: Facility Management (Haustechnik)
Die nachfolgenden Arbeiten sind durch das Personal des AN montags bis freitags zu
Bürozeiten auszuführen. In der Zeit zwischen 08.00 bis 16:00 Uhr hat das Personal für
die Einrichtungsleitung vor Ort erreichbar und ansprechbar zu sein.
Ausführungsort für die ausgeschriebenen Leistungen sind die in der Ausschreibung
bezeichneten Räumlichkeiten und Anlagen.
Sämtliche von der Haustechnik selbst festgestellte Schäden, Beschädigungen,
maßgebliche Änderungen oder Schwankungen der Verbräuche von Heizöl sind der
Einrichtungsleitung täglich zu melden und zu bearbeiten. Die Meldepflicht bezieht sich
auch auf Verbesserungsvorschläge zum technischen Gebäudemanagement bzw.
Betriebsabläufe. Schäden, Beschädigungen, sonstige Veränderungen zum Nachteil
der Immobilie, die von anderen in der Einrichtung tätigen Dienstleistern festgestellt
werden, gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet des Facility-Managements.
Der AN stellt Facility-Management Personal für die folgenden Aufgaben:
10 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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I. Reparaturarbeiten
- Allgemeine Aufgaben
• Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes der
Einrichtung
• Kontrollen auf Dach- und Wasserschäden
• Entrümplungs- und Aufräumarbeiten
• Trockenbau
• Hinweisbilder aufhängen und austauschen
• Lampen aufhängen bei bestehendem Anschluss
• Auswechseln von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren
• Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
• Malerarbeiten
• Entgegennahme von Störungsmeldungen und deren zeitnahe Abwicklung,
insbesondere in Bezug auf o Rohrbruch
o Stromausfall
o Brandmeldeanlage/Rauchmelder
o Ausfall von Sanitäreinrichtungen, Verstopfungen etc.
o Defekte an Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Fenster, Türen,
Thermostate, Sanitäreinrichtungen etc.)
o Defekte im Außenbereich (z.B. an Zäunen, Toren, Beleuchtung, Spiel- und
Sportgeräte etc.)
• Zeitnahes Ausführen kleinerer Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten (z.B. bei
Schrankschließeinrichtungen, Einbaumöbel, Fensterbeschläge, Türgriffe,
Schlossaustausch, Thermostate, WC-Sitze, Wasserhähne, verstopfte
Sanitärleitungen etc.)
• Überwachung der technischen Räume wie Öllager, Heizungsraum, Kellerräume,
Abstellräume, Waschküchen, Fahrradräume, Abfallcontainer etc.
• Betriebsüberwachung der zentralen Versorgungs- und
Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Gas, Heizung, Elektrizität)
• tägliche Kontrolle der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge auf
11 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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umfassende Nutzbarkeit einschließlich Kontrolle der Fluchtwegbeschilderung
und ggf. Freiräumung
• Kontrolle und ggf. Reparatur der bei Auszug freiwerdenden Zimmern – die Zimmer
sind auf ihren Zustand bzw. Sicherheit hin zu prüfen; notwendige Reparaturen
wegen Mängeln sind unverzüglich einzuleiten oder durchzuführen
Zustandsabhängig können weitere Leistungen anfallen, insbesondere
-
Ausgussabfluss reinigen
-
Waschbeckenablauf reinigen
-
Boiler und Untertischboiler entkalken
-
Terminüberwachung der Wartungspflicht einschließlich der
Brandschutzeinrichtungen
- Bei Leerstand der Einrichtung ggfs. die Leitungen spülen
Die Liste ist nicht abschließend.
Der AN erbringt die genannten allgemeinen Aufgaben auch im Küchenbereich/
Ausgabe. Ausgenommen sind Reparaturen an Geräten des
Verpflegungsdienstleisters im Küchen- und Ausgabebereich.
Der AN zudem ist für die Beschaffung von Ersatzteilen auf den Bewohnertoiletten (z.B.
Spiegel, Waschbecken u. Urinale) zuständig.
- Durchführung
Der AN kontrolliert die Reparaturbedarfe in der Einrichtung und führt die
Reparaturarbeiten durch. Bei Defekten bzw. notwendigen Reparaturen ist die
Einrichtungsleitung zu informieren. Dies gilt auch für die Räumlichkeiten, die von der
Bezirksregierung genutzt werden. Zusätzlich kann er von dem Betreuungs- und
Sicherheitsdienstleister im Auftrag des AG oder der Einrichtungsleitung über
Auffälligkeiten/Reparaturbedarfe informiert werden. Nach der Erledigung der
mitgeteilten Reparaturbedarfe ist die Einrichtungsleitung erneut zu informieren.
Es sind auch in bewohnten Zimmern die unbedingt notwendigen Reparaturen
12 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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durchzuführen. In diesen Fällen erhält das Personal des AN eine Information von BDL
im Auftrag der Bezirksregierung oder von den Mitarbeitenden der Bezirksregierung
direkt. Die Einrichtungsleitung ist zu informieren, sobald die Reparaturen durchgeführt
worden sind.
- Laufende Tätigkeiten zur Geländeinstandhaltung
• Dazu gehört das Mähen der Rasenflächen und die Entfernung von Unkraut; dabei
muss das Intervall des Rasenmähens so gewählt werden, dass ein Betreten und
Bespielen der Rasenflächen möglich ist. Dies bedeutet, dass in den
Sommermonaten in einem 7-14-tägigen Intervall Rasen gemäht werden muss,
während in den Frühjahrs – und Herbstmonaten auch ein ca. 21-tägiges Intervall
ausreichend sein kann. Auf Verlangen der Einrichtungsleitung ist das Rasenmähen
auch außerhalb des Intervalls zeitnah durchzuführen.
• Bei Bedarf Maßnahmen zur Regenerierung des Rasens (z.B. Vertikutieren, Düngen
oder Nachsähen) sowie Stechen der Rasenkanten für eine saubere Kante zwischen
Rasenfläche und angrenzendem Bereich
• Witterungsabhängige Wässerung von Pflanzen wie Stauden, Bäumen und
Grasflächen, insbesondere im zweiten und dritten Quartal
• Die zeitnahe Beseitigung von herabfallendem Laub auf dem gesamten Gelände,
insbesondere auf Treppen und im Eingangsbereich
• Entfernung von Moos
• Tägliche Sichtreinigung /maschinelle Reinigung von Unrat, Laub und Beseitigung
unerwünschten Aufwuches auf sämtlichen befestigten Gehwegen, Straßen und
Plätzen unter Beachtung der jeweils örtlich gültigen Straßenreinigungssatzung;
dies umfasst auch die Beseitigung und Entsorgung von Fremdkörpern (Abfall, Müll,
etc.)
• Tägliche Beseitigung von Unrat auf allen Grünflächen einschließlich der Wege
• Dachrinnenreinigung
• Sichtkontrolle und Beibehaltung der Begehbarkeit des Außenzauns von der
Innenseite der Liegenschaft
13 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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- Entsorgung
Das Personal des AN kontrolliert, ob die Entsorgung auf dem Gelände der
Aufnahmeeinrichtung ordnungsgemäß erfolgt. Soweit Sammelstellen für Abfall
eingerichtet sind, kontrolliert und ggf. repariert der AN diese und hält diese sauber.
Soweit erforderlich transportiert der AN die Abfallcontainer zur Abholstelle und nach
erfolgter Entsorgung des darin befindlichen Abfalls wieder an die Sammelstelle.
Die Kosten für die Mülltonnen trägt der AG. Der AN verpflichtet sich, seinen Müll
entsprechend der Vorgaben zu trennen und möglichst platzsparend zu entsorgen (z.B.
Kartons vor der Entsorgung in Teilstücke zerkleinern).
Seinen Sondermüll, der aufgrund der Menge oder der Beschaffenheit nicht in den
aufgestellten Mülltonnen entsorgt werden kann, entsorgt der AN auf eigene Kosten (z.B.
Grünschnitt).
Eine andere Regelung ist in Absprache in der einzelnen Einrichtung mit den
Dienstleistern vor Ort sowie der Einrichtungsleitung ist möglich. Eine solche Absprache
ist schriftlich zu dokumentieren. Eine Kostenersparnis ist an den AG weiterzugeben
und die Vergütung entsprechend zu senken.
- Legionellenuntersuchung
Sofern durch zentrale Warmwasserspeicher Duschen mit Warmwasser versorgt
werden, ist durch den AN einmal jährlich eine orientierende Untersuchung auf
Legionellen entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung erforderlich. Die
Kosten trägt der AN.
- Arbeits- und Umweltschutz
Die Leistungen sind so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der
Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden.
Soweit erforderlich, hat der AN die gebotenen Sicherungsmaßnahmen zu treffen und
entsprechende Hinweise an der Gefahrenstelle anzubringen.
14 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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II. Kosten
Die Kosten für Lohn und notwendige Kleinteile und Hilfsstoffe werden nicht gesondert
vergütet und müssen in die allgemeine Vergütung einkalkuliert werden. Unter
notwendige Kleinteile und Hilfsstoffe fallen solche, die im Einzelnen eine Wertgrenze
von 15,00 € nicht überschreiten.
Die benötigten technischen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel werden vom AN gestellt,
soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Der AN hat zusätzlich zur allgemeinen Vergütung einen Betrag von 15.000 € für
Reparaturarbeiten einzuplanen, die nicht mit den genannten Kleinteilen und
Hilfsstoffen behoben werden können.
Der Betrag von 15.000 € gilt pro Kalenderjahr. Bei unterjähriger Laufzeit im Jahr des
Vertragsbeginns / Vertragsende vermindert sich der Betrag anteilig entsprechend der
Anzahl der Monate.
Der Betrag ist bei der Durchführung eigener Reparaturarbeiten zu nutzen sowie in
Einzelfällen bei den Kosten externer Firmen. Zur Berücksichtigung von Lohnkosten
externer Firmen müssen diese im Voraus durch den AG genehmigt werden.
Bei der Durchführung eigener Reparaturarbeiten gilt, dass diese grds. nur dann in den
15.000,00€ Etat einzurechnen sind, wenn die Einzelreparatur 1.000,00€ netto nicht
überschreitet. Andernfalls sind die Arbeiten dem AG gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Durchführung einer die 1.000,00€-Grenze überschreitenden Arbeit muss vorher
durch den AG genehmigt werden.
Sofern die sich hieraus ergebenden Kosten für Material und im Einzelfall auch für
entstandene Lohnkosten von externen Firmen den Betrag von 15.000 € pro
Kalenderjahr übersteigen und nicht durch schuldhaftes Verhalten des AN oder eines
seiner Erfüllungsgehilfen (einschließlich Vandalismusschäden durch vorsätzliche
Zerstörung oder Beschädigung) verursacht worden sind, erhält der AN die den
15 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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vorgenannten Betrag übersteigenden Kosten ohne Aufschlag vom AG gegen Vorlage
der Belege erstattet. Vandalismusschäden, die von Dritten (dazu zählen auch
Bewohnerinnen oder Personen, die keine Mitarbeiterinnen oder Erfüllungsgehilfen
des AN sind) verursacht werden, werden bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze
berücksichtigt. Der AN zeigt dem AG schriftlich unter Vorlage der Belege an, wenn der
o.g. Betrag aufgebraucht ist. Unabhängig davon ist die 15.000€ Liste dem AG
monatlich unaufgefordert und auf Verlangen des AG auch ggf. häufiger zur Kenntnis
zu bringen.
Grundsätzlich gehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle im Rahmen von
Reparaturarbeiten angeschafften Materialien in das Eigentum des AG über.
III. Heizperiode
Der Auftragnehmer stellt während der Heizperiode eine Rufbereitschaft.
Der Auftragnehmer stellt damit während der Heizperiode grds. im Zeitraum vom 01.
Oktober bis zum 30. April des Folgejahres sicher, dass in Notfällen die erforderlichen
Maßnahmen unverzüglich durchgeführt sowie Störungen behoben werden.
IV. Personalanforderungen
Hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen wird auf Pkt. B. VII. verwiesen.
Darüber hinaus bestehen für das unter Pkt. C genannte Personal die folgenden
weitergehenden Anforderungen:
- erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in einem gewerblich-technischen oder
handwerklichen Beruf, wie z. B. Elektro-Installateur, Schlosser,
Heizungsinstallateur – bei Einstellung mehrerer Personen achtet der AN darauf,
dass diese aus unterschiedlichen Fachrichtungen stammen
- handwerkliches Geschick auch außerhalb des erlernten Berufs
16 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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- wünschenswert: Fortbildung zur Sicherheitsbeauftragten /zum
Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz
Das Personal des AN benötigt die gesetzlich und technisch notwendigen
Unterweisungen auf den jeweiligen Geräten. Die entstehenden Kosten trägt der AN.
V. Unterstützung RDL
Der AN unterstützt den Reinigungsdienst bei dem Aufstellen von
Desinfektionsmittelspendern und diesbezüglich notwendigen Reparaturen.
D. Zu erbringende Leistungen: Grünschnitt/ Grünpflege
I. Allgemein
Ziel und Zweck der Grün-Arbeiten ist ein gepflegter Zustand und äußerer Eindruck sowie
die Sicherstellung der Verkehrssicherung auf dem gesamten Einrichtungsgelände. Dem
AN obliegt daher zusätzlich zur Rasenpflege, die Gegenstand der laufenden Tätigkeit
zur Geländeinstandhaltung (C I 3.) ist, auch die Baumschau und der Hecken- und
Buschschnitt in der Einrichtung.
Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel werden von dem AN
gestellt, soweit nichts Abweichendes im Einzelfall geregelt ist.
Die Kosten für Schadensfälle, die durch höhere Gewalt (Elementarschäden) verursacht
worden sind, trägt der AG.
II. Einzelleistungen
Der AN hat folgende Leistungen zu erbringen:
-
Formschnitt der Hecken und Büsche im Frühjahr und Herbst (2x pro Jahr)
-
2x im Jahr Baumschau und bedarfsabhängiger Baumschnitt (unter Beachtung
einer etwaigen örtlichen Baumschutzsatzung i.V.m. Baumkataster)
- Baumpflege (insbesondere Ausmähen der Baumscheiben sowie Entfernung von
Wildwuchs) gemäß den „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und 17 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV Baumpflege, Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau)
Die Baumschau wird vom AN protokolliert und ist dem AG nachzuweisen. Die
Baumschau beinhaltet eine Sichtkontrolle der Bäume im Sinne der
Verkehrssicherungspflicht.
Zur Grünpflege gehört auch das Fällen von Bäumen. Eine Fällung kann nur erfolgen,
wenn sie notwendig ist. Eine Fällung von Bäumen ohne zwingenden sachlichen Grund
ist ausgeschlossen. Der AG hat der Fällung zuzustimmen. Die Kosten sind vom AN zu
tragen. Für die Fällung von Bäumen sollen Fachfirmen herangezogen werden. Etwaige
örtlich geltende Baumschutzsatzungen sind hierbei zu beachten und einzuhalten.
Der Hecken-, Busch- und Baumschnitt darf nicht während der Nistzeiten der Vögel
stattfinden. Einschlägige Vorschriften des Naturschutzes sowie den
Immissionsschutzrechts sind zu beachten. Die einschlägigen DIN-Normen (DIN
18919:2016-12 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und
Unterhaltungspflege von Grünflächen“ sowie DIN 18916:2016-06 „Vegetationstechnik
im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten“) sind zu beachten. Jahreszuwachs
darf auch während der Nistzeiten zurück geschnitten werden.
Unmittelbar vor Beendigung des Vertragsverhältnisses ist eine Baumschau durch den
AN zu organisieren.
III. Entsorgung
Die anfallenden Grünabfälle aller Art sind auf Kosten des AN abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
IV. Lagerflächen
Soweit dem AN Lagerflächen für die Aufbewahrung von Grünpflegegeräten zur
Verfügung stehen, ist der AN zur Reinigung dieser Flächen verpflichtet und muss diese
nach Vertragsende in einem sauberen Zustand übergeben.
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V. Personalanforderungen
Hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen wird auf Pkt. B. VII. verwiesen.
Darüber hinaus bestehen für das unter Pkt. D genannte Personal die folgenden
weitergehenden Anforderungen:
Das Personal für diese Aufgaben darf nicht durch Personal abgedeckt werden, das für
andere Bereiche vorgesehen ist, soweit eine effektive Gesamtaufgabenerfüllung
dadurch nicht mehr möglich ist.
Das Personal des AN benötigt die gesetzlich und technisch notwendigen
Unterweisungen auf den jeweiligen Geräten. Die entstehenden Kosten trägt der AN.
Bei verkehrssicherungsrechtlich relevanten Arbeiten muss das eingesetzte Personal
des AN von einer fachlich hierfür kundigen Person mit einer abgeschlossenen, fachlich
einschlägigen Berufsausbildung (z.B. als Landschaftsgärtner/-in) beaufsichtigt werden
oder die Arbeiten müssen durch eine Person mit einer solchen Ausbildung
durchgeführt werden. Die Kosten hierfür hat der AN zu tragen.
E. Zu erbringende Leistungen: Winterdienst
I. Allgemein
Der Betrieb der Aufnahmeeinrichtung darf durch eine mögliche Schnee- und Eislage
nicht beeinträchtigt werden. Der AN ist deshalb für die Organisation und die
Durchführung des Winterdienstes zuständig.
Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel sind von dem
Auftragnehmer zu stellen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt wird.
Seine gesamten Aktivitäten und Einsätze dokumentiert der Auftragnehmer in
branchenüblichem Umfang.
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II. Bereitschaft
Der Auftragnehmer übernimmt unaufgefordert bei Schnee und/oder Glätte bzw.
Glatteis auf, an und außerhalb der Grundstücksflächen einen Bereitschaftsdienst, um
die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Der Leistungszeitraum entspricht den
Regelungen des jeweiligen Ortsrechts. Der Bereitschaftsdienst beginnt täglich (7 Tage/
Woche) um 05:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr, sofern die jeweils einschlägige örtliche
Satzung keine weitergehenden Zeitvorgaben für die Räumung bzw. Streupflicht
vorsieht. Diese Tätigkeiten sind zusätzlich zu den genannten Aufgaben unter C. und
D. auszuführen. Bei Bedarf sind weitere Mitarbeitende von dem AN zu stellen, um die
Erfüllung aller Aufgaben gewährleisten zu können.
III. Einzelleistungen
Folgende Leistungen werden bei Schnee, Glätte und Glatteis von dem AN erfüllt:
- Der AN übernimmt innerhalb des Bereitschaftszeitraums die Räum- und
Streupflicht gemäß den örtlichen Satzungen.
- Der AN ist hierzu eigens dafür verantwortlich, sich über die zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültige Satzung zu informieren und nach dieser zu
handeln. Etwaige Beanstandungen seitens der Ordnungsbehörden, welche die
mangelhafte Ausführung der Leistungen betreffen und daraus resultierende
Verwarnungen oder Geldbußen, gehen zu Lasten des AN.
- Dabei gilt, dass die Leistungserbringung durch den AN unverzüglich nach
Einsetzen von Glättebildung und/oder Schneefall zu erfolgen hat. Sofern
innerhalb des Bereitschaftsdienstes unerwartet Glatteisbildung oder Schneefall
eintritt, darf die Reaktionszeit des AN bis zum konkreten Beginn der
Leistungserbringung maximal 60 Minuten betragen.
- Der Betrieb der Aufnahmeeinrichtung darf durch die Schnee- und
Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.
- Der AN ist verpflichtet, sich über die jeweilige bzw. zu erwartende Wetterlage
durch Rundfunk, Fernsehen, Internet und/oder andere aktuelle Medien
rechtzeitig zu unterrichten und sich auf den eventuellen Winterdiensteinsatz 20 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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vorzubereiten. Die eingeholten Auskünfte sind zu Dokumentationszwecken
aufzubewahren.
- Fußwege, Zugänge und Einfahrten zur Liegenschaft sind entsprechend dem
geltenden Ortsrecht von Schnee und Eis zu befreien und anschließend mit
einem umweltverträglichen Streumittel zur Vermeidung von Glätte und neuer
Eisbildung zu streuen.
- Straßen, Parkplätze und sonstige Flächen sind zu räumen, sofern und soweit
dies das örtliche Satzungsrecht vorsieht.
- Innerhalb der Liegenschaft sind Fußwege, Zugänge, Treppen, Rampen und für
den Betrieb der Einrichtung notwendigen sonstigen Flächen wie
Containerdächer u.a. entsprechend im Zeitraum von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr
freizuhalten und zu sichern. Die Gefahr herabfallende Eisschollen ist zu
bannen.
- Der geräumte Schnee ist auf mit dem AG abgestimmten Bereichen zu lagern.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Lagerung den
Verkehrssicherungspflichten entsprechen muss.
- Daneben sichert der AN die Gebäude bzw. Gebäudeumgebung vor
Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen sowie sonstigen
witterungsbedingten Gefahrenquellen.
- Nach der Schneeschmelze ist das gesamte Streugut jeweils zu beseitigen und
fachgerecht zu entsorgen.
IV. Streumittel
Bei der Auswahl der einzusetzenden Streumittel beachtet der AN die örtlichen
Satzungen. Er hat grundsätzlich ein möglichst umweltverträgliches Streumittel zu
wählen. Eine Ausnahme besteht hiervon nur dann, wenn die Verwendung von Salz
(z.B. Eisglätte, Blitzeis) geboten ist.
V. Lagerflächen
Der AG kann nicht generell Flächen zwecks Unterstellung von kleineren oder größeren 21 Bezirksregierung Düsseldorf Leistungsbeschreibung FM, Grünschnitt u. Winterdienst Stand: 05.08.2026
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Hilfs- und Arbeitsmitteln (z.B. Schneeschieber, Schneefräse, Kehrmaschine, etc.)
sowie sonstigen Materials (z.B. Streumaterial) zur Verfügung stellen. Soweit in
Einzelfällen entsprechende Lagerflächen zur Verfügung stehen, ist der AN zur
Reinigung dieser Flächen verpflichtet und muss diese nach Vertragsende in einem
sauberen Zustand übergeben.
VI. Personalanforderungen
Hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen wird auf Pkt. B. VII. verwiesen.
Darüber hinaus bestehen für das unter Pkt. E genannte Personal die folgenden
weitergehenden Anforderungen:
Das Personal für diese Aufgaben darf nicht durch Personal abgedeckt werden, das für
andere Bereiche vorgesehen ist, soweit eine effektive Gesamtaufgabenerfüllung
dadurch nicht mehr möglich ist.
Das Personal des AN benötigt die gesetzlich und technisch notwendigen
Unterweisungen auf den jeweiligen Geräten. Die entstehenden Kosten trägt der AN.
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