Objektplanung für die energetische Sanierung und Erweiterung einer Grundschulturnhalle
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreis Herford im Auftrag der Widukindstadt Enger
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 755216-2026
- Verfahrensnummer
- a37adf14-1956-470c-a749-1fe77fada30c
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Kurzbeschreibung
Der Kreis Herford schreibt im Auftrag der Widukindstadt Enger Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp in Enger (Nordrhein-Westfalen) aus. Vorgesehen sind unter anderem eine umfassende energetische Modernisierung, die Erneuerung von Hallen- und Umkleidebereichen sowie eine barrierefreie Erweiterung; angestrebt werden die Effizienzgebäude-Stufe 70 und eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) mit Status PLUS. Die Auftragsdauer beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Die Widukindstadt Enger plant die umfassende energetische Sanierung und Modernisierung der 1-fach Turnhalle auf dem Grundstück der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp in der Humboldtstraße 20 in Enger. Im Rahmen der Maßnahme sollen sowohl der Hallenbereich als auch die Umkleidebereiche bis auf den Rohbau zurückgebaut werden, um eine vollständige bauliche und technische Erneuerung zu ermöglichen. Im Fokus der Modernisierung stehen die energetische Aufwertung der Fensterfront im Hallenteil, der Einbau eines neuen Hallenbodens und die Installation einer modernen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Für die Beheizung der Halle ist eine Deckenstrahlungsheizung vorgesehen. Die Beleuchtung, Lüftung und das Heizsystem sollen künftig durch den Einsatz erneuerbarer Energien - darunter eine Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage - betrieben werden. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird angestrebt, erstmals mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 zu erreichen und somit einen hohen energetischen Standard sicherzustellen. Ein zentrales Ziel des Projektes ist zudem die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit. Hierzu ist vorgesehen, die Turnhalle um eine behindertengerechte Umkleide mit WC- und Duschbereich zu erweitern, um allen Nutzergruppen einen gleichberechtigten und selbstständigen Zugang zu ermöglichen. Das Gebäude soll gemäß der Zertifizierungsprogrammes "Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG)" mit dem Status "PLUS" zertifiziert werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Widukindstadt Enger, Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Widukindstadt Enger beabsichtigt die 1-fach Turnhalle auf dem Grundstück der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp, Humboldtstr. 20, in Enger grundlegend energetisch zu sanieren und zu modernisieren. Der Hallenbereich und die Umkleiden werden dafür bis auf den Rohbau zurück gebaut. Im Hallenteil wird insbesondere die Fensterfront energetisch aufgewertet, ein neuer Hallenboden eingebaut und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Für die Beheizung wird eine Deckenstrahlungsheizung eingebaut. Für Beleuchtung, Lüftungsanlage und Heizsystem ist der Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen (Einbau einer Wärmepumpe, Installation einer Photovoltaikanlage). Nach Abschluss der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten soll die Turnhalle erstmals mind. Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen. Die Halle wird barrierefrei ausgebildet. So ist vorgesehen, die Turnhalle um eine behindertengerechte Umkleide inkl. WC- und Duschbereich zu erweitern. Im Rahmen der Umsetzung des Projekts sind die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorgesehen: Heizsystem: Der Betrieb des Gaskessels wird durch den Einsatz einer Luft-Wärmepumpe ersetzt. Die Wärmepumpe kann überwiegend mit selbsterzeugtem Strom aus den Photovoltaikmodulen betrieben werden. Die Wärmepumpe deckt die Wärmeerzeugung für die Heizung, Lüftung und Trinkwassererwärmung ganzheitlich ab. Lüftung: Die ineffiziente Luftheizung wird durch eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt. Durch moderne Ventilatorentechnik und die Wärmerückgewinnung werden sowohl der Einsatz von Wärme als auch von Strom deutlich minimiert. Photovoltaik: Das Dach der Turnhalle soll mit Photovoltaikmodulen belegt werden, um für den Eigenverbrauch Strom zu erzeugen. Überschüssiger Strom wird in einem Batteriespeicher gespeichert. Für den Aufbau der Module ist das Turnhallendach entsprechend der künftigen Traglast zu ertüchtigen. Fenster: Austausch der Einscheibenverglasung durch 3-fach Verglasung. Beleuchtung: Umstellung auf energiesparende LED-Beleuchtung. Hallenboden: Austausch des Hallenbodens, Erneuerung des Prallschutzes. Umkleiden: Modernisierung der Umkleiden und Nebenräume Behindertengerechte Ausstattung: Erweiterung der Turnhalle um eine behindertengerechte Umkleide und Sanitäranlagen (WC und Dusche). Für die Umsetzung dieser Maßnahmen benötigt die Widukindstadt Enger Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 9 nach § 34 HOAI.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. "Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Widukindstadt Enger, Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp - Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- 40 %
- Qualifikation des Projektteams
- 15 %
- Organisation der Projektabwicklung
- 19.998 %
- Darstellung der Vorgehensweise bei der Erweiterung/Sanierung der Turnhalle im Hinblick auf die energetischen Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Gebäudes
- 25.002 %
Vergabeunterlagen
31 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Sonstiges | 102 KB | |
| Anschreiben | 98 KB | |
| Sonstiges | 221 KB | |
| Sonstiges | 113 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Vertragsbedingungen | 28 KB | |
| Formular | 44 KB | |
| Formular | 57 KB | |
| Sonstiges | 61 KB | |
| Formular | 21 KB | |
| Formular | 130 KB | |
| Sonstiges | 77 KB | |
| Sonstiges | 84 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 94 KB | |
| Sonstiges | 165 KB | |
| Sonstiges | 82 KB | |
| Sonstiges | 135 KB | |
| Sonstiges | 12 KB | |
| Vertragsbedingungen | 223 KB | |
| Sonstiges | 291 KB | |
| Sonstiges | 144 KB | |
| Sonstiges | 241 KB | |
| Sonstiges | 189 KB | |
| Sonstiges | 231 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Sonstiges | 103 KB | |
| Sonstiges | 5,4 MB | |
| Formular | 34 KB | |
| Sonstiges | 282 KB | |
| Sonstiges | 74 KB |
Anforderungen
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. "Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei."
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