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Fachplanung Technische Ausrüstung – Energetische Sanierung Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Fragen/-Antworten Katalog im Angebotswettbewerb

Alten Hansestadt Lemgo zum Vergabeverfahren „Energetische Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gymnasium

Fachplanung TGA“

Stand: 11.09.2026

Nr.BieterfrageAntwort
1.Wird als Qualifikation für die Fachplanung ELT alternativ zu einem akade- mischen Ingenieurabschluss auch ein "Staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Elektronik)" zugelassen, sofern dieser über die geforderten mehrjährige Berufserfahrung in der Fachplanung Technischer Ausrüs- tung verfügt?Als Mindestanforderung an die Eignung in dem Verfahren Fachplanung Technische Ausrüstung wird für beide Lose zum Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung die Qualifikation einer/eines Ingeni- eur(s)/in gefordert. Diese Qualifikation ist auf Aufforderung der Auftragge- berin durch Vorlage der Kopien von Diplomurkunden/Abschlusszeugnis- sen/Kammerbescheinigungen nachzuweisen. Ein staatlich geprüfter Tech- niker (Fachrichtung Elektronik) erfüllt diese Anforderung nicht. Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und die Mindestanfor- derung „Personal“ weisen wir darauf hin, dass auch Personen benannt wer-

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den können, welche über die Qualifikation staatlich geprüfter Techniker ver- fügen. Auf das Formblatt Mindestreferenz 1.1 - Mindestanforderung LOS 1 und LOS 2- Personal wird verwiesen. Im Übrigen weisen wir auf die Mög- lichkeit zum Bilden einer Bietergemeinschaft hin.
2.Die Vergabeunterlagen beschreiben teilweise eine zentrale raumlufttech- nische Anlage mit Wärmerückgewinnung, teilweise dezentrale Lüftungs- geräte. Zudem bleibt offen, ob neben den Umkleide- und Nebenräumen auch die vorhandene Hallenlüftung vollständig erneuert werden soll. a). Wir bitten um verbindliche Klarstellung, welche Räume mechanisch be- und entlüftet werden sollen, ob eine zentrale oder dezentrale Anlagen- struktur zugrunde zu legen ist und ob die vorhandene Hallenlüftung Be- standteil der Erneuerung ist. b). Zugleich bitten wir um Bestätigung, welcher Ausführungsumfang den angegebenen anrechenbaren Kosten und dem Kostenziel der Kosten- gruppe 430 zugrunde liegt.Zu a). Es sind Lüftungsanlagen für zwei Zonen vorgesehen: Zone 1: Sporthalle, Zone 2: Sanitär- und Umkleideräume, jeweils mit Be- und Entlüftung und Wärmerückgewinnung. Zu b). Der kalkulierte Kostenrahmen entspricht dem Planungsstand der Förderan- tragstellung 2024. Die vorliegende Kostenermittlung wurde auf Grundlage der Brutto-Grundfläche (BGF) sowie unter Verwendung von Kostenkenn- werten (BKI) erstellt.

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  1. Das Preisblatt weist für Los 1 anrechenbare Kosten von insgesamt Im Preisblatt für das Los 1 ist fälschlicherweise die Kostengruppe 457 auf-

160.346,20 € netto aus. Dabei wird für den HLS-Anteil eine Einbeziehung geführt , gemeint ist die Kostengruppe 494 „Demontage technischer Anla-

von 2/5 der Kostengruppe 457 genannt. Bei den einzelnen Anlagengrup- gen“. Diese verteilt sich mit 3/5 auf die Anlagengruppen 1-3. Die anrechen-

pen 1, 2 und 3 wird dagegen jeweils 1/5 dieser Kostengruppe berücksich- baren Kosten für die Anlagengruppen 1 bis 3 betragen insgesamt

tigt, sodass sich rechnerisch ein Anteil von insgesamt 3/5 ergibt. Unter 160.346,20 Euro netto. Die Anlage „B-1.1.1. Preisblatt für das Los 1“ wurde

der Kostengruppe 457 verstehen wir nach DIN 276 die Übertragungs- korrigiert und mit Stand 11.09.2026 auf dem Vergabeportal zur Verfügung

netze innerhalb der kommunikations-, sicherheits- und informationstech- gestellt.

nischen Anlagen. Diese Kostengruppe ist dem Elektrobereich zuzuord-

nen und weist keinen unmittelbaren sachlichen Bezug zu den ausge-

schriebenen HLS-Anlagengruppen 1 bis 3 auf. Nach Prüfung der beige-

fügten Kostenermittlung gehen wir davon aus, dass anstelle der Kosten-

gruppe 457 die Kostengruppe 494 „Demontage technischer Anlagen“ ge-

meint sein dürfte. Die dort ausgewiesenen Demontagekosten lassen sich

rechnerisch den im Preisblatt genannten anrechenbaren Kosten der An-

lagengruppen 1 bis 3 zuordnen.

Wir bitten um Bestätigung, ob im Preisblatt die Kostengruppe 494 an-

stelle der Kostengruppe 457 zugrunde zu legen ist, ob der HLS-Anteil ins-

gesamt 3/5 dieser Kosten umfasst und welche anrechenbaren Kosten

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der Honorarermittlung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 verbindlich zu- grunde zu legen sind.
4.a). Der in der Anlagenübersicht aufgeführte Änderungsbescheid der Be- zirksregierung Detmold vom 16.12.2025 ist in den bereitgestellten Unter- lagen nicht enthalten. b). Zugleich enthalten die Vergabeunterlagen voneinander abweichende Angaben zu den Energie- und CO₂-Einsparzielen sowie zu den maßgebli- chen Projektterminen. c). Wir bitten um Bereitstellung des Änderungsbescheides und um Klar- stellung, welche Kosten-, Termin-, Energie- und CO₂-Ziele für Los 1 ver- bindlich gelten.Zu a). Der Änderungsbescheid vom 16.12.2025 ist zwischenzeitlich überholt. Maßgeblich ist der 2. Änderungsbescheid vom 27.08.2026. Diesen haben wir auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Zu b). Die abweichenden Energie- und Einsparziele haben sich durch die Überarbeitung des energetischen Konzeptes hinsichtlich des Dämmstan- dards der Bauteile ergeben. Beide genannten Ziele entsprechen jedoch den Vorgaben der EFRE-Förderung, die maßgeblich für das gemeinsame Sanie- rungsziel des Projektes sind. Zu c). 1. Der Durchführungszeitraum gemäß 2. Änderungsbescheid vom 27.08.2026 ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028. Die sich darauf ergebenden Pro- jekttermine sind in § 3 des Ingenieurvertrages aufgeführt.

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Die rechnerische Nachweisführung der gebäudebezogenen Energie- und

CO -Ziele wird nicht verlangt. Diese Leistung zählt zu den Leistungen der 2

Bauphysik / Wärmeschutz, welche separat beauftragt wird.

Die Planungsziele und der geschuldete Werkerfolg ergeben sich aus § 3 des

Ingenieurvertrages. Der Auftragnehmer schuldet als Leistungserfolg die

Einhaltung der in § 3 aufgeführten Projektziele im Rahmen seiner Beauftra-

gung für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der An-

lagengruppen 1 bis 3.

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