Fachplanung für technische Ausrüstung beim Mensaneubau und der Sanierung einer Grundschule
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Konz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 694251-2026
- Verfahrensnummer
- 4602388a-a561-463b-8e8d-8888c6217de2
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Konz beauftragt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung der Grundschule im Ortsteil Könen: Geplant sind ein Mensaneubau mit zentraler Wärmeversorgung sowie die energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudes. Zunächst werden die Planungsphasen 1 bis 5 für beide Bauabschnitte beauftragt; die Phasen 6 bis 9 sind optional und von der Finanzierung abhängig. Die Entwurfsplanung soll bis zum 31. August 2027 abgeschlossen sein, der geförderte Mensaneubau bis spätestens 31. Dezember 2029 fertiggestellt werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen TGA LPH 1 - 9 (Los 2)
Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.
Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 254). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Planungsleistungen TGA LPH 1 - 9 (Los 2)
- Honorarangebot Das Honorarangebot bestimmt sich aus der Angebotssumme inklusive Zeithonorar und Nebenkosten (netto) unter Berücksichtigung von Nachlässen + Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft). Dies bedeutet, dass bei Bietern, welche aufgrund des Reverse-charge-Verfahrens keinen oder einen anderen Steuersatz als beim Auftraggeber gültigen angeben, wird dieser in Höhe des aktuell gültigen Steuersatzes des Auftraggebers auf das Angebot aufgerechnet. Bei Angabe eines falschen Steuersatzes, wird dieser berichtigt. Die Wertungssumme umfasst alle Leistungsphasen auch die der Bedarfspositionen.
- 40 %
- Projektumsetzung 1.1 Darstellung der üblichen Projektorganisation des Bieters in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts; 1.2 Darstellung der üblichen Terminkontrolle des Bieters in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts; 1.3 Darstellung der üblichen Kostenkontrolle des Bieters zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts. Das vom Bieter beispielhaft heranzuziehende vergleichbare Projekt soll durch den für die ausgeschriebenen Leistungen angegebenen Projektleiter betreut worden sein.
- 45 %
- Teamwertung 2.1 die Zusammensetzung des Teams und die Darstellung der Aufgabenverteilung der Mitglieder innerhalb des Teams, 2.2 die nachgewiesene Erfahrung der Teammitglieder und deren berufliche Werdegänge an.
- 15 %
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 08.10.2026| Sonstiges | - |
Anforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 254). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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