Fachplanung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik im Verwaltungs-Verbindungsbau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Bad Waldsee
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 673785-2026
- Verfahrensnummer
- bc5a983e-3514-4f37-b78c-f3abd126ddca
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 2 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Große Kreisstadt Bad Waldsee sucht ein Ingenieurbüro für die Planung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen zwei Verwaltungsgebäuden in Bad Waldsee; die Gebäudeautomation ist optional enthalten. Der Neubau soll unter anderem einen Aufzug, ein zusätzliches Treppenhaus, barrierefreie öffentliche Sanitäranlagen und Büroflächen aufnehmen. Die geschätzten Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen rund 1,45 Millionen Euro brutto, davon etwa 1,2 Millionen Euro für die Bau- und technischen Anlagen. Die Planung soll nach der Beauftragung beginnen, die Fertigstellung ist bis Mitte 2028 vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Große Kreisstadt Bad Waldsee beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen den Verwaltungsgebäuden Ravensburger Straße 1 und Ravensburger Straße 3 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Historischen Rathaus. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zentralen und klar erkennbaren Eingangsbereichs, die Verbesserung der Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die barrierefreie Erschließung aller Nutzungsebenen der beiden Verwaltungsgebäude. Darüber hinaus ist eine räumliche Optimierung der Bestandsflächen vorgesehen, die durch Umorganisationen sowie geringfügige bauliche Maßnahmen erreicht werden soll. Der Verbindungsbau soll einen Aufzug zur Verbindung der sechs vorhandenen Geschossebenen, ein zusätzliches Treppenhaus als Rettungsweg, öffentliche barrierefreie Sanitäranlagen im Erdgeschoss sowie zusätzliche Büroflächen in den Obergeschossen aufnehmen. Darüber hinaus sind Vorschläge für eine verbesserte Anbindung des Gebäudes Ravensburger Straße 1 an das Historische Rathaus (Hauptstraße 29) zu entwickeln. Dabei soll die Organisation aller Büroeinheiten im Haus überprüft und ggf. angepasst werden. Der Verbindungsbau befindet sich in einer Baulücke und schließt an 3 Seiten an Bestandsgebäude an. Aktuell wird für den Verbindungsbau ein VgV-Verfahren mit Planung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Planung wird Mitte Dezember 2026 vorliegen und kann dann zur Verfügung gestellt werden. . Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional ALG 8 (HLS), LPH 1-8+9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Folgende Anlagengruppen sind vorgesehen: ALG 1 Abwasser-, Wasser-, oder Gasanlagen ALG 2 Wärmeversorgungsanlagen ALG 3 Lufttechnische Anlagen ALG 8 Gebäudeautomation optional. Die geschätzten Gesamtkosten für den Verbindungsbau belaufen sich auf ca. 1,45 Mio. € brutto, der KG 300, 400 und 700. Für die Kostengruppe 300 und 400 wird von ca. 1,2 Mio.€ brutto ausgegangen. Mit der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden; die Fertigstellung ist bis Mitte 2028 vorgesehen. Die Fachplanungsleistungen TGA/ELT sind Gegenstand einer separaten Ausschreibung. Die Bestandsunterlagen werden in der 2. Phase zur Verfügung gestellt. . Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · VgV Fachplanung TGA (HLS) - Verbindungsbau Ravensburger Straße 1 und 3 Bad Waldsee
Die Große Kreisstadt Bad Waldsee beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen den Verwaltungsgebäuden Ravensburger Straße 1 und Ravensburger Straße 3 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Historischen Rathaus. Die Planung hat die besondere städtebauliche und denkmalpflegerische Situation in der historischen Altstadt von Bad Waldsee zu berücksichtigen. Das Historische Rathaus (Hauptstraße 29) sowie das Gebäude Ravensburger Straße 5 sind Kulturdenkmäler. Der Neubau soll sich sensibel in das historische Stadtbild einfügen, auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung soll geachtet werden. Die Freianlagen sind nicht Teil der aktuellen Planung. Die geplante Dachsanierung des Gebäudes Ravensburger Straße 1 soll optional in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden, wurde in den genannten Kosten noch nicht berücksichtigt. Die Maßnahme befindet sich innerhalb eines städtebaulichen Sanierungsgebiets und soll unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg umgesetzt werden. . Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Montag, 25.01.2027 statt.
Anforderungen an deinen Betrieb
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. . Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. . Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. . Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: . Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) . Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. . Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. . Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB). . Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). . Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). . Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. . Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). . Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: . a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). . Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · VgV Fachplanung TGA (HLS) - Verbindungsbau Ravensburger Straße 1 und 3 Bad Waldsee
- Darstellung der Qualität in Projektleitung und Projektteam
- 15 %
- Darstellung der Qualität in Referenzen und in der Vorgehensweise der Projektleitung
- 25 %
- Darstellung der Qualität im Projektmanagement
- 25 %
- Darstellung der Kompetenz im Verhandlungsgespräch
- 15 %
- Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- 20 %
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 30.09.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 149 KB |
Anforderungen
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. . Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. . Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. . Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: . Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) . Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. . Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. . Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB). . Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). . Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). . Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. . Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). . Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: . a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). . Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.