020-25-00531_Verfahrensbeschreibung VgV Zuschlag Erstangebot.pdf

Fachplanung Elektrotechnik und Gebäudeleittechnik für die Sanierung am Campus Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Verfahrensbeschreibung VgV-Verhandlungsverfahren

Der BLB NRW schreibt Planungsleistungen im Rahmen für die Universität Duisburg Essen aus eines Verhandlungsverfahrens (§ 17 VgV) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen zur Eignungsprüfung.

Der BLB NRW stellt entsprechende Formblätter im Bewerberbogen zur Verfügung. Um sich an der Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben, sind sämtliche Unterlagen gem. Angaben im beigefügten Bewerberbogen, im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags, elektronisch über das Bietertool des Vergabesatelliten einzureichen.

Der Teilnahmeantrag wird durch den BLB NRW formal und fachlich auf die Eignung der Bewerber geprüft.

Aufgrund der geforderten Angaben zu Umsätzen, Anzahl Beschäftigte und Unternehmensreferenzen wird anhand einer (gewichteten) Punktvergabe ein Eignungsranking durch den BLB NRW erstellt (siehe Auswahlmatrix).

Der BLB NRW fordert nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen 3-6 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe (Erstangebot) auf.

Mit dem Erstangebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:

  • Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter „Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente“ hinterlegten Unterlagen.

  • Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage Konzeptanforderungen ist zu beachten).

Das Erstangebot wird zunächst durch den BLB NRW formal geprüft. Danach werden ein Preisspiegel und ein Preisranking erstellt. Die durch die Bieter eingereichten Konzepte werden seitens des BLB NRW auf Grundlage der Zuschlagskriterien aus der Bekanntmachung gewertet. Zudem wird die Auskömmlichkeit der Preise geprüft.

Sofern sich aus der Sichtung der Konzepte und der Prüfung zur Auskömmlichkeit der Preise keine Fragestellungen/Klärungen ergeben, kann der Zuschlag direkt auf das im Ranking für Qualitäts- und Kostenkriterien führende Erstangebot, ohne weitere Verhandlung, gemäß § 17 Abs. 11 VgV und dem Bekanntmachungstext, erteilt werden. Ob Verhandlungsgespräche stattfinden, wird der BLB NRW allen Bietern nach Prüfung der Erstangebote mitteilen.

Sofern sich bei dem vom Ranking der Erstplatzierten oder mehreren Bietern Fragestellun- gen/Klärungsbedarfe ergeben, werden Verhandlungsgespräche mit allen Bietern zur Verbesserung des Angebotsinhalts durchgeführt.

Zu den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter durch den BLB NRW eingeladen. In diesem Gespräch stellt der Bieter sein Unternehmen, sein Projektteam und sein Angebotskonzept vor. Zudem werden im Verhandlungsgespräch Fragen zu dem Erstangebot, insb. den Konzeptinhalten, an den Bieter gerichtet und erörtert.

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Im Rahmen der anschließenden Verhandlung verhandelt der BLB NRW mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote (Konzept und Preis) mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.

Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung insb. solche, die für die spätere Überarbeitung des Angebotes ausschlaggebend sind, wird durch den BLB NRW ein Protokoll geführt. Außerdem wird eine Teilnahmeliste pro Verhandlung geführt, welche durch alle teilnehmenden Personen zu unterschreiben ist.

Im Anschluss an das Verhandlungsgespräch erhält der Bieter die Möglichkeit, sein Angebot (Preis und Angebotskonzept) zu überarbeiten und im Zuge der finalen Angebotsaufforderung einzureichen. Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung wird jeder Bieter durch das Aufforderungsschreiben informiert.

Mit dem finalen Angebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:

  • Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter „Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente“ hinterlegten Unterlagen.

  • Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage Konzeptanforderungen ist zu beachten).

Die im Vertrag festgelegten Leistungen müssen zwingend, wie nach dem Ergebnis der Verhandlungen verlangt, angeboten werden. Änderungen führen zum Ausschluss des Angebots.

Mit Einreichung des finalen Angebotes wird das eingereichte Erstangebot hinfällig. Sofern kein neues Angebot fristgerecht eingeht, kann der Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Das finale Angebot (Preis und Konzept) wird vom BLB NRW anhand der in der Bekanntmachung veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet und ein finales Ranking erstellt.

Der BLB NRW erteilt den Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.

Die Kommunikation zu den Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Bitte richten Sie Fragen und Anregungen zu den Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen, bis 5 Tage vor Ende der jeweiligen Teilnahme- bzw. Angebotsfrist, an die Vergabestelle.

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