08a2_Kabinettbeschluss Klimaneutrale Landesverwaltung.pdf

Fachplanung Elektrotechnik und Gebäudeleittechnik für die Sanierung am Campus Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

09.07.2021 Elektronische Post Seite 1 von 2

Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Aktenzeichen B 1260 – 7 – IV B 2 Landes Nordrhein-Westfalen Bei Antwort bitte angeben Mercedesstr. 12 40470 Düsseldorf Biermann, Klaus Referat IV B 2 Telefon 0211 4972-2141

Klaus.Biermann@fm.nrw.de

nachrichtlich:

Ministerpräsident Ministerium des Innern Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Ministerium für Schule und Bildung Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Ministerium der Justiz Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Verkehr Ministerium für Kultur und Wissenschaft Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf

Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf

Kabinettbeschluss vom 29.06.2021 zur Umsetzung der Klimaneutralen Dienstgebäude und Lieferan- Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen schrift: Jägerhofstraße 6 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-1217 Mit Beschluss vom 29.06.2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen poststelle@fm.nrw.de www.finanzverwaltung.nrw.de der gemeinsamen Kabinettvorlage des Ministeriums der Finanzen des Lan- Öffentliche Verkehrsmittel: U70, U76, U77 und U79 (Halte- stelle: Heinrich-Heine-Allee); U71 und U83 (Haltestelle: Schadowstraße)

[Seite 2]

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

des Nordrhein-Westfalen (FM NRW) und des Ministeriums für Wirtschaft, In- novation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen 09.07.2021 (MWIDE NRW) zur „Umsetzung der Klimaneutralen Landesverwaltung Seite 2 von 2 Nordrhein-Westfalen“ zugestimmt.

Mit diesem Kabinettbeschluss wird der BLB NRW unter anderem beauftragt, bei der Planung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen erhöhte ener- getische Standards zugrunde zu legen.

Den als Anlage beigefügten Kabinettbeschluss gebe ich hiermit bekannt. Zeit- gleich wird der BLB NRW beauftragt, die neuen Gebäudestandards ab dem 20.07.2021 wie folgt umzusetzen:

Neubauten und Erweiterungen:

Alle Neubauten und Erweiterungen, für die noch keine Planungsfreigabe bis zum 20.07.2021 erteilt wurde , sind mit dem energetischen Standard Effi- zienzgebäude 40 zu planen.

Bestand, Sanierungen und Modernisierungen:

Alle umfangreichen Umbaumaßnahmen, Sanierungen und Modernisie- rungen, für die noch keine Planungsfreigabe bis zum 20.07.2021 erteilt wurde , sind mit dem energetischen Standard Effizienzgebäude 55 zu pla- nen.

Für die anderen aus dem Kabinettbeschluss resultierenden Maßnahmen er- arbeitet das Ministerium der Finanzen derzeit einen Erlass, der dem BLB NRW gesondert bekanntgegeben wird.

Im Auftrag

gez. Klaus Mengede

Anlage: Kabinettbeschluss

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung