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Fachplanung Elektrotechnik und Gebäudeleittechnik für die Sanierung am Campus Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:01 (Europe/Berlin)

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Projektnummer: 45-12-2038-25-001

Vergabenummer: 020-25-00531

Bestellnummer: siehe Vertrag

Anlage 2: Vorgaben des BLB NRW für die zu planende Maßnahme

  1. Allgemein

An der Universität Duisburg-Essen (UDE), Campus Essen, sollen für die Geistes- und

Gesellschaftswissenschaften der Gebäudekomplex R12 R baulich und technisch modernisiert und

saniert sowie das Erdgeschoss des Flachbaus abgerissen werden. Von der Sanierung betroffen sind

im Gebäudekomplex R12 R die Ebenen UG bis 07 zuzüglich des Flachdachs und das Untergeschoss

des Flachbaus.

Baujahr der Gebäude 1974

Bruttogrundfläche R12 R: 15.642,71 m²

Bruttoabrissfläche Flachbau EG R12 R: 1.208,32 m²

Der Gebäudeteil R12 R ist Bestandteil des roten Bereiches und unmittelbar mit anderen Gebäudeteilen

verbunden. So teilen sich die Flächen R12 R, R13 V und R11 T campusseitig sowie die Flächen R12

R, R12 S, R12 V und R12 T in Richtung Gladbecker Straße jeweils einen Treppenhaus-/ Aufzugskern.

Eine Übersicht über den roten Bereich am Campus Essen bietet der Lageplan in der Anlage 01.

Die Flächen des Gebäudeteils R12 R sind aufgeteilt in Verkehrsflächen, Büros, Archive, Seminarräume,

Teeküchen, WC-Anlagen, Werkstätten und Technikräume.

Im Kellergeschoss befinden sich Technikflächen. Die hier verorteten Anlagen versorgen neben dem

Gebäude auch andere Gebäudeteile s.a. Unterabschnitt 3 "Temporäre Unterbringung der Nutzer/innen

im Zuge der Baumaßnahme".

Die zu berücksichtigen Maßnahmen sind nach Kostengruppen in Unterabschnitt 6

"Maßnahmenüberblick" angegeben.

Folgende Auflistung anderer Gebäudeteile, die versorgt werden, ist zum heutigen Stand bekannt. Die

Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll eine erste Orientierung geben. Sie

muss zwingend im Verlauf der Planung überprüft und ggf. aktuallisiert werden. Sämtliche versorgten

Gebäudeteile, von dem Sanierungsbereich abgesehen, müssen stehts weiter versorgt werden.


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Organisation, Auslegung und Aufstellung von Interimslösungen sind Bestandteil des Vertrages.

  • R11 T
  • R12 S, V, T
  • R13 V
  1. Planungsvorgaben

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein Projekt aus dem Hochschulkonsolidierungsprogramm

(HKoP). Die HKoP Vorgaben sind zu beachten und umzusetzen. Insbesondere: Berücksichtigung von

kosten-, qualitäts- und terminrelevanten Prozessen, auch Genehmigungsprozessen, Abstimmung mit

allen hochschulinternen Planungsbeteiligten und Gremien, Konkretisierung und Anpassung des

Nutzerbedarfs in Planung, Terminierung und Kostenerfassung, Soll-Ist-Abgleich fortlaufend,

Änderungsmanagement gegenüber Nutzersollvereinbarung (LPH 0), Festlegung der

Planungssollvereinbarung (LPH 3) zur Vorlage/ Genehmigung Ministerien und Änderungsmanagement,

Festlegung der Bausollvereinbarung (LPH 5) und Änderungsmanagement.

Diese Verfahren sind durch den AN nach den Vorgaben des AG vorzubereiten, terminlich abzustimmen

und bis zur Zustimmung zu begleiten.

Das Ablaufschema nach HKoP-Rahmenvereinbarung ist zu beachten und als Anlage a. dem Vertrag

beigefügt, s.a. Unterabschnitt 10 Anlage 02.1 "Weitere Anlagen".

Das Gebäude R12 R wird für die Sanierung komplettt freigezogen, jedoch findet der laufende

Universitätsbetrieb der angrenzenden Bereiche bzw. Gebäudeabschnitte weiter statt, was besondere

Anforderungen an die Baulogistik und Baustelle nach sich zieht.

Bestandsunterlagen sind teilweise vorhanden und werden zur Verfügung gestellt siehe Anlage 02.1

"Weitere Anlagen".

Es sind umfangreiche Schadstoff- und Brandschutzsanierungen erforderlich. Zur Planung der

Schadstoffmaßnahme liegt für die umliegenden Bereiche R12 S, V, T sowie R13 V eine Aktualisierung

des Schadstoffkataster vor. Es kann von einer analogen Schadstoffbelastung des Gebäudeteiles R12

R ausgegangen werden. Diese wird als vorgezogene Maßnahme federführed durch den Objektplaner

durchgeführt. Die Aktualisierung ist als Anlage e. dem Vertrag beigefügt. Ergänzend liegt für den

Gebäudebereich R12 R eine Schadstoffuntersuchung vor, diese ist als Anlage f. beigefügt, s.a.

Unterabschnitt 10 Anlage 02.1 "Weitere Anlagen".

Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1/ LPH 2) ist eine moderne Flächennutzung

wie NEW WORK oder NEW Learning umzusetzen und detailliert mit dem Nutzer abzustimmen.


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Das Gebäude ist nach BNB Silber (Bewertungssystem nachhaltiges Bauen) zu zertifizieren und soll in

diesem Zuge mindestens in EG (Effizienzgebäude) 55-Standard oder wenn möglich in EG 40-Standard

kernsaniert werden. Siehe dazu besondere Leistungen in Anlage 3c. Die abgestimmte

Zielvereinbarungstabellen (ZVT) liegt vor und ist dem Vertrag als Anlage c. beifgefügt, siehe auch

Unterabschnitt 10 Anlage 02.1 "Weitere Anlagen".

Der AG beauftragt einen Objektplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 9, der die einzelnen Fachplaner

das gesamte Projekt hindurch in Planung und Bauleitung koordinieren wird.

Neben dem Objektplaner und dem TGA Elektroplaner (AN dieses Vertrages) wird der AG die folgenden

nicht abschließend aufgezählten Fachplaner beauftragen. Der AN hat mit allen Projektbeteiligten im

Sinne einer erfolgreichen Projektabwicklung zu kooperieren:

  • TGA Planer technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär): Der AN hat die daraus

folgenden Angaben in der Planung, Ausschreibung und Ausführung des Bauvorhabens zu

berücksichtigen.

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Der AN hat die Angaben des SiGeKo im

Rahmen der Planung, Ausschreibung und Ausführung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

  • Tragwerksplaner sowie Prüfstatiker: Der AN hat die daraus folgenden Angaben in der Planung,

Ausschreibung und Ausführung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

  • Brandschutzsachverständiger: Erstellung eines Brandschutzkonzepts. Die daraus folgenden Angaben

des Brandschutzsachverständigen sind in der Planung, Ausschreibung und Ausführung des

Bauvorhabens zu berücksichtigen.

  • Schadstoffsachverständiger: Fachgutachterliche Begleitung der Schadstoffsanierung, auf der Basis

des aktuellen Schadstoffkatasters. Der AN hat die daraus folgenden Angaben in der Planung,

Ausschreibung und Ausführung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

  • Fachplaner für Schall- und Wärmeschutz, Bau- und Raumakustik, Sachverständige (ELT und HLS).

Die Vorgaben der Fachplaner und Sachverständigen sind vom AN in der Planung, Ausschreibung und

Ausführung des Bauvorhabens entsprechend zu berücksichtigen.

  • Baulogistikplaner: Der AN hat die daraus folgenden Angaben in der Planung, Ausschreibung und

Ausführung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.


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  • Fassadenplaner: Der AN hat die daraus folgenden Angaben in der Planung, Ausschreibung und

Ausführung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

  1. Temporäre Unterbringung der Nutzer/innen im Zuge der Baumaßnahme

Der AN hat bei ggf. erforderlichen Interimsplanungen mitzuwirken. Dies ist in den frühen

Leistungsphasen mit dem AG, der UDE und weiteren Projektbeteiligten vorrangig dem Objektplaner

abzustimmen und zu erarbeiten.

Es sind die ergänzenden Ausführungen im Raumprogramm der Nutzersollvereinbarung Anlage g. zu

beachten, siehe auch Unterabschnitt 10 Anlage 02.1 "Weitere Anlagen".

  1. Folgende Raumarten sind in dem Gebäude geplant

Geplant werden die Flächen des Gebäudes R12 R, als Büro-, Bibliotheks- und Seminarräume mit der

Fakultät Geisteswissenschaften, insbesondere dem Institut für Kunst und Kunstwissenschaften, als

übergeordneter Nutzer und Werkstätten.

  1. Besonderheiten im Bauvorhaben

Die besonderen Anforderungen aus der Baulogistikplanung sind vom AN zu berücksichtigen und im

Zuge der Ausführung umzusetzen.

Insbesondere:

  • Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen (Außenflächen/ Dachflächen), Zufahrten und Sicherung der

BE

  • Zugänge zum Gebäude, Baustrom, Bauwasser, Aufzugsnutzung für Baustelle und UDE-Betrieb

  • Sauberhaltung der BE/ Logistik/ Materiallager

  • Abschnittsweise Anpassung der Baulogistik (zeitlich und räumlich),

  • Einschränkungen des Baubetriebes durch laufenden Universitätsbetrieb in angrenzenden

Gebäudeteilen (Beachtung Prüfungszeiten UDE)

  • Planung von Abläufen/ Verfahren und Schnittstellen (öffentliche Bereiche vs. Baustelle)

  • Planung technische Infrastruktur der Kernbereiche, Aufzugs- und Treppennutzung (Studienbetrieb/

Baustelle)

  • Berücksichtigung Arbeitssicherheit/ Brandschutz und Fluchtwege

  • Planung Interimslösungen/ Sperrungen während der Bauphase

  • Bewachung und Brandwache, Brandschutzkonzept während der Bauphase

  • Sicherheitsrelevante Einbruchmelde/ Nottürterminal

  • Baureinigung während der Bauphase

  • Abschaltung von Brandmeldern öffentlicher Bereiche (Leitwarte)

  • hohes Maß an Kommunikation und Abstimmung mit Objektplaner, anderen Fachplanern und UDE


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erforderlich, stete Information der Beteiligten

Die Sanierung und Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung ist zu planen und zu

koordinieren. Insbesondere die Außerbetriebnahme technischer Anlagen mit Konsequenzen auf andere

Funktionsbereiche und die Versorgungssicherheit dieser Bereiche während der Sanierungsarbeiten

sind zu beachten. Diese Schnittstellen sind durch den AN in enger Abstimmung mit den Beteiligten,

Objektplaner, andere Fachplaner und UDE zu bestimmen.

Zudem sind die Anforderungen, die sich aus der BNB Zertifizierung Silber ergeben mit Hinblick auf die

TGA umzusetzen.

Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt bei laufendem Studien- und Lehrbetrieb auf dem

Campus.

  1. Maßnahmenüberblick

Im Folgenden sind alle, im Zuge der Sanierung, vorgesehenen Maßnahmen aufgelistet, um dem AN

eine gesamtheitlichen überblick zu ermöglichen. In das Leistungsbild dieses TGA-Vertrages fallen

dabei, gemäß Vertragstext, die Planungsleistungen der Kostengruppen 440, 450, 460 und 480.

Überblick der Maßnahmen nach heutigem Stand zu Gebäude R12 R (KG 300)

  • Vorgezogene (vor der LPH 8 nach Leerzug UDE) Schadstoffsanierung R12 R: KMF, Asbest, PCB,

PAK

  • Rückbau Ebene 0 bzw. Erdgeschoss Flachbau R12

  • Kernsanierung des Gebäudes R12 R, einschl. Schleusen, Nebenräumen und Treppenräume

  • Fassadensanierung und Fenstererneuerung

  • Erneuerung der Eingangstüranlagen

  • Flachdachsanierung Dachflächen

  • Fassadenerneuerung anteilig der Treppentürme Kern R11 Bereiche R12 R u. R13 V incl.

Dachsanierung der zugehörigen Gebäudeteile

  • Kernsanierung der Büro-, Seminar- und Bibliotheksräume sowie der Foyers

  • Modernisierung/ Erneuerung der technischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär, ELT, MSR und

Medientechnik im Rahmen der Gesamtkoordination

  • Erneuerung der Fassaden und Abhangdecken im Bereich der Unterfahrt R12 R

  • Modernisierung/ Erneuerung sämtlicher Sanitärbereiche wie z.B. WCs, Umkleiden, Duschen,

Putzräume und Teeküchen

Überblick Starkstromanlagen im Gebäude R12 R (KG 440)

  • Erneuerung der Eigenstromversorgungsanlagen

  • Montage einer PV-Anlage


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  • Erneuerung der Niederspannungsschaltanlagen

  • Demontage und Montage aller Kabel, Leitungen, Kanäle, Steckdosen und Schalter

  • Demontage und Montage der gesamten Beleuchtungsanlagen: Innen- und Außenbeleuchtung sowie

Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtung

  • Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen: Fundamenterder, Potentialausgleich und

Blitzableiter.

Überblick Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen im Gebäude R12 R (KG 450)

  • Erneuerung der Telekommunikationsanlagen

  • Modernisierung der Personenrufanlagen, Klingel- und Lichtrufanlagen

  • Erneuerung der Gefahrenmelde- und Alarmanlagen: Brandmeldeanlagen

-Erneuerung der Datenübertragungsnetze: Strukturierte Verkabelung, LAN-Netzwerke und

Serververkabelung

Überblick Fördertechnische Anlagen im Gebäude R12 R (KG 460)

  • Erneuerung der Aufzugsanlagen: Personenaufzüge

  • Erneuerung der RLT-Anlagen in der Ebene -1 und der Dachfläche

  • Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen für Seminarräume und innenliegenden Räumen

Überblick der Gebäudeautomation im Gebäude R12 R (KG 480)

  • Erneuerung der Gebäudeautomation der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich

Schaltschränke und anteilige Elektroinstallation

  • Aufschaltung der neuen Automationsstationen auf die vorhandene Managementebene im BACnet-

Standard unter Berücksichtigung der Interoperabilität

  1. Erläuterung zum Berichtswesen des AN

Während des Planungs- und Bauprozesses sind durch den AN Kostendarstellungen nach DIN 276 mit

Prognosen und Risikodarstellung und ggf. Bewältigungsmaßnahmen vorzulegen. Die weiteren,

regelmäßig zu übergebenden Berichte sind in der Anlage 3 A+B näher bezeichnet.

Ebenso ist die Aufschlüsselung nach Leistungsbereichen und Vergabeeinheiten vorzulegen bzw.

fortzuschreiben.

Erläuterung zur Anlage 3 C, Leistungsphase 8, Besondere Leistungen:

Zuarbeitung zur Erstellung eines Projektreview federführed durch den Objektplaner durch den AN bis

mindestens zur 3. Ebene nach DIN 276: 2018-12. Die Daten sind in der vom BLB bereitgestellten

Webanwendung "Plakoda" einzupflegen. Die Bilddokumentationen sind in der Originalqualität für die


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weitere Verwendung durch den BLB NRW mit zu übergeben.

  1. Erläuterung zur Kostenschätzungen / Kostenberechnungen:

Die vertieften Kostenschätzungen (LPH 2 HOAI) gemäß DIN 276 wird mindestens bis zur zweiten Ebene

über alle Kostengruppen aufgegliedert.

Die vertieften Kostenberechnungen (LPH 3 HOAI) gemäß DIN 276 wird mindestens bis zur dritten

Ebene (TGA bis zur vierten Ebene) aufgegliedert.

Diese vertieften Kostenschätzungen und Kostenberechnungen sind durch den AN im Rahmen seiner

Beauftraung aufzustellen.

Mit Abschluss der LPH 5 ist eine "fortgeschriebene" Kostenberechnung durch die Objekt- und

Fachplanung zu erstellen und durch die Projektsteuerung zu überprüfen und zu plausibilisieren. Hierzu

sind ergänzend die Erläuterungen in Anlage 3 zu beachten und berücksichtigen.

  1. weitere Hinweise:

Das Gesamtprojekt wird aus kaufmännischen Aspekten voraussichtlich über 7 SAP-Projekte geführt,

die geklammert sind. Im Rahmen der LPH 1-9 der HOAI müssen alle diese Projekte über eine separate

Kostenverfolgung sowie durch eine Gesamtprojektkostenverfolgung durch den Objektplaner gesteuert

werden.

Im Einzelnen handelt es sich um:

  • drei Aufwandsmaßnahme (Abbruch, Sanierung, Inbetriebnahme [IBM])

  • drei Investivmaßnahmen (Kunst am Bau, PV-Anlage, wesentliche Verbesserungen [30% Einsparung

zu Klimaaspekten])

-sowie um Mieterwünsche/ -einbauten

Die Vergabe der Bauleistungen ist in Einzelgewerken beabsichtigt.

  1. Anlage 02.1 "Weitere Anlagen":

Für die Leistungsausführung werden dem AN die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.

  • a. HKoP-Rahmenvereinbarung (Ablaufschema)

  • b. Zielvereinbarungstabelle BNB (ZVT)

  • c. Steckbrief Konzepte - Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

  • d. Aktualisierung Schadstoffkataster UDE, Campus Essen, Gebäude R12 S/ V/ T und R13 V, Stand

19.02.2016

  • e. Schadstoffuntersuchung Gebäudebereich R12 Universität Essen, Stand 26.02.2026

  • f. Nutzersollvereinbarung (NSV) - Sanierung und Modernisierung R12 R

  • g. Projektleitfaden zwischen Hochschulen und BLB NRW, Stand 07.11.2016


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  • h. Brandschutzkonzept

  • i. Darstellung Leistungsgrenze Grundrisse

  • j. Pflichtenheft BNB


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