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Anlage - Festlegungen zur Prüfung von Angeboten und Rechnungen
Die Einheitspreise der Angebote sind zum Zeichen ihrer Prüfung mit grünen Haken zu versehen. Die Prüfung der Angebote ist mit folgender Prüfbemerkung zu dokumentieren:
rechnerisch, technisch, wirtschaftlich geprüft und festgestellt auf EUR ..........
Firmenstempel
.......................... .................................................... (Ort und Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)
Die Nachtragsforderungen der Ausführungsunternehmen sind rechtzeitig zu prüfen und zu bearbeiten. Unberechtigte Forderungen der Ausführungsunternehmen sind unverzüglich dem Auftraggeber unter Benennung der Abweisungsgründe anzuzeigen.
Bei Nachtragsangeboten ist die Prüfung mit folgender Prüfbemerkung zu dokumentieren:
rechnerisch, technisch, wirtschaftlich geprüft und festgestellt auf EUR .................................. Die Bedingungen des § 2 VOB/B und des Hauptauftrages einschließlich etwaiger Nachlässe sind erfüllt.
Firmenstempel
........................... ..................................................... (Ort und Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)
Die Einheitspreise und Gesamtpreise des Nachtragsangebotes müssen zum Zeichen ihrer Prüfung mit grünen Haken versehen werden.
Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen wie Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und sonstige begründende Unterlagen unverzüglich und vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich.
Die Mengenberechnungen und die Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen:
„in allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.“
Firmenstempel
........................... .......................................................... (Ort und Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)
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Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk und folgender Bescheinigung des Auftragnehmers für die fachtechnische und rechnerische Feststellung mit:
“ fachtechnisch und rechnerisch richtig“
Endbetrag:....................................EUR
Firmenstempel
....................... ..................................................... (Ort und Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)
zu versehen.
Verantwortung des Auftragnehmers:
Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass
- nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
- die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind,
- die Vertragspreise eingehalten worden sind,
- alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind.