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HOVER und radiochemische Labore + CARE TEILPROJEKT 4 – GreenLEP Infrastruktur
BAUAUFGABE
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN
PROJEKTNUMMER / BEZEICHNUNG
Das Bauvorhaben hat die Projektnummer G858 – TP4 und trägt die Bezeichnung "Neubau eines Gebäudes für HOVER und radiochemische Labore + CARE – Teilprojekt (TP) 4 – GreenLEP Infrastruktur“.
Die Projektnummer und -bezeichnung sind auf allen Dokumenten anzugeben.
PROJEKTAUFTRAGGEBER
Der Projektauftraggeber ist:
Helmholtz – Zentrum Dresden – Rossendorf e.V. (HZDR) Bautzner Landstraße 400 01328 Dresden
Das HZDR ist ein öffentlicher Auftraggeber. Die Bauverwaltung des HZDR agiert als eigenständige Bauherrenvertretung und vereint Errichten und Betrieb in einer kooperativen Struktur.
Die Projektleitung auf Bauherrenseite ist interdisziplinär aufgestellt und bildet gemeinsam mit Baumanagement und Technischen Gebäudemanagement eine organisatorische Einheit bildet. Dadurch wird eine direkte Überführung von der Errichtung in den späteren Betrieb sichergestellt. Die Projektleitung ist verantwortlich für die übergeordnete Koordination aller bauherrenseitig Beteiligten sowie die zentrale Kommunikationsschnittstelle zwischen Planungsteam und Nutzern.
Verantwortlich:
HZDR - Zentralabteilung Technischer Service (FKT)
Dirk Reichelt (Leiter und Baubevollmächtigter)
Abteilung Bau- und technisches Gebäudemanagement (FKTM)
Marion Oelke (Abteilungsleiterin) Julia Bock (Projektleiterin)
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HOVER und radiochemische Labore + CARE TEILPROJEKT 4 – GreenLEP Infrastruktur
STRUKTUR UND AUFGABE DER BAUHERRENORGANISATION
NUTZER
Der Nutzer des Gebäudes ist:
HZDR - Institut für Ressourcenökologie 2
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FÖRDERVORHABEN
Das Bauvorhaben wird aus öffentlichen Mitteln realisiert. Für die Planung und den Bau sind die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau) zu beachten und anzuwenden. Koordinierender Zuwendungsgeber ist der Bund, vertreten durch das Referat F11 des BMFTR. Alle Auflagen, die sich aus dem Genehmigungsbescheid des BMFTR mit der Baufachlichen Stellungnahme der nachgeordneten Behörden ergeben, sind zwingend umzusetzen.
Zuständige staatliche Bauverwaltung:
Als fachaufsichtsführende Ebene (FfE) ist das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF, Referat 55) auf Antrag des koordinierenden Zuwendungsgebers (BMFTR) durch die oberste technische Instanz (BMWSB) mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach RZBau beauftragt.
Die Aufgaben als baudurchführende Ebene (BdE) übernimmt der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Sachgebiet Bundesbau, Niederlassung Chemnitz.
Die Bindungsfrist des Gebäudes an den Zuwendungszweck beträgt mindestens 50 Jahre. Die Betriebsdauer der wissenschaftlichen Einrichtung beträgt >35 Jahre. Das Gebäude wird danach entsprechend der dann stattfindenden wissenschaftlichen Forschung umgenutzt.
Die Finanzierung erfolgt zu 90% durch den Bund und zu 10% durch das Land Sachsen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung.
PLANUNGSAUFGABE
ALLGEMEINE ZIELSTELLUNG
Die Mission von HOVER ist das molekulare Prozeßverständnis auf meso- und makroskalige Systeme zu erweitern und so die Brücke zwischen der atomaren Ebene geochemischer Reaktionen und dem realen Umweltsystem zu schlagen („Upscaling“). Inhaltlich befaßt sich HOVER mit der Untersuchung des Verhaltens von Radionukliden in der Geosphäre und Biosphäre. HOVER ist eine reine Einrichtung zur Endlagerforschung und unterstützt den Standortauswahlprozeß.
Die Mission von CARE ist der nachhaltige Strahlenschutz und die Risikobewertung für Mensch und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung. Inhaltlich befaßt sich CARE im Schwerpunkt mit radiochemischen, biologischen, radioökologischen und medizinischen Fragestellungen auf molekularer Ebene, die nicht nur elementar für eine Risikobewertung sind, sondern auch ein hohes Anwendungspotenzial für die Biosanierung, Rohstoffgewinnung (Unterstützung der Energiewende) und die Krebstherapie haben.
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HOVER und radiochemische Labore + CARE TEILPROJEKT 4 – GreenLEP Infrastruktur
In der Teilprojektmaßnahme 4 – GreenLEP Infrastruktur, welches Bestandteil des Gesamtprojektes mit insgesamt 5 Teilprojekten ist, geht es um die Einbettung der gebäudebezogenen Infrastruktur in die klimaneutralen Anforderungen für den Gesamtstandort – langfristige Energieplanung LEP bezeichnet.
ALLGEMEINE STANDORTBEDINGUNGEN
Der Hauptstandort des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf befindet sich im Nordosten der Landeshauptstadt Dresden. Das HZDR ist Mitglied der Helmholtz- Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und betreibt vor Ort fachübergreifende Forschungen auf den Feldern Energie, Gesundheit und Materie.
Zum gesamten Standortgrundstück gibt es vom Land Sachsen an das HZDR einen Überlassungsvertrag.
Die Erschließung aller erforderlichen Medien, wie Strom, Gas, Abwasser, Wärmeversorgung und Telekommunikation ist auf dem Grundstück gegeben, ebenso wie eine gute Verkehrsanbindung.
Für das Gebiet existieren nur vom HZDR interne Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens kann somit nach § 34 BauGB beurteilt werden.
Es bestehen keinerlei Anforderungen an den Denkmalschutz.
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INFRASTRUKTURELLE STANDORTBEDINGUNGEN
Das HZDR ist ein traditioneller Forschungsstandort am östlichen Stadtrand von Dresden. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 180 ha mit einer Mischung von Bebauungsgebieten, Freifläche und Wald. Der Campus umfasst derzeit rund 60 Gebäude mit unterschiedlichen wissenschaftlichen, technischen und administrativen Nutzungen.
Die Umfriedung des Forschungsstandortes hat eine Länge von 6,3 km, in der sich eine Hauptzufahrt und vier Bedarfszufahrten befinden. Die Zugänge werden personell bzw. technisch überwacht, d.h. es erfolgt ein kontrollierter Zutritt. Die Objektsicherung wird durch ein vertragsgebundenes Sicherheitsunternehmen erbracht, welches auch die vorhandene Alarmzentrale kalendertäglich 24 Stunden betreibt.
Die in den Ordnungs- und Kontrollbestimmungen für Auftragnehmer und deren Erfüllungsgehilfen (OKBest) fixierten Festlegungen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Der Standort hat eine zentrale Wärmeversorgung auf BHKW-Basis mit einem entsprechenden Nahwärmenetz. Diese Art der Versorgung ist vor allem der Insellage und der großen Entfernung zu den nächsten Fernwärmenetzen geschuldet. Die Elektroenergieversorgung erfolgt über einen 20 kV - Mittelspannungsring mit mehreren Transformationsstationen.
Weiterhin existiert eine Werkfeuerwehr. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche besetzt.
Die in den Löschwasserleitungen erbringbare Löschwassermenge beträgt 100 m³ über zwei Stunden. Im Umkreis von 300 m sind Hydranten vorhanden.
PROJEKTSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
NACHHALTIGES BAUEN
Der Leitfaden "Nachhaltiges Bauen" (Herausgegeben vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Auftrag des Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat - siehe: www.nachhaltigesbauen.de) ist in seinen Grundsätzen sinngemäß (wirtschaftlich und technisch darstellbare Maßnahmen) anzuwenden und die getroffenen Maßnahmen im Erläuterungsbericht zu den RZ-Bau-Unterlagen aufzunehmen.
Eine Zertifizierung findet nicht statt, da diese aufgrund der Einzigartigkeit und erforderlicher Auflagen vor allem der Strahlenschutzbehörden nicht sinnvoll erfolgen kann.
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BIM-PROJEKT
Das Teilprojekt 1 – Neubau Gebäude wird als „BIM-Projekt“ durchgeführt werden.
Das Teilprojekt 4 – GreenLEP Infrastruktur wird nicht als „BIM-Projekt“ durchgeführt.
BARRIEREFREIHEIT
Entfällt bei Teilprojekt 4
BETEILIGUNG BILDENDER KÜNSTLER
Auf „Kunst am Bau“ wird verzichtet.
RÄUMLICHE EINORDNUNG
Das Teilprojekt 4 – GreenLEP Infrastruktur (Einbettung in die übergeordnete Infrastrukturentwicklung) soll eine konsistente, systemverträgliche und genehmigungsfähige Umsetzung im Gesamtenergiesystem gewährleisten. Die zentrale Versorgung des Standortes mit Wärme und Kälte sowie ein wesentlicher Anteil der Eigenstromversorgung erfolgt aus der Energiezentrale im Gebäude 720 (EZ G720).
Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich räumlich auf zwei miteinander verbundene Bereiche:
• die bestehende Energiezentrale EZ G720 einschließlich der unmittelbar angrenzenden Außenflächen sowie
• die von der Energiezentrale ausgehenden Nahwärme- und Nahkältetrassen in Richtung des zukünftigen Gebäudekomplexes / Clusters G7xx.
Im Bereich der Energiezentrale sind sowohl Eingriffe in den vorhandenen Anlagenbestand und die bestehende Wärmeverteilung als auch die Integration neuer Erzeugungs- und Speicherkomponenten vorgesehen. Der geplante Großwärmespeicher soll auf einer unmittelbar an die Energiezentrale angrenzenden Außenfläche errichtet und hydraulisch mit den Anlagen innerhalb der Energiezentrale verbunden werden.
Von der Energiezentrale aus sind die erforderlichen Nahwärme- und Nahkälteversorgungsleitungen bis zum zukünftigen Cluster G7xx neu zu planen bzw. vorhandene Versorgungsstrukturen entsprechend anzupassen. Die Trassen verlaufen hierbei innerhalb des bestehenden Forschungscampus und sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung, Verkehrsflächen sowie der bestehenden und geplanten Medieninfrastruktur zu entwickeln.
Das bestehende Nahwärmenetz weist eine Gesamtlänge von rund 7,5 km auf und ist überwiegend als erdverlegtes Kunststoffmantelrohrsystem mit Leckageüberwachung
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ausgeführt. Das bestehende Nahkältenetz weist eine Länge von rund 1,6 km auf und ist als erdverlegtes PE-HD-Rohrnetz ausgeführt.
Die konkrete räumliche Einordnung der Energiezentrale, der vorgesehenen Neubauflächen sowie der geplanten Trassenführung ist folgenden Grafik zu entnehmen.
EINORDNUNG IN STRATEGISCHE INFRASTRUKTUR GREEN-LEP – AUSBAUSTRATEGIEN WÄRME, KÄLTE, STROM
Ausgangssituation und Anlagenbestand
Die Energiezentrale Gebäude 720 (EZ G720) bildet das zentrale Energieversorgungszentrum des HZDR-Forschungscampus. Von hier aus erfolgen die zentrale Erzeugung und Bereitstellung von Wärme und Kälte sowie wesentlicher Anteile der Eigenstromversorgung. Die Energiezentrale ist über die vorhandenen Nahwärme- und Nahkältenetze mit den angeschlossenen Gebäuden des Forschungscampus verbunden.
Die bestehende Energieversorgung ist als Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungssystem aufgebaut. Der für die vorliegende Planungsaufgabe wesentliche Anlagenbestand der Energiezentrale umfasst insbesondere:
• zwei erdgasbetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung,
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• zwei Gas-Brennwertkesselanlagen zur Wärmeerzeugung, davon Kessel 1 zusätzlich mit der Möglichkeit eines Heizöl-Notbetriebes,
• zwei Absorptionskältemaschinen (AKM),
• zwei Kompressionskältemaschinen (KKM),
• Einrichtungen zur freien Kühlung,
• die den Kälteerzeugungsanlagen zugeordneten Rückkühlwerke,
• einen zentralen Kältespeicher,
• die zentralen Netzpumpen, Druckhaltungs- und Verteileinrichtungen für die Wärme- und Kälteversorgung sowie
• die zugehörige Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik und die erforderlichen Nebenanlagen.
Die bestehende Wärmebereitstellung erfolgt derzeit im Wesentlichen über die beiden BHKW und die beiden Gas-Brennwertkessel. Der Anlagenpark ist auf eine hohe Versorgungssicherheit ausgelegt. Die zentrale Kälteerzeugung erfolgt über jeweils zwei Absorptions- und Kompressionskältemaschinen und wird durch freie Kühlung, Rückkühlwerke sowie einen zentralen Kältespeicher ergänzt.
Das bestehende Nahwärmenetz wird derzeit mit einem Temperaturniveau von 90 °C Vorlauf / 70 °C Rücklauf betrieben. Die Einspeisung sowie die zentrale Druckhaltung und Netzförderung erfolgen aus der EZ G720. Das Nahkältenetz wird grundsätzlich mit 6 °C Vorlauf / 12 °C Rücklauf betrieben; bei geeigneten Verbraucheranforderungen ist saisonal eine Anhebung auf 10 °C / 16 °C vorgesehen.
Darüber hinaus ist die Forschungs- und Demonstrationsanlage GreenSNG in die energietechnische Infrastruktur der Energiezentrale eingebunden. Die vorhandenen Erzeugungs-, Speicher- und Verteilanlagen bilden somit ein technisch und hydraulisch eng miteinander verbundenes Gesamtsystem.
Gegenstand des Projektes
Im Rahmen der langfristigen strategischen Infrastrukturentwicklung des HZDR wird die bestehende Energieversorgung schrittweise weiterentwickelt. Die vorliegende Maßnahme ist Bestandteil der Umsetzungsbausteine GreenLEP und dient insbesondere der Transformation der bislang überwiegend wärmegeführten und erdgasbasierten Wärmeversorgung hin zu einer stärker strom- und abwärmebasierten Energieversorgung. Die folgende Grafik bietet eine Einordnung der ausgeschriebenen Maßnahme in die gesamten Umsetzungsbausteine GreenLEP des HZDR.
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Ein wesentlicher Bestandteil der Planungsaufgabe ist die Integration einer Power-to-Heat- Anlage (P2H) in die bestehende Energiezentrale. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist hierfür eine thermische Leistung von ca. 4 MW vorgesehen. Die neue Anlage ist technisch und hydraulisch in den bestehenden Erzeuger- und Verteilerbestand der EZ G720 zu integrieren.
Im Zusammenhang mit der Integration der P2H-Anlage ist der Rückbau des bestehenden ausschließlich erdgasbetriebenen Kessels 2 vorgesehen. Kessel 1 bleibt weiterhin Bestandteil der Wärmeerzeugung und dient mit seiner zusätzlichen Möglichkeit des Heizöl-Notbetriebes auch der Absicherung der Wärmeversorgung.
Ergänzend ist unmittelbar an der Energiezentrale die Errichtung eines zentralen Großwärmespeichers vorgesehen. Dieser ist hydraulisch in das Wärmeerzeugungs- und Verteilsystem der Energiezentrale einzubinden und soll die zeitliche Entkopplung zwischen Wärmeerzeugung und Wärmebedarf sowie eine flexiblere Fahrweise des Gesamtsystems ermöglichen. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist ein druckloser Speicher mit einem Nutzvolumen von ca. 160 m³ vorgesehen.
Das folgende Konzeptbild zeigt den geplanten Ausbau im Grundriss der derzeitigen Bestandssituation der Energiezentrale einschließlich der derzeitig avisierten zwei Aufstellorte der P2H innerhalb der EZ sowie der außenaufgestellten Speichereinheiten in lila markiert.
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Ein weiterer Schwerpunkt der Planungsaufgabe ist die zukünftige Wärme- und Kälteversorgung des Clusters G7xx. Hierfür sind von der Energiezentrale aus die erforderlichen Nahwärme- und Nahkältetrassen bis zum Cluster zu planen und in die vorhandene Infrastruktur des Standortes zu integrieren.
Die Wärmeversorgung des Clusters G7xx soll über ein LowEx-Nahwärmesystem erfolgen. Damit verbunden ist nicht ausschließlich die Neuerrichtung der externen Leitungstrasse. Aufgrund des gegenüber dem bestehenden Nahwärmenetz veränderten Temperaturniveaus sind auch die erforderlichen hydraulischen und anlagentechnischen Anpassungen der Wärmeverteilung innerhalb der Energiezentrale zu planen. Dies umfasst insbesondere die Einbindung in das bestehende Erzeugersystem, die Anpassung bzw. Neuordnung der Verteilleitungen sowie die erforderlichen Pumpen-, Armaturen-, Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen.
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Parallel hierzu ist die Nahkälteversorgung des Clusters G7xx aus der bestehenden zentralen Kälteversorgung der EZ G720 zu entwickeln. Dabei sind die vorhandenen Erzeugungs-, Speicher- und Netzstrukturen sowie deren hydraulische Randbedingungen zu berücksichtigen.
Die Planung ist unter Berücksichtigung des laufenden Betriebes der Energiezentrale und der Aufrechterhaltung der Wärme- und Kälteversorgung des Forschungscampus durchzuführen. Eingriffe in bestehende Anlagen und Verteilsysteme, erforderliche Umschlüsse sowie Außer- und Wiederinbetriebnahmen sind daher so zu entwickeln und planerisch vorzubereiten, dass die Versorgungssicherheit des Standortes während der Umsetzung gewährleistet werden kann.
Die einzelnen Maßnahmen sind nicht als voneinander unabhängige Einzelanlagen zu betrachten. Gegenstand der Planung ist vielmehr deren technische, hydraulische und regelungstechnische Integration in das bestehende Gesamtsystem der Energiezentrale sowie in die Wärme- und Kälteversorgungsstruktur des Forschungscampus.
Genehmigungsrechtliche Einordnung
Die Energiezentrale EZ G720 unterliegt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach BImSchG. Der bestehende Genehmigungsstand ist im Zuge der geplanten Änderungen und Erweiterungen der Energiezentrale zu prüfen und entsprechend dem Planungsergebnis fortzuschreiben. Nach gegenwärtigem Kenntnis- und Planungsstand wird davon ausgegangen, dass die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen einer Änderungsanzeige nach BImSchG behandelt werden können. Die abschließende genehmigungsrechtliche Einordnung ist Bestandteil der Planungsleistung und frühzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat hierzu die geplanten Änderungen genehmigungsrechtlich zu bewerten und die erforderlichen Behördenabstimmungen vorzubereiten und fachtechnisch zu begleiten. Die hierfür erforderlichen Tischvorlagen, technischen Beschreibungen, Planunterlagen und sonstigen fachtechnischen Unterlagen sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und fortzuschreiben. Im Rahmen der Behördenabstimmung ist insbesondere zu klären, ob eine Änderungsanzeige ausreichend ist oder ein Änderungsantrag nach BImSchG erforderlich wird.
Sofern ein Änderungsantrag erforderlich wird und hiermit baurechtliche Antragsunterlagen bzw. ein Bauantrag verbunden sind, wird durch den Auftraggeber für diesen Leistungsteil eine Objektplanung (OPL) gesondert beauftragt. Die Erstellung und Koordination der baurechtlichen Antragsunterlagen obliegt in diesem Fall der OPL. Die Erstellung der für das immissionsschutzrechtliche Verfahren erforderlichen TGA- fachtechnischen Unterlagen sowie deren Abstimmung und Zuarbeit an die OPL verbleiben Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 11
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Mitwirkung bei der Fortschreibung des Fahrweisenmanagements
Im Zuge der geplanten Erweiterungen und Umbauten der Energiezentrale ist das bestehende Fahrweisenmanagement der Energiezentrale an die zukünftige Anlagen- und Versorgungsstruktur anzupassen und fortzuschreiben. Der Auftragnehmer hat hierbei fachtechnisch mitzuwirken und insbesondere die für die Betriebs- und Fahrweisenoptimierung erforderlichen technischen und hydraulischen Randbedingungen der von ihm geplanten Anlagen und Systeme bereitzustellen.
Dies betrifft insbesondere die Integration der Power-to-Heat-Anlage, des Großwärmespeichers, der angepassten Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungssysteme sowie der LowEx-Wärmeversorgung. Wechselwirkungen mit der bestehenden Wärme- und Kälteerzeugung sowie den vorhandenen Erzeugungs- und Speicheranlagen sind zu berücksichtigen.
Die eigentliche Entwicklung bzw. programmtechnische Umsetzung des übergeordneten Fahrweisenmanagements ist nicht Gegenstand der Leistung. Gegenstand ist die fachtechnische Mitwirkung, Abstimmung und Bereitstellung der erforderlichen Planungs- und Betriebsparameter.
Koordination der TGA-Planung
Für die Maßnahme ist keine übergeordnete Objektplanung (OPL) als koordinierende Stelle vorgesehen. Dem Auftragnehmer der TGA-Planung HLSK obliegt daher zusätzlich die übergeordnete Koordination der technischen Ausrüstung mit der separat beauftragten Fachplanung ELT. Die Koordinationsleistung umfasst insbesondere die Abstimmung der technischen und räumlichen Schnittstellen zwischen HLSK und ELT, die Koordination der erforderlichen Anschlussleistungen und Leistungsbedarfe sowie die Abstimmung der für die Integration der Anlagen erforderlichen Planungsstände und Termine.
Die Koordination ist über den gesamten Planungsprozess entsprechend dem jeweiligen Planungsfortschritt sicherzustellen.
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UMWELT/IMMISSIONSSCHUTZ
Zu beachten sind die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden entsprechend TA Lärm. Im Bereich von Büros sind 55 dB (A) bis max. 60 dB (A) einzuhalten. Neben der Berücksichtigung nachbarschützender Belange bestehen keine weiteren darüber hinaus gehenden Anforderungen.
BRANDSCHUTZ
Aufgrund der geplanten Umbauten und Erweiterungen der Energiezentrale ist das bestehende Brandschutzkonzept hinsichtlich der Auswirkungen der Maßnahme zu überprüfen und entsprechend dem Planungsfortschritt fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist durch das bereits mit der Bestandsanlage vertraute Brandschutzbüro Uhlenhut, Michael-Kazmierczak-Straße 30, 04157 Leipzig-Gohlis, Tel: +49 (0) 341 / 91 880 450 , Mail: buero@brandschutz-uhlenhut.de durchzuführen.
Das vorgenannte Brandschutzbüro ist durch den Auftragnehmer für die erforderlichen Leistungen als Nachunternehmer zu binden, zu beauftragen und zu vergüten. Die hierfür erforderlichen Leistungen und Kosten sind Bestandteil des Angebotes.
Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination und Abstimmung mit dem Brandschutzbüro, stellt die erforderlichen Planungsunterlagen und Anlageninformationen bereit und berücksichtigt die aus der Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes resultierenden Anforderungen in seiner Planung.
Sämtliche Belange des Brandschutzes sind neben den öffentlich-rechtlichen Anforderungen auch mit der Werkfeuerwehr und dem Brandschutzbeauftragten am HZDR abzustimmen. Im Brandschutzkonzept sind die Gegebenheiten des gesamten Forschungsstandortes zu berücksichtigen und zum Abschluss der Maßnahme in revidierter Form dem HZDR zu übergeben.
KOSTENRAHMEN
Aus einer ersten Grobkostenschätzung wurden Gesamtbaukosten (KG 200 – KG 500) in Höhe von ca. 4.610.000,00 € netto ermittelt.
Die Aufteilung in Kostengruppen wird wie folgt abgeschätzt (netto):
KG 400 Technische Anlagen 2.661.000,00 € KG 500 Außenanlagen 682.000,00 € KG 700 Technische Anlagen 1.267.000,00 € 4.610.000,00 €
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TERMINRAHMEN
Die zeitliche Umsetzung muss parallel zum Teilprojekt 1 – Gebäude erfolgen, da die Infrastruktur notwendig ist für die Berechnungen und Bilanzen von HOVER+CARE und die erfolgreiche Inbetriebnahme der technischen Anlagen des Gebäudes.
Meilensteine und angestrebte Fristen des Bauprojektes sind:
Planungsstart (Leistungsbeginn HOAI-Leistungsphasen) 4. Quartal 2026 Bauentwurf 2. Quartal 2027 Baubeginn 2. Quartal 2028 Bauende 2. Quartal 2030 Projektabschluß 3. Quartal 2032
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