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Fachliche Begleitung, Schulung und Qualitätssicherung der BRAFO-KE 2027–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:13 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Vergabenummer: 2026 - 55

Kurzbezeichnung: Fachliche Begleitung, Qualifizierung und Qualitätssicherung BRAFO-KE 2027-2029

A. Vorbemerkungen Das Landesberufsorientierungsprogramm BRAFO ist das zentrale, systematisch angelegte Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Unterstützung der Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern ab der 7.Klasse. Es wird gemeinsam durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit verantwortet.

BRAFO verfolgt das Ziel, die Berufswahlkompetenz junger Menschen frühzeitig, praxisnah, inklusiv und prozessorientiert zu stärken. Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene Interessen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Entwicklungspotentiale erkennen, diese mit beruflichen Tätigkeiten und Lebenswelten in Beziehung setzen und daraus zunehmend tragfähige Entscheidungen für ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg ableiten können.

Die Interessen- und Kompetenzerkundung, im Folgenden BRAFO-KE, bildet das erste Strukturelement des BRAFO-Gesamtprozesses. Sie hat eine besondere Bedeutung, da sie den Einstieg in den weiteren Prozess der Beruflichen Orientierung darstellt. In BRAFO-KE werden die Schülerinnen und Schüler an Lebenswelten und Tätigkeitsfelder herangeführt, erproben sich in praxisnahen Aufgabenstellungen und erhalten auf dieser Grundlage erste Hinweise zu eigenen Interessen, Kompetenzen und möglichen beruflichen Anschlussfeldern.

Die Qualität der Durchführung von BRAFO-KE ist für den Gesamtprozess von BRAFO wesentlich. Sie hängt in besonderem Maße davon ab, dass die mit der Umsetzung betrauten 25 Bildungsdienstleister, die die vertraglichen Partner bei der Realisierung des BRAFO Landesberufsorientierungsprogramms sind, das Verfahren fachlich, methodisch, organisatorisch und systembezogen sicher anwenden. Dies betrifft insbesondere die sachgerechte Durchführung der Tätigkeitsfelderkundungen, die Nutzung des BRAFO-KE- Systems, die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse, die Durchführung der Beratungsgespräche sowie die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse an die weiteren Strukturelemente von BRAFO.

Vor diesem Hintergrund wird für den Zeitraum 2027 bis 2029 eine fachliche Begleitung, Verfahrensunterstützung, Schulung und Qualitätssicherung von BRAFO-KE im Wege einer Vergabe beauftragt. Die Leistung soll dazu beitragen, eine landesweit vergleichbare, qualitätsgesicherte und praxisnahe Umsetzung von BRAFO-KE zu gewährleisten, die Bildungsdienstleister fachlich zu unterstützen und erkennbare Anpassungs- und Optimierungsbedarfe systematisch aufzubereiten.

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Die Leistung ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die fachlichen Zielstellungen des Landesprogramms BRAFO, die Anforderungen an eine inklusive, klischeefreie und gendersensible Berufliche Orientierung, die praktischen Erfordernisse der Bildungsdienstleister sowie die Schnittstellen zu weiteren beteiligten Akteuren zu berücksichtigen.

B. Zu erbringende Leistungen Der Auftragnehmer übernimmt für den Zeitraum 2027 bis 2029 die fachliche, methodische, organisatorische und verfahrensbezogene Begleitung von BRAFO-KE. Die Leistung umfasst insbesondere die nachfolgenden Arbeitspakete.

  1. Bereitstellung einer fachlichen und verfahrensbezogenen Hotline Der Auftragnehmer stellt während der Umsetzungszeiträume von BRAFO-KE eine fachliche und verfahrensbezogene Hotline für die Bildungsdienstleister bereit. Die Hotline dient der Unterstützung bei Fragen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von BRAFO-KE.

Die Hotline ist so auszugestalten, dass Bildungsdienstleister bei auftretenden Fragen zeitnah, fachlich zutreffend und praxisorientiert unterstützt werden. Sie soll insbesondere dazu beitragen, Unsicherheiten in der Durchführung zu vermeiden, ein einheitliches Verfahrensverständnis zu sichern und Störungen im Ablauf möglichst frühzeitig zu klären.

Als Referenzgrößen für die Kalkulation der Leistung ist von folgendem Umfang des BRAFO-KE-Gesamtprogramms auszugehen:

  • Ca. 25 Bildungsdienstleistende
  • Ca. 243 Schulen
  • Ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang
  • Durchführung von BRAFO-KE grundsätzlich im Zeitraum Februar bis Dezember eines jeweiligen Schuljahres.

Die genannten Angaben dienen den Bietenden als Kalkulationsgrundlage und der Einschätzung des voraussichtlichen Unterstützungsaufwandes. Die tatsächliche Zahl der beteiligten Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie der Unterstützungsanfragen kann innerhalb des Leistungszeitraums schwanken.

Ein erhöhtes Aufkommen ist insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem Beginn der jeweiligen BRAFO-KE-Durchführungsphasen, bei der erstmaligen Nutzung bzw. bei Änderungen des BRAFO-KE-Systems, bei Personalwechseln bei den Bildungsdienstleistenden sowie im Zusammenhang mit Testung, Wertungen, Ergebnisdokumentationen und Beratungsgesprächen zu erwarten.

Die fachliche und verfahrensbezogene Hotline ist während der jährlichen Umsetzungsräume von BRAFO-KE vorzuhalten. Die Durchführung von BRAFO-KE erfolgt grundsätzlich ab dem zweiten Schulhalbjahr. Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass die Hotline jährlich im Zeitraum Februar bis Dezember vorzuhalten ist. Die Hotlineerreichbarkeit soll folgenden Arbeitsumfang beinhalten: Mo-Fr. 08:00-16:00 Uhr und Mi. bis 18:00 Uhr. Die Bietenden haben im Angebot darzustellen, durch welche organisatorischen und personellen Vorkehrungen eine bedarfsgerechte und zeitnahe Bearbeitung eingehender Anfragen sichergestellt wird.

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Die Hotline umfasst insbesondere Unterstützung zu folgenden Themen:

  • Anwendung und Ablauf von BRAFO-KE,
  • Zuordnung und Pflege von Schulen, Klassen, Gruppen und Schülerinnen und Schülern im BRAFO-KE-System,
  • Fragen zum Zugang, zu Berechtigungen und zu Personalmeldungen,
  • Nutzung von Funktionen des BRAFO-KE-Systems, einschließlich einfacher Sprache,
  • Fragen zur Dateneigabe, Ergebnisdokumentation und Korrektur fehlerhafter Eintragungen,
  • Fragen zu Fremdeinschätzungen, Ratings und Ausgabedokumenten,
  • Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeitsfelderkundungen,
  • Vorbereitung und Durchführung der Testungen,
  • Vorbereitung und Durchführung der Beratungsgespräche,
  • Nutzung von Gesprächsprotokollen, Teilnahmebescheinigungen, Manuals, Tutorials und weiteren Materialien,
  • Organisatorische Fragen im Zusammenhang mit Schulungen und Nachschulungen,
  • Weiterleitung technischer Fragestellungen an den zuständigen IT-Dienstleister, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer selbst beantwortet werden können.

Die für die Sicherstellung der Hotline erforderlichen personellen, organisatorischen und technischen Aufwendungen sind mit dem angebotenen Gesamtpreis abgegolten. Das gilt auch für die Dokumentation und systematische Auswertung der eingehenden Anfragen sowie deren Nutzung für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von BRAFO-KE.

Sämtliche zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sind im angebotenen Preis zu berücksichtigen und mit diesem vollständig abgegolten. Dies gilt insbesondere für erforderliche Präsenzschulungen, Abstimmungstermine, Reflexionsworkshops und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung erforderliche Vor-Ort-Termine innerhalb Sachsen-Anhalts.

Eine gesonderte Erstattung von Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstigen Reisenebenkosten durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bietenden haben den voraussichtlichen Reiseaufwand bei ihrer Kalkulation angemessen zu berücksichtigen. Die Entscheidung über den zweckmäßigen Einsatz von Präsenz-, digitalen oder hybriden Formaten ist unter Beachtung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu treffen.

Die Hotline hat eine Lotsen- und Schnittstellenfunktion. Sie ersetzt nicht die Aufgaben des IT-Dienstleisters, muss aber sicherstellen, dass technische oder systembezogene Fragestellungen qualifiziert eingeordnet, dokumentiert und an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Der Auftragnehmer dokumentiert die eingehenden Anfragen in geeigneter Weise. Die Dokumentation soll mindestens enthalten:

  • Datum der Anfrage,
  • Themenbereich,
  • Art des Anliegens,

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  • Bearbeitungsstand,
  • Lösung beziehungsweise Weiterleitung,
  • Gegebenenfalls erkennbare strukturelle Hinweise für die Weiterentwicklung des Verfahrens.

Personenbezogene Daten sind hierbei auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Wiederkehrende Fragestellungen sind systematisch zu erfassen und für die Qualitätssicherung aufzubereiten.

  1. Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Schulungen und Nachschulungen:

Der Auftragnehmer organisiert und führt Schulungen sowie bedarfsgerechte Nachschulungen für das Personal der Bildungsdienstleister durch. Ziel ist es, eine fachliche sichere, methodisch angemessene und landesweit möglichst einheitliche Umsetzung von BRAFO-KE zu gewährleisten.

Die Schulungen sind funktionsbezogen auszurichten. Mindestens sind Schulungsangebote für folgende Funktionen vorgesehen: • Testleitung, • Wertung bzw. Beobachtung und Einschätzung, • Beratung.

Es sollen mindestens 2 Schulungen pro Jahr pro Funktion durchgeführt werden.

Ergänzend soll noch mindestens eine Grundlagenschulung für neues Personal pro Jahr angeboten werden.

Die Angabe „mindestens zwei Schulungen pro Jahr und Funktion“ stellt die verbindliche Mindestanzahl der durchzuführenden Schulungen dar. Vorgesehen sind Schulungen für die drei Funktionen Testleitung, Wertung/Beobachtung und Einschätzung sowie Beratung, sodass von mindestens sechs Schulungen pro Jahr bzw. mindestens 18 Schulungen sowie eine Grundlagenschulung im Grundvertragszeitraum 2027-2029 auszugehen ist.

Die konkrete Zahl der Teilnehmenden richtet sich nach dem tatsächlichen Schulungs- und Nachschulungsbedarf der Bildungsdienstleister und kann insbesondere aufgrund von Personalwechseln variieren. Auf Grundlage der bisherigen Umsetzung und der in der Konzeption zugrunde gelegten Größenordnung ist mit bis zu 35 Teilnehmenden je Schulung zu kalkulieren.

Die Schulungen sind grundsätzlich als Tagesveranstaltungen in Halle und Magdeburg vorzusehen. Inhaltlich wird an diesem Tag Beratung und Wertung geschult. Ergänzend werden zwei digitale Schulungen für Testleitung durchgeführt. Die Grundlagenschulung findet digital einmal pro Jahr statt. Abweichungen hiervon sind möglich, sofern diese aufgrund des jeweiligen Schulungsgegenstandes oder des gewählten Schulungsformats fachlich geboten sind und mit dem Auftraggeber abgestimmt sind.

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Soweit Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden, sind diese grundsätzlich landesweit in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Die erforderlichen Räumlichkeiten und die übliche Präsentations- bzw. Veranstaltungstechnik werden durch den Auftragnehmer bereitgestellt. Die hiermit verbundenen Aufwendungen sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.

Die Schulungen haben die jeweiligen Aufgabenprofile differenziert zu berücksichtigen. Die Testleitung benötigt insbesondere Sicherheit im Ablauf der Testung, in der Systemanwendung und im Umgang mit organisatorischen sowie technischen Fragestellungen.

Die Funktion Wertung bzw. Beobachtung erfordert ein vertieftes Verständnis der Tätigkeitsfelder, der Beobachtungskriterien, der Abgrenzung von Interessen und Kompetenzen sowie der sachgerechten Dokumentation.

Die Beratung erfordert darüber hinaus Kompetenzen in der adressatengerechten Erläuterung der Ergebnisse, in der Gesprächsführung mit Schülerinnen und Schülern sowie in der Herstellung von Anschlüssen an weitere Schritte im BRAFO-Prozess.

Die Schulungen sind didaktisch so aufzubereiten, dass neben der Vermittlung von Verfahrenswissen auch praktische Anwendungssicherheit entsteht. Dies umfasst insbesondere:

o Darstellung der fachlichen Zielstellung von BRAFO-KE, o Erläuterung der Lebenswelten und Tätigkeitsfelder, o Vermittlung der jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten, o Einführung in Ablauf, Systemlogik und Dokumentationsanforderungen, o Praktische Übungen zur Anwendung des Systems, o Fallbeispiele zur Bewertung und Beratung, o Hinweise zu inklusiver, klischeefreier und gendersensibler Beruflicher Orientierung, o Umgang mit typischen Fehlerquellen und wiederkehrenden Praxisfragen, o Reflexion der Anschlussfähigkeit der Ergebnisse an die weiteren BRAFO- Strukturelemente.

Die Schulungen können in Präsenz, digital oder in geeigneten hybriden Formaten durchgeführt werden. Die Wahl des Formats ist fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Schulungen mit hohem Übungs-, Reflexions- oder Beratungsanteilen sind grundsätzlich so zu konzipieren, dass Austausch, Rückfragen und praktische Anwendung in ausreichendem Maße möglich sind.

Für neu hinzukommendes Personal der Bildungsdienstleister sind Nachschulungsmöglichkeiten vorzusehen. Aufgrund erfahrungsgemäß bestehender Personalfluktuation bei den Bildungsdienstleistenden ist sicherzustellen, dass neues Personal zeitnah in die Lage versetzt wird, BRAFO-KE qualitätsgesichert umzusetzen.

Der Auftragnehmer erstellt für jede Schulung eine Teilnehmendenübersicht und stellt Teilnahmebescheinigungen aus. Die Schulungen sind durch geeignete Feedback- instrumente zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation sind aufzubereiten und dem Auftraggeber in geeigneter Form zu Verfügung zu stellen. Wiederkehrende Hinweise aus

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den Schulungen sind in die Weiterentwicklung der Schulungsunterlagen und in die Qualitätssicherung von BRAFO-KE einzubeziehen.

  1. Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Schulungs- und Selbstlernmaterialien

Der Auftragnehmer pflegt, aktualisiert und entwickelt die für BRAFO-KE erforderlichen Schulungs- und Selbstlernmaterialien weiter. Die Materialien müssen den Bildungsdienstleistenden eine verlässliche, aktuelle und verständliche Grundlage für die Durchführung von BRAFO-KE bieten.

Zu den Materialien gehören insbesondere: o Schulungsunterlagen für Testleitung, Wertung und Beratung o Selbstschulungsmanuale, o Kurzanleitungen, o FAQ-Dokumente, o Tutorials beziehungsweise Erklärvideos, o Präsentationen, o Ablaufübersichten, o Muster für Gesprächsprotokolle und Dokumentationen, o Hinweise zur Nutzung des BRAFO-KE Systems, o Materialien zur Qualitätssicherung und Fehlervermeidung.

Die Materialien sind jährlich auf Aktualität, Verständlichkeit, fachliche Richtigkeit und praktische Nutzbarkeit zu prüfen. Änderungen im Verfahren, im System, in den Ausgabedokumenten oder in den fachlichen Anforderungen sind zentral einzuarbeiten.

Besonders Augenmerk ist auf eine klare und einheitliche Begrifflichkeit zu legen. Die Materialien sollen die Abgrenzung zwischen Interessen, Kompetenzen, Tätigkeitsfeldern und Lebenswelten nachvollziehbar erläutern. Sie sollen außerdem Hinweise zur inklusiven, gendersensiblen, klischeefreien und sprachlich verständlichen Durchführung von BRAFO-KE enthalten.

Die Materialien sind so aufzubereiten, dass sie auch für Selbstlernprozesse geeignet sind. Dies ist insbesondere für neu hinzukommendes Personal der Bildungsdienstleister relevant, das nicht unmittelbar an einer regulären Schulung teilnehmen kann. Die Selbstlernmaterialien sollen jedoch eine fachliche Schulung nicht vollständig ersetzen, sondern diese ergänzen und die interne Einarbeitung unterstützen.

Der Auftragnehmer hat eine nachvollziehbare Versionierung der Materialien sicherzustellen. Wesentliche Änderungen sind gegenüber dem Auftraggeber transparent darzustellen. Vor Veröffentlichung beziehungsweise Bereitstellung grundlegend überarbeiteter Materialien ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzusehen.

  1. Systematische Erfassung, Aufbereitung und Bewertung von Anpassungs- und Optimierungsbedarfen

Der Auftragnehmer identifiziert, dokumentiert und bewertet Anpassungs- und Optimierungsbedarfe in BRAFO-KE. Grundlage hierfür sind insbesondere: o Erfahrungen aus der Hotline,

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o Rückmeldungen aus Schulungen und Nachschulungen, o Evaluationsergebnisse, o Rückmeldungen der Bildungsdienstleister, o Erkenntnisse aus der Arbeit mit Schulungs- und Selbstlernmaterialien, o Hinweise aus der praktischen Durchführung, o Abstimmungen mit dem Auftraggeber und gegebenenfalls weiteren beteiligten Akteuren, o Systembezogene Auffälligkeiten und wiederkehrende Fehlermeldungen.

Die Optimierungsbedarfe sind so aufzubereiten, dass sie für den Auftraggeber steuerungsrelevant nutzbar sind. Eine bloße Sammlung von Einzelhinweisen ist nicht ausreichend. Vielmehr sind die Hinweise thematisch zu bündeln, fachlich einzuordnen und mit konkreten Handlungsempfehlungen zu versehen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende mögliche Optimierungsfelder: o Verständlichkeit und Trennschärfe von Frageboten-Items, o Abgrenzung von Interessen und Kompetenzen, o Passung und Aktualität der Tätigkeitsfelder, o Verständlichkeit der Ausgabedokumente, o Qualität der Beratungsgespräche, o Nutzung der einfachen Sprache, o Klischeefreie und gendersensible Ausgestaltung des Verfahrens, o Anschlussfähigkeit der Ergebnisse an die weiteren BRAFO-Strukturelemente, o Nutzungsfreundlichkeit des BRAFO-KE-Systems, o Unterstützungsbedarfe der Bildungsdienstleister, o Schulungsbedarfe und Qualifizierungsformate, o Qualität und Nutzung der Selbstlernmaterialien.

Der Auftragnehmer erstellt hierzu regelmäßig kurze Auswertungen für den Auftraggeber. Diese sollen mindestens halbjährlich erfolgen; bei erheblichen oder dringlichen Anpassungsbedarfen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

Die Auswertungen sollen jeweils enthalten: o Beschreibung des festgestellten Bedarfs, o Herkunft beziehungsweise Grundlage der Beobachtung, o Fachliche Bewertung, o Einschätzung der Relevanz für die Umsetzungsqualität, o Vorschlag zum weiteren Umgang, o Gegebenenfalls Hinweis auf Abstimmungsbedarf mit dem IT-Dienstleister oder weiteren Akteuren.

  1. Fachliche Abstimmung, Berichterstattung und Qualitätssicherung Der Auftragnehmer stimmt sich regelmäßig mit dem Auftraggeber ab. Dies findet grundsätzlich nach Bedarf telefonisch oder im Rahmen eines Jour-Fixe statt. Die Abstimmung dient der fachlichen Steuerung, der Klärung aktueller Fragen, der Priorisierung von Anpassungsbedarfen und der Sicherung einer qualitätsgerechten Leistungserbringung.

Der Auftragnehmer nimmt an regelmäßigen Abstimmungsterminen teil und bereitet diese fachlich vor. Hierzu gehören insbesondere die Aufbereitung aktueller Sachstände, die

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Darstellung wiederkehrender Fragestellungen, die Vorlage von Auswertungsergebnissen und die Vorbereitung entscheidungsreifer Vorschläge.

Der Auftragnehmer erstellt zu zwei Stichtagen – zum 30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres -- jeweils Sachstandsbericht. Dieser soll insbesondere enthalten: o Übersicht der erbrachten Hotlineleistungen, o Auswertung häufig auftretender Fragestellungen, o Übersicht der durchgeführten Schulungen und Nachschulungen, o Teilnehmendenzahlen, o Ergebnisse der Schulungsevaluation, o Stand der Aktualisierung der Materialien, o Identifizierte Anpassungs- und Optimierungsbedarfe, o Handlungsempfehlungen für das Folgejahr.

Zum Ende des Leistungszeitraums ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser soll die Erfahrungen aus dem Gesamtzeitraum 2027-2029 bündeln und Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung von BRAFO-KE enthalten.

  1. Reflexionsworkshops

Der Auftragnehmer konzipiert, organisiert und moderiert mindestens einen jährlichen Reflexionsworkshop mit dem Auftraggeber. Der Workshop dient der fachlichen Gesamtbewertung der Umsetzung von BRAFO-KE, der Erörterung von Anpassungsbedarfen und der Ableitung konkreter Schlussfolgerungen für die weitere Steuerung.

Je nach Themenlage können weitere Akteure einbezogen werden, insbesondere der bereits vorhandene IT-Dienstleister, Vertreterinnen und Vertreter der Bildungsdienstleister oder weitere an BRAFO beteiligte Stellen. Die Einbeziehung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Für jeden Reflexionsworkshop sind vorzulegen: o Eine fachlich strukturierte Tagesordnung, o Eine kurze Vorabunterlage mit den zentralen Themen, o Eine Dokumentation der Ergebnisse, o Eine Übersicht der vereinbarten nächsten Schritte.

  1. Erwartete Arbeitsergebnisse:

Vom Auftragnehmer werden insbesondere folgende Arbeitsergebnisse erwartet: o Funktionsfähige fachliche und verfahrensbezogene Hotline, o Dokumentation der Hotlineanfragen und ihrer Bearbeitung, o Jährliche Schulungsplanung, o Durchführung und Evaluation der Schulungen und Nachschulungen, o Teilnehmendenlisten und Teilnahmebescheinigungen, o Aktualisierte Schulungs- und Selbstlernmaterialeien, o Gepflegte FAQ beziehungsweise Kurzhinweise für Bildungsdienstleister, o Regelmäßige Auswertung von Anpassungs- und Optimierungsbedarfen, o Fachliche Vorlagen für Abstimmungstermine, o Halbjährliche Sachstandsberichte (jeweils zum 30.06. sowie zum 31.12. d.j.J.),

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o Dokumentation der Reflexionsworkshops, o Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen.

C. Geplanter Zeitraum der Leistungserbringung Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bei fortbestehendem Bedarf, bei ordnungsgemäßer und fachlich überzeugender Leistungserbringung sowie vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel einmalig um bis zu zwei Jahre bis längstens zum 31.12.2031 zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers vor Ablauf des ursprünglichen Leistungszentrums. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

Die Leistung ist über den gesamten Zeitraum kontinuierlich zu erbringen. Die konkrete zeitliche Ausgestaltung orientiert sich am jährlichen Umsetzungsrhythmus von BRAFO-KE.

Die Hotline ist insbesondere während der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphasen von BRAFO-KE sicherzustellen. Schulungen und Nachschulungen sind so zu terminieren, dass die Bildungsdienstleister rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Durchführungsphase über das erforderliche Wissen verfügen.

Für jedes Kalenderjahr ist dem Auftraggeber spätestens zu Beginn des Jahres eine konkretisierte Jahresplanung vorzulegen. Diese soll insbesondere enthalten:

  • Vorgesehene Schulungszeitrume,
  • Geplante Nachschulungsformate,
  • Zeitpunkte der Materialaktualisierung,
  • Vorgesehene Auswertungs- und Berichtstermine,
  • Geplante Abstimmungstermine,
  • Vorgesehener Zeitraum für den Reflexionsworkshop.

D. verbindliche Preisobergrenze Für die Leistungserbringung im Leistungszeitraum 2027 bis 2029 stehen maximal 200.000 Euro inklusive Umsatzsteuer zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine festgelegte Preisobergrenze. Angebote, deren Gesamtangebotspreis diese Summe übersteigt, werden ausgeschlossen.

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