Fachbauleitung für die Watt- und Nearshore-Kabelverlegung bei 2GW-Projekten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- TenneT TSO GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- CPV-Codes
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- Technische Beratung und Konstruktionsberatung (71310000)
- Beratung im Bereich Infrastrukturen (71311300)
- Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
- Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen (76521000)
- Bekanntmachung
- s2c.mercell.com
- Bekanntmachungsnummer
- 780195-2025
- Verfahrensnummer
- 05fafbc8-4bc7-496f-9b8d-2cc0a632b544
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die TenneT TSO GmbH sucht eine Fachbauleitung für die Überwachung von Auflagen bei der Kabelverlegung im Wattenmeer und Nearshore-Bereich für 2GW-Projekte. Der Auftrag umfasst die Koordination und Dokumentation der Einhaltung von Planfeststellungsbeschlüssen und behördlichen Auflagen während der Bauphase. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibungsumfang Für den Bau der Trasse wurden die Genehmigungen bei den Behörden und Fremdleitungsbetreibern sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) durch ein Planfeststellungsverfahren eingeholt. Aus dem Planfeststellungsbeschluss, den Genehmigungen und Verträgen heraus ergeben sich vielfältige Auflagen, Hinweise und Bedingungen hinsichtlich der Durchführung der Installationsmaßnahmen insbesondere im Wat-tenmeer-Bereich aber auch in der angrenzenden Nearshore-Sektion. Die Fachbauleitung hat zum Ziel, diese Auflagen, Hinweise und Bedingungen zu erfassen und die Einhaltung während der Bauphase entsprechend zu koordinieren und zu überwachen und entsprechende Belege anzufertigen. Details zum Ausschreibungsumfang entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Fachbauleitung für die Watt- und Nearshore Kabelverlegung (2GW Projekte)
Ausschreibungsumfang Für den Bau der Trasse wurden die Genehmigungen bei den Behörden und Fremdleitungsbetreibern sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) durch ein Planfeststellungsverfahren eingeholt. Aus dem Planfeststellungsbeschluss, den Genehmigungen und Verträgen heraus ergeben sich vielfältige Auflagen, Hinweise und Bedingungen hinsichtlich der Durchführung der Installationsmaßnahmen insbesondere im Wat-tenmeer-Bereich aber auch in der angrenzenden Nearshore-Sektion. Die Fachbauleitung hat zum Ziel, diese Auflagen, Hinweise und Bedingungen zu erfassen und die Einhaltung während der Bauphase entsprechend zu koordinieren und zu überwachen und entsprechende Belege anzufertigen. Details zum Ausschreibungsumfang entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben Wie in den Verfahrensrichtlinien ausgeführt, kann der Auftraggeber (TenneT) unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung von den Bewerbern die Vorlage, Vervollständigung oder Berichtigung fehlender, unvollständiger oder unrichtiger geschäftsbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Erklärungen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise verlangen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Auf Verlangen von TenneT sind die entsprechenden Unterlagen von den Antragstellerinnen und Antragstellern innerhalb einer von TenneT gesetzten (angemessenen) Fristeinzureichen. Die Entscheidung, weitere Informationen anzufordern, liegt im alleinigen Ermessen von TenneT. Teilnahmeanträge, die die verlangten Unterlagen nicht enthalten, werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Gemäß § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Fachbauleitung für die Watt- und Nearshore Kabelverlegung (2GW Projekte)
- Vollständig ausgefülltes Preisblatt (Annex 02) inkl. einer Erläuterung zur Einschätzung der Aufwände bzgl. der einzelnen Pauschalen für die Arbeitspakete sowie der Gesamtaufwand für alle Projekte. Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: • Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. • Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. • Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
- 40 %
- Technisches Konzept (Vergleichende Bewertung) - Darstellung und Erläuterungen zur Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die beispielsweise die nachstehenden Informationen enthalten: o Projekteinschätzung und Herangehensweise: Darstellung von Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung sowie zu Besonderheiten und Herausforderungen des Projekts. o Vorstellung des Personalkonzeptes (Ausbildung, Qualifikationen, Zertifizierungen, Weiter-bildung, etc.) inkl. eines exemplarischen Projekt-Organigramms. Es muss ein deutlicher und realistischer Projektbezug vorhanden sein. o Unternehmensinterne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorga-ben des Auftraggebers o Dokumente gemäß der HSE-Anforderungen (Annex 4 Kapitel A.1.1) gefordert
- 40 %
- Der Vertragsentwurf ist zu bestätigen oder (im Änderungsmodus) gem. der Änderungswünsche der Bieter zu ändern und zu kommentieren. Änderungswünsche und / oder Kommentare sind so kenntlich zu machen, dass Abweichungen vom ursprünglichen Vertragswerk eindeutig und zweifelsfrei nachvollziehbar sind. Hinweise und Erläuterungen sind konkret abzufassen. Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben Wie in den Verfahrensrichtlinien ausgeführt, kann der Auftraggeber (TenneT) unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung von den Bewerbern die Vorlage, Vervollständigung oder Berichtigung fehlender, unvollständiger oder unrichtiger geschäftsbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Erklärungen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise verlangen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Auf Verlangen von TenneT sind die entsprechenden Unterlagen von den Antragstellerinnen und Antragstellern innerhalb einer von TenneT gesetzten (angemessenen) Fristeinzureichen. Die Entscheidung, weitere Informationen anzufordern, liegt im alleinigen Ermessen von TenneT. Teilnahmeanträge, die die verlangten Unterlagen nicht enthalten, werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Gemäß § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 482255-2026
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