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Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe
von Liefer- und Dienstleistungen durch den
Forschungsverbund Berlin e.V.
1 Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt entweder nach der
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
oder der
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
in der jeweils zum Zeitpunkt des Vergabeverfahren gültigen amtlichen Fassung. Einzelheiten sind der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2 E-Vergabe
2.1 Mit der Veröffentlichung von Ausschreibungen und der Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der der e-Vergabeplattform Vergabekooperation.Berlin1 erhalten interessierte Unternehmen die Gelegenheit zur Bewerbung und/oder Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen sind frei zugänglich und können ohne Registrierung heruntergeladen werden.
2.2 Eine Anleitung zur Benutzung der e-Vergabeplattform Vergabekooperation.Berlin ist unter dem Reiter „Hilfe“ (Firmenhilfe) zu finden. Es besteht ein technischer Support (siehe Kontaktdaten).
2.3 Eine Beteiligung an Vergabeverfahren (Kommunikation / Abgabe Teilnahmeanträge und Angebote) setzt eine kostenfreie Registrierung voraus, die unter dem Reiter „Registrierung“ vorgenommen werden kann. Es wird auf die Bedingungen zum Datenschutz verwiesen.
2.4 Die Kommunikation mit und durch die Vergabestelle erfolgt über die e-Vergabeplattform in deutscher Sprache. Das Recht zur Versendung von Mitteilungen der Vergabestelle außerhalb der e-Vergabeplattform in Ausnahmefällen bleibt vorbehalten.
2.5 Bewerber-/Bieterfragen, die nicht über die e-Vergabeplattform gestellt werden, werden nicht angenommen und bleiben unberücksichtigt.
2.6 Teilnahmeanträge und Angebote müssen elektronisch über die e-Vergabeplattform unter Verwendung des AI-Bietercockpits abgegeben werden. Details zur Installation und Benutzung des AI-Bietercockpits sind der Firmenhilfe zu entnehmen.
1 https://vergabekooperation.berlin/NetServer/
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3 Angebotsbedingungen
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen, sofern nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen etwas Anderes vorgegeben bzw. zugelassen ist.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
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ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
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an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.9 Änderungen und Ergänzungen sowie die Rücknahme des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
3.10 Für die Angebotserstellung und Übermittlung erfolgt keine Kostenerstattung.
3.11 Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben etc., die mit dem Angebot übermittelt werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, sofern in den Vergabeunterlagen nichts Gegenteiliges festgelegt wurde. Die Kosten für die Rückgabe trägt der Bieter.
3.12 Die Vergabestelle kann die Verwendung einer fortgeschrittenen Signatur oder einer qualifizierten Signatur verlangen. Sofern in den Vergabeunterlagen die elektronische Angebotsabgabe in
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Textform nach § 126b BGB zugelassen ist, ist diese durch das Hochladen des Angebots über die e-Vergabeplattform erfüllt.
3.13 Sofern eine Angebotsabgabe per E-Mail zugelassen ist, kann das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben werden. In diesem Fall müssen aus der E-Mail der Name der angebotsabgebenden Person und das Unternehmen eindeutig erkennbar sein.
3.14 Sofern eine schriftliche Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassen ist, sind die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben genau zu beachten. Dies gilt auch für das postalische Zusenden von zusätzlichen Angebotsbestandteilen (z.B. Muster, Modelle etc.).
3.15 Angebote, welche die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
5 Personenbezogene Daten im Vergabeverfahren
5.1 Die Vergabestelle ordnet personenbezogene Daten aus einem Vergabeverfahren diesem Vergabevorgang zu. Diese Daten verbleiben dort bis zu ihrer endgültigen Löschung. Die Speicherung der Daten richtet sich nach den gesetzlichen und vom Zuwendungsgeber verfügten Aufbewahrungsfristen.
5.2 Bewerber und Bieter in Vergabeverfahren haben sicherzustellen, dass notwendige Einwilligungen von Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen von Vergabeverfahren an die Vergabestelle übermittelt werden, eingeholt wurden.
6 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
7.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
7.2 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
8 Nebenangebote
8.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
8.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
8.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
8.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
9 Bietergemeinschaften
9.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
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in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
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in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
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dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
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dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
9.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
10 Unterauftragnehmer
10.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
10.2 Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechen dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe“ abzugeben.
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10.3 Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
11 Eignung
11.1 Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
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oder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe/Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
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oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
11.2 Beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
12 Bevorzugte Bewerber
12.1 Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
12.2 Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
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