Allgemeine Vertragsbedingungen des Forschungsverbunds Berlin e.V.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:41 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Vertragsbedingungen des Forschungsverbunds Berlin e.V.

für Liefer-, Dienst- und Werkleistungen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge

TEIL I – Allgemeine Vertragsbedingungen Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Textform zustande. Münd- Zweck und Anwendungsbereich liche Nebenabreden oder Zusagen entfalten keine rechtliche Bin- 1.1 Diese Vertragsbedingungen regeln die Beschaffung von dungswirkung. Liefer-, Dienst- und Werkleistungen durch den Forschungsverbund 3.2 Erklärungen, Anzeigen oder Bestätigungen des Auftragneh- Berlin e. V. (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie finden Anwendung auf mers, insbesondere Auftragsbestätigungen, Lieferanzeigen oder ver- sämtliche Beschaffungen des Auftraggebers, unabhängig von der ge- gleichbare Mitteilungen, entfalten keine eigenständige rechtsver- wählten Vergabeart, sofern diese dem Anwendungsbereich der Un- bindliche Wirkung, soweit sie nicht mit den Vertragsunterlagen des terschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der Vergabeverordnung Auftraggebers übereinstimmen oder vom Auftraggeber ausdrücklich (VgV) unterfallen. und schriftlich bestätigt werden. 1.2 Die Vertragsbedingungen gelten verbundweit für den Leistungsgegenstand und Leistungsstandard Forschungsverbund Berlin e. V., einschließlich der Gemeinsamen Ver- 4.1 Der Auftragnehmer schuldet die vollständige, ordnungsge- waltung sowie sämtlicher angeschlossener Institute. Die Institute be- mäße, mangelfreie und fristgerechte Erbringung der vertraglich ver- sitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. einbarten Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung sowie 1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten als allgemeine Vertragsbe- den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ge- dingungen für die Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Werkleistun- setzlichen Vorschriften und den behördlichen Anforderungen. gen durch den Auftraggeber und werden Bestandteil des jeweiligen 4.2 Der Auftragnehmer hat sich vor Vertragsschluss über Art, Um- Vertragsverhältnisses, soweit im Einzelfall keine abweichenden oder fang und Besonderheiten der Leistung zu informieren. Unklarheiten ergänzenden Regelungen ausdrücklich vereinbart werden. oder Widersprüche in der Leistungsbeschreibung sind dem Auftrag- 1.4 Sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftragnehmer eine ein gesonderter Vertrag geschlossen wird, gelten diese Vertragsbe- solche Anzeige, kann er sich später nicht auf entsprechende Unklar- dingungen ergänzend und nachrangig, soweit der gesonderte Vertrag heiten berufen. einzelne Regelungsbereiche nicht oder nicht abschließend regelt. Ab- weichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen einer aus- Liefer-, Dienst- und Werkleistungen drücklichen vertraglichen Vereinbarung. 5.1 Soweit Lieferleistungen geschuldet sind, finden die kaufrecht- lichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Bei Rangfolge Dienstleistungen gelten die dienstvertraglichen Vorschriften, bei 2.1 Für das Vertragsverhältnis gilt folgende Rangfolge der Ver- Werkleistungen die werkvertraglichen Vorschriften, jeweils soweit tragsunterlagen, wobei die jeweils höherrangige Regelung der nach- diese Vertragsbedingungen oder ein gesonderter Vertrag keine ab- rangigen vorgeht: weichenden Regelungen enthalten.

  1. die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen in 5.2 Bei Werkleistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, das ge- der bei Bereitstellung geltenden Fassung, bestehend aus: schuldete Werk zur Abnahme bereitzustellen. Bei Lieferleistungen er- a) einem Vertragsentwurf einschließlich Anlagen – soweit folgt die Abnahme durch Übergabe und sachliche Prüfung. Bei Dienst- vorgesehen –, leistungen gilt die Leistung als erbracht, wenn sie vertragsgemäß aus- b) Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen und Preis- geführt und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde. blatt bzw. Leistungsverzeichnis, c) diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), Einsatz von Subunternehmern und Leistungsketten
  2. das Angebot des Auftragnehmers, 6.1 Der Einsatz von Subunternehmern oder sonstigen Dritten zur
  3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Erfüllung der vertraglichen Leistungen bedarf der vorherigen Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeun- Zustimmung des Auftraggebers. terlagen geltenden Fassung. 6.2 Der Auftragnehmer bleibt für sämtliche Leistungen von Subun- 2.2 Die in Ziffer 2.1 genannten Vertragsunterlagen bilden in der ternehmern oder sonstigen Dritten wie für eigene Leistungen verant- dort festgelegten Rangfolge den Inhalt des Vertragsverhältnisses. wortlich. Eine Haftungs- oder Verantwortungsverschiebung zu Lasten 2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie sonstige vorformu- des Auftraggebers ist ausgeschlossen. lierte Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden unabhängig von ihrer Bezeichnung, ihrem Inhalt oder ihrer Stellung in den Ver- Termine, Fristen und Leistungsstörungen tragsunterlagen grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt 7.1 Vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen sind verbindlich. auch dann, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung nicht ausdrücklich Sie stellen wesentliche Vertragspflichten dar. widerspricht oder die Leistung vorbehaltlos annimmt. 7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unver- Hiervon ausgenommen sind ausschließlich technische oder organisa- züglich schriftlich anzuzeigen, wenn Umstände eintreten oder ihm torische Regelungen zur vertragsgegenständlichen Leistung, soweit bekannt werden, die eine fristgerechte Leistungserbringung gefähr- sie diese konkretisieren, durch die Vergabeunterlagen des Auftragge- den. bers nicht abschließend geregelt sind und diesen weder widerspre- 7.3 Im Falle des Verzugs stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen chen noch deren Regelungsgehalt einschränken oder verändern. Im Rechte zu. Dies gilt insbesondere für Rücktritt, Kündigung, Schadens- Übrigen gilt die Rangfolge nach Ziffer 2.1. ersatz oder Ersatzvornahme, soweit die gesetzlichen Voraussetzun- 2.4 Zwingende gesetzliche und berufsrechtliche Vorschriften blei- gen vorliegen. ben unberührt. Leistungsfeststellung, Abnahme und Gefahrübergang Vertragsschluss und verbindliche Erklärungen 8.1 Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Bei 3.1 Ein Vertrag kommt durch Zuschlag im Vergabeverfahren, durch Dienstleistungen tritt an die Stelle der Abnahme eine schriftliche Bestellung des Auftraggebers in Textform oder durch eine Leistungsfeststellung durch den Auftraggeber. Bei Lieferleistungen

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gilt die Übergabe als Leistungsnachweis, sofern keine gesonderte Ab- nachvollziehbar auszuweisen und den noch offenen Vergütungsbe- nahme vereinbart ist. trag erkennen zu lassen. 8.2 Eine Abnahme oder Leistungsfeststellung gilt nicht als Verzicht Zahlungsfristen und Zurückbehaltungsrechte auf Mängelrechte. 13.1 Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zu- 8.3 Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert gang der prüffähigen Rechnung sowie nach vollständiger Leistungser- werden. bringung und – soweit erforderlich – nach Abnahme. Soweit eine Ab- 8.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Ver- nahme nicht vorgesehen ist, setzt der Fristbeginn den Nachweis der schlechterung der Leistung geht erst mit Abnahme bzw. vertragsgemäßen Leistungserbringung voraus. ordnungsgemäßer Übergabe auf den Auftraggeber über. 13.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen ganz oder teilweise Änderungen während der Vertragslaufzeit zurückzuhalten, soweit 9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen a) Mängel geltend gemacht werden oder zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Im Übrigen gilt Ziffer 52. b) die Leistung nicht vollständig erbracht ist. 9.2 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Anpassung von Leistun- 13.3 Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben gen, Preisen oder Vertragsbedingungen besteht nicht. unberührt. 9.3 Änderungen dürfen nur vereinbart werden, soweit sie Haushalts- und Mittelvorbehalt a) vergabe- und haushaltsrechtlich zulässig sind und 14.1 Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung besteht nur, b) den zuwendungsrechtlichen Vorgaben des Auftraggebers soweit die hierfür erforderlichen Haushalts- und Zuwendungsmittel nicht entgegenstehen. zur Verfügung stehen; bereits entstandene Vergütungsansprüche für 9.4 Änderungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Vertrags ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt. im vergaberechtlichen Sinne führen, sind ausgeschlossen, sofern sie 14.2 Soweit Haushalts- oder Zuwendungsmittel nicht, nicht recht- nicht auf einer gesonderten vergaberechtlichen Grundlage beruhen. zeitig oder nicht vollständig zur Verfügung stehen, ist der Auftragge- 9.5 Soweit Änderungen vereinbart werden, sind diese nachvoll- ber berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen ganz oder teilweise ziehbar zu dokumentieren. nicht abzurufen oder den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu be- TEIL II – Vergütung und Haushaltsrecht enden. Vergütung, Preisbestandteile und Festpreischarakter Vertragslaufzeit und Vertragsfortsetzung 10.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie umfassen sämtli- 15.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung, spä- che Leistungen, Aufwendungen und Kosten, die zur vollständigen, testens jedoch mit Ablauf der im Vertrag oder in den Vergabeunter- ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Erbringung der geschulde- lagen vorgesehenen Laufzeit. ten Leistung erforderlich sind. Dies schließt insbesondere Nebenleis- 15.2 Eine Verlängerung oder Fortsetzung des Vertrags über die ver- tungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Abgaben-, Zölle, einbarte Laufzeit hinaus ist nur wirksam, wenn sie vor Ablauf der Gebühren sowie sonstige Nebenkosten ein, soweit nicht ausdrücklich Laufzeit ausdrücklich in Textform vereinbart wird. etwas anderes vereinbart ist. 15.3 Automatische oder stillschweigende Vertragsverlängerungen 10.2 Nachträgliche Preisänderungen, Preisgleitklauseln, pauschale sind nur zulässig, soweit sie in den Vergabeunterlagen ausdrücklich Zuschläge, Mindestabnahmemengen, Zusatzvergütungen oder ver- vorgesehen sind. gleichbare Entgeltanpassungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht 15.4 Eine Fortsetzung der Leistungserbringung nach Ablauf der Ver- ausdrücklich vereinbart werden. tragslaufzeit führt nicht zu einer stillschweigenden Vertragsverlänge- Voraus- und Abschlags- bzw. Teilzahlungen rung. § 625 BGB findet keine Anwendung. 11.1 Vorauszahlungen und Anzahlungen werden grundsätzlich 15.5 Eine Verlängerung oder Fortsetzung steht unter dem Vorbe- nicht vereinbart. halt der vergabe-, haushalts- und zuwendungsrechtlichen Zulässig- 11.2 Teil- oder Abschlagszahlungen können vereinbart werden, so- keit. weit sie ausschließlich für nachweislich erbrachte, abgrenzbare und Vertragsbeendigung prüffähige Teilleistungen erfolgen. 16.1 Kündigungsrechte aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen 11.3 Abweichende Regelungen zu den Ziffern 11.1 und 11.2 sind nur Vorschriften bleiben unberührt. zulässig, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. 16.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftraggeber berechtigt, Rechnungsstellung und Prüffähigkeit den Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monats- 12.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Rechnungen in prüffähiger ende zu kündigen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes verein- Form vorzulegen. Eine Rechnung gilt nur dann als prüffähig, wenn sie bart ist. insbesondere folgende Angaben enthält: 16.3 Kündigungen nach dieser Ziffer bedürfen der Textform.

  • eindeutige Bezeichnung des Auftrags oder der Bestellung, Preisanpassung während der Vertragslaufzeit
  • Beschreibung der erbrachten Leistung und des Leistungszeit- 17.1 Der Auftraggeber kann im Einzelfall einer Anpassung der ver- raums, einbarten Preise zustimmen, wenn nach Vertragsschluss verbindliche
  • Einzelpreise und Gesamtbetrag, tarifliche Entgelterhöhungen eintreten, die
  • gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer, soweit steuer- a) den für die Leistungserbringung eingesetzten Personal- pflichtig, kreis unmittelbar betreffen,
  • projekt- oder drittmittelbezogene Angaben, soweit einschlä- b) auf Umständen beruhen, die der Auftragnehmer weder gig. beeinflussen noch bei Vertragsschluss konkret vorherse- 12.2 Rechnungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gelten als hen konnte, und nicht prüffähig. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst mit Zu- c) zu einer wesentlichen und nachweisbaren Erhöhung der gang einer korrigierten, prüffähigen Rechnung. unmittelbar leistungsbezogenen Personalkosten führen. 12.3 Sind Teil-, Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, hat 17.2 Ein Anspruch auf Preisanpassung besteht nicht. Eine Preisan- der Auftragnehmer nach vollständiger Leistungserbringung eine als passung setzt stets eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform vo- Schlussrechnung gekennzeichnete, prüffähige Schlussrechnung vor- raus und ist nur zulässig, soweit die Voraussetzungen der Ziffer 9 so- zulegen. Diese hat sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie wie der Ziffer 52 eingehalten werden. die bereits abgerechneten Teil- oder Abschlagszahlungen

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17.3 Der Auftragnehmer hat das Vorliegen der Voraussetzungen 22.2 Die Unterlagen sind für die Dauer der jeweils maßgeblichen zu- nach Ziffer 17.1 vollständig, nachvollziehbar und prüffähig nachzu- wendungs- und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufzube- weisen. Der Nachweis umfasst insbesondere: wahren; längere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

  • die einschlägige tarifliche Regelung, 22.3 Die Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht auch nach Been-
  • den konkret betroffenen Personaleinsatz, digung des Vertrags fort.
  • die Abgrenzung zu sonstigen Kostensteigerungen sowie Zuwendungswidrigkeit
  • die rechnerische Herleitung der begehrten Preisanpassung. 23.1 Stellt sich heraus, dass Vergütungen aufgrund einer vom Auf- 17.4 Eine Preisanpassung ist ausschließlich für den noch nicht er- tragnehmer zu vertretende Verletzung vertraglicher Pflichten zuwen- brachten Leistungsteil zulässig. Eine rückwirkende Preisanpassung für dungsrechtlich nicht anerkannt werden, ist der Auftraggeber berech- bereits erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen. tigt, die hierdurch zu Unrecht gezahlten Beträge zurückzufordern. 17.5 Andere Kostensteigerungen, insbesondere Materialpreisände- 23.2 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. rungen, allgemeine Inflation, Energiepreise, Wechselkursschwankun- gen oder sonstige unternehmerische Kalkulationsrisiken, begründen TEIL IV – Internationale Leistungsbeziehungen keine Grundlage für eine Preisanpassung. Dieser Teil gilt für Verträge mit Auslandsbezug, insbesondere bei TEIL III – Zuwendungsrecht grenzüberschreitenden Leistungen, Lieferungen oder der Einbindung ausländischer Auftragnehmer oder Subunternehmer. Zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen 18.1 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Auftraggeber Zuwen- Exportkontroll- und außenwirtschaftsrechtliche Pflichten dungsempfänger ist und bei der Durchführung dieses Vertrags den 24.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche einschlägigen exportkon- einschlägigen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben un- troll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. terliegt, insbesondere den Nebenbestimmungen zum Zuwendungs- Hierzu zählen insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die bescheid (z. B. ANBest-I). Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die jeweils geltenden Verord- 18.2 Der Auftragnehmer wirkt im Rahmen seiner vertraglichen nungen der Europäischen Union zum Dual-Use-Recht sowie sonstige Pflichten daran mit, dass dem Auftraggeber die Einhaltung der zu- nationale oder supranationale Vorschriften. wendungsrechtlichen Vorgaben möglich ist. 24.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor der Leistungserbrin- 18.3 Aus der zuwendungsrechtlichen Bindung des Auftraggebers gung zu prüfen, ob für die Lieferung, die Weitergabe von Gütern, Soft- kann der Auftragnehmer keine weitergehenden Ansprüche herleiten. ware, Technologien oder technischen Informationen Genehmigun- gen, Meldungen oder sonstige behördliche Maßnahmen erforderlich Zweckbindung und Hinweispflichten sind. Erforderliche Genehmigungen sind vom Auftragnehmer recht- 19.1 Die Leistungen sind ausschließlich zur Erfüllung des im jeweili- zeitig und auf eigene Kosten einzuholen. gen Vergabe- oder Beschaffungsverfahren festgelegten Zwecks zu er- 24.3 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich schrift- bringen. lich zu informieren, wenn exportkontrollrechtliche Beschränkungen 19.2 Erkennt der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungser- bestehen oder absehbar sind, die die vertragsgemäße Leistungser- bringung Anhaltspunkte dafür, dass vertraglich vereinbarte Leistun- bringung beeinträchtigen könnten. gen oder Abrechnungen zu zuwendungsrechtlichen Risiken für den Auftraggeber führen könnten, hat er den Auftraggeber hierauf unver- Sanktionsrecht züglich hinzuweisen. 25.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung dieses Vertrags die jeweils geltenden Sanktionsvorschriften der Euro- Mitwirkung bei Verwendungsnachweisen päischen Union und der Vereinten Nationen einzuhalten. 20.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der 25.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Erstellung von Verwendungsnachweisen gegenüber den Zuwen- Sanktionsvorschriften der Europäischen Union einzuhalten. Er hat dungsgebern zu unterstützen. den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ihm 20.2 Die Unterstützung umfasst insbesondere die Bereitstellung Umstände bekannt werden, die auf einen Verstoß gegen geltende sämtlicher abrechnungs- und leistungsbezogener Unterlagen, Leis- Sanktionsregelungen im Zusammenhang mit der Durchführung die- tungs- und Zeitnachweise, Belege sowie sonstige Informationen, die ses Vertrags hindeuten oder hindeuten könnten, insbesondere bei zur ordnungsgemäßen Nachweisführung erforderlich sind. ihm selbst oder bei eingesetzten Subunternehmern. 20.3 Der Auftragnehmer hat die Unterlagen so zu strukturieren und 25.3 Soweit sanktionsrechtliche Vorgaben die Leistungserbringung aufzubereiten, dass eine sachliche und rechnerische Prüfung durch rechtlich ausschließen oder einschränken, bleiben die gesetzlichen den Auftraggeber, die Zuwendungsgeber oder die zuständigen Rech- Regelungen unberührt. nungshöfe möglich ist. Zoll-, Import- und Einfuhrbestimmungen Prüf- und Einsichtsrechte 26.1 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung sämt- 21.1 Der Auftragnehmer erkennt an, dass neben dem Auftraggeber licher zoll-, import- und einfuhrrechtlicher Vorschriften, soweit nicht auch die zuständigen Zuwendungsgeber sowie die nach den einschlä- ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. gigen Rechtsvorschriften zuständigen Rechnungshöfe berechtigt 26.2 Etwaige Zölle, Abgaben oder sonstige Einfuhrkosten sind, so- sind, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. fern nicht abweichend geregelt, mit dem vereinbarten Preis abgegol- 21.2 Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer den in Ziffer 21.1 ge- ten. nannten Stellen Einsicht in die den Vertrag betreffenden Unterlagen zu gewähren, soweit dies zur Prüfung erforderlich ist. Incoterms 21.3 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass entsprechende Prüf- und 27.1 Die Anwendung von Incoterms der Internationalen Handels- Einsichtsrechte auch gegenüber eingesetzten Subunternehmern kammer (ICC) bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinba- durchgesetzt werden können. rung. 27.2 Soweit Incoterms vereinbart werden, gelten diese in der je- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten weils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung und ausschließlich in dem 22.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit ausdrücklich vereinbarten Umfang. diesem Vertrag stehenden Unterlagen vollständig, geordnet und nachvollziehbar zu dokumentieren. Transport, Gefahrübergang und Versicherung 28.1 Der Transport der Vertragsleistung erfolgt auf Gefahr des Auf- tragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

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28.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Ver- Arbeitsergebnisse, soweit diese für die Nutzung der Leistung durch schlechterung geht erst mit ordnungsgemäßer Übergabe und – so- den Auftraggeber erforderlich sind. weit erforderlich – Abnahme auf den Auftraggeber über. 33.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Arbeitsergeb- 28.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Trans- nisse in einer für den jeweiligen Zweck geeigneten Form zu überlas- ports und bis zum Gefahrübergang eine angemessene Transport- und sen. Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten. Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen Leistungsort 34.1 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen An- Der Leistungsort ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung oder sprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Schutzrechten der Leistungsbeschreibung. Fehlt eine entsprechende Festlegung, gilt durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistung geltend gemacht der Sitz des Auftraggebers als Leistungsort. werden, soweit die Schutzrechtsverletzung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Materialien, Proben und Gefahrstoffe 34.2 Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidi- 30.1 Soweit die Leistung den Umgang mit Materialien, Proben, Che- gung, einschließlich angemessener Rechtsanwalts- und Gerichtskos- mikalien, Gefahrstoffen oder sonstigen physischen Leistungsgegen- ten. ständen umfasst, hat der Auftragnehmer sämtliche einschlägigen ge- 34.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unver- setzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten. züglich zu informieren, wenn Schutzrechtsansprüche Dritter geltend 30.2 Dies umfasst insbesondere Vorschriften des Chemikalien-, Ge- gemacht werden oder drohen. fahrstoff-, Gefahrgut-, Umwelt- und Arbeitsschutzrechts sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung, Verpackung, Dokumentation und Technische Unterlagen und Dokumentation den sicheren Transport der betreffenden Stoffe und Gegenstände. 35.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche zur Nut- 30.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle für den sicheren zung, Wartung oder Weiterverwendung der Leistung erforderlichen Umgang, die Lagerung, den Transport und die Entsorgung erforderli- technischen Unterlagen, Dokumentationen und sonstigen Informati- chen Informationen, Unterlagen und Hinweise, insbesondere Sicher- onen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. heitsdatenblätter, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stel- 35.2 Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache be- len. reitzustellen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 30.4 Abweichende oder ergänzende Anforderungen des Auftragge- Umgang mit Daten und Ergebnissen bers, die sich aus internen Sicherheits-, Labor- oder Forschungsvorga- 36.1 Der Auftragnehmer darf Daten, Informationen oder Ergeb- ben ergeben, sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen, soweit sie nisse, die im Rahmen der Leistungserbringung erlangt oder erstellt ihm vor Leistungserbringung bekannt gegeben wurden. werden, ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags verwenden. TEIL V – Geistiges Eigentum, Know-how und Daten 36.2 Eine weitergehende Nutzung, insbesondere zu eigenen Zwe- Schutzrechte Dritter cken oder zu Zwecken Dritter, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zu- 31.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm erbrach- stimmung des Auftraggebers zulässig. ten Leistungen sowie sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung TEIL VI – Datenschutz und Vertraulichkeit gelieferten oder genutzten Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Materia- Datenschutzrechtliche Pflichten lien, Software, Daten oder sonstigen Leistungsbestandteile frei von 37.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch den dieses Vertrags die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschrif- Auftraggeber entgegenstehen. ten einzuhalten. 31.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er über sämtliche zur 37.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbrin- Vertragserfüllung erforderlichen Rechte verfügt und dass durch die gung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verar- Leistungserbringung keine gewerblichen Schutzrechte, Urheber- beitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten rechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Mit 31.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Leistung durch Rechte der Verarbeitung darf erst begonnen werden, nachdem diese Verein- Dritter beeinträchtigt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf eigene barung wirksam geschlossen wurde. Kosten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Auftraggeber 37.3 Weitergehende datenschutzrechtliche Pflichten ergeben sich die Leistung weiterhin vertragsgemäß nutzen kann, insbesondere ausschließlich aus der jeweiligen Vereinbarung zur Auftragsverarbei- durch Änderung oder Ersatz der Leistung, soweit dies wirtschaftlich tung. zumutbar ist. Vertraulichkeit Nutzungsrechte 38.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Zusammen- 32.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich hang mit diesem Vertrag bekanntwerdenden vertraulichen Informa- oder sonst wie schutzfähige Arbeitsergebnisse entstehen, räumt der tionen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung dieses Auftragnehmer dem Auftraggeber an diesen Arbeitsergebnissen ein Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind solche, die einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. aus den Umständen ergibt. 32.2 Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Nut- 38.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Been- zung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe der Arbeitser- digung des Vertrags fort. gebnisse, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben und des jeweiligen 38.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit gesetzli- Beschaffungszwecks des Auftraggebers erforderlich ist. che Offenlegungs-, Auskunfts- oder Mitteilungspflichten bestehen 32.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte ist mit der vereinbarten oder der Auftraggeber aufgrund vergabe-, haushalts-, zuwendungs- Vergütung abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ver- oder datenschutzrechtlicher Vorschriften zur Weitergabe von Infor- einbart ist. mationen berechtigt oder verpflichtet ist. Arbeitsergebnisse bei Dienst- und Werkleistungen 33.1 Bei Dienstleistungen und Werkleistungen umfasst die Leis- TEIL VII – Compliance und Integrität tungspflicht des Auftragnehmers auch die Erstellung und Übergabe Compliance und Integrität sämtlicher im Zusammenhang mit der Leistung entstandenen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung dieses Vertrags die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

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Verbot von Korruption und unzulässigen Vorteilen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- 40.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weder selbst noch durch sundheit. Dritte im Zusammenhang mit diesem Vertrag Vorteile anzubieten, zu 46.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflich- versprechen oder zu gewähren, die geeignet sind, Entscheidungen ten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den ver- des Auftraggebers oder seiner Beschäftigten unzulässig zu beeinflus- tragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertrags- sen. pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- 40.2 Gleiches gilt für das Annehmen oder Sich-Versprechen-Lassen rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- entsprechender Vorteile. tung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 40.3 Verstöße können einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündi- Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gung darstellen. 47.1 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgange- Interessenkonflikte nen Gewinn, ist ausgeschlossen,. 41.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unver- 47.2 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten züglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände bekannt werden, die der Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auf- einen Interessenkonflikt begründen oder begründen könnten, die ge- tragnehmers. eignet sind, die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu beeinträchti- Haftpflichtversicherung gen. 48.1 Der Auftragnehmer hält für die Dauer der Vertragsdurchfüh- 41.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zur rung eine im Hinblick auf Art und Umfang der übernommenen Leis- Vermeidung oder Auflösung von Interessenkonflikten zu verlangen. tungen angemessene und marktübliche Haftpflichtversicherung auf- Vergaberechtliche Integrität recht. 42.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzu- 48.2 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf dessen Ver- nehmen, die geeignet sind, die vergaberechtlichen Grundsätze des langen das Bestehen des Versicherungsschutzes nach. Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung im Zusam- 48.3 Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz ange- menhang mit diesem Vertrag zu beeinträchtigen. messener Fristsetzung nicht nach und ist dem Auftraggeber ein Fest- 42.2 Dies gilt insbesondere für unzulässige Absprachen, wettbe- halten am Vertrag hierdurch nicht mehr zumutbar, ist der Auftragge- werbsbeschränkende Vereinbarungen oder sonstige vergaberechts- ber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. widrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Vertragsdurch- 48.4 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des führung oder mit vertraglichen Änderungen. Auftraggebers bleiben unberührt.

Menschenrechte und Lieferketten TEIL IX – Schlussbestimmungen 43.1 Soweit für die Leistungserbringung ein unmittelbarer Bezug zu Rechtswahl Lieferkettenrisiken, Arbeitsbedingungen oder menschenrechtlich re- 49.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber levanten Aspekten besteht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesre- jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben hierzu einzuhalten. publik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts 43.2 Erkennt der Auftragnehmer während der Leistungserbringung sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge Umstände, die auf relevante menschenrechtliche Risiken oder ge- über den internationalen Warenkauf (CISG). setzliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit seiner Lieferkette hindeuten, informiert er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich. Gerichtsstand 43.3 Diese Verpflichtung begründet keine weitergehenden vertrag- 50.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen- lichen Pflichten über die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben hang mit diesem Vertrag ist Berlin. hinaus. 50.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Sanktionen bei Compliance-Verstößen Verstöße gegen die in diesem Teil geregelten Pflichten berechtigen Vertragssprache den Auftraggeber, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ge- 51.1 .Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche vertragsbezogenen Er- eignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu können insbesondere Ab- klärungen, Mitteilungen und sonstige Kommunikation zwischen den mahnung, Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Geltendma- Parteien erfolgen in deutscher Sprache. chung von Schadensersatzansprüchen gehören. 51.2 Maßgeblich für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich die deutsche Fassung. TEIL VIII – Haftung und Gewährleistung Form und Wirksamkeit von Vertragsänderungen Gewährleistung 52.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ih- 45.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm erbrach- rer Wirksamkeit der Textform und einer ausdrücklichen Vereinba- ten Leistungen bei Gefahrübergang bzw. Abnahme frei von Sach- und rung zwischen den Parteien, die auf Seiten des Auftraggebers durch Rechtsmängeln sind und den vertraglichen Vereinbarungen sowie eine vertretungsberechtigte Stelle abzugeben ist. den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 52.2 Vertretungsberechtigte Stellen sind diejenigen Personen, die 45.2 Liegt ein Mangel vor, stehen dem Auftraggeber die gesetzli- nach der Satzung des Auftraggebers zur gemeinschaftlichen Vertre- chen Mängelrechte zu. Der Auftragnehmer hat Mängel unverzüglich tung des Forschungsverbunds Berlin e. V. befugt sind. auf eigene Kosten zu beseitigen. Die Wahl der Art der Nacherfüllung 52.3 Hiervon unberührt bleiben Erklärungen im Rahmen der Ver- steht dem Auftraggeber zu, soweit gesetzlich zulässig. tragsdurchführung, insbesondere zur Abnahme oder Leistungsfest- 45.3 Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den gesetzlichen stellung. Vorschriften, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Teilunwirksamkeit Haftung Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise 46.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirk- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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