Anlage 13 Muster Vertraulichkeitsverpflichtung.pdf

Externe Unterstützungsleistungen für Anwendung und Weiterentwicklung von VIS.SAX

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 11:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung für externe Dienstleistungen zur

Unterstützung der Behörden bei der Anwendung von VIS.SAX“

Az.: 11-0454/99 Vergabe-Nr.: SID 2026-19 SK

Anlage 13: Vertraulichkeitsverpflichtung

Herr/Frau .......................................... …………………. (Vor- und Nachname in Druckschrift)

Firma ……………………………………………………………………………. (in Druckschrift)

In Ausübung Ihrer Tätigkeit werden Sie ergänzend zu Ihrer Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht- öffentliche Stellen zur besonderen Vertraulichkeit verpflichtet.

Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vertraulichkeitsverpflichtung gelten insbesondere Informationen über interne Belange des SID sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachte technische und nicht technische Informationen und Materialien des SID, seiner Geschäftspartner und seiner Kunden, die personenbezogen oder nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt oder als vertraulich gekennzeichnet sind. Unerheblich ist dabei, ob Dokumente oder andere Trägermedien von des SID, dem Auftragnehmer oder Dritten erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf SID beziehen.

Sie verpflichten sich,  Ihnen direkt, indirekt oder zufällig bekannt gewordene Informationen, Tatsachen und Vorgänge, sowie die daraus erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse über das SID, ausschließlich für Ihre dienstlichen Tätigkeiten in dem SID zu verwenden und weder für sich selbst zu nutzen, zu verwerten, zu verwenden, zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen, noch an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinne sind auch andere Behörden des Freistaates Sachsen;  nicht auf vertrauliche Informationen zuzugreifen und keine Kenntnis von vertraulichen Informationen zu nehmen, die für ihre Tätigkeit nicht notwendig sind, deren Zugang mit technischen Mitteln aber möglich wäre;  sicherzustellen, dass eine Weitergabe vertraulicher Informationen an andere Personen ausgeschlossen ist;  Genehmigungen, Einwilligungen oder Freigaben vor der Weitergabe vertraulicher Informationen schriftlich einzuholen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht. In jedem Fall der Weitergabe ist dies dem SID unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach der Beendigung Ihrer Tätigkeit an. Sie endet mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen.

Diese Verpflichtung wird aktenkundig gemacht. Verletzungen der hier beschriebenen Pflichten können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Ort, Datum

(Verpflichtende/Verpflichtender) (Verpflichtete/ Verpflichteter)

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