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Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung für externe Dienstleistungen zur
Unterstützung der Behörden bei der Anwendung von VIS.SAX“
Az.: 11-0454/99 Vergabe-Nr.: SID 2026-19 SK
Anlage 12: Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
Herr/Frau ........................................................................ (Vor- und Nachname in Druckschrift)
Firma ………………………………………………………………………………..(in Druckschrift)
Ihnen wurde im Rahmen eines Vertrages folgende Tätigkeit im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) des Freistaates Sachsen übertragen (Tätigkeit eintragen): .……….............................................................................................................…………………...
Nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen- bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) iVm den Vorschriften des Gesetzes zur Anpassung landes- rechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG insbesondere Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz –SächsDSDG) gilt für Sie aufgrund Ihrer Aufgabenstellung die Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1, lit.f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Danach ist es Ihnen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden. Sollten Sie während Ihrer Tätigkeit im Auftrag des SID - auch zufällig - Kenntnis von amtlichen dienstlichen Angelegenheiten - erhalten, sind Sie zum Stillschweigen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung Ihrer vertragsgemäßen Tätigkeit im SID fort. Die gilt sowohl für die Daten des SID als auch für die seiner Kunden sowie von Dritten.
Sie werden darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vertraulichkeit und Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Art. 83 Abs. 4 DS-GVO sowie nach § 22 SächsDSDG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden können. Auch der Versuch ist strafbar. Verstöße können darüber hinaus nach anderen einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere Vorschriften des Strafgesetzbuches, geahndet werden.
Ihre Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag werden durch diese Verpflichtung nicht berührt. Ich erkläre, von dem Inhalt der Bestimmungen unterrichtet zu sein. Ich bestätige, dass ich die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Folgen eines Verstoßes zur Kenntnis genommen und gleichzeitig eine Ablichtung dieser Erklärung empfangen habe.
……………………………. Ort, Datum
(Verpflichtende/Verpflichtender) (Verpflichtete/Verpflichteter)