B2_Besondere Vertragsbedingungen_26-2000061439.pdf

Externe Unterstützung im betrieblichen Abfallmanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 13:31 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer 26-2000061349

Maßnahme

Leistung

Ext. Unterstützung betriebliches Abfallmanagement

Besondere Vertragsbedingungen der

Deutschen Bundesbank

1 Überwachung der Anlieferung/Ansprechpartner

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat Herrn/Frau -wird mit dem Zuschlagsschreiben bekannt gegeben-

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von der o. g. Person getroffen werden.

2 Anlieferung/Ort der Leistungserbringung Annahmestelle: verschieden Standorte, gem. B1 Anlage 1 Ort, Gebäude, Raum

3 Vertragslaufzeit/Vertragspreise 3.1 Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsjahresende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

3.2 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.

3.3 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne MwSt. und gelten für das erste Vertragsjahr fest. Danach können Preisänderungen nur nach ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien vorgenommen werden. Ein Antrag auf Preis- anpassung ist schriftlich mit Begründung bis spätestens sechs Monate vor dem geplanten Änderungstermin bei der gegenseitigen Vertragspartei zu stellen. Die neuen Preise gelten dann wieder für ein Jahr fest. Kommt eine Einigung bei der Preis- anpassung bis zum vorgesehenen Änderungstermin nicht zustande, endet der Vertrag zum vorgesehenen Änderungstermin.

4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen

4.1 bei Überschreitung der unter Ziff. 3 genannten Ausführungsfrist(en)

für jede vollendete Woche Prozent

für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.

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4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzel- fristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15 VOL/B) 5.1 Alle Rechnungen mit Ausnahme von Ziffer 5.3 sind bei der Deutschen Bundesbank als Elektronische Rechnung über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter An- gabe der Leitweg-ID 991-80008-08 einzureichen. Voraussetzung für die Einreichung von Rechnungen bei der OZG-RE ist die einmalige Registrierung/Anlage eines Nutzerkontos (https://xrechnung-bdr.de/). Eine Bedienhilfe zur Nutzung der OZG-RE finden Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/Help sowie weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungs- steller/.

5.2 Die Zahlungsfrist beginnt erst ab vertragsgemäßer bzw. abgenommener Lieferung/Leistung und Eingang einer fälligen Rechnung.

Rechnungssteller müssen Rechnungen gegenüber der Deutschen Bundesbank in elektronischer Form im Sinne der E-Rechnungsverordnung (ERechV) ausstellen und übermitteln.

Die Elektronische Rechnung ist über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Verwendung der Leitweg-ID 991-80008-08 einzureichen und muss zwingend die Be- stellnummer (Bsp. BBk-xxxxxxxx-x) enthalten. Rechnungsbegleitende Anhänge zu einer Elektronischen Rechnung sind nur zulässig, wenn sie im PDF-Format eingereicht werden. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, Rechnungen ohne Bestellnummer an den Rechnungssteller zurückzuweisen.

Die 30-tägige Zahlungsfrist gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB wird nur bei Eingang einer Elektronischen Rechnung, die die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt, in Lauf gesetzt.

5.3 Bei einem Rechnungsbetrag unter 1.000 Euro netto können die Vertragsparteien von einer elektroni- schen Rechnungsstellung absehen, wenn dieser Rechnung ein Direktauftrag ohne vorherige Durchfüh- rung eines Vergabeverfahrens zugrunde liegt. In diesen Fällen kann die Rechnung per Mail an elektronischer-rechnungseingang@bundesbank.de oder postalisch an Deutsche Bundesbank, Buchhaltung Scanstelle, Postfach 57 03 48, 22772 Hamburg gesendet werden.

5.4 Der Auftragnehmer hat nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise einzureichen. Dabei ist neben dem Rechnungsbetrag die Bestellnummer sowie die Vertragsnummer (wird mit Zu- schlagserteilung mitgeteilt) anzugeben. Die Zahlung erfolgt bei vertragsgemäßer Leistung und Abnahme innerhalb 30 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der auf den Tag des Auftragseingangs bei dem die Überweisung ausführenden Servicezentrum Buchhaltung des Auftraggebers folgende Geschäftstag. Sollte die Leistungserbringung erst nach Rechnungseingang erfolgen / abgeschlossen sein, verlängert sich das Zahlungsziel entsprechend.

6 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B) 6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von ./. Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auf- tragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und frist- gemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der Vordruck 11039 a „Vertragserfüllungsbürg- schaft“ zu verwenden oder die Bürgschaft muss inhaltlich vollständig dem Vordruck des Auftraggebers entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen:

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– Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. – Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. – Die Bürgschaft ist unbefristet, sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. – Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

– Als Gerichtsstand wird ./. vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.

7 Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 Gerichtsstand (§ 19 VOL/B) Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorlie- gen.

9 – frei –

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10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen – WBVB –1

10.1 Kündigung

Beiden Vertragsparteien steht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht zur fristlosen Kündi- gung des Vertrages zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweilige Vertragspartner

  • seine wesentlichen Verpflichtungen nicht einhält und eine Nachfrist verstreicht; als wesentlich sind auch die mangelhafte Ausführung der Reklamationsbearbeitung sowie die nicht vertragsgemäße Form der Rechnungsstellung anzusehen,
  • im Rahmen der Einzellieferungen / -leistungen wiederholt und nachhaltig gegen seine Verpflichtun-gen verstößt.

Unberührt bleiben sonstige Ansprüche, insbesondere auf Gewährleistung und Schadenersatz.

10.2 Versicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadenversicherung abzuschließen, deren Be- stehen dem Auftraggeber nachzuweisen ist. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Scha- dens aus dem Vertrag mindestens Versicherungsschutz in Höhe folgender Deckungssummen je Schadenereignis besteht: Pauschal für Personen- und Sachschäden jeweils EUR 1.000.000,00 Vermögensschäden EUR 1.000.000,00

Die Haftung des Auftragnehmers für durch ihn oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausfüh- rung der Verrichtung verursachte Schäden wird der Höhe nach auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages beschränkt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsschutz muss vor dem Inkrafttreten des Vertrages nachgewiesen werden. Der Auf-trag- nehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn Deckung in der vereinbar-ten Höhe nicht mehr besteht.

10.2 a) Arbeitnehmerüberlassung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, der AN er-bringt die Leistungen eigenverantwortlich und ist nicht in die Arbeitsorganisation des AG eingegliedert. Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Auftragsbeschreibung b) Für die Ausführung der Leistung sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- Normen, VDI- Vorschriften und die allgemeinen gültigen Regeln der Technik maßgebend. c) Es ist vom AN darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheits-maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden. d) Erbringungsort der Leistung ist regelmäßig für Präsenztermine die Deutsche Bundes-bank Zentrale und für Tätigkeiten, die keine Präsenz an einem Standort des AG erfor-dern der Standort des AN. In unregelmäßigen Abständen zu vereinbarten Ortsterminen ist der Erbringungsort der Leistung wie z. B. die Durchführung eines Abfallaudits die je-weilige Liegenschaft des AG. e) Der AN verpflichtet sich, über alle Kenntnisse und Tatsachen, die ihm und seinen Mitar-beitern im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu be-wahren. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des AG. Der Zugriff auf die Bestandsunterlagen ist restriktiv auf die für die Auftragsabwicklung not-wendigen Personen einzuschränken. Dies gilt auch bei evtl. vom AN beauftragten bzw. mit Zustimmung des AG eingebundenen Nachunternehmern. Der AN hat mit der gebo-tenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Unterlagen betraut sind, die aus dem Bereich der Bank erlangten Informationen und Kenntnisse entsprechend behandeln und nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragsdauer hinaus.


1 Hinweis: Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: „Ende der Weiteren Besonderen Ver- tragsbedingungen“.

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f) Der AG verlangt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten des AN. Die Über-prüfung wird vom AG initiiert. Der AN hat hierzu vorab eine Liste mit Vornamen und Nachname, Firmenname sowie Firmen- und Privatadresse und einer Ausweiskopie der für die Ausführung der Leistungen in Betracht kommenden Personen mit Zugriff auf die Planungsunterlagen auf Anforderung zu übergeben (vor Auftragsbeginn). g) Der AG behält sich vor, eine Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten des AN zu ver-langen, falls Tätigkeiten in Bereichen einer entsprechenden Sicherungseinstufung erfor-derlich werden. Die Vorgehensweise entspricht der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch in erweitertem Umfang. Aus Gründen der Vertraulichkeit muss der betreffende Beschäf-tigte des AN bei der zuständigen Dienststelle des AG persönlich vorstellig werden. h) Alle Nebenkosten, die nicht explizit im Leistungsverzeichnis aufgeführt (Fahrtkosten, Übernachtungskosten), wie z. B. Büromaterial, Telefonkosten, Verpflegungsaufwand, sind bei der Angebotserstellung mit zu berücksichtigen, zu inkludieren und werden nicht gesondert vergütet. i) Für den AN besteht kein Recht auf Förderung, Fortbildung, das Recht auf Stellungnah-me oder Entscheidungen, die den Abfall betreffen und das Recht, Themen der Organisa-tionsleitung vorzutragen. j) Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Aufgabenstellung oder bei Meinungsverschie-denheiten über die Auslegung der Aufgaben ist die Entscheidung des AG maßgeblich. k) Der AN stellt sicher, dass innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (z. B. Mo–Fr, 8–17 Uhr) eine kurzfristige Erreichbarkeit für Rückfragen und Abstimmungen gewährleistet ist. Für Aufgaben ohne explizite Frist gilt eine Bearbeitungszeit von maximal 10 Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart wird. l) Der AN verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. DSGVO) und den IT-Sicherheitsvorgaben des AG zu behandeln. m) Alle Berichte, Protokolle und Dokumentationen sind in deutscher Sprache und in einem gängigen elektronischen Format (z. B. MS Word, Excel, PDF) zu liefern.

10.3 Angaben zur Auftragsabwicklung a) Der Leistungsabruf für allgemeine, zentrale Supporttätigkeiten für das Abfallmanage-ment erfolgt termin- und aufgabenbezogen. An einem regelmäßig alle zwei bis vier Wo-chen je nach Bedarf stattfindenden Jour-Fixe Abfallmanagement, in der Deutschen Bundesbank Zentrale oder per Videokonferenz, hat der Projektleiter des AN teilzuneh-men, weitere Mitarbeiter können aufgabenbezogen nach Vereinbarung hinzugezogen werden. Für die Erteilung von Arbeitsaufträgen sowie die Beschreibung von Art, Um-fang, Budget und Terminvorgabe ist das Protokoll des Jour fixe Abfallmanagement maßgeblich. b) Der Leistungsabruf für ortsbezogene Tätigkeiten an Standorten des AG bundesweit er-folgt individuell nach Terminvereinbarung. c) Die Leistungserbringung erfolgt auf Nachweis. Der AG stellt eine Stundenerfassungsta-belle zur Verfügung, die durch den AN wöchentlich zu aktualisieren ist. Erfasst werden die geleisteten Arbeitsstunden nach Datum, Name des Mitarbeiters und Leistungsver-zeichnisposition. d) Die Stellung von Abschlagsrechnungen erfolgt in Zeitabständen nach Vereinbarung, mindestens jedoch zum Ende eines jeden Monats. Eine aktuelle Stundenerfassungsta-belle ist der Rechnung als Leistungsnachweis beizufügen.

Ziff. 5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen entfällt.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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