16_Hinweisblatt zum Datenschutz.PDF

Evaluation des IT- und Digitalisierungsreifegrads im Sofortprogramm Cybersicherheit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweisblatt zum Datenschutz im Vergabeverfahren

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein besonderes Anliegen.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 oder Art. 14 der Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679) bei Erhebung der personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 zu Artikel 13 Abs. 1 a) und b) DSGVO / Artikel 14 Abs. 1 a) und b) DSGVO

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das

Bundesministerium für Gesundheit D-53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 99441-0 Fax: +49 (0)228 99441-4900 elektronische Post: poststelle@bmg.bund.de DE-Mail: poststelle@bundesgesundheitsministerium.de-mail.de

Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n des BMG:

Bundesministerium für Gesundheit „Datenschutzbeauftragte/r“ D-11055 Berlin Telefon: +49 (0)228 99441-0 Fax: +49 (0)228 99441-4900 elektronische Post: DSB@bmg.bund.de

 zu Artikel 13 Abs. 1 c) DSGVO / Artikel 14 Abs. 1 c) und Abs. 2 d) DSGVO

Die von Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem Verfahren und in Vorbereitung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit.

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Hinweisblatt zum Datenschutz im Vergabeverfahren

b) und c) Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der VgV im erforderlichen Umfang verarbeitet.

Im Falle einer Beauftragung, werden die erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. von Ihnen gem. Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

Soweit die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder nach der Beauftragung erfolgt, um den Vertrag zu erfüllen, Sie selbst aber nicht Vertragspartei des Vertrages sind, erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung unseres berechtigten Intereses gem. Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO, welches in der Verfolgung der genannten Zwecke liegt.

 zu Artikel 14 Abs. 1 d) DSGVO

Soweit das BMG Ihre personenbezogenen Daten nicht direkt bei Ihnen erhoben hat, handelt es sich um folgende Datenkategorien, die das BMG von Ihnen verarbeitet:

  • Name

  • Unternehmenszugehörigkeit

  • Position/Status im Unternehmen

  • Ausbildung/Studium/Abschlüsse

  • Beruflicher Werdegang

 zu Artikel 13 Abs. 1 e) DSGVO / Artikel 14 Abs. 1 e) DSGVO

Das Verfahren sowie die Durchführung des Vertragsverhältnisses nach der Beauftragung werden ggf. durch einen Dienstleister des BMG unterstützt. Dieser verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die genannten Zwecke in unserem Auftrag. Zudem werden Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung etwaiger Zahlungsverpflichtungen des BMG im Rahmen des Vertragsverhältnisses nach der Beauftragung an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet, das ebenfalls in unserem Auftrag handelt.

Das BMG oder ggf. der Dienstleister, der uns in diesem Verfahren und bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses nach der Beauftragung unterstützt, ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu werden Ihre personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an die dafür verantwortliche Stelle weitergeleitet (BfJ).

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Hinweisblatt zum Datenschutz im Vergabeverfahren

 zu Artikel 13 Abs. 2 a) DSGVO / Artikel 14 Abs. 2 a) DSGVO

Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert.

Soweit eine Beauftragung erfolgt, verlängert sich diese Frist um die Dauer des Vertragsverhältnisses.

 zu Artikel 13 Abs. 2 b) DSGVO / Artikel 14 Abs. 2 c) DSGVO

Sie haben gegenüber dem BMG ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte können Sie unter poststelle@bmg.bund.de geltend machen.

 zu Artikel 13 Abs. 2 d) DSGVO / Artikel 14 Abs. 2 e) DSGVO

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) zu.

 zu Artikel 13 Abs. 2 e) DSGVO

Soweit Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen, kann insbesondere über die Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen und somit über Ihr Angebot nicht abschließend entschieden werden. Dies hat zur Folge, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt und infolgedessen auch keine Beauftragung erfolgen kann.

 zu Artikel 14 Abs. 2 f) DSGVO

Soweit das BMG Ihre personenbezogenen Daten nicht direkt bei Ihnen erhoben hat, wurden Sie dem BMG in aller Regel vom Vertragspartner bzw. potentiellen Vertragspartner übermittelt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie an anderer Stelle über die Quelle informiert.

 zu Artikel 13 Abs. 3 DSGVO / Artikel 14 Abs. 4 DSGVO

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten

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als den, für den sie erhoben wurden, so stellt das BMG den betroffenen Personen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung