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Evaluation des IT- und Digitalisierungsreifegrads im Sofortprogramm Cybersicherheit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:23 (Europe/Berlin)

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Anlage 03_Bewerbungsbedingungen

Vergabeverfahren: Evaluation des Sofortprogramms Cybersicherheit Az.: 13200#00002#0001

Bewerbungsbedingungen

Inhaltsübersicht

  1. Vorbemerkungen.....................................................................................................................................................2

  2. Form und Übermittlung des Angebots .............................................................................................................2

  3. Nebenangebote/Mehrere Hauptangebote .......................................................................................................4

  4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen..........................................................................................................4

  5. Erkundigungspflicht des Bieters .........................................................................................................................4

  6. Kosten-/Aufwandserstattung ..............................................................................................................................4

  7. Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.............................4

  8. Inhaltliche Anforderungen an die Angebote ..................................................................................................5

  9. Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertung ..........................................................................................6

  10. Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ...............................................................................6

  11. Geheimschutz ...........................................................................................................................................................6

  12. Gewerbliche Schutzrechte ....................................................................................................................................7

  13. Vertraulichkeit..........................................................................................................................................................7

  14. Datenschutz ...............................................................................................................................................................7

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Vergabeverfahren: Evaluation des Sofortprogramms IT-Sicherheit Az.: 13200#00002#0001

  1. Vorbemerkungen

1.1 Die nachfolgenden Bewerbungsbedingungen gelten, soweit durch den Auftraggeber nicht aus- drücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.

1.2 Bei den in diesen Bewerbungsbedingungen sowie den übrigen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.

  1. Form und Übermittlung des Angebots
2.1. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der
dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu über-
mitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden.
Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch.
Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss
führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklä-
renden Person ausweisen. Dies gilt auch für Erklärungen von Dritten, z.B. Unterauftragnehmern
oder Eignungsleihern.
2.2. Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teil-
nahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informa-
tionen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informa-
tions-Server des Beschaffungsamtes unter https://www.evergabe-online.info und unter
https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung
des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter
keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform
Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden
(https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
2.3. Andere als auf dem unter Ziffer 2.1 beschriebenen Wege übermittelte Angebote sind nicht zuge-
lassen.
2.4. Das Angebot muss bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist
über die Vergabeplattform bei dem Auftraggeber eingegangen sein. Später eingehende Angebote
werden nicht berücksichtigt.

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2.5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot auf elektronischem Wege über die Vergabe- plattform zurückgezogen werden.

2.6. Etwaige Änderungen und Berichtigungen des eingereichten Angebots müssen als solche gekenn- zeichnet und innerhalb der Angebotsfrist in der für die Abgabe des Angebots vorgeschriebenen Form eingereicht werden.

2.7. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare ist zwingend. Die bereitgestell- ten Formulare sind auszufüllen. Hierfür stehen größtenteils freigegebene Textfelder bzw. Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesen Formularen und den weiteren Vergabeunterlagen sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen. Sofern weitergehende Er- klärungen, Unterlagen oder Nachweise mit dem Angebot übermittelt werden sollen, sind die Da- teiformate WORD, EXCEL, JPG oder PDF zu verwenden.

2.8. Sämtliche in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterla- gen, wie Erklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise, müssen bis zum Ablauf der Angebots- frist übermittelt worden sein, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes be- stimmt.

2.9. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezo- gene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder fehlende oder unvoll- ständige leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Ange- bote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachreichen oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

2.10. Das Angebot, die beizubringenden Erklärungen sowie die Korrespondenz mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Beschei- nigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine be- glaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Andernfalls können diese nicht be- rücksichtigt werden.

2.11. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen, soweit in den Vergabe- unterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

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  1. Nebenangebote/Mehrere Hauptangebote

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung we-
sentlich ist, oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter den Auftraggeber
unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über die e-
Vergabe-Plattform des Bundes darauf hinzuweisen.
  1. Erkundigungspflicht des Bieters
Der Bieter hat sich vor der Abgabe seines Angebots über alle Umstände zu erkundigen, welche
für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Mit Abgabe
des Angebots bestätigt der Bieter, die Vergabeunterlagen vollständig geprüft zu haben und die
dort enthaltenen Anforderungen an die Leistungserbringung zu akzeptieren sowie – im Falle ei-
ner Beauftragung – ordnungsgemäß zu erfüllen.
  1. Kosten-/Aufwandserstattung
Für die Erstellung des Angebots und die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kosten- oder Auf-
wandserstattung.
  1. Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
7.1 Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
alle in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder
sonstige Nachweise mit dem Angebot einreichen. Hierbei sind die Anlagen 07-11 zu verwenden.
Bieter, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7.2 Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Frage
kommt, Auskünfte aus dem Wettbewerbs- und Gewerbezentralregister einzuholen bzw. entspre-
chende Auskünfte eigenständig zu beantragen. Erkenntnisse hieraus werden bei der Beurteilung
der Eignung berücksichtigt.

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7.3 Der Auftraggeber kann weitergehende Nachweise der Bieter fordern, sofern er Hinweise auf eine
fehlende Eignung oder das Vorliegen von Ausschlussgründen hat.
7.4 Sofern der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen vorläufig durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklä-
rung nach § 50 VgV zu belegen, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung den für den Zu-
schlag vorgesehenen Bieter auffordern, die geforderten Unterlagen gemäß der Anlage „Eigener-
klärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ beizubringen. Hierfür wird dem Bieter
eine Frist gesetzt, die nur wenige Tage betragen kann. Der Bieter hat innerhalb dieser Frist die
geforderten Unterlagen einzureichen.
  1. Inhaltliche Anforderungen an die Angebote

8.1 Das Angebot ist auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, insbesondere der beigefügten Leis- tungsbeschreibung und des beigefügten Vertrags zu erstellen. Ein Angebot, das die Preise und/ oder Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) nicht enthält, kann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

8.2 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in Cent anzugeben. Die geforderten Preise sind in den Vor- druck „Preisblatt“ einzutragen. Die eingetragenen Preise verstehen sich netto, d. h. zuzüglich Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes vorgegeben ist. Die Preise sind mit zwei Nachkommas- tellen anzugeben. Wenn für einzelne Positionen keine Preise erhoben werden, ist dies zwingend beim jeweiligen Einzel- und Gesamtpreis durch die Eintragung „0,00“ darzustellen. Preisvorbe- halte sind ausgeschlossen.

8.3 Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und einzureichen. Eine Änderung (Ergänzung, Kürzung, Modifikation etc.) des Preisblattes ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Verfahren.

8.4 Die weitergehenden inhaltlichen Anforderungen an die Angebote sind der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ zu entnehmen.

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  1. Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertung

Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das insgesamt die höchste Punktzahl erzielt.

Die aufgeführten auftragsbezogenen Anforderungen werden für die Bewertung wie folgt gewichtet:

KriteriumGewichtung in Prozent
K1. Preis30%
K2. Qualität des Konzepts davon:50%
K2.1 Wissenschaftliche Qualität20%
K2.2 Methodische Qualität20%
K2.3 Umsetzbarkeit des Vorgehens10%
K3. Erfahrungen und Kenntnisse des eingesetzten Personals20%
davon:
K3.1.1 Erfahrungen und Kenntnisse der Projektleitung/ stellvertretenden Projektleitung5%
K3.1.2 Themenspezifische Kenntnisse der Projektleitung/stellver tretenden Projektleitung5%
K3.2.1 Qualifikation der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden5%
K3.2.2 Themenspezifische Kenntnisse – für mindestens vier der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden5%
  1. Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden
Absprache beteiligen, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wird diese erst nach Auf-
tragserteilung dem Auftraggeber bekannt, ist dieser zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich der Auftraggeber in diesem Fall vor.
  1. Geheimschutz
Die Bestandteile der Angebotsunterlagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus
anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind von den Bietern entsprechend zu
kennzeichnen. Ohne eine derartige Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Rahmen eines etwai-
gen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen (§ 165
Abs. 3 S. 2 GWB)

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  1. Gewerbliche Schutzrechte
Der Bieter hat anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt
sind oder erwogen werden.
  1. Vertraulichkeit
13.1 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Beteiligung an diesem Vergabeverfahren verwendet wer-
den. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne die vorherige schrift-
liche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Vergabeunterlagen dürfen insbeson-
dere nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
13.2 Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erhaltenen Unterlagen und Informatio-
nen sind sowohl während des Verfahrens als auch nach dessen Abschluss vertraulich zu behan-
deln. Dies schließt die Nutzung globaler Systeme nicht aus.
13.3 Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung
dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung be-
fassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.
13.4 Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bieter, die die Vertraulichkeitspflichten verletzen,
vom Vergabeverfahren auszuschließen.
  1. Datenschutz
Soweit im Angebot personenbezogene Daten angegeben werden, ist der Bieter gemäß Art. 14 DSGVO
verpflichtet, die betroffenen Personen hierauf hinzuweisen und diesen gegenüber die erforderlichen In-
formationen nach Art. 14 DSGVO zu erteilen. Das „Hinweisblatt zum Datenschutz“ ist den betroffenen
Personen zur Kenntnis zu reichen.

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