Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Erweiterung der 110-kV-Freiluftschaltanlage Jenfeld um fünf Schaltfelder

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
16.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schaltanlagen (31214000)
  • Hochspannungsarbeiten (45315400)
  • Mittelspannungsarbeiten (45315500)
  • Installation von Schaltanlagen (45315700)
  • Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren (45317200)
  • Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen (45317300)
  • Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen (51112000)
Bekanntmachungsnummer
682955-2025
Verfahrensnummer
ab9704e0-0dfd-4d06-813c-2ce1c98efca4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Hamburger Energienetze GmbH sucht einen Auftragnehmer für die Erweiterung der Freiluftschaltanlage eines Umspannwerks in Hamburg-Jenfeld um fünf Schaltfelder. Der Auftrag umfasst Planung, Beschaffung, Bau, Montage und Inbetriebnahme. Die Angebotsfrist endet am 28. Oktober 2025; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Planung, Beschaffung, Bau, Montage und Inbetriebsetzung/ Inbetriebnahme für die Erweiterung der 110kV-Freiluftschaltanlage Jenfeld um fünf Schaltfelder.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · UW Jenfeld - 2.BA - Erweiterung um 5 Schaltfelder

    Planung, Beschaffung, Bau, Montage und Inbetriebsetzung/ Inbetriebnahme für die Erweiterung der 110kV-Freiluftschaltanlage Jenfeld um fünf Schaltfelder.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · UW Jenfeld - 2.BA - Erweiterung um 5 Schaltfelder

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 704442-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.