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Rahmenvertrag für Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
4.500.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Einbruchs- und Feuermelder (31625000)
  • Einbruchmeldeanlagen (31625300)
  • Installation von Einbruchmeldeanlagen (45312200)
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
Bekanntmachungsnummer
352966-2026
Verfahrensnummer
a9e54447-ad3f-4a1f-b403-0af63ffd9360

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Hamburger Energienetze GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4,5 Millionen Euro; die Leistungen sind für Hamburg vorgesehen. Angebote können bis zum 22. Juni 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen für die Hamburger Energienetze GmbH

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen4.500.000 EUR

    Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen für die Hamburger Energienetze GmbH

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Preis
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Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Anforderungen

Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 684044-2026

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