26_09_14_GSS_LV Erweiterte Rohbauarbeiten.pdf

Erweiterte Rohbauarbeiten für eine Aufzugsanlage an der Grundschule Schweiburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 17:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Inhaltsverzeichnis

Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses

Allgemeine Baubeschreibung 2

Besondere Vertragsbedingungen 4

Zusätzliche Vertragsbedingungen 6

Maschinen / Geräte 10

Liste der beigefügten Anlagen 11

Hinweis: Lastbeschränkung 12

Hinweis: Ausführungs- und Schließzeiten 13

01 Titel Baustelleneinrichtungen 14

ZTV Baustelleneinrichtung 14

ZTV Gerüstarbeiten 15

01.01 Bereich Baustelleneinrichtung 17

01.02 Bereich Bauzäune / Schutzmaßnahmen 21

01.03 Bereich Gerüstarbeiten 23

02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche 25

03 Titel Erdarbeiten 29

ZTV Erdarbeiten 29

03.01 Bereich Bodenaushub und Grundleitungen 32

04 Titel Rohbauarbeiten 34

ZTV Mauerarbeiten 34

ZTV Abdichtungsarbeiten 38

ZTV Betonarbeiten 39

04.01 Bereich Mauerarbeiten 40

04.03 Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten 41

04.04 Bereich Adichtungsarbeiten 44

04.05 Bereich Bewehrung und Einbauteile 45

05 Titel Stundenlohnarbeiten 47

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 48

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Allgemeine Baubeschreibung

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN

Bauvorhaben Grundschule Schweiburg - Anbau eines Personenaufzuges zur Herstellung der Barrierefreiheit

Bauherr/in Gemeinde Jade, Jader Straße 47, 26349 Jade

Termine und Fristen Beginn der Baumaßnahme: 12.10.2026 Fertigstellung der Bauarbeiten: 23.08.2027

Weitere Termine und Fristen können dem Projektzeitenplan entnommen werden.

  1. BAUBESCHREIBUNG

Grundstück Kirchenstraße 67, 26349 Jade (OT Schweiburg) Flurstück 146/3, Flur 1, Gemarkung Schweiburg

Ausgangssituation Das Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von A = ca. 6579,45 m² befindet sich an der Kirchenstraße 67 in Jade (Ortsteil Schweiburg). Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches gem. B-Plan Nr. 34 "Schweiburg-Nord".

Hier steht die Deichschule Schweiburg Grundschule, in welcher vorab des künftigen Umbaus bzw. der Erweiterung zunächst die Barrierefreiheit hergestellt werden soll. Geplant ist die Errichtung eines außenliegenden Plattform-Senkrechtaufzuges über zwei Geschosse.

Zufahrt Baustelle Die Zufahrt der Baustelle erfolgt über die nördlich gelegene Kirchenstraße, welche über eine Lastbeschränkung von 9t verfügt, und die daran angebundene Zufahrt im Norden des Grundstückes. Die Kirchenstraße führt außerdem mit Hilfe einer Brücke über den Süder Wasserzug. Die Brücke ist mit 3,5t lastbeschränkt.

Ort und Lage Die geplante Aufzuganlage befindet sich südlich des Treppenhauses, welches mittig auf dem Grundstück verortet ist. Die künftige Anlage sitzt neben dem Treppenkern im Bereich der bestehenden Fensterflächen an der Außenfassade und verläuft über die beiden dort befindlichen Geschosse.

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Allgemeine Baubeschreibung

Konstruktion Es handelt sich um einen Senkrechtlift nach EU-Maschienenrichtlinie in einem Stahlschacht geeignet für den Außenbereich mit wärmegedämmten Brandschutztüren. Ein separater Triebwerksraum ist nicht vorgesehen, da ein Spindelantrieb geplant ist. Die Grundfläche der Förderplattform beträgt 1100 x 1400 mm und die des Schachtes 1600 x 1600 mm. Der Stahlschacht erfolgt in Rahmenbauweise. Im Innenraum ist eine durchgehende glatte Oberfläche vorgesehen. Der Zugang der Anlage erfolgt mittels eines Schlüsselschalters.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Besondere Vertragsbedingungen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. GRUNDLAGEN

1.1 Für alle zu erbringenden Leistungen gilt die VOB Teil B und C in der neuesten Fassung. Die Leistungen sind entsprechend den technischen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den entsprechenden DIN Vorschriften auszuführen.

1.2 Ergänzend zu den Ausschreibungsbedingungen sind dem Angebot die Landesbauordnung, die Bau-Durchführungsverordnung die Unfallverhütungsvorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinien und sämtliche einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zugrunde zu legen. Hierzu gehören auch sämtliche Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Einrichtungen wie z.B. Gemeinde - Unfallversichersicherungsverband, TÜV und Berufsgenossenschaft, sowie Versorgungsunternehmen etc. Bestehen untereinander unterschiedliche Aussagen, gilt die weitergehende Forderung.

1.3 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteil, s. auch Angaben VHB Formblatt 211  212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019)  216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen  Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen  214 Besondere Vertragsbedingungen  §§13-15 NTVergG Musterregelung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben  213 Angebotsschreiben  Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm  124 Eigenerklärung zur Eignung  221 Angaben zur Preisermittlung  233 Nachunternehmerleistungen  §4 Abs. 1 NTVergG Mustererklärung Tariftreue

  1. RECHNUNGEN (§14 VOB/B)

2.1 Alle Rechnungen mit rechnungsbegründenden Dokumenten sind bei dem beauftragten Architekten zur Vorprüfung einzureichen. Rechnungsadressat als Auftraggeber lautet wie folgt:

Gemeinde Jade Jader Straße 47 26349 Jade

2.2 Rechnungsunterlagen für Abschlagszahlungen sind digital, 1-fach, an den Architekten zu übergeben. Rechnungsunterlagen für Schlusszahlungen sind digital, 1-fach, bei dem Architekten einzureichen.

  1. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN

3.1 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

  1. BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

4.1 Der Auftraggeber wird für das benannte Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abschließen.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Besondere Vertragsbedingungen Anteilig werden dem Auftragnehmer mit der Schlussrechnung 0,125% der Netto - Abrechnungssumme in Abzug gebracht.

  1. BAUSTROM UND BAUWASSER

5.1 Baustrom und Bauwasser werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Anteilig werden dem Auftragnehmer mit der Schlussrechnung 0,125% der Netto - Abrechnungssumme in Abzug gebracht.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Zusätzliche Vertragsbedingungen

ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. ANGEBOTSPREISE

1.1 Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Einheitspreise für endfertige Arbeiten einschl. Lieferung, Abladen und Transport aller Materialien zum Einbauort. Außerdem die Vorhaltung aller Geräte, Maschinen, Rüstungen, Hilfskonstruktionen und Ähnlichem, die für diese Leistung nötig sind, sowie aller sonstigen Nebenleistungen nach der VOB, Teil C.

1.2 Die für die eigenen Arbeiten notwendige Baustelleneinrichtung ist einschl. Aufenthalts- und Lagerräumen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sie muss in Abstimmung mit der Objektüberwachung erfolgen. Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude können nicht zur Verfügung gestellt werden.

1.3 Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgbe in Textform darauf hinzuweisen.

  1. AUSFÜHRUNGSPLANUNG

2.1 Die in den Angebotsunterlagen beigefügten und bei den Planern eingesehenen Ausführungszeichnungen stellen bis zur endgültigen Freigabe der Ausführungszeichnungen lediglich eine Hilfe zur Preisermittlung dar. Maße in diesen Plänen können von der letztendlichen Ausführungsplanung abweichen. Die im LV-Text und auf den Übersichtszeichnungen angegebenen Abmessungen sind grundsätzlich nur "ca.- Maße".

2.2 Der Auftragnehmer erhält ca. 2 Wochen vor dem Beginn der Ausführung die Ausführungsplanung in digitaler Form. Ausfertigungen in Papierform hat der Auftragnehmer eigenständig zu besorgen und sind auf der Baustelle immer im aktuellsten Index vorzuhalten. Vor der Durchführung der Arbeiten sind die Detailpunkte mit dem Architekten abzusprechen und die entsprechenden Detailzeichnungen zu beachten.

2.3 Unklarheiten sind vor Baubeginn zu klären. Leistungen, die im LV nicht aufgeführt sind, müssen vor Ausführung mit der Bauleitung abgesprochen und mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.

  1. AUSFÜHRUNG / BAUSTELLENDURCHFÜHRUNG

3.1 Die Arbeiten sind parallel bzw. abschnittsweise entsprechend dem Baufortschritt auszuführen. Es ist rechtzeitig mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen, in welcher Reihenfolge und welche Arbeiten im Einzelnen ausgeführt werden sollen, damit ein kontinuierlicher Arbeitsablauf für alle Beteiligten gegeben ist. Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet.

3.2 Die Betriebs-, Kontroll- und Ordnungsanweisungen der Bauleitung des Auftraggebers sind einzuhalten. Zuwiderhandelnde Personen hat der Auftragnehmer auf Verlangen der Bauleitung sofort von der Baustelle zu entfernen.

3.3 Falls gegen Konstruktionen oder örtliche Anweisungen u. Maßnahmen des Auftraggebers oder seiner Gehilfen technische Bedenken bestehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese vor Inangriffnahme der Arbeiten mitzuteilen.

3.4 Die Ausführungspläne und die statisch konstruktiven Unterlagen sind mit den örtlichen Gegebenheiten vor Beginn der Arbeiten abzugleichen. Dieses trifft insbesondere auf die angenommenen Deckenspannrichtungen, Auflager, Stützen, Konstruktionen usw. zu. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Zusätzliche Vertragsbedingungen

3.5 Angeliefertes Material ist gleich ins Gebäude und zur Verwendungsstelle zu transportieren und einzubauen. Auf der Baustelle bestehen keine Zwischenlagermöglichkeiten. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

3.6 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer unverzüglich einen verantwortlichen Fachbauleiter nach §55 NBauO zu benennen. Schriftlich ist die Erfüllung der Anforderungen zu bestätigen. Dieser hat an allen Baubesprechungen, zu denen der Bauherr oder deren benannter Beauftragter einlädt, teilzunehmen.

  1. BAUSTELLENEINRICHTUNG/ -VORBEREITUNG

4.1 Für die nachfolgend benannten Punkte sind die Gegebenheiten vor Ort unbedingt zu berücksichtigen, die vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich einzuholen sind. Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe von einem Kindergarten, einer Grundschule sowie einer Sportstätte. Zu den Stoßzeiten ist in dem Einzugsgebiet von einem erhöhten Personen- und Kraftverkehr auszugehen, von dem ein stark erhöhtes Schutzbedürfnis ausgeht! Die Gegebenheiten sind bei der Baustellenlogistik bzgl. Zufahrt, Anlieferung und Vorhalten von Geräten / Maschinen (z.B. Autokran) zu berücksichtigen und zu schützen. Etwaige Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen behördlichen Stellen sind eigenverantwortlich einzuholen und gehen zu Lasten des AN.

4.2 Die zu der Baustelle führende Zuwegung muss stets offen und befahrbar sein. Die Aufstellung, Vorhaltung und Reinigung der erforderlichen Aufenthaltsräume und Lagerräume sind vom AN selbst vorzunehmen und entsprechend in die EP einzurechnen.

4.3 Standorte für Materiallagerung, Baustelleinrichtung und Container sowie Stellplätze sind auf dem Baugrundstück generell möglich, können allerdings je nach Baufortschritt aufgrund der Außenraumarbeiten stark eingeschränkt werden. Ausweichmöglichkeiten sind in Absprache mit dem AG abzustimmen und zu Lasten des AN durchzuführen. Lagerflächen innerhalb eines Gebäudes können nicht zugewiesen werden. Gelagertes Material ist zu eigenen Lasten gegen Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Für Verletzungsgefahren und Sachschädigungen, die durch gelagertes Material hervorgerufen werden, übernimmt der AG keine Haftung.

Dem AG ist ein Baustelleneinrichtungsplan zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

4.4 Beschädigung und Verunreinigungen im Bereich der Baustelle, auf Straßen und Gehwegen, die durch Baufahrzeuge verursacht wurden, sind unverzüglich und zu Lasten des AN zu beseitigen. Beim Befahren der Zufahrtstraßen sind die zulässigen Achslasten zu beachten. Bei unvermeidbaren Befahren und Belasten der Wegeflächen sind Schutzmaßnahmen zu eigenen Lasten vorzunehmen (Baggermatratzen, Bohlenbelag, Stahltafeln).

4.5 Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Breite, Tragfähigkeit, Kurvenradien, Ausbauzustand, etc. dieser Straße zu informieren. Die Transportfahrzeuge sind auf diese Gegebenheiten abzustimmen. Das Beweissicherungsverfahren zur Feststellung des Straßenzustands ist vom Auftragnehmer mit den zuständigen Stellen durchzuführen, die Kosten hierfür sind in das Angebot mit einzurechnen. Das Einholen von Genehmigungen für Sondernutzungen des öffentlichen Grundes ist Sache des Auftragnehmers. Alle hiermit verbundenen Auflagen, wie z.B. zeitliche Einschränkungen, Schutzmaßnahmen oder Einschränkungen des zulässigen Gesamtgewichts sind durch den Auftragnehmer zu leisten. Hiermit verbundenen Kosten, auch gegebenenfalls notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet.

4.6 Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der AN die Baustelle restlos zu räumen und den ursprünglichen Zustand der Baustelleneinrichtungsfläche aufgeräumt und gereinigt wieder herzustellen.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Zusätzliche Vertragsbedingungen 5. BAUSTELLEN- UND BAUSTRASSENREINIGUNG

5.1 Der Auftragnehmer wird ohne besondere Aufforderung den durch seine Arbeiten anfallenden Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien etc. sofort zusammenkehren, von der Baustelle abfahren und ordnungsgemäß deponieren. Im anderen Falle wird nach einmaliger schriftlicher oder mündlicher Aufforderung eine andere Firma mit der Beseitigung der Materialreste beauftragt. Die anteiligen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden von der Schlussrechnung einbehalten. Der AN hat die Beseitigung von Verunreinigungen der öffentlichen und privaten Verkehrswege und, soweit erforderlich, der Baustellenzufahrt und Baustraßen durch die Baufahrzeuge mit den am Bau beteiligten Gewerken verantwortlich zu koordinieren.

  1. SCHUTZMASSNAHMEN

6.1 Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Es dürfen ausschließlich Geräte mit Staubabsaugung verwendet werden. Auf dem Gelände vorhandene oder das Gebäude berührende Bauteile, Leitungen, Schächte, Grundleitungen, Rohrinstallationen, Kabeltrassen etc. sind, insbesondere bei Erd- u. Gründungsarbeiten, zu beachten u. ausreichend gegen Beschädigungen abzusichern. Deren Abbau bzw. Umleitung ist vorher mit den zuständigen Stellen zu klären. Für Beschädigungen und deren Folgen haftet der Auftragnehmer.

  1. UMWELTSCHUTZ

7.1 Es dürfen keine gesundheitsschädlichen Mittel in den Boden bzw. ins Grundwasser gelangen. Werden flüssige Brenn- und Treibstoffe im Baugelände gelagert, so sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die jedes Eindringen dieser Stoffe in den Untergrund verhindern. Elektroheizungen sind auf der Baustelle grundsätzlich verboten. Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung.

  1. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

8.1 Für die Baumaßnahme wird vom AG für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß Baustellenverordnung ein Koordinator (SiGeKo) bestellt. Die vom SiGeKo aufgestellte Baustellenordnung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan werden Vertragsbestandteil, liegen in der Bauleitung aus und können nach Absprache jederzeit eingesehen werden. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Baustelleneinweisung durch den SiGeKo.

8.2 Die Bereitstellung eines Sicherheitsbeauftragten, der durch ständige Kontrollgänge die Einhaltung der UVV überwacht und Mängel an Geräten, Gerüsten, Geländern, Abdeckungen usw. dem AN zur Beseitigung meldet, gehört zur Leistung des AN. Das verantwortliche Sichern von Durchbrüchen, Öffnungen usw. durch Abdecken, Umwehren oder dergleichen wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt auch für das Sichern von Treppenhäusern, Podesten und Balkonen während der Bauzeit. Den Anweisungen des vom Arbeitgeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ist unbedingt Folge zu leisten. Die Arbeiten sind unter besonderer Berücksichtigung von Lärmschutz auszuführen. Evtl. Auflagen von Behörden oder sonstigen Stellen sind zu berücksichtigen – eine besondere Vergütung hierfür wird auf keinen Fall gezahlt. Dieses trifft z.B. auch für Auflagen über evtl. Zeitbeschränkungen für die Ausführung der Arbeiten (Lärmbelästigung von Anliegern usw.) zu.

  1. SCHADSTOFFBELASTUNG

9.1 Es ist keine Schadstoffbelastung zu erwarten.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Zusätzliche Vertragsbedingungen

  1. HAFTUNG BIS ZUR SCHLUSSABNAHME

10.1 Die Baustelle wird nicht bewacht. Bewachung, Verwahrung u. Versicherung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, obliegt dem Auftragnehmer. Das gilt auch für die dem Auftragnehmer überlassenen Gegenstände. Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden.

10.2 Schäden, die durch Witterungseinflüsse während der Bauzeit entstehen, zählen zum zu kalkulierenden Risiko des Auftragnehmers. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen wird nicht gewährt. Die entsprechenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

  1. Dokumentation

11.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine umfassende Dokumentation der ausgeführten Arbeiten zu erstellen. Diese Dokumentation dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung und als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen.

11.2 Die Dokumentation ist digital und gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer dem AG zu übergeben und beinhaltet folgende Revisionsunterlagen:  Fachunternehmererklärung  Fachbauleiter nach §55 NBauO  Produktdatenblätter, Bedienungsanleitungen und Pflegehinweise verbauter Produkte  Verwendbarkeitsnachweise einschl. ausgefüllter und unterzeichneter Übereinstimmungserklärung  Sonstige formlose Bestätigungen oder Prüfnachweise auf Anweisung des beauftragten Architekten

  1. UNWIRKSAMKEIT DES VERTRAGSBESTANDTEILS

12.1 Sollten aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Folgende Hinweise sind bei der Erstellung des Angebotes, sowie des zeitlichen und räumlichen Ablaufes zu berücksichtigen.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Maschinen / Geräte

MASCHINEN / GERÄTE

Für die im nachfolgenden beschriebenen Leistungen sind für die Erfüllung alle erforderlichen Maschinen und Geräte einschl. Betreibung und Vorhaltung, sowie Fracht- Fuhr- und Ladekosten in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Bauseits werden keinerlei Maschinen / Geräte wie Turmdrehkran, Teleskopausleger o.Ä. inkl. Fachpersonal zur Verfügung gestellt.

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Liste der beigefügten Anlagen

LISTE DER BEIGEFÜGTEN ANLAGEN

GSS_Anlage 01_Planzeichnungen

GSS_Anlage 02_Statische Unterlagen

GSS_Anlage 03_Geotechnischer Bericht

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Hinweis: Lastbeschränkung

HINWEIS: LASTBESCHRÄNKUNG

Die vor Ort befindliche und als Zufahrt zu nutzende "Kirchenstraße" ist auf eine Last von 9t beschränkt. Des Weiteren liegt eine Brücke über den "Süder Wasserzug" vor, welche auf eine Last von 3,5t beschränk ist.

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Breite, Tragfähigkeit, Kurvenradien, Ausbauzustand, etc. dieser Straße zu informieren. Die Transportfahrzeuge sind auf diese Gegebenheiten abzustimmen. Das Einholen von Genehmigungen für Sondernutzungen des öffentlichen Grundes ist Sache des Auftragnehmers. Alle hiermit verbundenen Auflagen, wie z.B. zeitliche Einschränkungen, Schutzmaßnahmen oder Einschränkungen des zulässigen Gesamtgewichts sind durch den Auftragnehmer zu leisten.

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Hinweis: Ausführungs- und Schließzeiten

HINWEIS: AUSFÜHRUNGS- UND SCHLIEßZEITEN

Die Ausführung gliedert sich in drei Bauabschnitte, welche jeweils in den Schulferien liegen (Herbstferien 2026 sowie Ostern- und Sommerferien 2027).

Die wesentlichen Eingriffe in den Bestand sowie die damit verbundenen störintensiven Rohbauarbeiten sind während der Osterferien 2027 der Grundschule auszuführen.

Der AN hat seine Arbeitsabläufe so zu planen, dass diese Leistungen innerhalb diese Zeitraumes möglichst vollständig abgeschlossen werden.

Die folgende Zeitspanne gilt hiermit also als Zielmarke:

Osterferien 2027: 22.03.2027 bis 03.04.2027

Weitere Angaben zu den Ausführungszeiten und -fristen sind dem Projektzeitenplan zu entnehmen.

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

01 Titel Baustelleneinrichtungen

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baustelleneinrichtung

Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, und die Allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:  DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,  DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 14

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

01 Titel Baustelleneinrichtungen

ZTV Gerüstarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Gerüstarbeiten

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:  DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,  DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,  RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,  TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit,  BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.

Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen:

Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise

2 Ausführung 1.) Stahlrohrgerüst Arbeits- und Schutzgerüste gem. DIN 4420, Teil 1 bis 3, Traggerüste gem. DIN 4421 als komplette Einrüstung des Gebäudes entsprechend der nachfolgenden Beschreibung und den beiliegenden Grundrissen.

2.) Eingerüstet wird die Hülle des Neubaus und der Bereiche in den Treppenräumen. Die Traufhöhe beträgt ca. 3,00 m über OKG Die Firsthöhe beträgt ca. 6,00 m über OKG

3.) Bohlenlagen des Gerüstes alle 2,00 m, einschI. aller erforderl. (gem. UVV und Berufsgenossenschaft) Riegeln und Verstrebungen Schutzgeländer, Sturzsicherungen und Bohlenbelagen in ganzer Breite, Leitern und Zugänge, Befestigungen und Verdübelungen des Gerüstes am Gebäude (so. erforderlich).

4.) Der Umfang und der Zeitpunkt der Einrüstung sind mit der Bauleitung festzulegen. Es ist grundsätzlich nur die notwendige Fassadenflache einzurüsten. Die Bohlenlagen müssen auf jeder Ebene während der Nutzungsdauer liegen bleiben, d.h. eine Umrüstung ist nicht möglich.

5.) Im Einheitspreis sind alle mit der Gerüsterrichtung verbundenen Kosten einzukalkulieren. Der AN hat sich vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und die Notwendigkeiten zur Herstellung der Standfestigkeit des Gerüstes zu prüfen.

6.) Die Gerüstarbeiten sind grundsätzlich einschließlich Antransport, Abladen, Lagern auf der Baustelle, Einrüsten, Abbau, Wiederaufladen und Abtransport anzubieten.

7.) Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken gem. VOB/B § 3 insbesondere geltend zu machen: - größere Unebenheiten des Untergrundes - nicht tragfähigen oder gefrorenen Baugrund - unzureichende Verankerungsmöglichkeiten.

8.) Die Gerüste sind in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Sie sind während der Vertragsdauer in diesem Zustand zu erhalten. Aufforderungen des Auftraggebers, der Bauleitung, der Berufsgenossenschaften oder dritter Unternehmer, die Einrüstung aus Sicherheitsgründen nachzubessern ist unmittelbar nachzukommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, sein Gerüst für die Benutzung zu sperren, solange Gefahren von dem Gerüst ausgehen. Beschädigte Gerüstteile

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

01 Titel Baustelleneinrichtungen

ZTV Gerüstarbeiten sind auf eigene Veranlassung zu ersetzen.

9.) Die Gerüste können je nach Verwendungsstelle umgerüstet werden. Die Umrüstung erfolgt nach Baufortschritt in Abstimmung mit der Bauleitung.

10.) Die Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten der Berufsgenossenschaften BGI 663 ist zu beachten.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.01 Bereich Baustelleneinrichtung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

01.01 Bereich Baustelleneinrichtung

01.01.1 Beweissicherungsverfahren Beweissicherungsverfahren vor Beginn der Bauarbeiten, bei dem der Zustand des bestehenden Gebäudeteils in dem die Arbeiten stattfinden festzustellen ist, erstellen.

Ein durch die Bauleitung des AN erstelltes Protokoll inkl. Foto-Bestandsaufahme ist Bestandteil des Beweissicherungs- verfahrens.

1Stk EP ......................... GP ............................

01.01.2 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten über die eigene Leistungszeit sowie Räumung der Baustelle mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnen Leistungen, sofern nicht gesondert und abweichend beschrieben:

  1. Überwachung und Dokumentation Fachkompetente Überwachung der Arbeiten und die Teilnahme an den Baubesprechungen durch einen verantwortlichen Fachbauleiter nach §55 NBauO des Auftragnehmers. Es ist ein Bautagebuch zu führen gemäß dem EFB Bautagebuch und der Bauleitung wöchentlich vorzulegen und gegenzeichnen zu lassen.

  2. Vorbereitende Maßnahmen Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergl. (unter- und Oberirdisch) beim Tiefbauamt und den Versorgungsunternehmen zu informieren. Gefahren, die von Bauteilen, Gebäuden oder örtlichen Gegebenheiten für den AN selbst, für andere Unternehmen, andere am Bau beteiligte und den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter ausgehen hat der AN im gesetzlichen Rahmen der "Allgemeinen Gefahrenabwehr" zu beseitigen. Der vom AG beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ist umgehend zu benachrichtigen, durch Hinweisschilder oder Absperrungen ist auf diese Gefahren hinzuweisen ferner ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren.

  3. Sicherheit auf der Baustelle Die Baustelle ist entsprechend der örtlichen Vorschriften, den Auflagen der Behörden, den Anweisungen des SiGe-Koordinators und der Werksleitung zu kennzeichnen, erforderliche Verkehrsschilder, Warntafeln, Hinweisschilder und Absperrungen, Warnleuchten oder Ähnliches sind aufzustellen und für die Dauer der Baustelle(ca. 8 Wochen in zwei Bauabschnitten) zu unterhalten.

  4. Maschinen / Geräte

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 17

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.01 Bereich Baustelleneinrichtung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Die Baustelleneinrichtung umfasst alle, für die sach- und fachgerechte Herstellung der beschriebenen Leistungen, erforderlichen Baumaschinen und Geräte in der Anlieferung, Vorhaltung, Unterhaltung, Standfestigkeit und Abtransport. Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die Bewachung der Baustelleneinrichtung.

  1. Stillliegezeiten Stillliegezeiten infolge von Schlecht- und Frostwetter und höherer Gewalt usw. werden nicht besonders vergütet.

  2. Beschädigungen / Verunreinigungen Beschädigung und Verunreinigungen im Bereich der Baustelle, auf Straßen und Gehwegen, die durch Baufahrzeuge verursacht wurden, sind unverzüglich und zu Lasten des AN zu beseitigen. Beim Befahren der Zufahrtstraßen sind die zulässigen Achslasten zu beachten. Bei unvermeidbaren Befahren und Belasten der Wegeflächen sind Schutzmaßnahmen zu eigenen Lasten vorzunehmen (Baggermatratzen, Bohlenbelag, Stahltafeln).

  3. Baustellenreinigung Der Bieter hat während der Bauzeit seines Gewerkes das Bauwerk und das Baugrundstück aufzuräumen, zu reinigen und den Bauschutt abzufahren. Die Baustelle ist Freitags aufgeräumt und Besenrein zu hinterlassen; bei Nichtbeachtung wird Montags ein Unternehmen auf Kosten des AN beauftragt die Baustelle zu reinigen. Die Mitbenutzung und Vorhaltung der Abfallcontainer ist für Nachfolgeunternehmer zu gewährleisten.

  4. Räumung der Baustelle Nach Aufforderung durch die Bauleitung hat der AN seine von ihm auf der Baustelle benutzten Räume unverzüglich zu räumen und zu säubern; der ursprüngliche Zustand der Baustellen- einrichtungsfläche muss kostenlos wiederhergestellt werden. Hierzu gehört auch das Umlagern von Material usw. während der Bauzeit.

1psch GP ............................

01.01.3 Baggermatratzen, B = 3,00m Baggermatratzen Breite: B = 3,00 m,

zum Schutz des Untergrundes (Sandfläche, Asphaltfläche) durch Befahrung von 3-Achsen LKW wie Betonmischer von der Straße bis an die Baustelle liefern, nach Angabe verlegen, und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder aufnehmen und abtransportieren.

50lfdm EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 18

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.01 Bereich Baustelleneinrichtung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.01.4 Toilettenkabine Chemie-Toilette, WC Urinal, Handwaschbecken, Seifenspender und Papierhandtücher, anschlussfrei. Reinigung 2-mal wöchentlich durch AN einschl. Chemikalien. Einrichten, vorhalten, betreiben und beräumen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:

Nutzung: alle am Bau beteiligten Gewerke Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG

Bauabschnitte: 22.03.27 bis 02.04.27 (Osterferien 2027) 08.07.27 bis 18.08.27 (Sommerferien 2027)

2Stk EP ......................... GP ............................

01.01.5 Bauschuttcontainer aufstellen und abfahren Absetzcontainer, Entsorgung nach AVV-Schlüssel

 Fassungsvermögen ca. 7 m³  Regelmäßige Entsorgung nach Erfordernis  einschl. anteiliger Vorhaltung, Kippgebühren, An- und Abfahrt

Bauabschnitte: 22.03.27 bis 02.04.27 (Osterferien 2027) 08.07.27 bis 18.08.27 (Sommerferien 2027)

Hinweis: Die Container sind nur für Bauschutt zu verwenden, der nach Anordnung der Bauleitung des AG aufgenommen wurde.

2Stk EP ......................... GP ............................

01.01.6 Fensteröffnungen provisorisch schließen, Folie und OSB Fensteröffnungen in Holzrahmenbaukonstruktion als Staub-, Witterungsschutz, mit einem Holzlattenrahmen, OSB (1-lagig) und Folienbespannung d = 0,5 mm, behelfsmäßig schließen.

Einbauort: Öffnungen im EG und OG

Hinweis: Ausführung auf Anweisung der Objektüberwachung

7,5m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 19

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.01 Bereich Baustelleneinrichtung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.01.7 Massive Schutzwand als Einbruchschutz Temporäre Schutzwand als Einbruchs-, Staub- und Witterungsschutz, aus einer Kantholz-Ständerwerkkonstruktion mit Beplankung und Folienbespannung einschl. Wand- und Bodenanschlüsse, Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beräumen nach Angabe des AG.

Beplankung: OSB, 2-lagig Dicke: 15 mm Einlage: Blechzwischenlage, bis H = 2,10 m Anschlüsse: staubdicht, mittels Kunststoffklebeband Einbauort: Öffnungen im EG und OG

Hinweis: Die Öffnungen sind nach Fertigstellung der Arbeiten gemäß dieser Position für die Lieferzeit der folgenden Aufzug- anlage behelfsmäßig witterungs- und einbruchs- sowie durchfallsicher zu verschließen.

7,5m2 EP ......................... GP ............................

01.01.8 Lieferung und Vorhaltung von Sicherheitseinrichtungen während der gesamten Bauzeit:  die 1. Hilfe- Einrichtung für alle Gewerke (Verbandskasten E)  der Ersthelfer (namentlich)  ein Verbandsbuch  3 Feuerlöscher mit je 6 l F mit ABC- Löschpulver

liefern und vorhalten

1Stk EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.01 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 20

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.02 Bereich Bauzäune / Schutzmaßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

01.02 Bereich Bauzäune / Schutzmaßnahmen

01.02.1 Mobilbauzaun, H = 2,00m Mobilzaun aus Stahlgitterelementen mit Stützenfüßen aus Betonfertigteilen einschl. sämtlicher Verbindungen liefern, aufstellen, vorhalten und beräumen.

Zaunhöhe: mind. 2,00 m Ortsangabe: Aufstellung nach Angabe des AG

Bauabschnitte: 22.03.27 bis 02.04.27 (Osterferien 2027) 08.07.27 bis 18.08.27 (Sommerferien 2027)

Hinweis: Der Bauzaun wird zwischen den beiden Bauabschnitten abgebaut. Der Abbau des Bauzaunes erfolgt stets in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Arbeiten der jeweiligen Bauabschnitte.

60m EP ......................... GP ............................

01.02.2 Mobilbauzaun, H = 2,00m, vorhalten + betreiben Mobilbauzaun, vorhalten und betreiben, über die Grundeinsatzzeit der Bauabschnitte hinaus.

Bauabschnitte: 22.03.27 bis 02.04.27 (Osterferien 2027) 08.07.27 bis 18.08.27 (Sommerferien 2027)

240mWo EP ......................... GP ............................

01.02.3 Bauzaun, geschlossen, H = 2,00m Bauzaun, geschlossen, aus sägerauhen Brettern, als Sichtschutzzaun, liefern, aufstellen, vorhalten und nach Angabe des AG beräumen.

Zaunhöhe: mind. 2,00 m Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG

Bauabschnitte: 22.03.27 bis 02.04.27 (Osterferien 2027) 08.07.27 bis 18.08.27 (Sommerferien 2027)

Hinweis: Der Holzsichtschutzzaun ist standsicher auszuführen und gegen ein Überklettern zu sichern. Sämtliche Bauteile und Anschlüsse sind so auszubilden, dass keine Klemm- und Quetschstellen entstehen, sodass während der Lieferzeit der Aufzuganlage keine Kinder zu schaden kommen.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 21

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Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.02 Bereich Bauzäune / Schutzmaßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Der Schutzzaun ist nach Fertigstellung der Arbeiten des ersten Bauabschnittes (Osterferien 2027) aufzustellen und im Zuge des zweiten Bauabschnittes (Sommerferien 2027) zu beräumen

10m EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.02 Bauzäune / Schutzmaßnahmen, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 22

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen 01.03 Bereich Gerüstarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

01.03 Bereich Gerüstarbeiten

01.03.1 Aufbau / Abbau Arbeitsgerüst, erster Bauabschnitt Aufbauen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1 im Zuge der Abbruch- und Rohbauarbeiten im ersten Bauabschnitt (Osterferien: 22.03.27 bis 02.04.27)

Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse W09, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Mauerwerk

Einrüstung für Mauer- und Betonarbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Erstellung zeitlich gestaffelt in 2 Höhenabschnitten, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, Standfläche waagerecht, direkt belastbar.

12m2 EP ......................... GP ............................

01.03.2 Aufbau / Abbau Systemgerüst, zweiter Bauabschnitt Aufbauen und Abbauen Systemgerüst DIN 4420 sowie gem. den geltenden DGUV/UVV Vorschriften nach Angaben des Aufzugsherstellers im Zuge der Montage der Aufzugsanlage im zweiten Bauabschnitt(Sommerferien: 08.07.27 bis 18.08.27)

Umlaufend an allen offenen Schachtseiten vor Montagebeginn erstellen. Insofern erforderlich sind ebenfalls Auffangnetze nach DIN EN 1263-1 zu erstellen. In der obersten Gerüstlage sind Fanggerüste zu erstellen. Zum Erreichen jeder Gerüsthöhe ist ein innenliegender Leitergang vorzusehen.

erster Gerüstboden: 2,30 m bis 2,40 m alle weiteren Böden: 2,00 m bis 2,20 m Abstand zum Schacht: 10 cm bis 20 cm umlaufend Überstand Schachtkopf: max. 1,00 m

Hinweis: Die Terminierung des Aufbaus des Systemgerüstes ist in enger Absprache mit dem Aufzughersteller zu abzu- stimmen.

1psch GP ............................

Summe Bereich 01.03 Gerüstarbeiten, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 23

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 01 Titel Baustelleneinrichtungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Titel 01 Baustelleneinrichtungen, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 24

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche

Hinweis: Entsorgung Für sämtliche Abbruch-, Ausbau- und Rückbauarbeiten gelten folgende allgemeine Entsorgungsanforderungen:

Alle anfallenden Reststoffe sind ladegerecht zu zerkleinern, nach Abfallschlüssel (AVV) zu sortieren, fachgerecht zu laden, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.

Die Entsorgung hat nach den jeweils gültigen landesrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen.

Entsorgungsnachweise (z.B. Wiegescheine, Register- oder Begleitscheine gemäß NacwV, sofern einschlägig) sind als Vergütungsgrundlage vorzulegen.

Sämtliche Gebühren für Verwertung, Transport, Entsorgung sowie das Erstellen der erforderlichen Nachweise sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreisen der jeweiligen Abbruchpositionen einzukalkulieren.

02.1 Demontage Heizkörper Demontage Heizkörper einschl. Heizungsanschlussleitungen sowie Entsorgung nach AVV-Schlüssel.

Vorleistung: Entleerung Heizsystem, Medienfreischaltung Folgeleistung: Abbruch oder Neuinstallation

Abbruchort: Brüstungsbereiche (EG, OG)

2Stk EP ......................... GP ............................

02.2 Demontage Rasterdecke, seitl. lagern Fachgerechte Demontage der GK-Abhangdecke bzw. Deckenbekleidung einschl. Unterkonstruktion, Dämmauflagen, Schottungen, ggfs. Deckeneinbauten etc. und seitlich lagern für späteren Wiedereinbau.

Untergrund:STB-Rohdecke
Einbauhöhe:ca. 3,00 m
Abhanghöhe:ca.

Abbruchort: EG + OG

5m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 25

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.3 Abbruch Fensterelement, ca. 1,50 x 2,95m ( EG ) Abbruch Fensterelement (Außen) einschl. Rahmen, Fensterbank, Verglasung sowie Entsorgung nach AVV-Schlüssel.

Material: Kunstsoff, Metall, Glas Wanddicke: bis ca. 28,0 cm Größe: ca. 1,50 x 2,95 m ( > 2,50 m² ) Brüstungshöhe: 0,00 m

Abbruchort: Außenwand ( EG )

Das Schließen der Öffnung wird in gesonderter Position beschrieben. Diese Arbeiten erfolgen Zug um Zug.

1Stk EP ......................... GP ............................

02.4 Abbruch Fensterelement, ca. 1,50 x 2,10m ( OG ) Abbruch Fensterelement (Außen) einschl. Rahmen, Fensterbank, Verglasung sowie Entsorgung nach AVV-Schlüssel.

Material: Kunstsoff, Metall, Glas Wanddicke: bis ca. 28,0 cm Größe: ca. 1,50 x 2,10 m ( > 2,50 m² ) Brüstungshöhe: ca. 0,85 m

Abbruchort: Außenwand ( OG )

Das Schließen der Öffnung wird in gesonderter Position beschrieben. Diese Arbeiten erfolgen Zug um Zug.

1Stk EP ......................... GP ............................

02.5 Abbruch Brüstungswand, MW, d =< 15cm ( OG ), Steine seitl. lagern Abbruch vorhandener Brüstungswand in bestehender zweischaliger Mauerwerks-Außenwand, einschl. Putz

Leistungsbestandteile:  Abbruch vorhandener Putzflächen im Bereich der Brüstung  Fachgerechtes Lösen und sortenreines Aufnehmen der Vormauerklinker im Bereich der Brüstung bis OK Rohdecke  Vormauerklinker seitlich lagern sowie säubern zur späteren Verwendung  Bauschutt entsorgen nach AVV-Schlüssel

Zweck: Teilabbruch zur Vorbereitung der neuen Öffnungsbildung Material: Mauerwerk Dicke: bis ca. 15 cm

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Brüstungshöhe: ca. 0,85 m

Abbruchort: Außenwand ( OG )

Hinweis: Der Ausbau des bestehenden Fensterelementes ist nicht Bestandteil dieser Position.

2m2 EP ......................... GP ............................

Verweis auf Position: 04.05.4 (Seite 45) 02.6 Vorh. Fensteröffnung Bestands-MW verkleinern, d = 28cm ( EG ) Vorhandene Fensteröffnung in bestehender zweischaliger Mauerwerks-Außenwand verkleinern, bestehend aus: 11,5 cm Hintermauerwerk, 5,0 cm Luftschicht, 11,5 cm Verblendmauerwerk

Leistungsbestandteile:  Abbruch Putzflächen ca. 20 cm umlaufend vorhandener Öffnung  Neuen Sturz (innen) sowie L-Winkel (außen) aus Stahl in Öffnung fachgerecht einbauen und montieren einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen  Mauerwerksarbeiten zur Verkleinerung der vorhandenen Öffnung auf das erforderliche Türmaß, beidseitig, durch Ergänzen und Verzahnen des Mauerwerks in innerer und äußerer Schale  Neuen Stahlträgersturz (innen) mit geeigneter Putzträgerplatte ummanteln und verputzen  Laibungen begradigen und beiputzen  Bauschutt entsorgen nach AVV-Schlüssel

Öffnungsgröße (alt): ca. 1,51 x 2,95 m Öffnungsgröße (neu): ca. 1,22 x 2,21 m Stahlprofile: Sturz gem. Pos.04.05.4 Steinmaterial: Mz, KSV, LECA o. ä. Wandstärke: ca. 28,0 cm

Einbauort: Außenwand ( EG )

Hinweis: Der Ausbau des bestehenden Fensterelementes ist nicht Bestandteil dieser Position.

1Stk EP ......................... GP ............................

02.7 Vorh. Fensteröffnung Bestands-MW vergrößern, d = 28cm ( OG ) Vorhandene Fensteröffnung in bestehender zweischaliger Mauerwerks-Außenwand vergößern, zur Aufnahme neuer tragender Bauteile, bestehend aus: 11,5 cm Hintermauerwerk, 5,0 cm Luftschicht, 11,5 cm Verblendmauerwerk

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Leistungsbestandteile:  Abbruch Putzflächen ca. 20 cm umlaufend herzustellender und vorhandener Öffnung  Verblendmauerwerk beidseitig abbrechen im Bereich der künftigen Stützen über die gesamte Öffnungshöhe  Vormauerklinker seitlich lagern zur späteren Verwendung  Hintermauerwerk beidseitig lotrecht einschneiden, von UK Ringbalken bis OK Rohdecke abbrechen und begradigen  Bauschutt entsorgen nach AVV-Schlüssel

Öffnungsgröße (alt): ca. 1,51 x 2,10 m BRH (alt): ca. 0,85 m (nur Außenschale) Öffnungsbreite (neu): ca. 1,62 m Steinmaterial: Mz, KSV, LECA o. ä. Wandstärke: ca. 28,0 cm

Einbauort: Außenwand ( OG )

Hinweis: Der Ausbau des bestehenden Fensterelementes ist nicht Bestandteil dieser Position.

1Stk EP ......................... GP ............................

Summe Titel 02 Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 28

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 03 Titel Erdarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

03 Titel Erdarbeiten

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:  Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,  Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V.,  DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,  DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,  DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,  FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.,  FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,  RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Allgemeine Hinweise Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten unaufgefordert die Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren.

Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.

Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet.

Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgeschöpft sind.

Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.

Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.

Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf

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Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 29

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

03 Titel Erdarbeiten

ZTV Erdarbeiten nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen.

Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen.

2.2 Ausführung Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.

Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan zu dokumentieren.

Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach Vorgabe des AG.

Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt.

Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen.

Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen. Hierzu zählen u. a.:  Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren Sicherung/Spundung,  Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub,  Rampen und deren zeitversetzter Ausbau,  verbleibende Bermen zur Lagesicherung.

Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste, sofern nicht gesondert beschrieben.

Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern.

2.3 Material, Güte Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.

14.09.2026 - Seite 30

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

03 Titel Erdarbeiten

ZTV Erdarbeiten 2.4 Aufmaß Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht.

Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG.

Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden.

2.6 Vergütung Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen.

2.7 Kampfmittel/historische Funde Gemäß vom LGLN durchgeführter Luftbildauswertung wird keine Kampfmittelbelastung vermutet. Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG und den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unverzüglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Sollten vorgenannte Arbeiten bzw. Maßnahmen notwendig werden, so führen diese in keinem Falle zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Die Kampfmittelberäumung und Entfernung liegen im Verantwortungsbereich des AG.

2.8 Beseitigung von Tagwasser Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.

14.09.2026 - Seite 31

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 03 Titel Erdarbeiten 03.01 Bereich Bodenaushub und Grundleitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

03.01 Bereich Bodenaushub und Grundleitungen

03.01.1 Baugrubenaushub, entsorgen Baugrube profilgerecht ausheben und Planum herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.

Zweck: Aushub für Baugrube mit Arbeitsräumen und geböschten Bereichen Bodenklasse: gemischt, entsprechend anstehendem Baugrund Aushubtiefe: bis ca. 1,60 m u. OK vorh. Gelände ( nach Absprache AG )

Hinweis: Um eine Auflockerung des Erdplanums zu vermeiden, muss der erforderliche Bodenaushub mit einem Baggerschürf- kübel ohne Reißzähne durchgeführt werden.

5m3 EP ......................... GP ............................

03.01.2 Füllsand F1-Material ( Baufeld ) Füllsand F1-Material gem. Baugrundgutachten liefern und einbauen.

Einbauhöhe bis H = 0,8 m ( Baufeld ), entsprechend des Geländeniveus, nicht bzw. leicht geneigten Fläche; lagenweiser Einbau (d < 0,30 m) aus Füllsand ( F1-Material ) frei Baustelle liefern, abladen und gemäß den ZTVE - Bestimmungen einbauen, lagenweise (d < 0,30 m) verdichten und grob einplanieren, für die Verdichtung des Füllsandbodens ist eine Proctordichte von = 98 % nachzuweisen

Dabei ist der Lastausstrahlungswinkel der Fundamente von 45° zu beachten (der Austauschboden muss um das Maß seiner Dicke seitlich überstehen).

5m3 EP ......................... GP ............................

03.01.3 Feinplanum planieren + verdichten Feinplanum des Baufeldes einschl. Verdichten mit geeignetem Gerät, überschüssiges Material zum Wiedereinbau seitlich lagern.

Herstellung als tragfähige, waagerechte Bohrebene für Pfahlgründungsarbeiten. Freimeldung für Tiefgründung.

Toleranz max.: nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1 Verdichtungsgrad DPr.: 98 %

5m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 32

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 03 Titel Erdarbeiten 03.01 Bereich Bodenaushub und Grundleitungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.01.4 Erdaushub für RW-Anschluss Anschluss RW-Fallleitung der Aufzuganlage nach Montage Aufzug an das bestehende Fallrohr des Gebäudes, inkl. Aushub bzw. Schachtung und Freilegung der Bestandsleitung, einschl. Wiederverfüllung, Rohrmaterial und Formstücken gem. Angaben des Fachplaners.

Fachgerechte Entsorgung des nicht verwendeten Aushubs gem. AVV-Schlüssel

1psch GP ............................

Summe Bereich 03.01 Bodenaushub und Grundleitungen, Netto: ...............................

Summe Titel 03 Erdarbeiten, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

04 Titel Rohbauarbeiten

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Mauerarbeiten

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:  Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,  BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,  Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,  Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,  Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.,  Bundesverband Leichtbeton e. V.,  Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,  DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,  DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V.,  DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,  DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,  DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,  DVL: Dachverband Lehm e. V.,  RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,  VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,  VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,  WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,  ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.

Vorbemerkungen für die Ausführung

Grundlagen Grundlage für schadenfreie Errichtung der ausgeschriebenen Bauleistungen sind neben der Ausschreibung die einschlägigen Normen, technischen Hinweise und die hierauf aufbauenden technischen Informationen des Fachverband Ziegelindustrie Nord e. V.

Musterfläche Musterflächen zur Demonstration der Verarbeitung insbesondere Ausführungsart der Fugen sind auf Anordnung der Bauleitung gegen besondere Vergütung zu errichten. Die Größe der Musterfläche ist in Abhängigkeit von der Gestaltungsform der Fassade so zu wählen, dass alle für die optische Fassadenwirkung relevanten Merkmale repräsentiert sind (wie z. B. Fugenfarbe ,-Dicke und -Struktur).

Verankerungen Die Verankerung der zweischaligen Außenwand muss gemäß den Anforderungen der DIN EN 1996-2/NA erfolgen. Die Mauerwerksschalen sind durch Anker nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abz) aus nichtrostendem Stahl oder durch Anker nach DIN EN 845-1 aus nichtrostendem Stahl, deren Verwendung in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geregelt ist, zu verbinden.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

04 Titel Rohbauarbeiten

ZTV Mauerarbeiten Abfangungen Abfangkonstruktionen gemäß statischer Berechnung sind aus nichtrostendem Stahl V4A herzustellen soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben.

Mörtel Zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen Mauerziegel und Mörtel ist ein Mörtel der Gruppe MG IIa nach DIN V 18580 bzw.M 5nach DIN 998-2zu verwenden.

Gemäß DIN EN 1996-2/NA sollen in der Außenschale von zweischaligem Verblendmauerwerk Dehnungsfugen angeordnet werden. Die Abstände richten sich nach der klimatischen Beanspruchung, den materialspezifischen Eigenschaften des Baustoffes und der Konstruktion.

Die freie Beweglichkeit der Außenschale muss auch insenkrechter Richtung gewährleistet sein. Horizontale Dehnfugen sind stets unterhalb der Abfangungskonstruktionen anzuordnen.

Horizontale Dehnungsfugen sind unterhalb der Abfangungskonstruktionen erforderlich.

Anschlüsse an andere Baustoffe – Beton, Holz, Metall – sind ebenfalls als Bewegungsfugen auszubilden. Trennfugen im Baukörper müssen auch durch die Verblendschale geführt werden.

Die mit der tragenden Innenschale über Konsolanker starr verbundenen Verblendschalenbereiche – wie z. B. Fenster- und Türstürze, Brüstungen, Balkonen, Loggien müssen durch Dehnungsfugen von angrenzenden Fassadenbereichen getrennt werden.

Überdecken von Öffnungen Für einen konventionell auf Lehrschalung gemauerten Sturz aus sog. „Grenadieren“ sollte die Grenze bei höchstens 1,25 m liegen. Diese Stürze erhalten aus optischen Gründen eine Überhöhung –„Stich“ – von 1,0 bis 1,5 % der lichten Weite. Zur Überdeckung von Öffnungen im Verblendmauerwerk mit größeren Spannweiten sind konstruktive Hilfsmaßnahmen erforderlich. Diese sind Abfangungen, Unterstützungen aus Profilstahl oder Fertigteile. Bewährt haben sich für die Überdeckung von Öffnungen aller Größen Ziegelfertigteilstürze (z. B. Steenfelder Betonwerk).

Mauerverbände Der für Verblendmauerwerk zu wählende Mauerverband bzw. Zierverband ist rechtzeitig mit der Bauleitung bzw. mit dem Architekten festzulegen. In jedem Fall sind die grundsätzlichen Verbandsregeln einzuhalten. Das heißt, Stoß- und Längsfugen übereinanderliegender Schichten müssen versetzt sein. Das Überbindemaß lol muss ≥ 0,4 hu, mindestens jedoch 45 mm betragen.

Materialbestellung Alle für den Bau benötigten Vormauerziege und Klinker, mindestens jedoch für zusammenhängende Bauabschnitte sollten gleichzeitig bestellt werden. Damit werden Farbunterschiede vermieden (Vormauerziegel und Klinker sind aufgrund ihrer natürlichen Rohstoffe unvermeidbaren Farbschwankungen innerhalb einer Charge unterworfen).

Mörtel und Verarbeitung Es dürfen Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-2 verwendet werden. Baustellenmörtel müssen gemäß den Rezepturen in DIN V 18580, Anhang A, hergestellt werden.

Beispiele für einen Baustellenmörtel der MG IIa nach DIN V 18580:

Kalkzementmörtel - MG IIa Kalkzementmörtel - MG IIa

1 RT Portlandzement 1 RT Zement 1 RT Kalkhydrat 2 RT hydraulischer Kalk (HL5)

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

04 Titel Rohbauarbeiten

ZTV Mauerarbeiten 6 RT Sand 0-4 mm Ø 8 RT Sand 0-4 mm Ø

Werktrockenmörtel werden auf der Baustelle durch Zugabe von Wasser aufbereitet. Der Mörtel muss auf die Saugfähigkeit der Verblendziegel (Vormauerziegel und Klinker) abgestimmt sein. Für die korrekte Einstellung und Verarbeitung des Mörtels gelten die Verarbeitungshinweise des Mörtelherstellers.

Ausführung Mauerziegel müssen sorgfältig abgeladen, bodenfrei gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen geschützt werden. Paketiert angelieferte Ziegelsteine sind querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen gleichzeitig (treppenförmig entnehmen) zu verarbeiten, so, dass die Ziegelsteine optimal gemischt und das Farbenspiel in seiner gleichmäßigen Schönheit gezeigt werden kann.

Saugfähige Vormauerziegel vornässen – insbesondere bei trockener Witterung.

Teilstücke von Verblendziegeln, z. B. für den notwendigen Verbandsausgleich oder im Bereich der Fenster- und Türleibungen, nicht schlagen sondern maschinell schneiden..

Grundsätzlich muss vollfugig gemauert werden. Dabei ist muss in Kauf genommen werden, dass der Mauermörtel auf der Rückseite der verblendschale aus den Lager- und Stoßfugen herausquillt.

Nachträgliche Verfugung Die Fugen müssen ca. 1,5 cm tief flankensauber ausgekratzt werden, solange der Mauermörtel nicht abgebunden hat. Bevor der Fugenmörtel eingebracht wird, müssen lose Mörtelkrümmel vollständig abgefegt werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, trockene und warme Luft ab ca. 22 °C, ist der Untergrund anzunässen. Der Fugenmörtel wird mittels Fugeneisen in die Fugen eingedrückt. Der Fugenmörtel für die nachträgliche Verfugung muss mit dem Mauermörtel verträglich sein.

Frisch hergestelltes Mauerwerk sollte gegen austrocknende Wirkung von Wind und hohen Temperaturen geschützt werden. Das Mauerwerk sollte insbesondere bei warmen und trockenen Umgebungsluft feucht gehalten werden, bis der Mörtel abgebunden hat.

Reinigung Grobe Verschmutzungen mit Spatel oder Holzbrettchen entfernen. Verblendflächentrockenvorreinigen, insbesondere die Fugen von alten Mörtelresten säubern. Die Fassadenreinigung sollte ausschließlich mit reinem Wasser bzw. mit heißem Wasser/Detergenzien (z. B. Spülmittel) durchgeführt werden.

Nur bei starker Verschmutzung dürfen Hochdruckreiniger bzw. Heißdampf-Reinigungsgeräte verwendet werden. Chemische Reinigungsmittel dürfen nur in Einzelfällen in Abstimmung mit dem Ziegelhersteller verwendet werden.

Schutz gegen Frost-Tau-Wechsel Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausen) ausgeführt werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen.

Schutz gegen Regen Fertiges Mauerwerk sollte, bis der Mörtel abgebunden hat, vor direktem Regen geschützt sein. Das Mauerwerk sollte so geschützt werden, dass der Mörtel nicht aus den Fugen ausgewaschen wird und dass es nicht abwechselnd Feucht- und Trockenzeiten unterworfen wird.

 Um das fertige Mauerwerk zu schützen, sollten Fensterbänke, Schwellen, Regenrinnen und Behelfsregenfallrohre sobald wie möglich nach Beendigung des Mauerns und Verfugens eingebaut werden.  Bei anhaltendem starkem Regen sollte nicht gemauert bzw. verfugt werden, und die Mauersteine, der Mörtel und das frisch verfugte Mauerwerk sollten geschützt werden. Frisch verfugtes Mauerwerk sollte vor starken 14.09.2026 - Seite 36

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

04 Titel Rohbauarbeiten

ZTV Mauerarbeiten  Regenschauern geschützt werden.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

04 Titel Rohbauarbeiten

ZTV Abdichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Abdichtungsarbeiten

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten, und DIN 18531 bis 18535 Bauwerksabdichtung sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik im zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung.

Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:  AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,  AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V.,  Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,  BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,  BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.,  bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,  Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,  DAV: Deutscher Asphaltverband e. V.,  DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,  Deutsche Bauchemie e. V.,  DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,  DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,  DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,  FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,  GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,  GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,  IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,  RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,  vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V.,  VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V.,  WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,  ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,  ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

04 Titel Rohbauarbeiten

ZTV Betonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Betonarbeiten

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung.

Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:  AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,  BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,  Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung vonBetonbauwerken e. V.,  Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,  Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,  Bundesverband Leichtbeton e. V.,  Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,  BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V.,  DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,  DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,  Deutsche Bauchemie e. V.,  DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,  DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,  DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,  FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V.,  InformationsZentrum Beton GmbH,  RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,  VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,  VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,  VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,  WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,  ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.01 Bereich Mauerarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

04.01 Bereich Mauerarbeiten

04.01.1 Öffnungen Bestands-MW schließen Öffnungen in vorhandener zweischaliger Mauerwerks- Außenwand schließen durch kraftschlüssig erstellte und verzahnt ausgeführte, beidseitig oberflächenbündige Ausmauerung, nachträglich.

Leistungsbestandteile:  Schließen der durch die Öffnungsanpassung verbleibenden Wandflächen durch Ausmauerung über die gesamte Wandstärke  Kraftschlüssiges Ergänzen und Verzahnen des Mauerwerks in innerer und äußerer Mauerwerksschale, einschl. Verfugung.  Schließen der vorhandenen Luftschicht zwischen den Mauerwerksschalen mit flexibler Dämmung in Stärke der Luftschicht.  Herstellen eines ebenen, sauberen Wandanschlusses an die angrenzenden Bestands- und Neubauflächen  Anpassen des Mauerwerksverbandes und des Fugenbiles an den Bestand.  Bauschutt entsorgen nach AVV-Schlüssel

Wandaufbau neu: ca. 11,5 cm MW Innenschale ca. 5,0 cm Dämmung ca. 11,5 cm Verblendmauerwerk Material: wie Bestandswand, Mz, KSV, o. ä.

Hinweis: Statisch tragende Bauteile und Sturzarbeiten sind nicht Bestandteil dieser Position. Außerdem handelt es sich bei den Arbeiten um Kleinstflächen.

3m2 EP ......................... GP ............................

04.01.2 L-Winkel Sturz Sturz im Verblendmauerwerk als L-Winkel aus Edelstahl einschl. Konsolabfangung mit Befestigung an Hinterwand

Verband: Läuferverband Einzelbreite: bis 1,50 m lichte Öffnungsbreite: ca. 1,22 m

2Stk EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 04.01 Mauerarbeiten, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 40

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.03 Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

04.03 Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten

04.03.1 Ortbeton Bodenpl. Stb C25/30, XF1, XC2 d = 22cm Ortbeton Bodenplatte, Dicke = 22,0 cm, elastisch gebettet, Untergrund Sauberkeitsschicht (PE-Folie ??), Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht und glatt abgezogen als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse oben XC1, Expositions- klasse unten/ seitlich XC2 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass / selten trocken).

Gemäß Statik Pos. 4

Betonstahl: B500A Betondeckung: c nom,o = 25 mm (XC1, Innenbauteil) c nom,u+s = 35 mm (XC2, Gründung)

Hinweis: Die Bodenplatte ist gemäß statischen Angaben mit eingedübelten Bewehrungsstäben an den Bestand anzuschließen, Ø 12, BST 500, l > 50 cm, Abstand 20 cm, Einbohrtiefe t > 15 cm

Bewehrung und Randabstellung in gesonderter Position.

1m3 EP ......................... GP ............................

04.03.2 Zulage Neigung Bodenplatte Zulage für die Ausführung der Bodenplatte als geneigte Bodenplatte, anstelle waagerechte Ausführung, Oberseite geneigt, im Kreuzgefälle zum Mittelpunkt.

Neigung: ca. 2%

2m2 EP ......................... GP ............................

04.03.3 Randschalung Stb-Sohlplatte bis H = 25 cm Randschalung der Stb.-Sohlplatte, als rauhe Schalung liefern, fachgerecht herstellen und nach dem Abbindeprozess ausschalen.

Bauteilhöhe bis 22 cm

6lfdm EP ......................... GP ............................

04.03.4 Mehrpreis Schalarbeiten 90 Grad Ecke Mehrpreis Schalarbeiten 90 Grad Ecke in Verb. mit der Schalung der vorg. Position

4Stk EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 41

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.03 Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

04.03.5 STB-Stütze 20 x 20 cm, L x B ( OG ) zwei Stahlbeton-Stützen 20 x 20 cm, L x B, gemäß Statik, inklusive Ortbetonfüllung, neben der Türleibung zur Aussteifung des Mauerwerks und zur Lastableitung der horizontalen Fahrstuhllasten.

Schalung der Stützen, mit quadratischem Querschnitt, Schalungshaut geeignet für das Aufbringen von Dünnputz auf erhärteter Betonfläche, Schalung für scharfkantige Betonkanten, liefern, fachgerecht herstellen und nach dem Abbindeprozess ausschalen.

Betonklasse: C20 / 25 Expositionsklasse: XC 1 Betonstahl: B 500 A

Systemlänge L bis ca. 3,00 m ( OG )

Inkl. aller erf. Nebenarbeiten, wie Schalarbeiten, Einbau unten auf bestehende Stb-Decke, oben an bestehenden Stb-Unterzug anschließen mit eingedübelten Bewehrungsstäben, Einbohrtiefe t > 15cm; Maueranschlussschienen und Maueranschlussanker für den Anschluss des Mauerwerkes geeignet nach Wahl des Bieters.

Ortbeton für Über- und Unterzüge, Aufkantungen und Stürze, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnungen, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1, quadratisch.

Bewehrung gem. Statik Pos. 2, inkl. Anschlussbewehrung, Vergütung gem. gesonderter Position

6m EP ......................... GP ............................

04.03.6 STB-Balken 17,5 x 30 cm, B x H ( OG ) Stahlbeton-Balken 17,5 x 30 cm, B x H, gemäß Statik, inklusive Ortbetonfüllung, als Türsturz und zur Befestigung des Fahrstuhlschachtes am Schachtkopf.

Schalung des Balkens, mit rechteckigem Querschnitt, Schalungshaut geeignet für das Aufbringen von Dünnputz auf erhärteter Betonfläche, Schalung für scharfkantige Betonkanten, liefern, fachgerecht herstellen und nach dem Abbindeprozess ausschalen.

Betonklasse: C20 / 25 Expositionsklasse: XC 1 Betonstahl: B 500 A

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.03 Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Systemlänge L bis ca. 2,00 m ( OG )

Inkl. aller erf. Nebenarbeiten, wie Schalarbeiten, Anschluss an angrenzende Stb-Elemente; Maueranschlussschienen und Maueranschlussanker für den Anschluss des Mauerwerkes geeignet nach Wahl des Bieters.

Ortbeton für Über- und Unterzüge, Aufkantungen und Stürze, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnungen, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1, quadratisch.

Bewehrung gem. Statik Pos. 1, inkl. Anschlussbewehrung, Vergütung gem. gesonderter Position

2m EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 04.03 Beton- und Stahlbetonarbeiten, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 43

[Seite 44]

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.04 Bereich Adichtungsarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

04.04 Bereich Adichtungsarbeiten

Hinweis: Anschluss Bestand Sämtliche Abdichtungen sind fachgerecht, dauerhaft dicht und systemgerecht an den vorhandenen Bestand anzuschließen. Erforderliche Vorarbeiten und Anpassungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

04.04.1 Abdichtungsanstrich Sockel / Bodenplatte Abdichtungsanstrich von Bodenplatte und Sockelbereich sowie Anschlusstellen an den vorhandenen Gebäudebestand mittels 2-K kunsstoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) gem. Herstellerangaben herstellen.

Wassereinwirkung: Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser

5m2 EP ......................... GP ............................

04.04.2 L-Sperre, Fenstersturz L-Sperre als Kunststoff-Sperrfolie mit B bis 60,0 cm (Abwicklung) oberhalb der Fensterstürze zur Hinterlüftung und Entwässerung nach den Vorgaben der DIN EN 1996 fachgerecht einbauen.

Einschließlich der Ausführung der offenen Stoßfugen mit Kunststoff-Lüftungseinsätzen.

Inkl. mech. Befestigung am Rohbau-Mauerwerk, Überlappung und Verklebung der Stöße nach Herstellervorgabe, Ausbildung eines leichten Gefälles nach Außen, einschl. vollfläches Anarbeiten der Dämmebene. Es sind nur Kleber aus dem System des Folienherstellers zu verwenden.

Sperrbahnen sind mit einer seitlichen Überlänge von jeweils ca. 50 cm einzubauen.

5lfdm EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 04.04 Adichtungsarbeiten, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 44

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.05 Bereich Bewehrung und Einbauteile Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

04.05 Bereich Bewehrung und Einbauteile

04.05.1 Betonstabstahl B500A, alle Durchmesser Bewehrung aus Betonstabstahl B500A, DIN 488, (A DIN 1045-1 normale Duktilität), in allen Durchmessern, Längen, Ausführungen und Abmessungen einschl. Abstandshalter liefern, schneiden und verlegen.

100kg EP ......................... GP ............................

04.05.2 Biegen von Stabstahl der vorg. Position Alle Querschnitte

500kg EP ......................... GP ............................

04.05.3 Betonstahlmatte B500A Lagermatte Bewehrung aus Betonstahlmatten BSt 500 M, DIN 488, (A DIN 1045-1 normale Duktilität), als Lager- und Listenmatten einschl. aller Abstandshalter. in verschiedenen Dimensionen liefern, schneiden und verlegen.

50kg EP ......................... GP ............................

04.05.4 Stahlträger HEA 120, S 235, L = 1,75m Liefern und montieren von Stahlträger, HEA 120, als Türsturz, einschl. dem Herstellen der entsprechenden Auflager, einschl. aller Anschlussstellen, Stegplatten, Bohrungen, Verbindungs- mittel, Schweißverbindungen, etc.

Stahlbezeichnung: S 235 Profil: HEA 120 Abmessung: L = 175 cm Arbeitshöhe: bis 2,50 m Anschluss: beidseitig Auflager MW Auflagerlänge: min. 15 cm

Einbauort: EG - gemäß Statik Pos. 3

1,75m EP ......................... GP ............................

04.05.5 Entwässerung Sohle Herstellen einer Grubenentwässerung in der Stb-Bodenplatte mittels Einbau eines Entwässerungsrohres.

Leistungsumfang:  Liefern und Einbauen eines KG-Rohres in der Bodenplatte, einschl. Einbindung in die Schalung und fachgerechtem Einbau während der Betonage  Rohrdurchführung dicht ausbilden

Zweck: Ableitung von anfallendem Kondensat bzw.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 04 Titel Rohbauarbeiten 04.05 Bereich Bewehrung und Einbauteile Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Tropfwasser aus dem Aufzugsschacht Maße: DN50 Einbauort: Mitte der Beton-Sohle

Hinweis: Die Entwässerung ist nicht für dauerhaft anfallendes Schmutz- oder Abwasser vorgesehen.

1Stk EP ......................... GP ............................

04.05.6 Flexrohr für Elektro / Versorgung Herstellen eines Flexrohres in der Bodenplatte zur Aufnahme von Versorgungsleitungen für den Aufzug.

Leistungsumfang
Liefern und Einbauen eines Leerrohres einschl. Einbindung
in die Schalung
Verlegen des Leerrohres bis zur Anschlussstelle gemäß
Herstellerangabe
Fachgerechter Einbau während der Betonage
Abmessungen:ca. 100 - 150 mm
Einbauort:gem. Angabe Aufzughersteller

Hinweis: Das Flexrohr dient zur Aufnahme von Elektroleitungen bzw. Versorgungsleitungen und ist nachträglich zugänglich bzw. durchgängig auszuführen.

1Stk EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 04.05 Bewehrung und Einbauteile, Netto: ...............................

Summe Titel 04 Rohbauarbeiten, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 46

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01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten 05 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

05 Titel Stundenlohnarbeiten

Ausführungserläuterung Stunden-Nachweise Mit der Ausführung der nachstehen aufgeführten Stundenlohnarbeiten ist erst nach Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.

Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden unvorhergesehenen Leistungen kleineren Umfangs wird bei der Anordnung festgelegt.

Die Mitarbeiter der unterschiedlichen Lohngruppen sind entsprechend der Qualität der anfallenden Arbeiten einzusetzen und im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.

Maschinen / Geräte Erforderliche Maschinen und Geräte sind in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Vergütung der nachfolgenden Positionen erfolgt nur für nicht vorgesehene Leistungen auf Anweisung der Objektüberwachung.

05.1 Minibagger 1,5 oder 3,5t, Stundensatz Stundensatz für das Gerät mit Bedienung wie zuvor beschrieben, jedoch Minibagger 1,5 oder 3,5 t.

5Std EP ......................... GP ............................

05.2 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.

Fachwerker

40Std EP ......................... GP ............................

05.3 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.

Bauhelfer

40Std EP ......................... GP ............................

Summe Titel 05 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 47

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LV-Zusammenfassung

Grundschule Schweiburg (R_159_GSS_)

01 LV Erweiterte Rohbauarbeiten

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Baustelleneinrichtungen 14 ..............................

01.01 Bereich Baustelleneinrichtung 17 ..............................

01.02 Bereich Bauzäune / Schutzmaßnahmen 21 ..............................

01.03 Bereich Gerüstarbeiten 23 ..............................

02 Titel Abbruch, Öffnungen, Durchbrüche 25 ..............................

03 Titel Erdarbeiten 29 ..............................

03.01 Bereich Bodenaushub und Grundleitungen 32 ..............................

04 Titel Rohbauarbeiten 34 ..............................

04.01 Bereich Mauerarbeiten 40 ..............................

04.03 Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten 41 ..............................

04.04 Bereich Adichtungsarbeiten 44 ..............................

04.05 Bereich Bewehrung und Einbauteile 45 ..............................

05 Titel Stundenlohnarbeiten 47 ..............................

Summe LV 01 Erweiterte Rohbauarbeiten

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. Anbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 48

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