Erstellung von Learning Nuggets sowie Erklär- und 2D-Animationsfilmen

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.03.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.02.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
127573-2025
Verfahrensnummer
45d1d867-deef-41b7-af39-f89a62efc5a6
CPV-Codes
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand und den Geschäftsbereich Einkauf im BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft die Erstellung von Learning Nuggets sowie Erklär- und Animationsfilmen. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: kurze 2D-Animationsfilme von in der Regel höchstens sechs Minuten zu Themen wie Arbeitsmethodik, Beratung und Ausbildung sowie Learning Nuggets zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und zum Qualitätsmanagementmodell EFQM (European Foundation for Quality Management). Die Laufzeit beträgt je Los 1.440 Tage; die Leistungen sind den Regionen DE254 und DE259 zugeordnet, und Angebote mussten bis zum 6. März 2025 um 13:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Erstellung von Learning Nuggets, Erklär- und Animationsfilmen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · FBA

    Der Leistungsgegenstand umfasst die Erstellung von Learning Nuggets im Filmformat der 2D-Animation mit einer Filmdauer, die in der Regel eine Zeitspanne von 6 Minuten nicht überschreitet. In der Qualifizierung umfasst das Themenspektrum zurzeit u. A. folgende Bereiche: • Arbeitsmethodik / Didaktik • Beratung / Integration: Beratungsleistungen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkunden, Ausbildung • Besondere Beratungsthemen, z.B. lebensbegleitende Berufsberatung, Interne ganzheitliche Integrationsberatung, Beratungskonzeption, Leistungsberatung • Führung / Management • Geldleistungen und weitere Rechtsthemen • Interne Dienstleistungen, wie Personalmanagement, Controlling / Finanzen etc. • IT-Anwendungen • Kommunikation / Kundenorientierung • Qualifizierung für behinderte Mitarbeiter • Spezifische Produkte: Strategiethemen und Einarbeitungsprogramme Die Filme sollen in verständlicher und klarer Sprache die Ziele, Methoden und ggf. erforderliche Prozessschritte darstellen Erwartet werden 10 Produktionseinheiten pro Jahr. Über den gesamten Leistungszeitraum können bis zu 40 Produktionseinheiten (Schätzmenge) abgerufen werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestabrufmenge.

    Frist: 06.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · KPM32

    In Los 2 werden die Themenbereiche für Learning Nuggets zum Thema KVP (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) bzw. EFQM (European Foundation for Quality. Es sollen verschiedene Learning Nuggets mit Bezug zur Arbeit der Beschäftigten der BA erstellt werden. Die konkreten Inhalte werden bedarfsgerecht und angepasst an die geschäftspolitischen Ziele erstellt und zur Mitarbeiterqualifikation eingesetzt. Nachfolgend werden beispielhaft die Themenbereiche für Learning Nuggets zum Thema KVP bzw. EFQM geschildert: -Prozesse -Prozessorientierung und Prozessoptimierung -Einstieg Prozessverbesserung KVP -Herkunft KVP und Übergang zu Dienstleistungssektor / öffentlicher Sektor -Kultur der KV - Das EFQM Modell - Stärken und Potenziale erkennen und nutzen Erwartet werden 3 Produktionseinheiten pro Jahr. Über den gesamten Leistungszeitraum können bis zu 12 Produktionseinheiten (Schätzmenge) abgerufen werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestabrufmenge.

    Frist: 06.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll.   Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.   Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.   Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · FBA

Einfache UfAB-Wertung
50 %
Einfache UfAB-Wertung
50 %

LOT-0002 · KPM32

Einfache UfAB
50 %
Einfache UfAB
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll.   Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.   Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.   Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 523536-2025

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