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RTW Planungsgesellschaft mbH
Bauleistungen für das Infrastrukturprojekt „Regionaltangente West (RTW)“
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
im öffentlichen Verfahren
Erstellung von Fiktiventwürfen EÜ3520 und EÜ3683
(VE0268)
RTW Planungsgesellschaft mbH De-Saint-Exupéry-Straße 10 60549 Frankfurt am Main
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Inhaltsverzeichnis
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Auftraggeber ................................................................................................................... 3
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Allgemeines .................................................................................................................... 3
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Allgemeine Pflichten der Bieter ..................................................................................... 4
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Übermittlungen und Auskünfte ..................................................................................... 4
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Anforderungen an das Angebot .................................................................................... 5
5.1 Form und Inhalt des Angebotes ................................................................................ 5
5.2 Nachunternehmererklärung ....................................................................................... 5
5.3 Fehlende Erklärungen und Nachweise ...................................................................... 6
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Angebotsfrist .................................................................................................................. 6
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Zuschlagskriterien ......................................................................................................... 6
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Zuschlag ......................................................................................................................... 7
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Kosten für die Teilnahme am Verfahren ....................................................................... 7
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- Auftraggeber
RTW Planungsgesellschaft mbH De-Saint-Exupéry-Straße 10 60549 Frankfurt am Main
- Allgemeines
Der Auftraggeber fordert Sie auf, für die ausgeschriebenen Leistungen ein Angebot zu fertigen und dieses innerhalb der Angebotsfrist gem. Ziff. 6 dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.
Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform eHAD (https://www.absthessen.de/ehad-bieter-software.html).
Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen verstehen sich für alle Geschlechter (m/w/d).
Mit „Bieter“ sind sowohl einzelne Unternehmer als auch Bietergemeinschaften gemeint, mit „Auftragnehmer“ sind Bieter oder Bietergemeinschaften bezeichnet, die den Zuschlag erhalten haben. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Mit „Nachunternehmer“ sind sowohl Unterauftragnehmer, d.h. Drittunternehmen, die auftragsgegenständliche Leistungen (teilweise) erbringen, als auch andere Unternehmen im Sinne des § 47 SektVO, d.h. Drittunternehmen, deren Fähigkeiten und/oder Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung und/oder bei der Auftragsausführung bedienen will, gemeint. Dies gilt soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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Der Auftraggeber weist auf etwaige Ergänzungen, Änderungen und Fortschreibungen der Vergabeunterlagen im Laufe des Vergabeverfahrens hin.
- Allgemeine Pflichten der Bieter
Die Bewerber/Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen sofort zu überprüfen und ggf. nachzufordern. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform eHAD darauf hinzuweisen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichtete Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen die Bieter beteiligt waren.
- Übermittlungen und Auskünfte
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 29.09.2026 über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. Bei jeder Bieterfrage ist die konkrete Fundstelle der Vergabeunterlagen, auf die sich die Frage bezieht, eindeutig zu benennen (Referenz).
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen
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und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
- Anforderungen an das Angebot
5.1 Form und Inhalt des Angebotes
Das vollständige und verbindliche Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Weicht der Bieter in seinem Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, führt dies zum zwingenden Ausschluss von der Vergabe. Etwaige Änderungsanmerkungen betreffend die Ausschreibungsbedingungen (insb. auch die Vertragsbedingungen) sind daher zwingend rechtzeitig im Vorfeld der Angebotsabgabe vorzutragen.
Vom Bieter sind dem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Gefordert sind:
- durch den Bieter ausgefüllte Angebotserklärung (Anlage 2)
- durch den Bieter, ggf. durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllter Eignungsbogen (Anlage 4) einschließlich der dort geforderten Erklärungen und Nachweise
- ggf. durch jedes Mitglied ausgefüllte Erklärung Bietergemeinschaft (vom Bieter eigenständig zu erstellen)
- durch den Bieter vollständig ausgefülltes Honorarangebotsblatt (Anlagen 3)
- Vertragsentwurf (Eintragungen des Bieters nur auf dortiger Seite 1)
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
5.2 Nachunternehmererklärung
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen oder sich in sonstiger Weise der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Auftragsausführung zu bedienen, muss er in dem Angebot Art
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und Umfang sowohl der vorgesehenen Unterauftragsvergabe als auch der sonstigen Unterstützungsleistung durch Dritte nachvollziehbar angeben und diese Erklärung seinem Angebot beilegen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind der/die Nachunternehmer zu benennen sowie dessen/deren Eignung nachzuweisen. Der Bieter hat ferner erst auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen dieses/er Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.
Im Übrigen wird auf die §§ 34 und 47 SektVO verwiesen.
5.3 Fehlende Erklärungen und Nachweise
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO. Der Auftraggeber weist insbesondere auf das Verbot für Auftraggeber hin, leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachzufordern (§ 51 Abs. 3 SektVO). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.
- Angebotsfrist
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch bis zum
06.10.2026, 12:00 Uhr
über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Ein verspätetes Angebot wird für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des elektronischen Eingangs trägt der Bieter.
- Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis des eingereichten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt.
Für den Fall der Preisgleichheit zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot behält sich der Auftraggeber einen Losentscheid vor.
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- Zuschlag
Die Bindefrist läuft an dem in der Angebotserklärung (Anlage 2) angegebenen Datum ab. Der Auftraggeber strebt dennoch an, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung besteht nicht.
- Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Die Angebotsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung der Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.
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