Vergabe-Nr.: 2026-158
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich / Wir
Name und Anschrift
bin / sind
[ ] Bieter [ ] Mitglied der Bietergemeinschaft [ ] Unterauftragnehmer [ ] Verleihunternehmen
Ich erkläre / Wir erklären,
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
- dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Unterauftragnehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen der Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen und diese dann der öffentlichen Auftraggeberin vorlege;
- sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, der öffentlichen Auftraggeberin die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen der öffentlichen Auftraggeberin und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
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- den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauftragten Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
- mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Unterauftragnehmen und Verleihunternehmen von der öffentlichen Auftraggeberin für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben der öffentlichen Auftraggeberin ausgeschlossen werden kann/können,
- die öffentliche Auftraggeberin nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir der öffentlichen Auftraggeberin den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,
- die öffentliche Auftraggeberin die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
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Namentliche Kennzeichnung
Wird diese Verpflichtungserklärung
- vom Bieter mit dem Angebot abgegeben, muss diese nicht namentlich gekennzeichnet werden, da sie mit der Namensnennung unter dem Angebotsschreiben als namentlich gekennzeichnet gilt.
- von Unterauftragnehmen, Verleihunternehmen oder Mitgliedern eine Bietergemeinschaft abgegeben, muss diese hier namentlich gekennzeichnet werden.
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| Ort, Datum | Name der unterzeichnenden Person |