Leistungsbeschreibung schwerentflammbare Bettwäsche.pdf

Erstausstattung von 985 Betten mit schwer entflammbarer Bettwäsche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 11:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.lvr.de

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Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung des LVR zur Beschaffung von schwer entflammbarer Bettwäsche

Inhalt Darstellung des Auftraggebers ........................................................................................ 2 1 Auffordernde Stelle .............................................................................................. 3 1.1 Bezeichnung und Anschrift ................................................................................ 3 1.2 Ansprechpersonen und Auskunftsfrist ................................................................... 3 2 Verfahrensart ..................................................................................................... 3 3 Angebotsform .................................................................................................... 3 3.1 Elektronische Adresse gem. § 41 Abs. 1 VgV ............................................................. 4 3.2 Abgabefrist ................................................................................................. 4 3.3 Änderung und Rücknahme von Angeboten .............................................................. 4 3.4 Zuschlags- und Bindefrist ................................................................................. 4 4 Vertragsgrundlagen .............................................................................................. 4 4.1 Vergabeunterlagen ........................................................................................ 5 5 Losaufteilung ..................................................................................................... 5 6 Zeitpunkt der Lieferung ......................................................................................... 5 7 Preisbindung ..................................................................................................... 6 8 Art und Umfang der Leistung ................................................................................... 6 8.1 Bestellungen/Auftragserteilung, Abrechnung, Lieferung ............................................... 6 8.1.1 Liefertermine/Ausführungsfristen ..................................................................... 6 8.2 Gewährleistung ............................................................................................ 6 8.2.1 Vertragsstrafen .......................................................................................... 7 8.2.2 Umwelt und Verpackung ............................................................................... 7 9 Zuschlag und Wertung ........................................................................................... 7 9.1 Musteranforderung ........................................................................................ 7 9.2 Wertungskriterien .......................................................................................... 8 9.3 Bewertungssystem ........................................................................................ 8 9.4 Zuschlagsformel ........................................................................................... 8 10 Nebenangebote gem. § 35 VgV .................................................................................. 9 11 Allgemeine Hinweise ............................................................................................. 9

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Darstellung des Auftraggebers

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die etwa 9,8 Millionen Menschen im Rheinland.

Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem LVR-Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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1 Auffordernde Stelle

Der Strategische Einkauf im Landschaftsverband Rheinland wird dezentral durch Competence Center (CC), die auch für die Durchführung der Vergabeverfahren zuständig sind, wahrgenommen.

Das CC „LVR-Kliniken“ mit einem seiner Standorte in der LVR-Klinik Bedburg-Hau übernimmt hierbei Vergabeverfahren im Bereich „Wäsche und Wäschereinigung“. Das CC in Bedburg-Hau schreibt dabei unter anderem für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei (KHZW) schwer entflammbare Bettwäsche in Form eines Einzelauftrages mit einem Gesamtvolumen von ca. 472.285,16,- Euro (netto) aus.

1.1 Bezeichnung und Anschrift

LVR-Klinik Bedburg-Hau Wirtschafts- und Versorgungsabteilung Bahnstraße 6 47551 Bedburg-Hau

1.2 Ansprechpersonen und Auskunftsfrist

Frau Mette Kleinkemm Telefon: 02821 – 81 – 1399 E-Mail: mette.kleinkemm@lvr.de

Herr Frederik Cronauer Telefon: 02821 – 81 – 1310 E-Mail: frederik.cronauer@lvr.de

Allgemeine Fragen oder Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 23.10.2026 schriftlich per E-Mail an die oben genannten Ansprechpersonen zu richten. Die Klärung von Fragen hat jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf gesetzte Termine.

Auftretende Fragen werden kurzfristig beantwortet. Eventuell sich aus den Fragen ergebende Erläuterungen werden im Sinne der Gleichbehandlung auch den anderen Anbietern zur Kenntnis gebracht.

Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden ebenfalls allen übrigen bekannten Bewerbern schriftlich mitgeteilt.

2 Verfahrensart

EU-weites, offenes Vergabeverfahren gemäß § 15 VgV.

3 Angebotsform

Angebote sind gemäß § 9 Abs. 1 VgV mithilfe elektronischer Mittel über die Vergabeplattform AI (des LVR) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Angebote in Papierform oder anderer abweichender Formen von der Wertung ausgeschlossen werden.

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3.1 Elektronische Adresse gem. § 41 Abs. 1 VgV

Hierfür ist es erforderlich, dass Sie sich unter https://vergabe.lvr.de auf der LVR-Vergabeplattform einmalig und kostenfrei registrieren. Ohne diese Registrierung können wir Sie leider nicht an der geplanten Vergabe berücksichtigen.

Sollten Sie nähere Informationen zur Registrierung benötigen steht Ihnen zum einen auf der obigen Internetseite ein Video (https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=video1.jsp) zur Verfügung, zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Sie sich an den Einkaufs-Help-Desk (Tel.: 0221-809- 8000; Mail: Einkaufs-Help-Desk.EHD@lvr.de; Servicezeit: Montag bis Donnerstag 8:00-12:00 Uhr und Freitag 8:00-13:00 Uhr) des LVR wenden. Dieser wird Sie bei den notwendigen Schritten gerne unterstützen.

Das auf der LVR-Vergabeplattform hochgeladene Leistungsverzeichnis soll in der Plattform selbst elektronisch ausgefüllt werden. Bitte verzichten darauf, dieses auszudrucken, händisch auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen (z.B. als PDF-Datei) hochzuladen.

3.2 Abgabefrist

Angebote können gemäß § 15 Abs. 2 VgV bis zum 30.10.2026, 12:00 Uhr abgegeben werden.

3.3 Änderung und Rücknahme von Angeboten

Angebote können nur bis zum Ende der Angebotsfrist elektronisch geändert oder zurückgenommen werden.

3.4 Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist wird auf den 31.12.2026 festgelegt.

4 Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlagen sind

• diese Leistungsbeschreibung sowie das Leistungsverzeichnis und die vom Anbieter ausgefüllten Vordrucke dieser Vergabeunterlagen • Vertragsbedingungen des LVR • Bewerbungs- und Vergabebedingungen des LVR • Allgemeine Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe und Ausführung von Leistungen nach dem GWB und der VgV

Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis sind Vertragsbestandteil für die Abwicklung des Rahmenvertrages sowie des darauffolgenden Auftrages. Bei Abgabe eines Angebotes gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des LVR.

Die Vertragsbedingungen des Anbieters finden keine Anwendung.

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Nach geltender Rechtsprechung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters nicht berücksichtigt. Sollten auf einem dem Angebot beigefügten Anschreiben bzw. auf Prospektmaterial auf die AGB des Bieters Bezug genommen werden, so wird bereits bei Angebotsabgabe auf deren Anwendung verzichtet.

4.1 Vergabeunterlagen

Folgende Unterlagen sind zwingend bis zur Abgabefrist einzureichen:

• Ein Preisangebot für die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Artikel • ausgefülltes Angebotsformular, inklusive Datenschutzerklärung, mit Unterschrift

Bitte beachten Sie unbedingt, dass fehlende Unterlagen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen gemäß § 57 VgV zum Ausschluss des Angebotes führen.

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot nur auf besonderer Anlage beigefügt werden.

Folgende weitere Unterlagen legen Sie dem Angebot bitte außerdem bei:

• unterschriebener Vordruck „Eigenerklärung EU“ • Nachweis von zwei Referenzen mit Angabe der in den letzten zwei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Warengruppe, Auftragsvolumen) • Nachweis über den Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme mind. über den Wert der Angebotssumme; sofern Sie den Nachweis noch nicht erbringen können, bitten wir um schriftliche Bestätigung, dass die Versicherung über die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall abgeschlossen wird

Gleichzeitig besteht für Bieter, die bereits ihre Eignung bei der Präqualifizierungsstelle für den Lieferleistungsbereich nachgewiesen haben die Möglichkeit, im Angebotsvordruck die jeweilige Zertifikatsnummer anzugeben.

Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachgereicht werden. Dies betrifft nicht den unterschriebenen Angebotsvordruck sowie das Leistungsverzeichnis.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote der Bieter, die nicht innerhalb der o.g. Frist die benötigten Erklärungen und Nachweise erbringen, von der Wertung auszuschließen.

5 Losaufteilung

Der Bedarf ist nicht in Lose unterteilt.

6 Zeitpunkt der Lieferung

Beginn der Liefer-/Leistungsfrist: Direkt nach Zuschlagserteilung

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7 Preisbindung

Alle Angebotspreise sind als Nettopreise in Euro im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Die Preise sind Festpreise und beinhalten alle Kosten die mit der Leistungsanforderung Zusammenhängen

8 Art und Umfang der Leistung

Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel.

8.1 Bestellungen/Auftragserteilung, Abrechnung, Lieferung

Der Auftragseingang ist der LVR-Krankenhauszentralwäscherei schriftlich per E-Mail oder Fax zu bestätigen.

Lieferorte sind die beiden folgenden Werke der LVR-Krankenhauszentralwäscherei in Bedburg-Hau und Viersen:

LVR-Krankenhauszentralwäscherei Bedburg-Hau Johann-van Aken-Ring 20 47551 Bedburg-Hau

LVR-Krankenhauszentralwäscherei Viersen Siebenweg 100 41749 Viersen

Die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgt an die jeweils abrufende Stelle. Alle Rechnungen unabhängig vom Standort sollen an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: Rechnungen.KHZW@lvr.de Die gesamten Transportkosten der Ware bis zum empfangenden Werk der Krankenhauszentralwäscherei trägt der Lieferant. Die Lieferung erfolgt also frei Haus. Es gelten die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen des Landschaftsverbandes Rheinland.

Rücksendekosten im Rahmen des Widerrufsrechts trägt der Auftragnehmer.

8.1.1 Liefertermine/Ausführungsfristen

Der Bieter teilt in seinem Angebot eine verbindliche Lieferfrist ab Auftragserteilung mit. Er ist an diese Lieferfrist gebunden. Die Lieferfrist darf jedoch höchstens 30 Wochen betragen.

8.2 Gewährleistung

Es gilt das aktuelle Gewährleistungsrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Kaufverträge.

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8.2.1 Vertragsstrafen

Sollte es zu einer Verzögerung bei der Lieferung kommen, trägt der Bieter die Mehrkosten, die dem Landschaftsverband Rheinland, z.B. aus entsprechenden Ersatzbeschaffungen, entstehen. Ein Lieferverzug ist unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.

Sofern keine Ersatzbeschaffung vorgenommen wird und Ausführungsfristen im Rahmen der angegebenen Leistungsanforderung überschritten werden, dann ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der im Einzelfall bestellten Auftragssumme für jeden Werktag zu verlangen, der nach Ablauf der Lieferfrist beginnt.

Die Gesamte Vertragsstrafe beträgt jedoch pro Auftrag höchstens 10% der Auftragssumme.

Die rechtlichen Ansprüche des Auftraggebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben davon unberührt.

8.2.2 Umwelt und Verpackung

Es gelten die Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379), in der jeweils gültigen Fassung zur Umsetzung der Richtlinie 94/62 EG des Europäischen Parlamentes (ABl. EG Nr. L 365 S. 10). Für den Transport sämtlicher Lieferungen sind ausschließlich umweltfreundliche Materialien einzusetzen und kostenfrei zurück zu nehmen. Die Verwendung von PVC- bzw. FCKW- haltigen Verpackungsmaterialien sollte weitestgehend vermieden werden.

9 Zuschlag und Wertung

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Zuschlagserteilung erfolgt in schriftlicher Form.

Im Falle der Zuschlagserteilung ist für die angebotenen Produkte die jeweils entsprechende RAL- Farbnummer oder Pantone-Nummer anzugeben.

9.1 Musteranforderung

Es ist vorgesehen, eine Bemusterung und eine Testwaschung durch die LVR- Krankenhauszentralwäscherei durchzuführen. Es kann nur eine äußerliche Qualitätsprüfung der Artikel seitens des Auftraggebers durchgeführt werden. Anhand der Muster werden die in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien geprüft.

Für jede angebotene Position muss ein Muster inkl. eines Datenblattes zugeschickt werden. Ohne Muster kann keine Wertung erfolgen und führt zum Ausschluss des Angebotes. Sollte das entsprechende Muster auch nach Nachforderung für nur eine bestimmte Position fehlen, wird das Angebot für das gesamt Los ausgeschlossen – auch bei Vorliegen der Muster für alle weiteren Positionen im Los. Auch bei Artikeln, welche in verschiedenen Farben angeboten werden, muss die Zusendung eines Musters für jede Farben erfolgen.

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Die Musterzusendung für jede angebotene Position gilt dabei auch für aktuelle Rahmenvertragspartner oder der KHZW bekannte Lieferanten und Artikel.

Der Bieter hat die entsprechenden Muster für seine angebotenen Artikel kostenlos und vor dem Ende der Angebotsfrist zur Verfügung zu stellen. Die Muster sind an folgende Adresse zu senden:

LVR-Klinik Bedburg-Hau Zentralmagazin Kennwort: Musterlieferung Bettwäsche Südlicher Rundweg 2 47551 Bedburg-Hau

Der Artikel soll dabei mindestens mit dem Bieternamen, dem Los und der jeweiligen Position im Los gekennzeichnet sein (z.B. Bieter XY, Los 1: 1.1). Die Kennzeichnung auf den Mustern muss dabei waschbar sein.

Die Muster von bezuschlagten Angeboten verbleiben zu Güte- und Vergleichsprüfungen beim Auftraggeber.

9.2 Wertungskriterien

Der Zuschlag zu den Losen erfolgt nach den Wertungskriterien:

  1. Preis 60 %
  2. Lieferzeit und Produktqualität 40 %

Die Beurteilung der Qualität findet anhand der im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungsspezifikationen eines jeden Artikels statt. Der Bewertungsmatrix ist zu entnehmen, welche Aspekte in den einzelnen Losen bepunktet werden.

9.3 Bewertungssystem

Als Grundlage der Qualitätsprüfung dient gem. Beschluss vom 08.03.2017 (Verg 39/16) des OLG Düsseldorf ein Bewertungs- bzw. Punktesystem in einer Notenskala von 0 bis 10. Die genaue Staffelung der Punkteverteilung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Bewertungsmatrix“.

9.4 Zuschlagsformel

Zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses wird als Zuschlagsformel der Bewertungsklasse III die Preisquotientenmethode eingesetzt.

Bei der Preisquotientenmethode wird der zu betrachtende Angebotspreis in ein Verhältnis zum günstigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote gesetzt.

Es gilt also die Formel: 𝑃𝑚𝑖𝑛

Z = 𝑊𝐿 𝑥 𝐿 + 𝑊𝑃 𝑥 𝑥 Lmax

𝑃

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Z Gesamtpunktzahl L Leistungspunktzahl Lmax Maximal mögliche Leistungspunkte P Angebotspreis in Euro Pmin günstigster Angebotspreis aller Angebote WL Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm WP Gewichtungsfaktor für den Preisterm

Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Wertungskennzahl, welche sich aus der Differenz der gewichteten normierten Leistungspunktzahl und der gewichteten normierten Preispunktzahl ergibt, erreicht hat.

10 Nebenangebote gem. § 35 VgV

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. Die Anzahl der Hauptangebote wird auf zwei Angebote begrenzt. Sollten Sie mehr als zwei Hauptangebote einreichen, so werden von der Vergabestelle die zwei zuletzt übermittelten Angebote gewertet.

11 Allgemeine Hinweise

Mit der Abgabe seines Angebotes garantiert der Bieter, dass er den Auftrag entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibung ausführt. Sämtliche Kosten die mit der Lieferung und Leistung in Zusammenhang stehen, sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Gesonderte Rechnungsstellung ist nicht zulässig.

Sämtliche Angebotsunterlagen sowie eventuell beigefügte Bescheinigungen / Prüfzeugnisse und sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten sind in deutscher Sprache abgefasst einzureichen.

Bitte machen Sie zu allen Fragen vollständige Angaben. Sollte der Platz für die Beantwortung einer Frage nicht ausreichen, fügen Sie die entsprechenden Informationen bitte in einer gesonderten, eindeutig gekennzeichneten Anlage bei.

Verweise auf Katalog- und Prospektmaterial können die geforderten Beschreibungen / Unterlagen und die nachfolgend zu beantwortenden Informationsfragen nicht ersetzen.

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