Ersatzteile für die Drohnen LUNA und ALADIN

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.08.2024
CPV-Codes
Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung (35720000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
510792-2024
Verfahrensnummer
7d419668-07e3-4e36-9f7f-f0ef484fb551

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr mit Sitz in Koblenz beschafft Ersatzteile für die Drohnen LUNA und ALADIN. Dafür soll eine gebündelte Rahmenvereinbarung über sieben Jahre mit insgesamt 177 Positionen abgeschlossen werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

6002432982-BAAINBw E2.1

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 6002432982-BAAINBw E2.1 - RV über die Lieferung von Ersatzteilen für die Drohnen LUNA und ALADIN

    Gegenstand der Vergabeentscheidung ist der Abschluss einer Bündelungsrahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 7 Jahren über die Lieferung von Ersatzteilen für die Drohnen LUNA und ALADIN. Die vorgesehene Rahmenvereinbarung umfasst 177 Positionen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · 6002432982-BAAINBw E2.1 - RV über die Lieferung von Ersatzteilen für die Drohnen LUNA und ALADIN

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.