Baubeschreibung_clean.pdf

Ersatzneubau eines Technikgebäudes in Balje

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

[Seite 1: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

1 Vorhaben ....................................................................................................................... 3 2 Bestehende Verhältnisse .............................................................................................. 3 2.1 Lage der Baustelle .............................................................................................. 3 2.2 Erreichbarkeit / Zugänglichkeit ............................................................................ 3 2.3 Baustrom ............................................................................................................. 4 2.4 Lager- und Arbeitsplätze ..................................................................................... 4 2.5 Gesetzliche Regelungen und allgemeine Vorschriften ....................................... 4 2.5.1 Immissionsschutz .................................................................................. 4 2.5.2 Gewässerschutz .................................................................................... 5

3 Maßnahme .................................................................................................................... 6 3.1 Beschreibung der Maßnahme ............................................................................. 6 3.2 Unterlagen ........................................................................................................... 6

4 Bestimmungen und Hinweise zur Bauausführung ........................................................ 7 4.1 Allgemeines ......................................................................................................... 7 4.2 Arbeitszeiten........................................................................................................ 7 4.3 Anforderungen an die Bauprodukte, Stoffe und Bauteile ................................... 7 4.4 Abfälle ................................................................................................................. 7 4.5 Beweissicherung ................................................................................................. 7 4.6 Sicherungsmaßnahmen ...................................................................................... 8 4.7 Stundenlohnarbeiten und Stillstandzeiten ........................................................... 8

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage der Baumaßnahme ............................................................................................... 3

Planverzeichnis

AnlageBeschreibungMaßstab
3_1_1EP-VT-Lageplan-260622-Och1 : 250

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 2/9

[Seite 3]

1 Vorhaben

Am WSA-Stützpunkt Balje soll ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden. In diesem Zuge soll der vorhandene Bunker abgerissen werden. Die Leitungen aus dem Bunker sollen in einem Technikgebäude untergebracht werden. Die Herstellung des Technikgebäudes ist Teil der vorliegenden Vorabmaßnahme.

Die Maßnahme umfasst die Herstellung des Fundaments und der Schaltung einschließlich der entsprechenden statischen Berechnungen sowie die Herstellung von Leerrohren für die spätere Kabelverlegung.

2 Bestehende Verhältnisse

2.1 Lage der Baustelle

Das Baugelände befindet sich im Landkreis Cuxhaven, genauer südöstlich des Oste-Sperrwerks in Balje, zwischen Otterndorf und Neuhaus. (Abbildung 1).

Abbildung 1: Lage der Baumaßnahme

2.2 Erreichbarkeit / Zugänglichkeit

Das Baufeld ist von Krummendeich/Balje kommend über die Brücke am Oste-Sperrwerk zu erreichen. Diese ist jedoch gewichtsbeschränkt und nicht immer geöffnet. Eine alternative Zuwegung führt von der B73 über die Abfahrt Neuhaus oder nördlich von Neuhaus in Richtung Natureum. Die Zuwegung erfolgt dann über die Schleusenstraße und anschließend über die Straße Neuenhof. Sie führt über den Deich und ist stellenweise sehr eng.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 3/9

[Seite 4]

2.3 Baustrom

Auf dem Gelände ist Strom vorhanden, dieser kann mitgenutzt werden.

Für die Errichtung eines Stromanschlusses im Arbeitsbereich ist der AN verantwortlich. Sämtliche Kosten dafür sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.4 Lager- und Arbeitsplätze

Dem AN können im begrenzten Umfang Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen auf dem Baufeld zur Verfügung gestellt werden.

2.5 Gesetzliche Regelungen und allgemeine Vorschriften

Es sind alle geltenden Gesetzte und Normen zu berücksichtigen.

2.5.1 Immissionsschutz

Bei der Ausführung sämtlicher ausgeschriebener Leistungen muss der AN durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Staub- und Lärmentwicklungen so weit wie möglich vermieden werden (Beregnung bei Trockenheit und häufiges Reinigen der Fahrwege). Der AN hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter, die mit Staub- und Lärmbelastungen aus den auszuführenden Leistungen der Bauarbeiten in Verbindung stehen, freizuhalten.

Die folgenden Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten:

 15. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Baumaschinenlärmverordnung)

 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

 Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BimSchG)

 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm)

 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetzt (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)

 VDI 2714 "Schallausbreitung im Freien"

Der AN hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass die Beurteilungspegel des Baulärms unter Berücksichtigung der zulässigen Zeitkorrekturen die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Wohngebieten um nicht mehr als 5 dB überschreiten.

Es ist vom AN sicherzustellen, dass die rechtlichen Vorgaben zum Immissionsschutz, u.a. die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) sowie die 32. BImSchV (Geräte- und MaschinenlärmschutzVO) eingehalten werden.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 4/9

[Seite 5]

2.5.2 Gewässerschutz

Die Verunreinigung von Grundwasser und Oberflächenwasser durch wassergefährdende Stoffe, z. B. Öle, Fette, Reinigungsmittel und sonstige Chemikalien muss ausgeschlossen werden. Ölbindemittel und Ölsperren sind in ausreichender Menge vorzuhalten.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 5/9

[Seite 6]

3 Maßnahme

3.1 Beschreibung der Maßnahme

In der Maßnahme sind das Fundament und die Schalung für das Technikgebäude herzustellen. Der AN hat vor Baubeginn eine Statik für den Bau vorzulegen. Nach Prüfung durch den AG können dann Bestellungen getätigt und mit dem Bau begonnen werden. Materialien, die auf jeden Fall benötigt werden, können natürlich auch schon im Vorfeld bestellt werden.

3.2 Unterlagen

Nach Auftragserteilung erhält der AN einen Absteckplan, aus dem die genaue Positionierung des Gebäudes entnommen werden kann. Die Lage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die genaue Positionierung der Leerrohre für die späteren Kabel wird nach Auftragserteilung abgestimmt bzw. im Plan ergänzt.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 6/9

[Seite 7]

4 Bestimmungen und Hinweise zur Bauausführung

4.1 Allgemeines

Nach Auftragserteilung ist der Terminplan mit dem AG abzustimmen. Es wird davon ausgegangen, dass zeitnah mit der Berechnung der Statik und den Vorbereitungen begonnen wird.

4.2 Arbeitszeiten

Gemäß der AVV Baulärm sind Arbeiten vor 7 Uhr und nach 20 Uhr grundsätzlich nicht zugelassen.

4.3 Anforderungen an die Bauprodukte, Stoffe und Bauteile

Soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist, liefert der AN sämtliche Stoffe. Materialkosten verstehen sich einschließlich aller Zuschläge frei Baustelle. Die Lieferung der Baustoffe und Bauteile erfolgen gemäß den Angaben der VOB Teil C.

Baustoffe, die nicht den gestellten Bedingungen entsprechen, sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen.

4.4 Abfälle

Der AN ist Eigentümer der von seinen Arbeiten herrührenden Abfälle. Er ist für die Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Erforderliche Analysen beschafft der AN.

Für die Abfallbeförderung und -entsorgung vorgesehene Dritte sind dem Auftraggeber zu benennen. Der Auftraggeber behält sich ein Einspruchsrecht vor. Die Auflagen der Entsorgungsanlage und des Transporteurs sind zu beachten.

Abfälle sind entsprechend ihrer Beschaffenheit getrennt zu lagern. Sämtliche ausgebauten bzw. abgebrochenen Materialien sowie nicht wieder verwendbares Material und Bauabfälle sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen.

Sämtliche während der Maßnahme vorhersehbaren oder im Leistungsverzeichnis beschriebenen Abfälle (ausgenommen Boden) gehen in den Besitz des AN über. Der AN wird Abfallbesitzer im Sinne von § 3 Kreislaufwirtschaftswirtschaftsgesetzes (KrWG). Dem AN werden zudem die Pflichten des Abfallerzeugers übertragen. Der AN hat alle Gesetze, Verordnungen und weiteren Vorschriften einer schadlosen, umweltverträglichen Abfallentsorgung einzuhalten.

Die Entsorgungsnachweise sind dem AG mindestens fünf Tage nach Abfuhr vorzulegen.

4.5 Beweissicherung

An den angrenzenden Wegen wird durch den AN eine Beweissicherung durchgeführt.

Für die Einhaltung der zulässigen Lärmrichtwerte hat der AN zu sorgen. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte ist der AG berechtigt, die Bauarbeiten zum Schutz des Bestands und der Abwehr von Gefahren bis zur Festlegung des weiteren Vorgehens unterbrechen zu lassen.

Schäden, die ihre Ursache in der Überschreitung der zulässigen Richtwerte haben, haftet der AN. Der AN hat diese Schäden auf seine Kosten zu beseitigen.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 7/9

[Seite 8]

4.6 Sicherungsmaßnahmen

Die Sicherungsmaßnahmen der Baubereiche obliegen dem AN. Die dadurch entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Die Sicherung der gesamten Baustelle muss während der Bauzeit durch den AN gewährleistet sein. Folgende Bestimmungen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind zu beachten:

 Arbeitsgesetz (Basis EU-Richtlinie)

 Unfallverhütungsvorschriften

 Gerätesicherheitsgesetz

 Gefahrstoffverordnung

Bei der Durchführung der Bauarbeiten hat der AN dafür zu sorgen, dass keine Stoffe und Gegenstände in die Gewässer gelangen. Der AN hat die Stoffe und Gegenstände, die bei der Ausführung der durch ihn zu verantwortenden Arbeiten der Baumaßnahme in die Gewässer gelangt sind, zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Betriebsbedingte Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen, die Lärmbelästigung ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Korrosionsschutzmaßnahmen auf der Baustelle sind entsprechende Einrichtungen zum Schutz der Umwelt zu schaffen.

Bei allen Arbeiten ist sicherzustellen, dass eine Kontamination des Erdreiches mit Mineralölen und anderen Wasserschadstoffen unterbleibt. Havarien sind dem AG anzuzeigen. Zum Schutze gegen Verunreinigung des Grundwassers ist die Lagerung von Treibstoffen usw. in angemessener Entfernung von Baugruben und Bodeneingriffen vorzusehen.

Die Umfüllung hat entsprechend sorgfältig zu erfolgen. Bei Austreten von Treibstoffen ist das kontaminierte Erdreich sofort aufzunehmen und zu entsorgen.

4.7 Stundenlohnarbeiten und Stillstandzeiten

Leistungen auf Stundenlohnbasis sind nur auf besonderes Verlangen bzw. mit besonderer Zustimmung des AG auszuführen.

Für Stundenlohnarbeiten gelten die vom AG gegengezeichneten Stundennachweise mit detaillierter Beschreibung der ausgeführten Leistung.

Für den Nachweis der Stundenlohnarbeiten hat der AN arbeitstäglich geführte Stundenlohnzettel 2- fach einzureichen. Eine Ausfertigung erhält er nach Prüfung zurück.

Die vom Auftraggeber anerkannten Stundenlohnzettel sind den Abrechnungen beizufügen.

Bei Stundenlohnarbeiten werden Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wegegelder, Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Unterkunfts- und Verpflegungsgelder, Kosten für Familienheimfahrten sowie An- und Rückreise, übertarifliche Lohnzulagen, Beiträge zur tariflichen Sozialkasse, vermögenswirksame Leistungen usw.) nicht gesondert vergütet.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 8/9

[Seite 9]

Stundenlohnzettel, die später als einen Werktag nach Ausführung der genehmigten Stundenlohnarbeiten zur Anerkennung eingereicht werden, können vom Auftraggeber zurückgewiesen werden, wenn infolge der verspäteten Einreichung eine sachgemäße Prüfung nicht mehr möglich ist.

Die auf der Baustelle tätigen Aufsichtspersonen haben Stundenlohnarbeiten ohne zusätzliche Vergütung mitzubeaufsichtigen.

Neubau WSA Stützpunkt Balje Projektnummer 71003920 Datum 08.05.2025 D okumentname 08 Anlage 5 -Baubeschreibung-Technikgebäude.docx 9/9

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung