[Seite 1]
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Ersatzneubau Wehr Schönwalde im
Niederneuendorfer Kanal
(km 6+500)
Los 2 - Bauleistungen
Bundesland: Brandenburg
Landkreis: Havelland
Vergabestelle: Wasser- und Bodenverband „GHHK-Havelkanal-Havelseen“ Am Schlangenhorst 23 14641 Nauen
Vergabe-Nr.: 11 / 26
[Seite 2]
Leistungsbeschreibung – Los 2 2 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
INHALTSVERZEICHNIS
I. BAUBESCHREIBUNG
- ALLGEMEINES ..................................................................................................... 7
1.1 Einleitung, Kurzinformation .......................................................................................................... 7 1.2 Projektgrunddaten ........................................................................................................................ 7 1.3 Veranlassung ............................................................................................................................... 7 1.4 Unterhaltungspflicht und Genehmigung ....................................................................................... 8 1.5 Aufgabenstellung ......................................................................................................................... 8 1.6 Bestandsunterlagen ..................................................................................................................... 8 2. PLANUNGSRELEVANTE RANDBEDINGUNGEN ............................................... 9
2.1 Standortbeschreibung, Verkehrsmäßige Erschließung ................................................................ 9 2.2 Schutzgebiete ............................................................................................................................ 11 2.3 Grundstücks-/ Eigentumsverhältnisse ........................................................................................ 12 2.4 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................................ 13 2.4.1 Einzugsgebiete ...................................................................................................................... 13 2.4.2 Hochwasserwahrscheinlichkeiten, Abflussspenden und Gebietsabflüsse ............................. 14 2.4.3 Amtliche Wasserstände in Plangebietsnähe .......................................................................... 14 2.4.4 Im Plangebiet erfasste Wasserstände und Stauziele ............................................................. 15 2.4.5 Grundwasser .......................................................................................................................... 17 2.5 Baugrundverhältnisse ................................................................................................................ 19 2.5.1 Baugrunduntersuchungen 2023 [17] ...................................................................................... 19 2.5.2 Baugrunduntersuchungen Altgutachten 1973 [7] ................................................................... 22 2.5.3 Weitere Baugrunduntersuchungen ......................................................................................... 24 2.6 Geologie ..................................................................................................................................... 25 2.7 Kampfmittel ................................................................................................................................ 26 2.8 Träger öffentlicher Belange ........................................................................................................ 26 3. IST-ZUSTAND ..................................................................................................... 29
3.1 Vorhandene Bauwerke und Anlagen .......................................................................................... 29 3.1.1 Wehr Schönwalde (Niederneuendorfer Kanal ~km 6+500) .................................................... 29 3.1.2 Ferngasleitung ....................................................................................................................... 33 3.1.3 Hochspannungsleitung und Fundamentreste ......................................................................... 34 3.1.4 Freileitung in der Baustellenzuwegung .................................................................................. 34 3.2 Ergebnisse der Restwanddickenmessung der Spundwände ..................................................... 35 4. PLANUNGSRELEVANTE ERLÄUTERUNGEN .................................................. 36
4.1 Bauzeitliches Hochwasser ......................................................................................................... 36 4.2 Bedienung der Wehranlage ....................................................................................................... 36 4.3 Festgelegte Stauziele ................................................................................................................. 36 4.4 Bestimmungen Baugenehmigung .............................................................................................. 36 4.4.1 Wichtige Hinweise .................................................................................................................. 36 4.4.2 Bauordnungsrechtliche Nebenbestimmungen........................................................................ 37 4.4.3 Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen .......................................................................... 37 5. BAUKONSTRUKTION ERSATZNEUBAU .......................................................... 39
[Seite 3]
Leistungsbeschreibung – Los 2 3 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
5.1 Kurzbeschreibung ...................................................................................................................... 39 5.2 Staukörper Wehranlage, Sickerschürze ..................................................................................... 40 5.3 Fachbaum .................................................................................................................................. 40 5.4 Tosbecken ................................................................................................................................. 40 5.5 Allgemeiner Aufbau Stahlwasser-/ Maschinenbau ..................................................................... 41 5.6 Wehrrahmen und Sohlbalken ..................................................................................................... 41 5.7 Verschlusskörper ....................................................................................................................... 42 5.8 Maschinenrahmen...................................................................................................................... 42 5.9 Antriebsanlage ........................................................................................................................... 43 5.10 Dichtungssystem ........................................................................................................................ 43 5.11 Stegauflager, Bedienungssteg und Absturzsicherung ................................................................ 44 5.12 Steuerungs- und Elektrotechnik ................................................................................................. 44 5.13 Ausrüstungen ............................................................................................................................. 45 6. BAUTECHNOLOGISCHE ERLÄUTERUNGEN .................................................. 46
6.1 Allgemein ................................................................................................................................... 46 6.2 Biotopschutz, Fällungen, Rodungen .......................................................................................... 46 6.3 Zufahrt, Baustelleneinrichtung, Lagerplätze ............................................................................... 48 6.4 Abbrucharbeiten ......................................................................................................................... 49 6.5 Baustraßen, Kranstellfläche ....................................................................................................... 50 6.6 Verbau- und Rammarbeiten ....................................................................................................... 50 6.7 Wasserhaltungsarbeiten ............................................................................................................ 50 6.8 Beton- und Stahlbetonarbeiten................................................................................................... 51 6.9 Stahl-, Metall- und Stahlwasserbau ............................................................................................ 52 6.10 Erdarbeiten ................................................................................................................................ 52 6.11 Schadstoffbelastung ................................................................................................................... 52 6.12 Gewässer- und Grundwasserverunreinigung ............................................................................. 52 6.13 Nassbagger- und Wasserbauarbeiten ........................................................................................ 53 6.14 Korrosionsschutzarbeiten ........................................................................................................... 53 6.15 Bepflanzungen ........................................................................................................................... 54 6.16 Materialien / Eignung von Stoffen .............................................................................................. 54 6.17 Regelwerke ................................................................................................................................ 55 6.18 Grobablaufplan .......................................................................................................................... 57 7. HINWEISE FÜR DIE WEITERE BAUAUSFÜHRUNG ......................................... 58
7.1 Behördliche Auflagen ................................................................................................................. 58 7.2 Genehmigungen Bauablauf ....................................................................................................... 58 7.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ...................................................................... 58 7.4 Beweissicherung ........................................................................................................................ 58 8. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ..................................................... 59
II. LEISTUNGSVERZEICHNIS…………………………………..…….61 - 164
[Seite 4]
Leistungsbeschreibung – Los 2 4 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Übersicht Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse im Planungsbereich ............................. 12 Tabelle 2: Parameter der EZG im Planungsgebiet ................................................................................. 13 Tabelle 3: Übergebener Hauptwert MHQ und Hochwasserwahrscheinlichkeiten HQ ,A = 66,35 km² (T) E,o [5] ........................................................................................................................................................... 14 Tabelle 4: Näherungsweise berechnete Hauptwerte MNQ und MQ,A = 66,35 km² ............................ 14 E,o Tabelle 5: Projektierte Wasserstände nach [13] ..................................................................................... 15 Tabelle 6: Beobachtete Wasserstände am Wehr Schönwalde (Wehr offen) .......................................... 15 Tabelle 7: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442420 (Schönwalde-Dorf) . 18 Tabelle 8: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442430 (Schönwalde Friedhof) ............................................................................................................................................................... 18 Tabelle 9: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442451 (Henningsdorf) ....... 18 Tabelle 10: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442454 (Henningsdorf) ..... 18 Tabelle 11: Analyseergebnisse der Bodenprobe (MP1) aus der Gewässersohle gem. TR LAGA 20 gem. Tabelle II.1.2-1 ....................................................................................................................................... 21 Tabelle 12: Anlagenbestand im Vorhabensraum ................................................................................... 26
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Übersichtskarte Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal [Geobasis BB, 2008] ...... 9 Abbildung 2: Luftbild Standort Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal [Geobasis BB,2015] .... 10 Abbildung 3: betroffene Schutzgebiete und Schutzgebiete in der Umgebung [19] ................................. 11 Abbildung 4: Teileinzugsgebiete nach DLM 25 ...................................................................................... 13 Abbildung 5: Grundwassermessstellen im Planungsgebiet [20] ............................................................. 17 Abbildung 6: Baugrundprofil aus Gutachten 1973 [7] ............................................................................. 23 Abbildung 7: Schichtenverzeichnis Bohrpunkt BDBE_436B-6009 [23] .................................................. 24 Abbildung 8: Moormächtigkeiten im Planungsgebiet gemäß der LBGR – Moorkarte [25] ...................... 25 Abbildung 9: Lageplanskizze Wehr Schönwalde ................................................................................... 29 Abbildung 10: Wehr Schönwalde, Blick vom Oberwasser zum linken Ufer (2018) ................................. 29 Abbildung 11: Diagramm Erosionsgrundbruch und maßgebende Einbindetiefe [28] ............................. 30 Abbildung 12: Querschnitt aus Planungszeichnung 1973 [13] ............................................................... 32 Abbildung 13: Sichtbar maroder Bauwerkszustand vom Wehr Schönwalde (2018) ............................... 32 Abbildung 14: Hinweisschild im Unterwasserbereich des Wehres ......................................................... 33 Abbildung 15: Freileitung, Blick ins Unterwasser ................................................................................... 34 Abbildung 16: Fundamentreste eines ehem. Leitungsmastes am nördl. Ufer ........................................ 34 Abbildung 17: Einfahrt von Schulallee auf unbefestigte Wegestruktur mit zu unterquerender Freileitung ............................................................................................................................................................... 34 Abbildung 18: Fundamentreste eines ehem. Leitungsmastes am nördl. Ufer ........................................ 34 Abbildung 19: Profiltafel aus Larssen Handbuch 1960 [14] .................................................................... 35 Abbildung 20:RAL 6021 – blassgrün * ................................................................................................... 53 Abbildung 21:RAL 9005 tiefschwarz * .................................................................................................... 53
[Seite 5]
Leistungsbeschreibung – Los 2 5 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 01 - Fotodokumentation
Anlage 02 - Genehmigungen
Anlage 03 - Bestandsunterlagen
Anlage 04 - Baugrund 2023
Anlage 05 - Eingriffs-Ausgleichs-Gutachten
Anlage 06 - Lastenheft Stahlwasserbau
Anlage 07 - Angaben der Träger öffentlicher Belange
Anlage 08 - Statische Berechnungen, Prüfbericht
-
08-1: Statische Berechnungen geprüft
-
08-2: Prüfingenieur Prüfbericht Nr. 01_2026-01
[Seite 6]
Leistungsbeschreibung – Los 2 6 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
ZEICHNERISCHER TEIL
Planbezeichnung Maßstab Zeich.-Nr. Blatt-Nr.
Übersichtskarte 1:10.000 01 1/1
Bestandszeichnungen 1:150 02.1 1/1 (Lageplan)
Bestandszeichnungen (Bauwerksplan und Details aus Originalplanung 1973, Planung Abbruch) 1:50, 1:20 02.2 1/1
Lageplan (Planung) 1:200 03a 1/1
Längsschnitt (Planung) 1:100 04 1/1
Bauwerksplan Wehr (Draufsicht) 1:50, 1:20 05.1 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt A-A) 1:50 05.2 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt B-B) 1:50 05.3 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt C-C) 1:50 05.4 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt D-D, E-E) 1:50 05.5 1/1
Stahlwasserbauteile (Übersicht) 1:50 06 1/1
Stahlwasserbauteile (Feste Teile) 1:20, 1:10 07 1/1
Stahlwasserbauteile (Verschlüsse) 1:10, 1:5 08 1/1
Stahlwasserbauteile (Antrieb) 1:20 09 1/1
Bediensteg (Draufsicht, Schnitte) 1:25, 1:20 10 1/1
Rammplan 1:100,1:10 11 1/1
Absteckplan (Wehranlage) 1:100 12 1/1
Schalplan Wehr (Draufsicht, Schnitte) 1:50 13 1/1
Bewehrungsplan Wehr (Fachbaum) 1:25 14 1/1
Bewehrungsplan Wehr (Tosbecken) 1:25 15 1/1
[Seite 7]
Leistungsbeschreibung – Los 2 7 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
I. BAUBESCHREIBUNG
- ALLGEMEINES
1.1 Einleitung, Kurzinformation
Zur langfristigen Sicherung stabiler Wasserstände im Bereich des Niederneuendorfer Kanals in der Ge- markung Schönwalde ist der Ersatzneubau des Wehres im Kanal bei ca. km 6 + 500 vorgesehen. Dadurch wird in Trockenperioden ein ungehindertes oberflächiges Abströmen aus dem Grünland (Hütungsluch, Teufelsbruchwiesen) und angrenzenden Waldflächen verhindert. Zugleich soll sichergestellt werden, dass bei erhöhtem Abfluss durch die Regulierbarkeit des Wehres bis zur vollständigen Profilfreigabe keine Beeinträchtigungen der Wohnbebauung in Schönwalde-Siedlung (Lärchenallee, Erlenallee, Zaunkönigs- teig, Fasanensteig) aufgrund erhöhter Wasserstände auftreten können.
Der Niederneuendorfer Kanal unterliegt einer permanenten Wasserstandsregulierung durch zwei Stau- stufen zwischen der Einmündung in den Havelkanal und dem Zusammenfluss mit dem Muhrgraben. Das Wehr bei Schönwalde spielt dabei die Hauptrolle, einerseits für die Gewährleistung eines optimalen Was- serstandes für die Niederungsmoorflächen des Hütungsluchs und der südlich des Havalkanals gelegenen Teufelsbruchwiesen, andererseits für den Schutz der Wohnbebauung am Südostrand von Schönwalde- Siedlung vor zu hohen Wasserständen. In Abhängigkeit von den Abflüssen aus dem Einzugsgebiet (ins- besondere des Muhrgrabens) ist eine permanente Regulierung des Wehres nötig, um die Interessen des Schutzes der Wohnbebauung sowie des Moorschutzes jeweils optimal zu wahren.
In der Vorplanung wurde seinerzeit die Möglichkeit einer Sanierung des Bestandswehres betrachtet. Im Ergebnis ist diese aufgrund des schlechten Zustandes der Tragkonstruktion und der angestrebten Rest- nutzungszeit von weiteren ca. 30 Jahren unverhältnismäßig. Im Ergebnis wurde ein Ersatzneubau der Wehranlage beschlossen. Die vorliegende Unterlage umfasst die ausführungsreife Planung.
1.2 Projektgrunddaten
Projektbezeichnung: Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal (Niederneuendorfer Kanal ca. km 6+500)
Auftraggeber: Wasser- und Bodenverband „GHHK-Havelkanal-Havelseen“ Am Schlangenhorst 23 14641 Nauen
1.3 Veranlassung
Der vollkommen marode Zustand des Wehres Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal veranlasste den Wasser- und Bodenverband (WBV) „GHHK – Havelkanal – Havelseen“ dazu, die Sanierung bzw. bei Erfordernis den Ersatzneubau des Wehres zu verfolgen. Mit der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zu- wendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnah- men zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RiLi Gew Entw/ LWH)“ [2] vom 31.05.2017 bietet sich die Möglichkeit, das Vorhaben umzusetzen.
[Seite 8]
Leistungsbeschreibung – Los 2 8 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
1.4 Unterhaltungspflicht und Genehmigung
Der Niederneuendorfer Kanal ist ein Gewässer II. Ordnung in der Unterhaltungspflicht des zuständigen WBV mit Sitz in Nauen. Für den Ersatzneubau wurde ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für den Bau wurde die Baugenehmigung (Az: 63-00302-14 vom 30.05.2024, fi Anlage 02) bei der zustän- digen, unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Havelland eingeholt.
Die für das Betreiben der Wehranlage erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis, wurde durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland erteilt (→Anlage 02).
1.5 Aufgabenstellung
Projektziele dieses Vorhabens sind:
-
der Erhalt eines hohen Wasserstandes in der Muhrgraben-/ NNK-Niederung zum Erhalt bzw. zur Regeneration des verbliebenen Niederungsmoors
-
die Gewährleistung von bebauungsunschädlichen Wasserständen sowie Verbesserung der Grünlandnutzung bei Hochwasserabflüssen durch eine Regulierbarkeit des Kulturstaues bis zur vollständigen Profilfreigabe.
1.6 Bestandsunterlagen Konstruktionszeichnungen des Wehres sowie der Steganlage aus 1973 [13] Längsschnitt Niederneuendorfer Kanal 12/1936 (Kreisbaurat) Erläuterungsbericht zum Bau der Anlage aus 1973 [13] Baugrunduntersuchungen mit Geotechnischem Bericht von 1973 [7] Entwurfsvermessung mit Erstellung eines Lage- und Höhenplanes und Querprofilen [6] Bericht der Tauchuntersuchung am Wehr Schönwalde aus 2018
Einige Bestandsunterlagen können der Anlage 03 entnommen werden.
[Seite 9]
Leistungsbeschreibung – Los 2 9 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- PLANUNGSRELEVANTE RANDBEDINGUNGEN
2.1 Standortbeschreibung, Verkehrsmäßige Erschließung
Der Niederneuendorfer Kanal beginnt im Hennigsdorfer Ortsteil Nieder Neuendorf an der Havel (heute ohne Verbindung zu dieser). Nordöstlich von Schönwalde-Siedlung vereinigt er sich mit dem von Norden kommenden Muhrgraben und mündet zwischen Brieselang und Pausin auf dem Gebiet der Gemeinde Schönwalde-Glien in den Havelkanal ein. Der Muhrgraben weist bis zum Zusammenfluss ein wesentlich größeres Einzugsgebiet auf, so dass dieser gewissermaßen den Oberlauf des Niederneuendorfer Kanals (im Folgenden NNK genannt) darstellt. Die Niederung des NNK bzw. des Muhrgrabens stellt ein Niede- rungsmoor wechselnder Stärke dar. Gemäß der „Akte Niederneuendorfer Kanal“ (1916 bis 1944) betrug die Moormächtigkeit seinerzeit i. M. 0,60 m bei Geländehöhen von i. M. 31,00 m+NN (fi Abbildung 1). Das Umfeld des Bauwerkes ist geprägt durch bewirtschaftetes Grünland. Im direkten Umfeld des Wehres befinden sich linksseitig Bäume und Sträucher. Auf der rechten Seite des Wehres befindet sich haupt- sächlich Grünland. Die Erreichbarkeit des Standortes ist über den rechten Uferbereich durch eine unbe- festigte Fahrspur (Weg) gegeben. Diese führt über bewirtschaftetes Grünland, welches aufgrund der land- wirtschaftlichen Fördermodalitäten gem. Eigentümern und Nutzer nicht für die Baustellenzufahrt genutzt werden darf. Aus diesem Grund ist als Zufahrt der Weg von der Schulallee, entlang des rechten Ufers eines von der Ortslage zulaufenden Grabens bis zum Kanal und dann an dessen rechtem Ufer bis zum Wehr vorgesehen. Der rechte Böschungsbereich wird gemäht. Linksseitig liegt eine Verbuschung/ Verschilfung vor. Die Be- fahrbarkeit des rechten Uferbereiches kann witterungsbedingt stark eingeschränkt sein.
Abbildung 1: Übersichtskarte Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal [Geobasis BB, 2008]
[Seite 10]
Leistungsbeschreibung – Los 2 10 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Zufahrt nicht gestattet
Alternative Zuwegung vorgesehene Baustellenzuwegung
Abbildung 2: Luftbild Standort Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal [Geobasis BB,2015]
Beide Ufer weisen Geländehöhen um ~ 31,60 – 31,90 m+NHN auf. Die Kanalsohle liegt im Höhenbereich von ~ 28,90 m+NHN. Das Kanalprofil ist geradlinig trapez- bis muldenförmig ausgebildet.
Im Umgebungsbereich sind Anlagen und Bauwerke unterschiedlicher Träger vorhanden, die zu beachten sind (→Anlage 07). Zusätzlich zu den abgefragten Medienträgern und Leitungsbeständen am Planungs- standort ist eine Freileitung der Telekom bei der Anfahrt zum Baustandort am Übergang zwischen Schulallee und unbefestigter Wegestruktur zu unterqueren. Diese befindet sich außerhalb des angefrag- ten Bereichs. Die Freileitung hängt ca. in 4 - 5 m Höhe.
Der Niederneuendorfer Kanal ist nicht schiffbar.
[Seite 11]
Leistungsbeschreibung – Los 2 11 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.2 Schutzgebiete
Das Wehr befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“ [19]. In der unmittelbaren Nähe befinden sich die FFH Gebiete: „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ „Subatlan- tischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald“ und Auen-Wälder mit Al- nus glutinosa und Fraxinus excelsior (fi Abbildung 3).
Landschaftsschutzgebiet -„Nauen-Brieselang Krämer“ (Gebiets-ID: 3343-602, ISN 2019)
angrenzend:
FFH - Gebiet „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ (FFH Lebensraumtyp: 9170 Biotoptyp : 08182)
FFH – Gebiet „Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbu- chenwald“ (FFH Lebensraumtyp: 9160 Biotoptyp : 08180)
FFH – Gebiet „Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ (FFH Lebensraumtyp: 91E0 Biotoptyp : 08110)
Abbildung 3: betroffene Schutzgebiete und Schutzgebiete in der Umgebung [19]
[Seite 12]
Leistungsbeschreibung – Los 2 12 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.3 Grundstücks-/ Eigentumsverhältnisse
Die betroffenen Flurstücke wurden in der folgenden Tabelle 1 aufgeführt.
Tabelle 1: Übersicht Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse im Planungsbereich
| Bauwerk/Abschnitt | Gemarkung | Flur | Flurstück | Eigentümer |
|---|---|---|---|---|
| Wehr Bestand | Schönwalde | 3 | 48 | privat |
| Schönwalde | 3 | 51 | privat | |
| Schönwalde | 3 | 52/2 | Gemeinde | |
| Schönwalde | 3 | 74 | privat | |
| Schönwalde | 3 | 78 | Gemeinde | |
| Wehr Planung | Schönwalde | 3 | 75 | Gemeinde |
| Schönwalde | 3 | 77 | Gemeinde | |
| Schönwalde | 3 | 76/2 | Gemeinde | |
| Schönwalde | 3 | 79 | Land | |
| Schönwalde | 3 | 80 | privat | |
| Schönwalde | 3 | 103/2 | Gemeinde |
[Seite 13]
Leistungsbeschreibung – Los 2 13 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.4 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse 2.4.1 Einzugsgebiete
Die relevanten Einzugsgebiete (EZG) des Planungsgebiets können dem DLM25 [21], in Rot dargestellt, entnommen werden:
Velten
Henningsdorf
Schönwalde- Glien
Abbildung 4: Teileinzugsgebiete nach DLM 25
Die Parameter der dargestellten relevanten EZG sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Tabelle 2: Parameter der EZG im Planungsgebiet
| Kennzahl (ID)/ | von | bis | Größe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewässer | [km2] | ||||||
| 5852426 (ID: 7781)/ Schönwalder Graben | Quelle | Mdg. in Muhrgraben | 5,845 | ||||
| 5852424 (ID: 3549)/ Rietzlaakegraben | Quelle | Mdg. in Muhrgraben | 21,188 | ||||
| 5852422 (ID: 3491)/ Siebgraben | Quelle | Mdg. in Muhrgraben | 8,440 | ||||
| 5852421 (ID: 3520)/ Muhrgraben | Quelle | Oh. Mdg. Siebgraben | 4,278 | ||||
| 5852423 (ID: 7787)/ Muhrgraben | uh. Mdg. Siebgraben | oh. Mdg. Rietzlaakegraben | 8,802 | ||||
| 5852425 (ID: 7789)/ Muhrgraben | uh. Mdg. Rietzlaakegraben | oh. Mdg. Schönwalder Graben | 8,932 | ||||
| 5852429 (ID: 7783)/ Muhrgraben | Düker Havelkanal | Mdg. in Nieder-Neuendorfer Kanal | 2,505 | ||||
| 585241 (ID: 7796)/ Niederneuendorfer Kanal | Quelle | oh. Mdg. Muhrgraben | 2,762 | ||||
| 585243 (ID: 7784)/ Niederneuendorfer Kanal | uh. Mdg. Muhrgraben | oh. Mdg. Kuhlake | 3,596 | ||||
| SUMME Teil-EZG = | 66,350 |
[Seite 14]
Leistungsbeschreibung – Los 2 14 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Demzufolge ist das EZG 5852424 mit dem Rietzlaakegraben als Vorfluter das mit Abstand größte Teil- EZG des Niederneuendorfer Kanals. Aus der Abbildung 4 wird deutlich, dass ein Großteil der abflussbildenden Teil-EZGs über den Düker im Muhrgra- ben unterhalb des Havelkanals in den Niederneuendorfer Kanal entwässern. Ohne diesen Düker würde sich das Einzugsgebiet auf eine Größe von ca. 8,863 km² verkleinern.
2.4.2 Hochwasserwahrscheinlichkeiten, Abflussspenden und Gebietsabflüsse
Das LfU Brandenburg, Referat W12 (Hydrologischer Landesdienst) stellte am 24.07.2018 folgende hy- drologische Daten zur Verfügung [5]. Diese wurden mit Hilfe von HQ Regio (Programm zur Regionalisie- rung von Hochwasserabflüssen im Land Brandenburg) erzeugt, da für den Betrachtungsstandort selbst keine Wasserstands- und Abflusswerte vorliegen.
Oberirdische Teileinzugsgebietsgröße Standort Wehr Schönwalde A = 66,35 km² E,o, Für MQ wurde vom LfU kein Wert zur Verfügung gestellt. Typische MQ Gebietsabflussspenden liegen in diesem Gebiet bei ca. 5 l/s km². Daraus ergibt sich ein MQ von ca. 332 l/s. Bei einer Annahme von 6 l/s km² (historischer Ansatz aus den 1970ern für Niederungen) beträgt der Abfluss 398 m³/s. Der MNQ Ge- bietsabfluss wird mit 2 l/s.km² abgeschätzt.
Abflüsse:
Tabelle 3: Übergebener Hauptwert MHQ und Hochwasserwahrscheinlichkeiten HQ ,A = 66,35 km² [5] (T) E,o
| MHQ | HQ 2 | HQ 5 | HQ 10 | HQ 20 | HQ 50 | HQ 100 | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [ m³/s] | ||||||||||||||||||||
| 1,84 | 1,82 | 2,60 | 3,13 | 3,71 | 4,46 | 5,03 |
Tabelle 4: Näherungsweise berechnete Hauptwerte MNQ und MQ,A = 66,35 km² E,o
| MNQ | MQ | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| [ m³/s] | |||||
| 0,133 | 0,332 | ||||
| Annahme: q = 2 l/(s*km²) MNQ | Annahme: q = 5 l/(s*km²) MQ |
2.4.3 Amtliche Wasserstände in Plangebietsnähe
In Plangebietsnähe befinden sich laut dem gewässerkundlichen Informationssystem der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung [22] keine Pegelmessstellen. Die nächstgelegenen Pegelmessstellen befin- den sich im Großen Havelländischen Hauptkanal (GHHK) bei Zeestow oder am Wehr Bergerdamm (11,3 km bzw. 23,2 km in westlicher Richtung gelegen).
[Seite 15]
Leistungsbeschreibung – Los 2 15 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.4.4 Im Plangebiet erfasste Wasserstände und Stauziele
Nach den vorliegenden historischen Unterlagen [13] wurden seinerzeit für das Wehr die folgenden Stau- ziele definiert:
max. Stauziel: 31,26 m+NN1 (1973)
Durch die aus der Vermessung resultierende Fachbaumhöhe von 28,72 m+NHN (widerspricht der Fach- baumhöhe von 28,86 m+NN aus [13]) und der aktuellen Verschlusshöhe von 2,40 m kann von einer praktisch gefahrenen Stauhöhe von ca. 31,12 m+NHN ausgegangen werden. Es liegt keine wasserrechtliche Erlaubnis für die Altanlage vor. Aus diesem Grund kann auch keine An- gabe zum Stauziel gemacht werden. Untersuchungen in der vorherigen Planungsphasen ergaben zu- künftig ein maximales Stauziel bis 30,50 m+NHN. Darüberhinausgehende Stauziele könnten Beeinträch- tigungen der in den letzten Jahren entstandenen Wohnbebauung (inkl. vermuteter Unterkellerung) verur- sachen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das neue Stauziel wurde eingeholt (fi Anlage 02). In den historischen Unterlagen [13] wurden folgende Wasserstände für das Wehr Schönwalde im Jahre 1973 bzw. 1936 projektiert:
Tabelle 5: Projektierte Wasserstände nach [13]
| Wasserstände am Wehr Schönwalde (1973) | ||||
|---|---|---|---|---|
| [m+NN » m+NHN] | ||||
| Oberwasser (OW) | Unterwasser (UW) | |||
| NW | - | 29,26 | ||
| MW | 29,73 | - | ||
| HW | 30,46 | - | ||
| Wasserstände im Niederneuendorer Kanal (Altverlauf) | ||||
| zwischen Steinerne Brücke und Damsbrücke (1936) | ||||
| [m+NN » m+NHN] | ||||
| MW | 30,48 – 30,18 (i.M. 30,33 ≈ Standort heutiges Wehr) | |||
| HW | 30,53 – 30,37 (i.M. 30,45 ≈ Standort heutiges Wehr) |
Zusätzlich sind folgende Wasserstände am Wehr beobachtet worden:
Tabelle 6: Beobachtete Wasserstände am Wehr Schönwalde (Wehr offen)
| Wasserständeam Wehr Schönwalde | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [m+NHN] | |||||||||||
| Vermessung 09.08.2018 [6] | ING.-B. WBL Ortsbegehungen | ||||||||||
| OW | UW | OW | UW | ||||||||
| 29,87 | 29,88 | 30,12* 29,901) 30,352) 30,173) 30,104) 29,925) 29,926) | 30,12* 29,901) 30,352) 30,173) 30,104) 29,925) 29,926) | ||||||||
| UW = Unterwasser, OW = Oberwasser, PNP Lattenpegel OW/UW ≈ 29,32 m+NHN *07.04.2014, 1) Ortsbegehung ING.-B. WBL 08.08.2018, 2) Ortsbegehung ING.-B. WBL 14.03.2022, 3) Ortsbegehung ING.-B. WBL 21.05.2022, 4) Ortsbegehung ING.-B. WBL 09.06.2022, 5) Ortsbegehung ING.-B. WBL 28.08.2023, 6) Ortsbegehung ING.-B. WBL 06.10.2025 |
1 Ansatz: m+NN » m+NHN (DHHN2016)
[Seite 16]
Leistungsbeschreibung – Los 2 16 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Im März 2022 konnten an der Spundwand und dem teilgezogenem Oberschütz frischere Ablagerungen von Wasserlinsen bzw. Geschwemmsel festgestellt werden, sodass von einem Winterwasserstand von etwa 30,40 – 30,50 m+NHN in jüngster Zeit auszugehen ist. Bis hierhin reichen auch augenscheinlich massive Abrostungen an den Spundbohlen. Im Hinblick auf die im Mündungsbereich des Muhrgrabens in den ca. letzten 15 Jahren entstandene Wohnbebauung (vmtl. unterkellert) wird dieser Wasserstand als schadlos betrachtet. Daher wird in dieser Unterlage ein Planungswasserstand von 30,50 m+NHN vorge- sehen (fi Pkt. 4). Geringfügigere jedoch weiterhin merkliche Abrostungen reichen im Oberwasser sogar bis ca. 30,92 – 31,12 m+NHN, was auf einem ehemals gefahrenen Stauwasserstand von maximal 31,12 m+NHN (≈ 180 cm am Pegel) vermuten lässt. Dies würde mit der aufgenommenen Fachbaumhöhe aus [6] korrelieren. Im Unterwasser reichen ältere Ablagerungen (Wasserwechselbereich) am Lattenpegel bis etwa 30,40 m+NHN (≈ 108 cm am Pegel). Augenscheinliche Abrostungen an der unterwasserseitigen Spundwand sind in dieser Höhe nicht vorhanden. Derzeit nimmt der Wasserstand ab Frühjahr bis Herbst kontinuierlich ab und steigt im Winterhalbjahr.
[Seite 17]
Leistungsbeschreibung – Los 2 17 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.4.5 Grundwasser
Über die Kartenanwendung Auskunftsplattform Wasser (APW) [20] sind die Messreihen mehrerer im Pla- nungsgebiet bzw. in dessen Nähe befindlicher Messtellen abrufbar.
(MKZ 33442451)
(MKZ 33442484)
MKZ 33452454
MKZ 33452451
MKZ 33442420
MKZ 33442430
Wehr Schönwalde
Abbildung 5: Grundwassermessstellen im Planungsgebiet [20]
Insgesamt sind die Messreihen von vier der sechs oben abgebildeten Messstellen betrachtet worden. Für die Grundwasser-Messtelle mit der Messkennzahl (MKZ) 33442420 in Schönwalde-Dorf liegen Mess- werte für den Zeitraum 01.11.1961 bis 22.04.2022 vor (fi Tabelle 7). Die Messwerte wurden viermal im Monat erfasst. Die Geländehöhe liegt bei 33,40 m+NHN.
[Seite 18]
Leistungsbeschreibung – Los 2 18 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Bei dieser Grundwassermessstelle wird eine leichte Abnahme des mittleren Wasserstandes ab ca. 1990 deutlich. Insbesondere in den letzten Jahren ab 2015 sind vermehrt niedrigere Wasserstände zu be- obachten (Ausnahme Hochwasser 2017 = HHW).
Tabelle 7: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442420 (Schönwalde-Dorf)
| NNW | MNW | MW | MHW | HHW | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [m+NHN] | ||||||||||||||
| 30,91 | - | 31,96 | - | 33,19 |
Für die Grundwasser-Messtelle mit der Messkennzahl (MKZ) 33442430 am Schönwalde Friedhof liegen Messwerte für den Zeitraum 24.02.1999 bis 22.04.2022 vor (fi Tabelle 8). Die Messwerte wurden viermal im Monat erfasst. Die Geländehöhe liegt bei 34,00 m+NHN. Das HHW trat beim Hochwasser 2008 auf.
Tabelle 8: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442430 (Schönwalde Friedhof)
| NNW | MNW | MW | MHW | HHW | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [m+NHN] | ||||||||||||||
| 30,82 | - | 31,29 | - | 33,82 |
Für die Grundwasser-Messtelle mit der Messkennzahl (MKZ) 33442451 in Henningsdorf liegen Mess- werte für den Zeitraum 01.05.1972 bis 22.04.2022 vor (fi Tabelle 9). Die Messwerte wurden viermal im Monat erfasst. Die Geländehöhe liegt bei 32,15 m+NHN.
Tabelle 9: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442451 (Henningsdorf)
| NNW | MNW | MW | MHW | HHW | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [m+NHN] | ||||||||||||||
| 30,42 | - | 31,20 | - | 31,94 |
Für die Grundwasser-Messtelle mit der Messkennzahl (MKZ) 33442454 in Henningsdorf liegen Mess- werte für den Zeitraum 01.05.1972 bis 22.04.2022 vor (fi Tabelle 10). Die Messwerte wurden viermal im Monat erfasst. Die Geländehöhe liegt bei 31,95 m+NHN.
Tabelle 10: Hauptwerte der Grundwasserstände für die GW-Messstelle 33442454 (Henningsdorf)
| NNW | MNW | MW | MHW | HHW | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [m+NHN] | ||||||||||||||
| 30,64 | - | 31,34 | - | 32,08 |
Anhand der mittleren Grundwasserstände lässt sich ein Gefälle von Nord nach Süd erkennen. So beträgt der Pegelunterschied bei MW zwischen der Messstelle 33442454 zur Messstelle in 33442451 14 cm und zwischen der Messtelle 33442420 und 33442430 67 cm. In der Ost-West-Richtung ist unter Ausklamme- rung der Werte für Schönwalde Dorf kein wesentliches Grundwassergefälle zu erkennen. Die größte Grundwasserspiegeldifferenz beträgt hier 5 cm. Wird die Messstelle Schönwalde-Dorf mitbetrachtet, so ergibt sich eine maximale Grundwasserspiegeldifferenz von 76 cm (von West nach Ost). Der Grundwasserflurabstand bei MW liegt zwischen 61 cm (Henningsdorf, 33442454) und 2,71 m (Schön- walde Friedhof). Am Friedhof und in Schönwalde liegt das Gelände bei den betrachteten Messtellen am höchsten. Im Mittel beträgt der Grundwasserflurabstand im urbanen Bereich der Messtellen 2,08 m und im ruralen Bereich 78 cm.
[Seite 19]
Leistungsbeschreibung – Los 2 19 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.5 Baugrundverhältnisse
Es wurde eine Baugrunduntersuchung und –begutachtung [7] im Zuge des Neubaus der vorhandenen Wehranlage im Jahr 1973 erstellt. Daneben ist im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung eine aktuelle Baugrunduntersuchung durch das Ingenieurbüro Geo Modenbach, Berlin, im April 2023 durchgeführt worden [17]. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Gutachten auszugsweise aufgeführt. Detailliertere Angaben sind den Anlagen 03 und 04 zu entnehmen.
2.5.1 Baugrunduntersuchungen 2023 [17]
Aufschlüsse: 1 x Bohrsondierung, Tiefe bis 9,65 m (vorzeitig abgebrochen)
Rammsondierung mit schwerer Rammsonde (DPH), Tiefe bis 9,60 m (vorzeitig abgebrochen)
Laboruntersuchungen:
Schadstoffanalyse (P 1- 5 zu Mischprobe MP 1)
Baugrundschichtung:
Die Sondierbohrung hat eine Schichtenfolge erschlossen, die vereinfacht wie folgt beschrieben wird:
bis ca. 0,6 m u. GOK Humoser Oberboden, sandig, schluffig, humos und mit Wur- zelresten durchsetzt (Glühverlust: 11%). Der Oberboden ist erdfeucht und locker bis sehr locker gela- gert.
bis ca. 0,7 m u. GOK Lehm, sandig, schluffig, schwach tonig, Wurzelreste. Der Lehm besitzt eine weichplastische Konsistenz. bis ca. 9,6 m u. GOK Feinsand, mittelsandig, z. T. schwach schluffig Der Sand ist erdfeucht bis wasserführend. Der Sand ist oberflächennah mitteldicht (bei ca. 3,3 m u. GOK auch locker), ab ca. 5,8 m u. GOK dann dicht gelagert.
bis zur max. Aufschluss- Geschiebemergel, (Sand-Schluff-Ton-Gemisch), kalkhaltig endteufe von 9,65 m u. und steifplastisch bis halbfest. GOK
Die Sondierungen wurden in dem steifplastischen bis halbfesten Geschiebemergel abgebrochen.
Ausgewählte Eigenschaften und Kennwerte der anstehenden Böden:
Nachfolgend werden die für die erdstatischen Berechnungen erforderlichen Bodenkennwerte, Bodenklas- sen (gem. DIN 18300, 2012) und Bodengruppen (gem. DIN 18196) aufgeführt. Für die 10 cm Lehm un- terhalb des Oberbodens wird kein gesonderter Homogenbereich angegeben.
[Seite 20]
Leistungsbeschreibung – Los 2 20 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Homogenbereich 0 (bis ca.0,6/0,8 m u. GOK) Humoser Oberboden (locker gelagert):
Wichte cal g = 14,0-15,0 kN/m³ Wichte unter Auftrieb cal g ‘ = 4,0-5,0 kN/m³ Reibungswinkel cal φ‘ = 22,5-25,0 ° Kohäsion cal c‘ = 0 kN/m² Organischer Anteil V = 11 % Gl Bodenklasse 1 (n. DIN 18300, 2021) Bodengruppe OH (n. DIN 18196)
Homogenbereich 3a Feinsand, mittelsandig (locker bis mitteldicht gelagert):
Wichte cal g = 17,5-18,5 kN/m³ Wichte unter Auftrieb cal g ‘ = 9,5-10,5 kN/m³ Reibungswinkel cal φ‘ = 32,5-35,0 ° Kohäsion cal c‘ = 0 kN/m² Steifeziffer cal E = 15-40 MN/m² S Bodenklasse 3 (n. DIN 18300, 2021) Bodengruppe SE (n. DIN 18196) Stein- und Blockanteil <10% (geschätzt) Lagerungsdichte D 0,3 ≤D≤0,5 (locker bis mitteldicht) Organischer Anteil V = 0-2 % Gl Frostempfindlichkeitsklasse F1 (nicht frostempfindlich) (gem. ZTVE-StB 17) Wasserdurchlässigkeit k = 6,4 x10-5 m/s – 5,2 x10-5 m/s (n. Beyer) Rammbarkeit gem. EAU leichte bis mittelschwere Rammbarkeit
Homogenbereich 3b (bis ca. 10,2/10,7 m u. GOK) Fein- Mittelsand (mitteldicht bis sehr dicht gelagert):
Wichte cal g = 18,5-21,0 kN/m³ Wichte unter Auftrieb cal g ‘ = 10,5-12,0 kN/m³ Reibungswinkel cal φ‘ = 35,0-37,5 ° Kohäsion cal c‘ = 0 kN/m² Steifeziffer cal E = 30-80 MN/m² S Bodenklasse 3 (n. DIN 18300, 2021) Bodengruppe SE, SU (n. DIN 18196) Stein- und Blockanteil <10% (geschätzt) Lagerungsdichte D 0,5 ≤D≤1 (mitteldicht bis sehr dicht) Organischer Anteil V = 0-2 % Gl Frostempfindlichkeitsklasse F2 (gering bis mittel frostempfindlich) (gem. ZTVE-StB 17) Wasserdurchlässigkeit k = 9,0 x10-6 m/s (n. Beyer) Rammbarkeit gem. EAU Mittelschwere bis schwerste Rammbarkeit
[Seite 21]
Leistungsbeschreibung – Los 2 21 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Homogenbereich 3c (Gewässersohle, 0,0-0,3 m Tiefe) Kies, Sand, schwach humos:
Wichte cal g = 18,0 kN/m³ Wichte unter Auftrieb cal g ‘ = 10,0 kN/m³ Reibungswinkel cal φ‘ = 30,0 ° Kohäsion cal c‘ = 0 kN/m² Bodenklasse 3 (n. DIN 18300, 2021) Bodengruppe SE (n. DIN 18196) Stein- und Blockanteil <10% (geschätzt) Organischer Anteil V = 1-3 % Gl Frostempfindlichkeitsklasse F1 (nicht frostempfindlich) (gem. ZTVE-StB 17)
Schadstoffanalyse:
Tabelle 11: Analyseergebnisse der Bodenprobe (MP1) aus der Gewässersohle gem. TR LAGA 20 gem. Tabelle II.1.2-1
| Mischprobe | Entnahmestelle/ -tiefe [m unter OKF] | Material | Einbauklasse | Auffälligkeiten |
|---|---|---|---|---|
| MP 1 | 5 Einzelproben 0,0 bis 0,3 m | Schwach schluffiger Sand SU mit Pflanzen-, Wurzel- u. Muschelresten | Z 1.2 | Sulfat (26 mg/l) |
Zusätzlich zu der Untersuchung gem. TR LAGA 20 wurde die Bodenmischprobe MP 1 entsprechend der Brandenburgischen Richtlinie - Anforderung an die Entsorgung von Baggergut (BB RL-EvB) untersucht. Es wurden keine Überschreitungen der Vorsorge- und Richtwerte gem. der Tabellen 4 und 5 für die Bo- denart Sand festgestellt. Nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung stuft sich das Material in die Klassen BM-/BG-F0*.
Tragfähigkeit:
Das Untersuchungsergebnis im Bereich des geplanten Ersatzneubaus (BS 1) zeigt unterhalb einer nicht tragfähigen und setzungsempfindlichen ca. 0,6 m starken Schicht aus humosem Oberboden und einer dünnen weichplastischen Lehmschicht, mitteldicht gelagerte Sande der Bodengruppe SE bis ca. 5,7 m u. GOK. Darunter folgen dicht bis z. T. sehr dicht gelagerte Feinsande, die z. T. schwach schluffig sind.
Im tieferen Bereich sind ggf. Einbringhilfen für die Einbringung von Spundwänden vorzusehen (z. B. Auflockerungsbohrungen, Spülhilfen). Organische Böden in Form von Torf oder auch Faulschlamm wurden bei der Bohrsondierung nicht erkundet.
Baugrube:
Der humose Oberboden ist vollständig zu entfernen und in Abhängigkeit seiner physikalischen und chemischen Zusammensetzung zur Geländemodellierung wiederzuverwenden und/ oder einer weiteren Verwertung zuzuführen. Er ist als Oberbau-, Frostschutz-, Filter-, Tragschicht- bzw. Hinterfüllmaterial nicht geeignet. Der Lehmboden ist mit einer Stärke von ca. 10 cm kaum gewinnbar, sollte jedoch, wenn möglich, separat gelagert werden.
[Seite 22]
Leistungsbeschreibung – Los 2 22 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Die beim Aushub ggf. anfallenden Sande der Bodengruppe SE sind im erdfeuchten Zustand (optimaler Wassergehalt) ggf. wiederverwendbar. Da die Sande eine sehr geringe Ungleichförmigkeit (C = 2,2) u aufweisen, wird ein verdichteter Einbau schwierig. Sollten Sande mit organischen Beimengungen angetroffen werden (hier nicht erkundet), ist der organi- sche Anteil zu bestimmen und danach die Wiederverwertbarkeit festzulegen.
Es gelten die Hinweise der DIN 4124 und mitgeltende Normen (z. B. DIN 4123 und 4107 etc.).
Durch Baustellenpersonal begangene Baugruben/ Abgrabungen mit einer Höhe/ Tiefe von mehr als 1,25 m können in dem angetroffenen Untergrund in Anlehnung an die DIN 4124, mit 45 ° (nichtbindige Sande; oberhalb des Grundwasserspiegels) abgeböscht werden.
In Bereichen, in denen der o.g. Böschungswinkel nicht eingehalten werden kann, wird bei größeren Bau- grubenquerschnitten eine Sicherung der Baugrubenwände (Böschung) über einen geeigneten Verbau empfohlen (z. B. Spundwandverbau).
Zusätzliche Hinweise und Empfehlungen:
Die durchgeführten Untersuchungen liefern nur stichprobenartige Aufschlüsse. Wenn sich während der Bautätigkeit die Bodenverhältnisse anders darstellen als dies bislang erkundet wurde, bzw. bei Änderung der Planunterlagen und/ oder der Annahmen, ist der Baugrundgutachter ergänzend hinzuzuziehen. Im Bereich der Sondierungen ist gem. EAU mit einer leichten bis mittelschweren, in tieferen Bereichen auch schweren bis schwersten Rammbarkeit zu rechnen. Einbringhilfen sind in den größeren Tiefenbereichen vorzusehen.
2.5.2 Baugrunduntersuchungen Altgutachten 1973 [7]
Den Unterlagen zufolge wurde eine Bohrung am Wehrstandort niedergebracht. Das Gutachten enthält nicht die Lage des Aufschlusspunktes. Nachfolgend sind die Resultate des vorliegenden Altgutachtens dargestellt.
Aufschlüsse:
1 x Baugrundbohrung, Tiefe 9,60 m
Baugrundschichtung:
Die niedergebrachte Bohrung liegt im Bereich der rechten Böschungsoberkante des Kanals. Die erkun- deten Baugrundverhältnisse werden auszugsweise aus [7] zusammengefasst. Weiterführende Baugrund- beurteilungen sind aus Anlage 03 bzw. [7] zu entnehmen.
Die am Standort des Wehres durchgeführte Baugrundbohrung weist unter einer 1,0 m mächtigen lehmi- gen Feinsandschicht bis zu einer Tiefe von 9,50 m Feinsand aus. Die Bohrung musste wegen eines Hindernisses abgebrochen werden. Der Grundwasserstand wurde im Schichtenverzeichnis nicht ange- geben. Die Wasserprobe wurde in 1,20 m Tiefe entnommen. Der C - Wert kann mit 7,0, der k Wert mit u f- 1,3x10-4 m/s angenommen werden.
[Seite 23]
Leistungsbeschreibung – Los 2 23 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Ergebnisse der Rammsondierung:
Die Gründungsebene des Bauwerks liegt nach Auswertung des punktuellen Aufschlusses im anstehenden Feinsand, für den auf Grundlage von Erfahrungswerten ein Dichteindex von 0,33 ≤ D < 0,5 angenommen werden kann. Bei der vorgesehenen Funda- mentbreite von 1,20 und der Einbindetiefe von 0,80 m ist erfah- rungsgemäß eine ausreichende Tragfähigkeit vorhanden. Die zu erwartenden Setzungen sind infolge der durch die geologische Vorbelastung verringerten Sohlpressung unbedeutend. Somit be- stehen für die Funktionstüchtigkeit des Bauwerks keine Beden- ken. Bei den anstehenden Untergrund- und Grundwasserverhältnissen kommt für die bauzeitliche Wasserhaltung eine geschlossene Hal- tung mittels Filterbrunnen in Frage.
Abbildung 6: Baugrundprofil aus Gutachten 1973 [7]
[Seite 24]
Leistungsbeschreibung – Los 2 24 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.5.3 Weitere Baugrunduntersuchungen
In der Nähe des aktuellen Wehrstandortes liegen Daten aus einem Bohrpunkt vor, welche von der Bun- desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) [23] zur Verfügung gestellt werden. Der Bohrpunkt BDBE_436B-6009 (Untersuchungszeitpunkt unbekannt) liegt etwa 270 m südöstlich des Wehres in unmittelbarer Nähe zum Altverlauf des Niederneuendorfer Kanals auf der Berliner Grabenseite. Die Bohransatzhöhe wird mit 31,30 m+NHN angegeben.
Bis zu einer Tiefe von 3,0 m liegt Feinsand (Glimmer) mit Einlagerungen aus Torf vor. Darunter folgt bis 9,0 m ausschließlich Feinsand. Ab dieser Tiefe liegt eine 2,00 m dicke Schicht aus Mittelsand (73 %) mit Feinsand (27 %) an gefolgt von einer 7,00 m mächtigen Schicht aus Sand (62 %) mit gleichgroßen An- teilen von Ton und Schluff (jeweils 19 %). Ab einer Tiefe von 18,0 m liegt bis zur Endteufe Mittelsand bis Feinsand vor. Grundwasser wurde in unbekannter Tiefe angetroffen.
Abbildung 7: Schichtenverzeichnis Bohrpunkt BDBE_436B-6009 [23]
[Seite 25]
Leistungsbeschreibung – Los 2 25 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.6 Geologie
Nach der Geologischen Karte 1 : 25.000 [24] sind im Umfeld des Wehres folgende geologischen Struk- turen anzutreffen:
- Qh,Mw / qg,Kw - Ausfällungsbildungen (Kalkausfällungen): Moor- und Wiesenmergel – über Ausfällungsbildungen (Kalkausfällungen): Wiesenkalk
- Qh, I-f - Ablagerungen in Seen und Altwasserläufen (See- und Altwassersande): Fein- und Mit- telsand, humos, z.T. mit Muddelagen, seltener mit verschwemmten Torflagen
Die Niederung des NNK bzw. des Muhrgrabens stellt ein Niederungsmoor wechselnder Stärke dar. Ge- mäß der „Akte Nieder Neuendorfer Kanal“ (1916 bis 1944) betrug die Moormächtigkeit seinerzeit i. M. 0,60 m bei Geländehöhen von i. M. 31,00 m NN. Über die frei verfügbare Moorkarte des LBGR (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe) aus dem Jahr 2019 [25] können die derzeitigen Moormächtigkeiten wie folgt abgeschätzt werden:
<
Abbildung 8: Moormächtigkeiten im Planungsgebiet gemäß der LBGR – Moorkarte [25]
[Seite 26]
Leistungsbeschreibung – Los 2 26 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
2.7 Kampfmittel
Der Antrag auf Überprüfung der Kampfmittelbelastung wurde am 30.09.2025 über das Bürgerportal der Polizei Brandenburg gestellt und erhielt die folgende Nummer: 78B352B0. Der Antrag wurde im Rahmen des geplanten Bauvorhabens eingereicht, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben unter Berücksich- tigung möglicher Kampfmittelbelastungen sicher durchgeführt werden kann.
Gemäß dem Antwortschreiben vom 09.10.2025 [32] liegen die betroffenen Flurstücke nach derzei- tigen Erkenntnissen nicht in einer Kampfmittelverdachtsfläche (fi Anlage 07).
2.8 Träger öffentlicher Belange
Zur Feststellung der Lage von Leitungstrassen der Ver- und Entsorgung sowie möglicher Einwände wur- den die in Frage kommenden Medienträger (TÖB) über die Leitungsauskunft-Portale infrest bzw. BIL nach der Anfrage im Jahr 2018, erneut im Oktober 2025 angefragt.
Tabelle 12: Anlagenbestand im Vorhabensraum
| Anlagenbestand/ | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Angefragtes Unternehmen/ Behörde | Anfrage vom | Antwort vom | |
| Auflagen | ||||
| 1 | 1&1 Versatel Deutschland GmbH Aroser Allee 78, 13407 Berlin | 01.10.2025 | 20.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 2 | 50 Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2, 10557 Berlin | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 3 | Berliner Wasserbetriebe 10864 Berlin | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 4 | Deutsche Telekom AG NL 2 Potsdam Postfach 229, 14526 Stahnsdorf | 01.10.2025 | ausstehend | (vmtl. Freileitung (fi Pkt. 3.1.4). bei der An- fahrt zum Baustandort am Übergang zwischen Schulallee und unbefes- tigter Wegestruktur) |
| 5 | DNS:NET Internet Service GmbH Zimmerstraße 23, 10969 Berlin | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 6 | E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/ Spree | 01.10.2025 | 01.10.2025 | In unmittelbarer Nähe des Wehres Schönwalde (ca. 35 m im Unterwas- ser) verläuft eine 110-kV- Freileitung (fi Pkt. 3.1.3). Es gelten die Hin- weise und Richtlinien zu Arbeiten in der Nähe von Verteilungsanlagen der E.DIS Netz GmbH. Es muss eine Einweisung vor Ort stattfinden. |
| 7 | EXA Infrastructure Germany GmbH, Albert-Einstein-Ring 5, 14532 Kleinmachnow | 01.10.2025 | 01.10.2025 | Leitungen verlaufen außer- halb des Baubereichs. Etwa 100 m unterhalb vom Wehr Schönwalde verlaufen Telekommuni- kationskabel im Bereich der Flurstücke 28, 32/2, 50, 49, 47, 46 usw. auf ei- ner Nordost-Südwest- |
[Seite 27]
Leistungsbeschreibung – Los 2 27 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
| Anlagenbestand/ | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Angefragtes Unternehmen/ Behörde | Anfrage vom | Antwort vom | |
| Auflagen | ||||
| Achse. | ||||
| 8 | NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG | 01.10.2025 | 08.10.2025 | In unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wehr Schönwalde (ca. 15 m im Unterwasser) befindet sich eine Ferngasleitung DN 400 >4 bar (fi Pkt.3.1.2). Zudem kreuzt die gleiche Leitung die Zuwegung stellenweise. Es gelten die Hinweise und Richtlinien zu Arbei- ten in der Nähe von Lei- tungsanlagen der NBB. Es muss eine Einwei- sung vor Ort stattfinden. |
| 9 | Open Infra GmbH | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 10 | Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH OWA GmbH. Potsdamer Straße 32-34, 14612 Falkensee | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 11 | PRIMAGAS Energie GmbH Luisenstraße 113, 47799 Krefeld | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 12 | Saferay operations GmbH | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 13 | Tele Columbus Gruppe (PYUR) | 01.10.2025 | ausstehend | (vmtl. Freileitung (fi Pkt. 3.1.4). bei der An- fahrt zum Baustandort am Übergang zwischen Schulallee und unbefes- tigter Wegestruktur) |
| 14 | Tyczka Energy GmbH, Postfach 1220, 82523 Geretsried | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 15 | Vodafone West GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf | 01.10.2025 | 01.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 16 | Wasser- und Bodenverband "Schnelle Havel" Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde | 01.10.2025 | 06.10.2025 | keine Anlagen im Planungsgebiet |
| 17 | Gemeinde Schönwalde-Glien | 01.10.2025 | 06.10.2025 | Keine Anlagen im Planungsgebiet Auflage: Kein Aufbruch befestigter Flächen. Wie- derherstellung der Grün- flächen/Rasenansaat. Die Beendigung ist anzu- zeigen und eine zeitnahe Oberflächenabnahme durch den zuständigen Baulastträger Gemeinde Schönwalde-Glien zu re- alisieren. |
[Seite 28]
Leistungsbeschreibung – Los 2 28 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
| Anlagenbestand/ | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Angefragtes Unternehmen/ Behörde | Anfrage vom | Antwort vom | |
| Auflagen | ||||
| 18 | ONTRAS und VNG c/o GDMcom GmbH Maximilianallee 4, 04129 Leipzig | 01.10.2025 | 14.10.2025 | In unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Wehr Schönwalde (ca. 15 m im Unterwasser) befinden sich eine Telekommuni- kationsanlage (gleiche Trasse wie FGL von NBB). Zudem kreuzt die gleiche Leitung die Zu- wegung stellenweise. Es gelten die Hinweise und Richtlinien zu Arbeiten in der Nähe von Leitungs- anlagen der Ontras/Gas- line. Es muss eine Ein- weisung vor Ort stattfin- den. |
| 11 | Land Brandenburg, Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Am Baruther Tor 20, 15806 Zossen | 30.09.2025 | 09.10.2025 | Derzeitiger Erkenntnis- stand = keine Kampfmit- telverdachtsfläche |
[Seite 29]
Leistungsbeschreibung – Los 2 29 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- IST-ZUSTAND
3.1 Vorhandene Bauwerke und Anlagen
Zusammenfassend sind die vorhandenen baulichen Anlagen in folgender Lageplanskizze dargestellt:
Gasleitung DN400 Fundamentreste in Betrieb
Geplante Baustellenzuwegung
Weide
Baumbestand
Bestand Wehr Schönwalde mit Sohl- /Böschungssicherung Mast Elektrofreileitung in Betrieb
Abbildung 9: Lageplanskizze Wehr Schönwalde
3.1.1 Wehr Schönwalde (Niederneuendorfer Kanal ~km 6+500)
Abbildung 10: Wehr Schönwalde, Blick vom Oberwasser zum linken Ufer (2018)
Das Wehr ist vmtl. in Anlehnung an das Typenprojekt [28] aus dem Jahre 1968 als Spundwandwehr hergestellt worden. Zur Bauzeit waren das auf Grund ihrer einfachen Konstruktion sehr verbreitete, weil standardisierte Anlagen. Dabei wurde quer zur Gewässerachse eine Spundwand bis über die Böschungs- bereiche des Gewässers hinausgeschlagen und mittig ein Ausschnitt für das Verschlussorgan zwischen zwei Spundwandpfählen belassen.
[Seite 30]
Leistungsbeschreibung – Los 2 30 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Mit Typenprojektunterlagen wurden seinerzeit Projekte erstellt, um so die Projektierungskosten und den planungsseitigen Aufwand gering zu halten. Bei Spundwandwehren dieser Art können mit bekannten Randbedingungen (wasserwirtschaftliche Forderungen, Schützhöhe, Verschlussbreite, vorliegende Bo- denarten etc.) tabellarisch maßgebliche Einbindetiefen bis hin zu Stücklisten kompletter Anlagen ermittelt werden.
Es handelt es sich um einen einfeldrigen Doppelschützverschluss. Das Wehr setzt sich zusammen aus einem ca. 1,00 m hohen Grundschütz sowie einem ca. 1,15 m hohen Oberschütz mit getrennten Antrie- ben. Zudem ist laut Bestandsplan eine 40 cm hohe Grundschwelle vorhanden. Aus Diagrammen [28] geht nach Auswertung die maßgebliche Einbindetiefe der Spundbohlen unter Fachbaum hervor. Im vor- liegenden Fall war das Diagramm zum Erosionsgrundbruch heranzuziehen.
≈ 7,50 m
Abbildung 11: Diagramm Erosionsgrundbruch und maßgebende Einbindetiefe [28]
Das Typenprojekt ist bis zu einer Schützhöhe von 2,00 m ausgelegt. Beim Wehr Schönwalde beträgt die Schützhöhe 2,00 m (zzgl. 40 cm Grundschwelle). Die hier anzusetzende Rammtiefe wird überschlägig mit 7,50 m abgeschätzt. Damit würde sich eine maximale Spundbohlenlänge von ca. 32,26 m+NHN (OK-Spw.[13]) - 28,72 m+NHN (OK Fachbaum [13]) + 7,50 m (Rammtiefe) ≈ 11,00 m ergeben. Aus den historischen Bemessungsunterlagen [13] geht eine Rammtiefe von 5,50 m hervor. Bemessungs- seitig wird beim Typenprojekt von Larssen IIIn-Bohlen ausgegangen. Beim Wehr Schönwalde sind die statisch belastbareren Larssen IVn-Bohlen verbaut. Zudem waren dem Bestandsplan zur Folge Horizon- talvergurtungen vom Spundwandpfahl bis zur Böschung in UW sowie OW vorgesehen, welche letztend- lich nicht verbaut wurden. Die Spundwandpfähle sind entgegen der Projektierung augenscheinlich nicht ausbetoniert.
[Seite 31]
Leistungsbeschreibung – Los 2 31 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Bauwerksgrundangaben [13]:
Errichtung vmtl. 1974 fi Bauwerksalter ca. 50 Jahre 1-Feld Wehranlage, Spundwandwehr, Typ 4400/2400, LW= 4.400 mm (Vermessung 2018: 4.500 mm), Stauhöhe = 2.400 mm (über Fachbaum) Doppelschützverschluss mit max. konstruktive Stauhöhe= 31,26 m+NHN, Schütztafelhöhen OS = 1,15 m, US = 1,00 m, Tafeldicke = je 15 cm, feste Grundschwelle = 0,40 m, Antrieb über Triebstöcke und handmechanischen Getriebewinden (Kurbelbetrieb), Fachbaumhöhe FB= 28,86 m+NHN (Vermessung 2018 [6]: 28,72 m+NHN) OK-Schütztafeln abgesenkt: US = 30,26 m+NHN, OS = 30,01 m+NHN, Schützeinstellung aktuell (fest): OS = 31,35 m+NHN (OS = 30,20), US = 31,70 m+NHN OK UK OK Schütztafelbreite = 4,70 m ( inkl. 5 cm Einfassung in Wehrrahmen (l.W. = 4,60 m) je Seite) OK-Sohle-OW = 28,60 m+NHN [6] (Schlamm-OK = 28,91 m+NHN) OK-Sohle-UW= 28,90 m+NHN [6] OK-Spw. IB WBL= 32,15 m+NHN (keine Angabe in [6], OK-Spw. = 32,26 m+NHN [13]) KOK-Steg = 32,30 m+NHN (aus [6]: 32,31 m+NHN) Bauwerksbreite b = 17,20 m (unterirdisch = 26,80 m zzgl. 6 Bohlen je 40 cm Breite (=29,20 m)), Bauwerkslänge L = 1,50 m (ohne Vor- und Nachbettsicherung) Spundwandtyp Pfahl Larssen IV [13], Larssen III [IB WBL] neu neu Spundwandtyp Bohlen Larssen III neu Spundwandpfähle Länge ≈ 9,0 - 10 m (s. Bestandsplan 32,90-23,26= 9,64 m) Spundwandlänge unter Fachbaum = 5,50 m bis 7,50 m, zur Böschung hin gestaffelt 9,00 m – 6,00 m Bediensteg aus Profilstahlkonstruktion (Kragarm) mit Gitterrostbelag; Geländer aus Profilstahl, verbliebenen Restlänge = 11,00 m Unterwasser: Tosbecken aus 50 cm dicken Steinpackungen (auf 20 cm Schotter auf 10 cm Splitt) bis 10,00 m in Unterwasser ohne Sohlabsturz und Tosbeckenendschwelle, Böschungssi- cherung bis 30,56 m+NHN ebenfalls aus Steinpackungen. Danach 13, 00 m Böschungs- und Ufersicherung mit Schotter (d = 40 cm) auf Splitt ( d= 20 cm). Oberwasser: Böschungs- und Ufersicherung mit Steinschüttung d = 30 cm (l = 8,00 m), Bö- schungssicherung bis 31,70 m+NHN Es wird angenommen, dass die Schüttung im Lauf der Zeit abgesackt und mit Sediment bedeckt ist. Entgegen der Projektierung ist eine dreistufige Betontreppe (Nordufer) als Stegzugang herge- stellt worden.
In Ober- und in Unterwasser ist jeweils eine Pegelmesslatte vorhanden. In [6] wurden die Oberkanten bei 31,32 m+NHN verortet. Bei einer Länge von 2,00 m ergibt sich:
Pegelnullpunkt (PNP) = 29,32 m+NHN
[Seite 32]
Leistungsbeschreibung – Los 2 32 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Abbildung 12: Querschnitt aus Planungszeichnung 1973 [13]
Abbildung 13: Sichtbar maroder Bauwerkszustand vom Wehr Schönwalde (2018)
[Seite 33]
Leistungsbeschreibung – Los 2 33 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Für die Anlage selbst ist zu konstatieren:
der Bediensteg ist nicht mehr sicher und fehlt teilweise Absturzsicherungen sind nur z. T. vorhanden und größtenteils marode die Treppen/Stegwiderlager sind marode der Korrosionsschutz ist nicht mehr vorhanden die Antriebe sind defekt / Schutzhauben fehlen und sind nicht mehr bedienbar Die festgefahrenen Tafelschütze liegen mit einer Unterkante bei 30,20 m+NHN im Wasserwech- selbereich der letzten Jahre (fi Pkt. 2.4.4) und stellen bei erhöhten Abflüssen ein erhebliches Abflusshindernis dar. Stahlwasserbau und Antriebe genügen nicht den heutigen Bemessungsvorgaben massive Abrostungen der Spundbohlen im Wasserwechselbereich (fi Pkt. 3.2) Fehlende Dichthölzer und Reibeleisten Wehrrahmen durchrostet
Die Anlage selbst ist als nicht ökologisch durchgängig zu betrachten. In dem Zusammenhang muss ge- sagt werden, dass weder nach dem Durchgängigkeitskonzept des Landes Brandenburg noch nach dem GEK „Havelkanal“ ein formuliertes Interesse an einer Passierbarkeit besteht. Demnach sind für die An- lage auch kein Fischpass oder andere Wanderhilfen zu betrachten. Im Rahmen der Planung wurden zudem keine Anforderungen an die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit gestellt.
3.1.2 Ferngasleitung
Die im Planungsgebiet vorhandenen Wege bzw. Zufahrtsmöglichkeiten sind unter Pkt. 2.1 beschrieben. Folgende Ferngasleitung ist im Umfeld der Wehranlage zu finden:
Unterwasser ~ km 6+410, Ferngasleitung FGL DN 400 (NBB) unter Kanalsohle und anschließend erdverlegt im anschließenden Gelände
Abbildung 14: Hinweisschild im Unterwasserbereich des Wehres
[Seite 34]
Leistungsbeschreibung – Los 2 34 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
3.1.3 Hochspannungsleitung und Fundamentreste
Abbildung 15: Freileitung, Blick ins Unterwasser Abbildung 16: Fundamentreste eines ehem. Leitungs- mastes am nördl. Ufer
Unmittelbar im Unterwasser des Wehres überspannt eine 110 kV Freileitung der E.DIS AG den Nieder- neuendorfer Kanal (~ km 6+390) in südöstliche Richtung. Der in der Abbildung 15 dargestellte Mast be- findet sich ca 30 m südwestlich des Wehres. Die dazugehörige Leitung befindet sich minimal ca. 15 m südlich des Wehres. Die Leitungshöhe ist derzeit unbekannt. Auf der nördlichen Kanalseite sind ca. 15 m nordöstlich des Wehres vier Fundamente eines vmtl. ehema- ligen Leitungsmastes vorhanden. Zum Teil stehen die einbetonierten und später abgebrannten Stahlteile ab.
3.1.4 Freileitung in der Baustellenzuwegung
~5 m
Abbildung 17: Einfahrt von Schulallee auf unbefestigte Abbildung 18: Fundamentreste eines ehem. Leitungs- Wegestruktur mit zu unterquerender Freileitung mastes am nördl. Ufer
Zusätzlich zu den abgefragten Medienträgern und Leitungsbeständen am Planungsstandort ist eine Frei- leitung der Telekom bei der Anfahrt zum Baustandort am Übergang zwischen Schulallee und unbefes- tigter Wegestruktur zu unterqueren. Diese befindet sich außerhalb des angefragten Bereichs. Die Frei- leitung hängt in ca. 5 m Höhe.
[Seite 35]
Leistungsbeschreibung – Los 2 35 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
3.2 Ergebnisse der Restwanddickenmessung der Spundwände
Nach Durchsicht der Planungsunterlagen (vgl. Abbildung 12) wird von einem Larssen Profil IV für die neu Pfähle ausgegangen. Vor Ort wurden die nördlich und südlich der Pfähle befindlichen Spundwände als Larssen III identifiziert. Aus nachfolgender Tabelle gehen die Spezifikationen der Bohlen hervor. neu
Abbildung 19: Profiltafel aus Larssen Handbuch 1960 [14]
Der direkte Vergleich mit dem Larssen Spundwandhandbuch [15] von 1936 ergab, dass sich das Profil über die Jahre in seinen Spezifikationen nicht geändert hat. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für die am Bauwerk eingebrachten Bohlen aus 1974, insbesondere die Wandstärke t von 14,8 mm bzw. 13 mm gilt.
Am 08.08.2018 wurde durch das Unternehmen Wirth und Lindemann im Auftrag vom Ingenieurbüro WBL Potsdam eine Tauchuntersuchung am Wehr durchgeführt (→Anlage 03), um die Anlage hinsichtlich ihrer vorhandenen Substanz zu prüfen und somit Aussagen über eine Sanierungsvariante treffen zu können. Dabei wurden die eingebrachten Spundwandpfähle (nicht ausbetoniert), die Schütztafeln sowie die Spundwände selbst auf ihre Restwandstärken hin untersucht.
Die augenscheinlich deutlichsten Korrosionsschäden traten im Wasserwechselbereich auf. Einige Stahl- profile der Schützenführungen sind in diesem Bereich bereits völlig durchrostet, an den Spundwand- profilen und Spundwandpfählen sind deutliche Querschnittsreduzierungen gemessen worden.
Weitere Einzelheiten können der Anlage 03 entnommen werden.
[Seite 36]
Leistungsbeschreibung – Los 2 36 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- PLANUNGSRELEVANTE ERLÄUTERUNGEN
4.1 Bauzeitliches Hochwasser
Der vorzusehende, bauzeitliche (temporäre) Umfluter wird auf das 1,5 – fache des MHQ= 1,84 m³/s aus- gelegt. Er soll demnach ca. BHQ = 1,5 x 1,84= 2,76 m³/s ableiten können. Zur Einsparung von temp.Umfluter Erdarbeiten, welche bei einem offenen Gerinne entstehen, werden 2 Rohrleitungen DN 1.000 vorgese- hen. Bei einem Gefälle von 3,5 ‰ sind beide Rohrleitungen zusammen bei Vollfüllung in der Lage Q= 2,78 m³/s abzuführen. Der Umfluter soll auf der rechten Uferseite ausgeführt werden.
4.2 Bedienung der Wehranlage
Die Automatisierung (z. B. Fernwirktechnik, wasserstands-/ abflussabhängige Steuerung etc.) der Wehr- anlage ist nicht vorgesehen. Dadurch kann auf ortsfeste Elektroantriebe und Schaltkästen verzichtet wer- den. Der Wartungsaufwand der Wehranlage reduziert sich dadurch ebenfalls. Unter Betrachtung der Randbedingungen und der Funktion des Wehres wird eine manuelle, handmechanische Bedienung über Kurbel oder Handräder vorgesehen.
4.3 Festgelegte Stauziele
Stauziele im Niederneuendorfer Kanal und an der neu zu errichtenden Stauanlage sind durch die Was- serrechtliche Erlaubnis (fi Anlage 02) vom 29.10.2024 wie folgt festgelegt:
Normalstau: 30,50 m+NHN Sommerstau: 30,50 m+NHN Zeitraum: 01.04.-30.09.
Winterstau: 30,50 m+NHN Zeitraum: 01.10.-31.03.
max. Stauziel: 30,90 m+NHN min. Stauziel: 30,00 m+NHN
Pegelnullpunkt: 28,95 m+NHN Fachbaum: 28,85 m+NHN
4.4 Bestimmungen Baugenehmigung
4.4.1 Wichtige Hinweise
-
Vor Bauausführung Nachweis eines Prüfberichts über die Standsicherheit von einem anerkann- ten Prüfingenieur
-
Auskünfte über mögliche Leitungsführungen von Medienträgern […]
-
Absteckung der Grundfläche der baulichen Anlage und Feststellung ihre Höhenlage. Nachweis binnen zwei Wochen nach Baubeginn durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung eines Vermessungsingenieurs
[Seite 37]
Leistungsbeschreibung – Los 2 37 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage ist der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher anzuzeigen.
4.4.2 Bauordnungsrechtliche Nebenbestimmungen
- Die im amtlichen Lageplan als alternative Lagerfläche gekennzeichnete Fläche darf nur der Be- dingung genutzt werden, wenn die Zustimmung des Betreibers der Gasleitung vorliegt. (entfällt)
4.4.3 Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen
-
Eine ökologische Baubegleitung hat die folgenden Auflagen zu überwachen bzw. die Maßnah- men zu realisieren. […]
-
Die Gehölzentnahmen und die Entfernung von Röhricht sind außerhalb der Brutzeit, im Zeit- raum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar, durchzuführen. Mit den Bauarbeiten ist spätestens Ende März zu beginnen.
-
Vor der Entfernung von Gehölzen sind die entsprechenden Bäume und Gehölzbestände sowie der Wurzelbereich auf das Vorhandensein von besonders oder streng geschützten Arten ge- mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG zu untersuchen. […]
-
Für zu erhaltende Bäume im Zufahrts- und Baubereich sind Baumschutzmaßnahmen entspre- chend DIN 18920 und RAS-LP durchzuführen.
-
Rückschnitte von Astwerk und Zweigen sind auf das für den Technikeinsatz unbedingt notwen- dige Maß zu beschränken.
-
Die Seggenbestände, welche vor Umsetzung der Baumaßnahme entfernt werden, sind per Handmahd zu mähen und auf einer Unterlage an einem vom Baugeschehen unbeeinflussten Seggenstandort abzulegen. Von Baumaßnahmen betroffene Exemplare der Schwertlilie (Iris pseudacorus) sind fachgerecht in ungestörte Bereiche umzupflanzen.
-
Die Bauzeit wird in der Periode vom 15. März bis 15. Oktober auf eine Stunde nach Sonnen- aufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt.
-
Es ist ein Amphibienschutzzaun entsprechend den Planungsunterlagen und der artenschutz- rechtlichen Beurteilung zum Vorhaben, Stand Oktober 2023 vor Beginn der Baumaßnahme auf- zustellen. Exemplare besonders geschützter Arten nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG, die sich bei Zaunstellung in den Landlebensräumen innerhalb der Umgrenzung aufhalten, sind aus dem Gelände zu verscheuchen bzw. artgerecht aufzunehmen und in geeignete Lebensräume im Umfeld des Zaunes umzusetzen. Der Zaun ist nach Beendigung der Baumaßnahme zurückzu- bauen.
-
Beim Ausbaggern der Baugruben bzw. bei der Schlammentfernung sind Tiere (Fische, Mu- scheln und andere aquatisch lebende Tiere) sofort durch die ökologische Baubegleitung in un- gestörte Wasserbereiche umzusetzen.
[Seite 38]
Leistungsbeschreibung – Los 2 38 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
-
Der Technikeinsatz soll sich an den vorhandenen natürlichen Gegebenheiten orientieren, emp- findliche Böden sind durch Baumatten bzw. Baggermatratzen zu schützen.
-
Es sind 3 Erlen gemäß der eingereichten Unterlage „Lageplan Planung“ zu pflanzen. Es ist aus- schließlich Pflanzgut ist aus regionaler Herkunft zu verwenden. […]
-
Die Pflanzmaßnahmen sind […] der unteren Naturschutzbehörde […] anzuzeigen. […]
-
Alle Maßnahmen sind von Beginn an nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu gehört die Doku- mentation der Erdarbeiten, Zwischenlagerung (Zeitraum) und Verbringung (Zeitpunkt) und der eigentlichen Baumaßnahmen. Die Unterlagen sind der unteren Naturschutzbehörde auf Verlan- gen vorzuweisen.
-
Der Beginn der Maßnahme ist der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich bekannt zu geben.
-
Auflagenerweiterungsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG
[Seite 39]
Leistungsbeschreibung – Los 2 39 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- BAUKONSTRUKTION ERSATZNEUBAU
5.1 Kurzbeschreibung
Die neue Wehranlage (Ersatzneubau) soll oberhalb der bestehenden Wehranlage bei ca. km 6+555 er- richtet werden.
Es wird ein Ersatzneubau des Wehres Schönwalde auf Grundlage der vorliegenden alten Planung aus 1973 unter Anwendung der aktuell gültigen Regelwerke vorgesehen. Dabei soll im Hinblick auf die que- rende Gastrasse und der Eigentumsverhältnisse der Neubau auf den Flurstücken 75 und 77 entstehen. Ausgehend von der Spundwandachse der alten Anlage, liegt der Neubau ca. 55 m oberwasserseitig. Im Gegensatz zum Altprojekt soll auf die dauerhaft eingelegten Dammbalken verzichtet und die Schütz- höhen oder der Fachbaum entsprechend der erfolgten Stauzieluntersuchung angepasst werden.
Beim Ersatzneubau soll es sich, wie beim Bestandswehr, um ein einseitig kehrendes Spundwandwehr handeln. Das maximale Stauziel soll bei 30,50 m+NHN liegen und die lichte Wehrfeldbreite ca. 4,20 m betragen. Als Verschlussorgan ist auch hier ein Doppelschützverschluss vorgesehen. Die Stauhöhe be- trägt max. 1,65 m. Im Folgenden sind grundlegende Angaben zum Bauwerk aufgelistet.
1-Feld Wehranlage, Spundwandwehr, LW = 4,20m, Stauhöhe 1,65 m über Fachbaum Fachbaumhöhe FB = 28,85 m+NHN OK-Sohle OW = 28,85 m+NHN OK Sohle UW (Tosbeckeneintiefung) = 28,35 m+NHN OK-Spw. = 31,50 m+NHN KOK-Steg = 31,99 m+NHN Bediensteg aus Profilstahlkonstruktion (Kragarm) mit Gitterrostbelag, Geländer aus Profilstahl Doppelschützverschluss mit max. h = 1,65 m über Fachbaum (max. konstruktive Stauhöhe = 30,50 m+NHN), Antrieb über Triebstöcke und handmechanischen Getriebewinden (Kurbelbe- trieb), getrennte Antriebe und Wehrrahmenführung für OS und US Sohl- und Böschungssicherungen aus Steinschüttungen (CP 90/250 und CP 63/180) auf Geotex- til, Ausbildung des Tosbeckens im Unterwasser mit einer Länge von 7,00 m und einer Vertiefung von 50 cm Die Stauziel wird wie folgt festgelegt:
- Sommerstau= 30,50 m+NHN
- Winterstau = 30,50 m+NHN
Während der Baudurchführung soll die bauzeitliche Wasserumleitung des Niederneuendorfer Kanals am rechten Ufer, an der Rammtrasse, vorbei erfolgen.
Die Arbeiten am Bauwerk müssen von beiden Ufern aus erfolgen, am rechten Ufer sollen die Hauptzufahrt mit der Haupt-Baustelleneinrichtung vorgesehen werden. Das rechte Ufer soll für die Errichtung des tem- porären Umfluters genutzt werden. Die Absperrung des Gewässers erfolgt im Ober- sowie in Unterwas- ser. Die Tragkonstruktion aus Spundwandpfählen wird ausbetoniert, um mehr Steifigkeit zu erreichen.
Nach Fertigstellung der neuen Anlage wird das alte Wehr Schönwalde bei „fließender Welle“ zurückge- baut werden. Auf Grund der einfachen Konstruktion fallen geringe Mengen Altbeton (Gründung, Treppen- anlagen) an. Alle weiteren Anlagenbestandteile sind Stahlschrott, welcher einer Wiederverwendung zu- geführt werden kann.
[Seite 40]
Leistungsbeschreibung – Los 2 40 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
5.2 Staukörper Wehranlage, Sickerschürze
Es wird vorgesehen die Grundtragkonstruktion bzw. den eigentlichen Staukörper sowie die Sickerschürze aus Stahlspundbohlen zu errichten. Dafür werden die Spundbohlen rechtwinklig zur Gewässerachse eingebracht. Die Rammarbeiten beginnen mit den Spundwandpfählen und den dazwischen befind- lichen Durchflussbereich, in welchen das Verschlussorgan liegt. Hier liegt die höchste Anforde- rung bzgl. Rammtoleranzen und Genauigkeit bzgl. des Abstandes der beiden Pfähle sowie des senkrechten Stehens der Spundbohlen, da hier die Installation der Schütze sowie des Stegaufla- gers erfolgt. Aufgrund der hier erforderlichen Rammtiefe werden Einbringhilfen erforderlich. Die Spund- pfähle werden ausbetoniert. Die Pfähle bestehen jeweils aus 2 Spundbohlen, welche zusammenge- schweißt sind. Die Verschweißung hat so zu erfolgen, dass alle 4 Schlösser für den Anschluss von wei- teren Spundbohlen erhalten bleiben. Die Spundbohlen zwischen den Pfählen sollen 40 cm unter Fachbaumoberkante liegen. Danach erfolgt das Einbringen der seitlichen Flügelwände, welche als Staukörper und Sickerschürze die- nen. Hohe Anforderungen an die Rammtoleranz bestehen auch bei den verbliebenen beiden Stegaufla- gern, welche ebenfalls als Spundwandpfähle ausgeführt und bis mindestens 1,50 m unter Oberkante ausbetoniert werden.
Die nicht erdberührten Flächen der Spundwand an den Stirnseiten erhalten einen Korrosionsschutz nach Korrosionsschutzkategorie Im1, Schutzdauer lang. Die Spundbohlen der Sickerschürzen erhalten keinen gesonderten Korrosionsschutz.
5.3 Fachbaum
Der Fachbaum wird aus bewehrten Beton in Ortbetonbauweise hergestellt und liegt auf einer 15 cm di- cken Unterbetonschicht. Er ist 1,00 m hoch und 2,00 m lang. Die Breite beträgt 6,35 m. Unterwasserseitig wird der Fachbaum im Durchflussbereich bis auf die vertiefte Tosbeckensohle abgeböscht hergestellt. Die Fachbaumschwelle ist erforderlich, um eine ausreichende Abdichtung der Spundwand gegenüber dem Verschlussorgan zu erreichen. Darüber hinaus überträgt sie die auf die Spundpfähle wirkende Kraft auf die zwischen den Pfählen liegenden Spundbohlen. Für die Bauwerkssohle wird ein Beton C 35/45 XC1, XF3, XA2, XM1, WF mit einem hohen Wassereindringwiderstand beabsichtigt. Als Unterbau dient eine 15 cm starke Sauberkeitsschicht aus unbewehrten Beton (C 16/20, X0), welche auf der Höhe 27,70 m+NHN hergestellt. Als Kolkschutz des Fachbaums wird eine 3,00 m lange Holzspundwand mit Nut und Feder im Oberwasser eingebracht. Im Unterwasser schließt die Stahlbeton-Tosbeckensohle an den Fachbaum an. In der Arbeitsfuge zwi- schen den beiden Bauteilen wird ein innenliegendes Elastomerfugenband ausgeführt.
5.4 Tosbecken
Das Tosbecken wird aus Stahlbeton hergestellt und dient der Energieumwandlung des überströmenden Wassers. Dafür wurde zusammenfassend eine maßgebende Tosbeckenlänge von 7,00 m und eine Ver- tiefung von 0,50 m (inkl. 15 cm Reservezuschlag für mögliche Sedimentablagerungen) ermittelt. Die Tosbeckensohle wird auf einer 15 cm hohen Sauberkeitsschicht aus Beton C 16/20, X0 hergestellt. Als Bauwerkssohle wird eine 50 cm starke Stahlbetonsohle mit OK= 28,35 m+NHN beabsichtigt, in der im UW-Bereich eine Tosbeckenschwelle mit b x h= 0,50 x 1,00 m (OK = Fachbaumhöhe) hergestellt wird. Seitlich erfolgen Aufkanten zum Böschungsanschluss. Für die Bauwerkssohle wird ein Beton C 35/45 XC1, XF3, XA2, XM1, WF mit einem hohen Wassereindringwiderstand (Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A) beabsichtigt. Die Oberfläche soll normal abgerieben werden.
[Seite 41]
Leistungsbeschreibung – Los 2 41 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
In den Arbeitsfugen zwischen Sohle und Aufkantungen werden Fugenbänder/ -bleche zum wasserdichten Anschluss vorgesehen.
Die Geometrie des Tosbeckens wird wie folgt festgelegt:
Tosbeckenlänge 7,00 m Tosbeckenvertiefung -0,50 m (OK = 28,35 m+NHN) Höhe der Tosbeckenschwelle über Fachbaum 0,00 m (OK = 28,85 m+NHN)
Als Kolkschutz des Tosbeckens wird umlaufend eine 3,00 m lange Holzspundwand mit Nut und Feder um das Betonbauwerk eingebracht.
5.5 Allgemeiner Aufbau Stahlwasser-/ Maschinenbau
Die Ausstattung der Doppelschützanlage besteht aus folgenden Hauptbaugruppen:
Feste Teile
- Wehrrahmen mit den Rahmenprofilen links und rechts
- Sohlbalken Verschluss
- Doppelschütz, bestehend aus Ober- und Unterschütz Maschinenrahmen mit Ritzelkästen Antrieb
- handmechanischer Drehantrieb mit Schneckengetriebe
- Ritzelabtrieb mit Ritzel und Triebstöcken
- Durchgehende Antriebswellen mit angeflanschten Lagerstellen
- Adapter für mobiles Drehgerät Dichtungssystem
- Vertikaldichtung
- Horizontaldichtung zwischen Ober- und Unterschütz
- Sohldichtung
- Gleitleisten/Abstandshalter
5.6 Wehrrahmen und Sohlbalken
Der Wehrrahmen gewährleistet die Führung der Schützen zueinander und zum Bauwerk, und leitet alle auf die Schützen wirkenden Kräfte in das Bauwerk ab. Auch die Reaktionskräfte aus dem Wehrantrieb werden über den Wehrrahmen in das Bauwerk, hier Spundwandpfähle, abgeleitet. Die Führungsprofile bestehen aus einem 170 mm tiefen und 550 mm breiten U-Profil aus nicht rostendem Blech Bl 10 (1.4301). Für die Auflage des Maschinenrahmens werden an der Oberkante der Führungs- profile Konsolen aus Bl 10 (1.4301) verstärkt mit Knotenblechen aus Bl 10 (1.4301) angeschweißt. Als sohlebene Gegendichtfläche wird eine aus Gurt und Steg bestehende Schweißkonstruktion einbeto- niert. Der Gurt ist ein 200 mm breites und 12 mm dickes Flachprofil aus Edelstahl 1.4301, als Steg wird ein Fl100x12 (S235JR) eingesetzt. Der Verbund mit der Sohle wird über angeschweißte Maueranker aus Fl50x6x250 S235 hergestellt. Um das Abdichten zwischen Wehr und Spundwand zu gewährleisten, werden Flacheisen bzw. Bleche aus nicht rostendem Material zwischen den Rücken der Führungsprofile und der Spundwand ange- schweißt. Der entstandene Hohlraum wird mit Beton ausgefüllt. Die Festen Teile werden im Erstbeton im Fachbaum hergestellt.
[Seite 42]
Leistungsbeschreibung – Los 2 42 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
5.7 Verschlusskörper
Als Verschlussorgan wird ein Doppelschütz eingesetzt, dass die lichte Weite des Durchlasses von 4.200 mm überspannt und seitlich in den Hutprofilen als Schützführung auflagern. Das Oberschütz gleitet auf den verlängerten Seitenträgern des Unterschützes und dichtet vertikal gegen die Seitenträger und hori- zontal gegen die Stauhaut des Unterschützes ab. Das Oberschütz ist eine Stahlkonstruktion aus Blech und Normprofilen. Eingesetzt werden als Stauhaut Bl12 (S355), als oberer Riegel ein HEM 160 (S355) und als Dichtungsriegel ein U 180 (S355). Der mittlere Riegel wird durch einen L180x180x16 (S355) gebildet, der senkrechte Schenkel ist auf 90 gekürzt. Die Stauhaut ist zusätzlich durch Vertikalsteifen aus Bl12 (S355) ausgesteift. Die Oberkante der Schütztafel ist V-förmig ausgebildet. Das wird erreicht durch ein schräg angeordnetes Führungsblech aus Bl20 (S355) und ein V-förmig ausgeschnittenes Blech Bl12 als rückwärtige Stauhaut. Der entstandene Hohlraum ist entsprechend DIN 19704 auf Dichtheit zu prüfen. Zusätzlich werden auf dem oberen Riegel des Oberschützes Strahlaufreißer montiert, welche im Bedarfs- fall auch demontiert werden könnten. Sie unterbrechen den überfallenden Wasserstrahl und verhindern das Auftreten möglicher Schwingungen. Als vertikale und horizontale Dichtung wird ein Notenprofil 90/40/20/15 aus Gummi mit den Materialei- genschaften entsprechend DIN 19704 eingesetzt.
Das Unterschütz gleitet und dichtet vertikal auf dem unterwasserseitigen Wehrrahmenschenkel und leitet den auftretenden Schub und Druckkräfte des gesamten Feldes über den Wehrrahmen in das Bauwerk ab. Horizontal liegt das Unterschütz in vollständig abgesenkter Stellung mit der Sohldichtung auf dem stählernen Sohlbalkenprofil auf. Das Unterschütz ist wie das Oberschütz eine Stahlkonstruktion aus Blech und Normprofilen. Eingesetzt werden als Stauhaut Bl12 (S355), als oberer und mittlerer Riegel ein an den Enden auf 90 mm eingezo- gener Winkel Wkl 180x180x16 (S355) und als unterer Riegel (Dichtungsriegel) ein HEM160 (S355). Die Stauhaut ist ebenfalls mit Schottblechen (Bl12) ausgesteift. Als horizontale Dichtung wird ein Notenprofil 90/40/20/15 und als Sohldichtung ein Flachprofil Fl60x15 jeweils aus Gummi mit den Materialeigenschaften entsprechend DIN 19704 eingesetzt. An der Unterseite des Dichtungsträgers des Unterschützes ist ein Füllstück aus PE-HWU eingepasst. Die Seitenträger aus Normprofilen Wkl 180x180x16 werden als Tragelemente für die vertikalen Dicht- und Gleitleisten genutzt. Beim Unterschütz wird der Seitenträger als nach oben verlängerter Holm ausgebildet und dient dem Oberschütz als Gleit- und Dichtebene. Das Herunterfahren des Ober- vom Unterschütz wird mechanisch durch eine Überfahrschutzeinrichtung verhindert.
Der Einbau eines Revisions- und/ oder Notverschlusses ist wegen des hohen konstruktiven Aufwandes nicht vorgesehen. Im Falle einer Revision könnten Maschinenrahmen und Schütztafeln demontiert und in die Wehrrahmen temporäre Dammbalken eingelegt werden.
5.8 Maschinenrahmen
Der Maschinenrahmen überspannt den Durchlass freitragend und liegt auf den Winkelkonsolen des Wehrrahmens auf. Auf dem Maschinenrahmen werden alle Antriebselemente ausgerichtet und unter Werkstattbedingungen vormontiert. Der Rahmen überträgt die Gewichtskraft und die Reaktionskräfte der Antriebsmaschine auf den Wehrrahmen. Der Maschinenrahmen ist eine kombinierte Schweiß-Schraubkonstruktion aus Normprofilen und Blechen.
[Seite 43]
Leistungsbeschreibung – Los 2 43 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Als Hauptträger werden zwei U-Profile 300; 3.294 mm lang (S235J2+N) verwendet, die mit dem Rücken nach außen durch Querbleche miteinander verschweißt werden. Die äußeren Abschlüsse werden durch die Ritzelkästen aus Bl20 gebildet, der Konsolenauflagewinkel ist ein Wkl100x12 S355. In den Ritzelkäs- ten sind Bleche BL20 (S355) verschweißt.
5.9 Antriebsanlage
Mit der handmechanischen Wehrwinde kann die Stellung der Schütztafeln zueinander und zur Wehrsohle gezielt verändert und in ihrer Lage gesichert werden. Der Antrieb kann über die Handkurbel bzw. mit einem mobilen Drehgerät betrieben werden. Die erforderliche Übersetzung wird über die Schneckenge- triebe erzeugt, die selbsthemmend wirken, um ein selbsttätiges Verändern der Staustellung und ein Nach- laufen des Antriebes zu verhindern. Das Antriebssystem ist funktionell in Ober- und Unterschützenantrieb getrennt. Der Antrieb Unterschütz besteht aus einem AUMA-Schneckengetriebe mit Vorgelege (oder gleichwertiger Art). Das Schneckengetriebe ist an ein Kegelradgetriebe angeflanscht. Die Übertragung des Drehmo- mentes auf die Ritzel und somit auf die Triebstöcke erfolgt über die Antriebswelle (42CrMo4+QT), die jeweils links und rechts neben den Ritzeln in Flanschlagern gelagert ist. Der Antrieb Oberschütz besteht ebenfalls aus einem AUMA-Schneckengetriebe mit Vorgelege (oder gleichwertiger Art). Der Antrieb und die Lagerung erfolgt wie beim Antrieb des Unterschützes. Die Getriebeausgänge zeigen in Richtung Bediensteg auf der UW-Seite. Im Ritzelkasten sind die Triebstockritzel (42CrMo4; d0 = 216, z =9, m = 24) mit den Triebstockführungen (Rollen) montiert. Die vormontierten Antriebseinheiten werden ausgerichtet auf den Maschinenrahmen geschraubt. Alle Lager sind gegen Verschmutzung und gegen Schmiermittelaustritt abgedichtet und mit einer Lang- zeitfüllung Schmiermittel versehen. Der gesamte Antrieb ist mit einer Stahlblechabdeckung versehen, die lediglich Öffnungen für das Durchfahren der Triebstöcke haben. Die Triebstöcke (Triebstockwangen Fl 90x15, S355; Triebstockbolzen Rd 40, 16MnCr5 einsatzgehärtet) sind mit Triebstockanschlussbolzen aus Rd 70 (1.4057) an das Schütz angeschlagen. Zur galvanischen Trennung werden Triebstöcke und Anschlussbleche mit Bundbuchsen aus Kunststoff versehen. Für die Handantriebe sind Adapter für den Anschluss des mobilen Drehantriebes des AG vorzusehen. Nach Demontage der Handkurbeln sind auf den Handantriebswellen verschließbare Abdeckhauben vor- zusehen. Die zulässigen Drehmomente und Drehrichtungen sind dauerhaft an den Antrieben zu beschil- dern,
5.10 Dichtungssystem
Das Dichtungssystem besteht aus einer Kombination von Gummiweichdichtungen und Gleitleisten aus einem Kunststoff mit einem Reibungsbeiwert in Kombination mit Stahl, von µ< 0,2. Die Gummielemente dichten die Schützen zueinander und das Unterschütz zum Wehrrahmen und gegen die Sohle, gegen den Wasserdruck aus dem Oberwasser ab. Die Kunststoffleisten gewährleisten, dass nur die für das Abdichten erforderlichen Verformungskräfte über die reibungsintensive Gummi-/ Stahlpaarung und die Hauptanteile der Druck und Schubkräfte über die Kunststoff-/Stahlpaarung übertragen werden. Das Oberschütz wird an den vertikalen Dichtebenen und an der horizontalen Dichtebene zum Unterschütz durch ein Notengummiprofil 90x40x20x15, Material entsprechend Tabelle 7 DIN 19704-2, abgedichtet. Die vertikalen Dichtebenen des Unterschützes zum Wehrrahmen werden ebenfalls mit diesem Profil be- schlagen. Die Note wird auf den unterwasserseitigen Schenkel des Seitenträgers mit dem Notenkopf nach außen verschraubt. Unter den Notensteg wird eine Unterlagsleiste aus Stahl oder Kunststoff einge- setzt, die dem Notenkopf ein Federvermögen von mindestens 3 mm verleiht.
[Seite 44]
Leistungsbeschreibung – Los 2 44 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Die Kanten der Auflage- und Deckleisten werden im Biegebereich des Notengummiprofiles abgeschrägt oder abgerundet. Als Gleitprofile werden Kunststoffgleitleisten aus PE-HWU eingesetzt. Die horizontale Abdichtung des Unterschützes zur Wehrsohle wird über ein Gummiflachprofil 55x15 mm, Material entsprechend Tabelle 7 DIN 19704-2, erreicht. Für die Verbindungen werden verzinkte Normteile sowie Druckleisten verwendet, die nach Montage mit Korrosionsschutz versehen werden.
5.11 Stegauflager, Bedienungssteg und Absturzsicherung
Für die Wehranlage wird ein neuer Bediensteg erforderlich. Die Unterkonstruktion des Bediensteges wird durch zwei Längsträger aus Profilstahl HEB140, S235JR gebildet. Zwischen den Längsträgern werden Aussteifungen aus Profilstahl U80 vorgesehen. Als Belag der Stege wird eine Gitterrostabdeckung mit Tragstäben 30x5 mm, S235JR und einer Maschenweite von 33,3x33,3 mm vorgesehen. Die Gitterrost- abdeckung wird rutschhemmend ausgebildet. Seitlich an dem Steg gewährleisten 1.100 mm hohe Stahlgeländer ROK 60,3x2,9 mm, S235JR, mit Hand- lauf, Knieleiste und Fußleiste aus einem L-Profil 100x50x6 mm die Absturzsicherung. Die lichte Weite zwischen den Bediensteggeländer beträgt LW= 1,20 m. Die Geländer werden über Flanschplatten auf den Längsträgern angeschraubt. Der Zugang zu den Bediensteg erfolgt auf der nördlichen Kanalseite über einen angeschraubten Trep- penzugang 1 Stg. 17/28, b= 1,20 m. Auf der Südseite ist dieser 3-stufig. Die Unterkonstruktion besteht aus zwei Profilstahlträgern U140 mit der Treppenstufe aus Gitterrost (Tragstäbe 30x5 mm, Maschenweite 33,3x33,3 mm). Diese werden mit dem Bediensteg über an die jeweiligen Stahlträger angebrachten Schließbleche verschraubt. Lediglich für die 3-stufige Treppe wird ein beidseitiges Geländer vorgesehen. Der Fuß der 3-stufigen Treppenanlage lagert auf einem mindestens 80 cm tief gegründetem Betonfunda- ment auf einer Magerbetonschicht (d= 10 cm).
Der Bediensteg ist in drei Segmenten herzustellen. Die Geländer werden durch Steckhülsen verbunden. Die Längsträger werden auf den Kragarmen mittels Schrauben befestigt.
Insgesamt werden 4 Kragarme auf die gerammte Spundwand installiert. Diese werden im Zuge der Aus- betonierung der vier Spundwandpfähle mit einbetoniert. Ein Kragarm besteht jeweils aus einem vertikalem und einem horizontalem Profilstahl HEB 180, S235JR, welche miteinander verschweißt sind. Zusätzlich wird diese Verbindung durch Stege verstärkt. Weitere Verstärkungen werden in das HEB-Profil im Bereich der auflagernden Längsträger des Bediensteges vorgesehen, sowie verstärkende Schließbleche an den einbetonierten Kragarmen. Der Eckbereich zwi- schen dem Horizontal- und dem Vertikalträger wird mit einer Voute verstärkt.
5.12 Steuerungs- und Elektrotechnik
Die Wehrrahmen sind mit einer Wehrrahmenheizung mit einer Nennleistung von mind. 750 W auszurüs- ten. Die Energieversorgung erfolgt ausschließlich durch Netzersatzeinspeisung durch Stromaggregat des AG. Dafür ist ein Schaltkasten vor Ort vorzusehen.
[Seite 45]
Leistungsbeschreibung – Los 2 45 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
5.13 Ausrüstungen
Im Rahmen des Ersatzneubaus sollen im Ober- und Unterwasser Lattenpegel eingerichtet werden. Es sind Lattenpegel mit einer E-Teilung 10 cm, glatter Oberfläche und Grundfarbe gelb mit schwarzen Ziffern, geplant. Die Beschriftung der Pegellatten beginnt ab der Unterkante mit „10“ cm. Eine Befestigung erfolgt damit 10 cm über Fachbaumhöhe (bzw. über Pegelnullpunkt), um etwaige Ungenauigkeiten der Sohl- oberfläche ausgleichen zu können. Des Weiteren wird auf Höhe des vorgesehenen Stauziels eine Staumarke (gelber Grund, schwarze Sym- bole) angebracht. Elektronische Messeinrichtungen wie z. B. Wegstellungsgeber, Wasserstandssonden sind nicht vorgese- hen.
[Seite 46]
Leistungsbeschreibung – Los 2 46 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- BAUTECHNOLOGISCHE ERLÄUTERUNGEN
6.1 Allgemein
Strom-, Wasser- und Versorgungsanschlüsse liegen vor Ort nicht vor und müssen temporär eingerichtet werden. Es ist Sache des Auftragnehmers auf seine Kosten entsprechende Anschlüsse für Brauchwasser, Strom und die Entsorgungen einzurichten. Hierzu sind bei Bedarf Verhandlungen mit den örtli- chen Ver- und Entsorgungsunternehmen u. a. zu führen. Die Notwendigkeit z. B. eines Notstrom- aggregates, Wassertanks sind durch den Auftragnehmer selbstständig zu entscheiden und für die Dauer der Bauzeit zu bemessen (Einrichtung, Vorhaltung, Betreiben) und stellen einen Bestandteil der Baustelleneinrichtung dar, soweit keine gesonderten Positionen dafür vorhanden sind. In Aus- nahme sind für die Wasserhaltungsmaßnahmen gesonderte Leistungspositionen ausgewiesen.
Die Baustelleneinrichtung muss am rechten Ufer erfolgen. Weitere bedarfsweise Lagerflächen, die über die ausgewiesenen Flächen hinausgehen, müssen durch die bauausführende Firma auf eigene Kosten beschafft werden. Die Bauzufahrten müssen regelmäßig unterhalten und gereinigt werden.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Zufahrtsstraßen durch die Materialtransporte Schaden nehmen könnten. Eventuell auftretende Schäden an den Zufahrtsstraßen, die eindeutig durch den aus- führenden Unternehmer des verursacht wurden, müssen vor Ende der Bauarbeiten durch die ausfüh- rende Firma behoben werden. Es wird beabsichtigt vor Baubeginn und nach Beendigung der Maßnahmen für die im Umgebungsbereich befindliche Flächen sowie für die befestigten Zufahrtswege (250 m in jede Richtung) eine Beweissicherung durchführen zu lassen.
Die erforderlichen Rodungsarbeiten und eine Baufeldfreimachungen werden in einem vorgelagerten Vor- haben bis zum 28.02. durchgeführt. Das Fahrraumprofil sowie die Möglichkeit eines Kranbetriebes müs- sen durch Astrückschnitte geschaffen werden. Es ist von einer Rasenmahd im Vorfeld der Arbeiten aus- zugehen. Die vor Ort befindlichen Bäume müssen durch Baumschutz geschützt werden.
Zu den Uferböschungen ist stetig ein lastfreier Mindestabstand von ‡ 2,50 m einzuhalten.
6.2 Biotopschutz, Fällungen, Rodungen
Es ist ein Eingriffs-Ausgleichs-Gutachten mit artenschutzrechtlicher Beurteilung [31] erstellt worden (→ Anlage 05).
Der Ersatzneubau des Wehrs Schönwalde und seine Inbetriebnahme verbessert durch den Wasserrück- halt den Landschaftswasserhaushalt und damit die ökologischen Bedingungen für die vorhandenen Le- bensgemeinschaften der Flora und Fauna. Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie Verstöße gegen Ver- bote des § 44 Abs. 1 BNatSchG können durch geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- oder Ausgleichs- maßnahmen vermeiden oder kompensiert werden.
Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen
Anlage der Baustraßen mit Natursteinschotter auf Geotextiltrennlage, im Bereich der Kranstell- fläche zusätzlich mit lastenverteilenden Platten, restlose Entfernung des Materials nach Beendi- gung der Bauarbeiten. Dadurch Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter Boden und Biotope.
[Seite 47]
Leistungsbeschreibung – Los 2 47 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Wiederverwendung des ausgehobenen Schlamms und Sediments bei der Geländemodellierung und dem Einbau der Böschungssicherung, dadurch Minimierung von ortsfremdem Material; Mi- nimierung des Eingriffs in das Schutzgut Boden. Anlage von Spundwänden mit vibrations- und geräuschreduziertem Verfahren. Dadurch Minimie- rung des Eingriffs in die Schutzgüter Boden und Biotope Umleiten des gesamten Wassers während der Bauzeit über eine Rohrleitung, dadurch keine Be- einträchtigung des Schutzguts Wasser. Ausgraben der Schwert-Lilie mit Wurzelballen und Einsetzen der Pflanze in einem Böschungs- bereich mit ähnlichen Bedingungen unterhalb des alten Wehrs durch eine ökologische Baube- gleitung. Schutz der Baumweide einschließlich der Wurzelbereiche durch Absperrungen vor Ort, dadurch Vermeidung von Beschädigungen durch den Baubetrieb. Einhaltung der Vorschriften der DIN 18920 sowie der RAS-LP 4. Entfernen der Gebüschfläche und des Röhrichtbestandes im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar. Entfernen der im Kanal innerhalb des Baufelds wachsenden Seggenbestände (Südufer) durch eine ökologisch Baubegleitung per Handmahd und Ablegen an einem vom Baugeschehen unbe- einflussten Bereich mit vergleichbarer Vegetation. Notwendiger schonender Rückschnitt einzelner Äste, die den Baubetrieb behindern würden, wird auf die tatsächlich eingesetzte Bautechnik angepasst und dadurch minimiert. Er wird vorher mit einer ökologischen Bauberatung abgesprochen. Sofort nach Trockenlegen der Baugrube: Kontrolle der Sohle hinsichtlich des Auftretens von aquatisch lebenden Tieren durch eine ökologische Baubegleitung. Die Tiere, Larven und Laich sind artgerecht aufzunehmen und in ungestörte Bereiche des Unterwassers umzusetzen. Dadurch Minimierung des Eingriffs in die aquatische Fauna (entspricht V ASB 3) ordnungsgemäßer Umgang mit und sachgerechte Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Einhaltung aller technischen Anforderungen zur Verhinderung einer Havarie V ASB 1 – Zeitliche Regelung der Bauarbeiten für Biber und Fischotter: In der Zeit von 15. März bis 15. Oktober nur tagsüber im Zeitraum von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang. V ASB 2 – Aufstellen von Amphibienschutzzäunen um das Baufeld: Aufstellen der Zäune um das Baufeld (s- Abb. 5) vor Beginn der Baufeldfreimachung. V ASB 3 – Sofort nach Trockenlegen der Baugrube: Kontrolle der Sohle hinsichtlich des Auftre- tens von aquatisch lebenden Tieren durch eine ökologische Baubegleitung. Die Tiere, Larven und Laich sind artgerecht aufzunehmen und in ungestörte Bereiche des Unterwassers umzuset- zen. Anpflanzung von drei Schwarz-Erlen
Aus den Schilderungen der vor Ort-Situation der uNB HVL stellt sich die Situation wie folgt dar: Etwa 10 m oberhalb des Wehres steht eine Wasser-Schwertlilie, 12 m unterhalb des Wehres befindet sich ein kleines Gehölz (Baumweide mit Rotem Hartriegel) auf der Böschung. Auf der linken Uferseite gibt es bis 3 m breite Röhrichtbestände aus Breitblättrigem Rohrkolben, Schilf und Wasser-Schwaden. Auf der Böschung oberhalb des Böschungsfußes stockt ein geschlossener Bestand des Roten Hartrie- gels, dem nur vereinzelt andere Gehölze beigemischt sind. Für den Röhrichtbestand und die Gehölze gelten ungeachtet des Biotopschutzes im engeren Sinne die Verbote des § 39 Abs. 5 BNatSchG, für die Baumweide zusätzlich die der Baumschutzverordnung des Landkreises Havelland. Die Wasser-Schwert- lilie ist gemäß § 1 Abs. 1 BArtSchV eine besonders geschützte Art und fällt somit unter die Schutzbestim- mungen des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatschG. Das Umsetzen dieser einzelnen besonders geschützten Arten (z.B. Wasserschwertlilie) ist im Zuge der Baumaßnahmen vorzusehen.
[Seite 48]
Leistungsbeschreibung – Los 2 48 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Für die Baumaßnahme werden am geplanten Standort Ast- und Kronenrückschnitte im Bau- und Zu- fahrtsbereich erforderlich. Der Rückschnitt soll auf die tatsächlich eingesetzte Bautechnik angepasst werden und somit weitestgehend reduziert werden. Die Arbeiten müssen außerhalb der Vegetationsperi- ode und außerhalb von Reproduktionszeiträumen von Tieren erfolgen. Schutzmaßnahmen vor mechanischer Beschädigung der am rechten Ufer in unmittelbarer Nähe zum Bestandsbauwerk befindlicher Weide werden vorgesehen.
Sie gelten sowohl für den Raum der Baustelle als auch für die Lagerplätze und Transportwege. Die Vorschriften der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Bau- maßnahmen“ sowie der RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren“ sind einzu- halten. Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens sind folgende eingriffsminimierende Maßnahmen vorgesehen.
Schutz gegen mechanische Beanspruchung: Durch die Baumummantelung (fachgerechte, abgepolsterte Ummantelung mit einer Min- desthöhe von 2,50 m, wobei die Bohlen / Latten nicht auf den Wurzelstöcken aufsitzen dürfen) sollen fahrlässige Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr im Kronen- trauf- und Wurzelbereich der Einzelbäume vermieden werden. Verhinderung von Ablagerungen bzw. Verdichtungen im bisher unversiegelten Wurzel- bereich der Einzelbäume, wobei als Wurzelbereich der Kronentraufbereich zuzüglich ei- nes seitlichen Abstandes von 1,50 m gilt. Erforderliche Aufschüttungen im Wurzelbereich dürfen nur mit grobkörnigen, luft- und wasserdurchlässigem Material erfolgen.
Angaben zur Baudurchführung: Rasche Durchführung der Bauarbeiten und anschließende Wiederverfüllung geöffneter Baugruben, sodass das Vertrocknen und die daraus resultierende Fäulnis freigelegter Wurzeln verhindert werden kann. Für die Dauer der Bauzeit ist eine Wurzelabdeckung gegen ein Austrocknen zu errichten. Bei Gehölzschädigungen (Wurzelverletzungen mit einem Durchmesser > 3 cm) Behand- lung mit dauerplastischen Wunderverschlussmittel. Durchführung einer Kronen-/ Astpflege der Bäume vor Abschluss der Arbeiten.
Im Vorfeld der Arbeiten ist für die Zuwegung, der Baustelleneinrichtung und für die Wehrstandorte (Be- stand, Planung) eine Rasenmahd und Oberflächenfreimachung der umliegenden Flächen vorzusehen.
Insbesondere ist ein ca. 10 m breiter Streifen auf der linken Uferseite vom Strauchbewuchs im Bereich zwischen Bestandswehr und neuem Wehrstandort zu befreien.
6.3 Zufahrt, Baustelleneinrichtung, Lagerplätze
Die Erreichbarkeit und Zufahrt zum Standort sind in Pkt. 2.1 beschrieben. Zur vorhandenen Ferngaslei- tung DN 400 wird ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten. Es kann davon ausgegangen wer- den, dass sich die Arbeiten an der Sohle im Bereich der FGL DN 400 nicht über das Maß der normalen Unterhaltung ausweiten. Für die Baustelleneinrichtungsfläche und Zufahrt muss das Grünland (Weidefläche) in Anspruch genom- men werden (Flurstücke 79 und 80 auf Flur 3 der Gemarkung Schönwalde).
[Seite 49]
Leistungsbeschreibung – Los 2 49 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Des Weiteren sind die Anweisungen und Sicherheitsabstände des Betreibers der Hochspannungsleitung zu beachten. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist daher eine Einweisung mit den Betreiber der Gas- leitung bzw. der Hochspannungsleitung zu terminieren. Die Zuwegung zum Wehrstandort besteht aus einem unbefestigten Weg, welcher im Zuge der Baumaß- nahme stellenweise hergerichtet werden muss. Witterungsbedingt kann die Verfüllung von Senken und Löchern in der unbefestigten Zuwegung erforderlich werden. In diesem Falle erfolgt die Verfüllung mit einem Sand-Kies-Gemisch.
Bei der Anfahrt zum Baustandort am Übergang zwischen Schulallee und unbefestigter Wegestruk- tur ist eine Freileitung zu unterqueren. Die Freileitung hängt in ca. 5 m Höhe.
Nach Angabe des Wasser- und Bodenverbandes plant der Anlagenbetreiber der Gasleitung NBB weitere Leitungen im Ausführungszeitraum des Wehrneubaus zu verlegen. Daher ist darauf hin- zuweisen, dass es zu Baubehinderungen und einer gemeinsamen Nutzung von Zufahrtswegen (Schulallee/ unbefestigte Wegestruktur) kommen könnte.
Das Herstellen eines Behelfsdammes und das Überqueren des Niederneuendorfer Kanals ist zur Her- stellung des Wehres zwingend. Alle Massentransporte können ausschließlich über diesen bauzeitlichen Behelfsdamm auf die südliche Kanalseite (linkes Ufer) gelangen.
6.4 Abbrucharbeiten
Im Rahmen des Ersatzneubaus wird auch der vollständige Abbruch der alten Wehranlage erfolgen. Der Abbruch ist in „fließender Welle“ durchzuführen. Damit verbunden ist der Abbruch der folgenden Bauteile:
Stahlspundwände, Stahlpfähle Stahlbeton-/ Betonbauteil (Widerlager Bediensteg, Fachbaum) Stahlwasserbauteile mit Antriebstechnik Bediensteg
Die vermutlich von Schlamm und Erde bedeckten Steinschüttungen im Böschungs- und Sohlbereich sind zu belassen. Die einbetonierten Stahlspundwände/ -pfähle sind unter Einsatz eines Tauchers abzubrennen. Die Ab- brucharbeiten finden in „fließender Welle“ statt. Eine Wasserhaltung /Trockenlegung der Altanlage ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Eingesetzte Abbruchtechnik sollte daher vorzugsweise pneumatisch betrieben werden. Für die Abfälle muss von einer weiteren Verwertung der Stoffe (außerhalb der Baustelle) ausgegangen werden.
Für die Wiederherstellung des Gewässersollprofils wird die Nassbaggerung der Sedimentansammlungen erforderlich. Entsprechend der Beprobungen der Aushubmaterialien [17] wurde die Einteilung in die Zu- ordnungsklasse Z 1.2 nach TR-LAGA (Überschreitung Grenzwerte Parameter Sulfat) festgestellt. Zusätz- lich erfolgte eine Untersuchung in Bezug auf die „Brandenburgische Richtlinie – Anforderung an die Ent- sorgung von Baggergut“ (BB RL-EvB). Nach der BB RL-EvB können die Sedimente für die Wiederverwendung in landwirtschaftlichen Böden bzw. im Landschaftsbau genutzt werden. Es wird angestrebt, möglichst alle Aushubstoffe vor Ort in der Böschungs- und Geländeprofilierung weiter zu verwenden. Überschüssiger Aushub muss abgefahren werden,
[Seite 50]
Leistungsbeschreibung – Los 2 50 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
6.5 Baustraßen, Kranstellfläche
Baustraßen sind nur im Bereich der Böschungen zur Baugrube vorgesehen. Am nördlichen rechten Ufer ist eine Kranstellfläche geplant. Weiterhin sind zusätzlich im Bereich der Kranstellfläche, auf der Überfahrt und der linken Uferseite lastverteilende Platten vorgesehen.
Die temporären Baustraßen und Befestigungen der Kranstellflächen werden durch eine mind. 25 cm starke Schottertragschicht 0/45, aus Naturstein auf einem Geotextilvlies oder lastverteilenden Platten her- gestellt. Die Breite der Baustraße wird entsprechend der erforderlichen Bautechnik mit b= 4,00 m ausge- führt. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist ein restloser Rückbau der Baustraße vorgesehen.
6.6 Verbau- und Rammarbeiten
Zur Herstellung der Spundwände wird von einer freireitenden Herstellung über Kranbetrieb ausgegangen. Grundsätzlich bleiben das Bauverfahren und die konkrete Wahl der Technik, unter Beachtung von vorgegebenen Auflagen, der ausführenden Firma überlassen. Für das Einbringen der Spundwände mittels Rütteln/ Vibrieren dürfen nur stufenlos regelbare Hochfrequenzvibratoren, bei denen durch das An- und Abfahren des Vibrators, Rüttlers keine Frequenzüberlagerungen auftreten, eingesetzt werden.
In tieferen Schichtlagen (ab ca. 6-7 m unter GOK) geht die Rammbarkeit in eine schwere bis schwerste Rammbarkeit über. In [17] / Anlage 04 wird in tieferen Bodenschichten der Einsatz von Einbringhilfen für erforderlich angesehen. Hier bestünden Möglichkeiten wie Auflockerungsbohrungen oder Ein- spühlhilfen.
6.7 Wasserhaltungsarbeiten
Die Arbeiten sollten in Zeiten geringerer Abflüsse und Wasserstände (Zeitraum Mai-September) durch- geführt werden, um den Umfang der bauzeitlichen Abflussunterbrechung bzw. Wasserüberleitung wirt- schaftlich bemessen zu können und das Hochwasserrisiko (Bauunterbrechungen, Baubehinderungen) zu minieren. Die Notwendigkeit der Abführung eines Mindestabflusses im NNK wird nicht gesehen, da der Unterwas- serbereich unmittelbar durch das im Mündungsbereich vorhandene Wehr eingestaut wird. Bei dem Vorhaben sind durch die Abbrucharbeiten des Bestandswehres und dem Ersatzneubau ca. 55 m zwei Abschnitte des NNK betroffen. Um Kosten zu minimieren wird lediglich für den Ersatzneubau ein vollständiges Absperren des Gewässerquerschnittes im Unter- und Oberwasser vorgesehen. Die Ab- brucharbeiten des Bestandswehres werden in „fließender Welle“ durchgeführt. Für die unter Wasserein- fluss durchzuführenden Betonabbrucharbeiten werden pneumatische Abbruchhammer empfohlen.
Zur Durchführung der Arbeiten wird am Standort des Ersatzneubaus im Oberwasser eine Absperrung mittels Spundwänden (L = 8,00 m, B = 15,00 m) erfolgen. Im Unterwasser wird der Fließquerschnitt durch einen überfahrbaren Erdfangedamm abgesperrt. Eine Durchquerung des Kanals über eine Furt ist durch die hohe Böschung nicht möglich. Der Fangedamm soll eine Kronenbreite von mind. 3,50 m nicht unter- schreiten und wird ca. 2,20 m - 2,60 m hoch sein. Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1:2 aus- zubilden. Die Freigabe des Gewässerprofils bei zu erwartendem Hochwasser soll innerhalb von 48 h erfol- gen können.
[Seite 51]
Leistungsbeschreibung – Los 2 51 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Zur Durchführung der Arbeiten innerhalb der Baugrube (am Wehr) soll eine Kombination bzw. Staffelung aus offener und geschlossener Wasserhaltung erfolgen. Im direkten Bereich des Spundwandwehres und der Stahlbetonteile muss mittels geschlossener Grundwasserabsenkung (GWA) der Grundwasserspiegel mindestens 0,50 m unter die tiefste Arbeitsebene abgesenkt werden. Aufgrund der relativ guten Durch- lässigkeit der verbreitet erkundeten nichtbindigen Sanden kommt hier eine Schwerkraftentwässerung mit- tels Filterbrunnen oder Wellpoint- bzw. Nadelfilteranlagen (mit Vakuumpumpe) in Frage. Es ist zu berück- sichtigen, dass die zur Tiefe hin erkundeten Schichten mit erhöhten bis hohen Feinkornanteilen nur gering durchlässig und schwer entwässerbar bzw. als nahezu undurchlässig einzuschätzen sind. Bei der Kalku- lation der Wasserhaltung müssen daher unterstützende Maßnahmen (zusätzliche, tiefengestaffelt ange- ordnete, verkieste Nadelfilter) eingeplant werden. In weiteren Bereichen soll eine offene Wasserhaltung in Form von Pumpen in Pumpensümpfen den Wasserandrang (Oberflächen- und Grundwasser) abpum- pen.
Der Wasserandrang des NNK wird über den am rechten Ufer befindlichen Umfluter (Rohrleitung) ins Un- terwasser übergeleitet.
Ausweislich einer durchgeführten Vorbemessung der Wasserhaltung ist von einer Fördermenge von ca. max. 80 m³/h auszugehen, also einer Menge < 2.000 m³/h, sodass für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die untere Wasserbehörde zuständig ist. Schadhafte Einflüsse aus den Wasserhaltungsmaß- nahmen und der Grundwasserabsenkung sind nicht zu erwarten, da das anfallende Wasser unmittelbar wieder zugeführt wird (es wird im „Kreis“ gepumpt). Der Bereich zwischen den in Ober- und Unterwasser liegenden Absperrungen ist auf Fische und Mu- scheln hin zu untersuchen. Die dabei geborgenen Exemplare sind wieder in das Gewässer (ohne werfen) einzusetzen.
6.8 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten werden im für die Herstellung des Fachbaums und der Stegauflager er- forderlich. Des Weiteren sollen die Spundwandpfähle teilverfüllt werden.
Die Überwachung der Betonarbeiten muss nach DIN 1045 und DIN EN 1992 in die Überwachungsklasse 2 (ÜK 2) eingeordnet werden. Neben der Eigenüberwachung ist eine zugelassene und unabhängige Fremdüberwachung vorzusehen. Die Eignungsprüfungen sind mindestens 4 Wochen vor dem Betonein- bau zur Prüfung zu übergeben. Hinsichtlich der Beton- und Stahlbetonarbeiten gelten die Anforderungen der ZTV-W, LB 215. Im Hinblick auf die Prüfung der Zuschlagsstoffe steht im Besonderen Fokus die Prüfung möglicher Auswirkungen einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR). Die Nachweise über die Unbedenklichkeit der eingesetzten Gesteinskörnungen gemäß DAfStb-2, in Verbindung mit der Alkali-Richtlinie, ist auch für die Empfindlichkeitsklasse E-S nachzuweisen. Die Regelungen gelten für alle Zuschläge größer 2 mm Korngröße.
Es sind nur schwindarme Betone mit langsamer Festigkeitsentwicklung und Zemente mit niedrigem wirk- samen Alkaligehalt („NA-Zemente“) einzusetzen bzw. dessen Gleichwertigkeit nachzuweisen. Auf die Prüfung der Temperaturentwicklung an großformatigen Betonblöcken gemäß ZTV-W, LB 215, Anlage 1, Pkt. 2 wird verzichtet.
[Seite 52]
Leistungsbeschreibung – Los 2 52 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
6.9 Stahl-, Metall- und Stahlwasserbau
Für den bauaufsichtlichen Stahl- und Metallbau sind Schweißzulassungen durch eine nach Bauordnungs- recht anerkannte Stelle von der bauausführenden Firma vorzuweisen. Dies gilt sowohl für die Fertigung in der Werkstatt, als auch für die Montage auf der Baustelle.
In der Bescheinigung werden die Eignung des Betriebes zum Schweißen von Stahlbauteilen der jeweili- gen Klasse nach DIN EN 1993 bestätigt und die eingeschlossenen Werkstoffe und Prozesse aufgeführt.
Geschweißte Bauteile, die von Betrieben ohne bauaufsichtliche Zulassung hergestellt wurden, gelten als nicht normgerecht ausgeführt, sodass nur der Einsatz von zugelassenen Schweißfachbetrieben vorge- sehen wird. Es wird der Schweißnachweis des jeweiligen Geltungsbereiches der DIN EN 1993 der Ausführungs- klasse EXC3 gefordert.
Gleichfalls sind vor Ausführung der Schweißarbeiten die Schweißnachweise des vorgesehenen Perso- nals vorzulegen. Dabei ist der ausreichende Nachweis der Schweißqualifikation in Bezug auf das Material und das Bauteil zu beachten.
Für den Stahlwasserbau sind metallische Erzeugnisse mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach EN 10204 einzusetzen. Für die Bauteile des Maschinenbaus und der Stahlspundwände ist der Werkstof- feinsatz mit einem Werkszeugnis 2.2 zu belegen, wenn keine gesonderten Vorgaben in der entsprechen- den Leistungsposition aufgeführt sind.
6.10 Erdarbeiten
Umfangreichere Erdarbeiten sind im Zuge der Herstellung des Erdfangedamms und des temporären Um- fluters zu sehen. Der Aushubboden soll zwischengelagert und nach Abschluss der Arbeiten wieder ein- gebaut werden. Abschließend ist eine Abdeckung aus 30 cm Oberboden mit Rasenansaat vorgesehen. Für den Fangedamm muss erforderlicher Boden an- und abschließend wieder abtransportiert werden, da für diese Mengen vor Ort keine geeignete Wiederverwendung gegeben ist.
Überschüssiger Aushubboden (im Bereich der Böschungssicherung) soll weitestgehend abgefahren wer- den, da vor Ort keine geeignete Wiederverwendung gegeben ist.
6.11 Schadstoffbelastung
Schadstoffbefrachteter Boden ist entsprechend den geltenden Vorschriften zwischen zu lagern und ent- sprechend zu behandeln. Evtl. anfallender kontaminierter Boden wird getrennt von schadstofffreiem Erd- stoff im Baustellenbereich zwischengelagert und entsorgt.
6.12 Gewässer- und Grundwasserverunreinigung
Jede Verunreinigung des Gewässers und des Grundwassers durch Betriebsstoffe im Zusammenhang mit der Baumaßnahme sind zuverlässig auszuschließen. Es ist sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen können. Durch den AN sind alle Maschinen und Geräte auf die technisch einwandfreie Funktion zu überprüfen. Des Weiteren sind bei den eingesetzten Geräten und Maschinen ökologisch abbaubare Schmieröle zu verwenden.
[Seite 53]
Leistungsbeschreibung – Los 2 53 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
6.13 Nassbagger- und Wasserbauarbeiten
Am Standort des Ersatzneubaus ist eine Anpassung der Gewässersohle auf das Niveau der Arbeits- ebene, durch Aushub des Schlammes bzw. Sedimentes bis minimal 27,70 m+NHN (= Gründungssohle Fachbaum/Tosbecken) vorgesehen.
Die Sohlbefestigungen im Gewässer sollen auf 8,00 m im Oberwasser und 10,00 m unterhalb des Tosbe- ckens durch 50 cm starke Steinschüttungen aus Wasserbausteinen, Naturstein, Klasse CP 90/250 auf einem Geotextilvlies befestigt werden. Die Böschungsbereiche im Oberwasser sollen durch 35 cm Steinschüttungen CP 63/180 bis über das HW = 31,10 m+NHN im OW (OK-Befestigung= 31,15 m+NHN) befestigt werden. In die Steinschüttun- 20 gen soll eine mindestens 5 cm starke Oberbodenschicht bis zur Staulinie (= 30,50 m+NHN) hergestellt werden, welche mit einer Rasenansaat versehen wird. Im Unterwasser ist die Steinschüttung aus Wasserbausteinen, Naturstein, Klasse CP 90/250 (d=50 cm) auch im Böschungsbereich bis zum MW (≈ 29,90 m+NHN) auszuführen, um eine erhöhte Böschungssta- bilität im Tosbereich zu erzielen. Darüber, bis 31,15 m+NHN ist wie im Oberwasser eine Sicherung durch eine 35 cm Steinschüttung aus CP 63/180 vorgesehen. Auch hier wird Oberboden in die Steinschüttung eingearbeitet. Als Böschungsfußsicherung sind im Vor- und Nachbett Holzpfahlreihen (l=3,00m) vorge- sehen. Am Standort des Bestandswehres ist nach Abbruch der Sohlbefestigungen die Anpassung der Gewäs- sersohle auf Fachbaumhöhe (≈ 28,85 m+NHN) bis zum Neubauwehr vorgesehen, durch Aushub des Schlammes bzw. Sedimentes.
6.14 Korrosionsschutzarbeiten
Die wasserbeaufschlagten Teile werden in die Korrosionsschutzkategorie Im 1, Schutzdauer lang einge- ordnet (BAW). Die Soll-Beschichtungsdicke von ‡ 550 m m soll mit einem nach der BAW zugelassenen Beschichtungssystem ausgeführt werden. Es setzt sich aus Grund- und Deckbeschichtung zusammen. Luftbeaufschlagte Bauteile (Geländer, Bediensteg, Bedienstegträger) werden in die Korrosionsschutzka- tegorie C4 ZTV –Ing Teil 4, Schutzdauer lang eingeordnet. Die Bauteile erhalten nach der Feuerverzin- kung (80 m m) eine Zwischenbeschichtung (80 m m) und eine Deckbeschichtung (80 m m) im Farbton RAL 6021. Die Soll-Endschichtdicke liegt bei ca. 270 m m. Die Gitterroste sollen nur feuerverzinkt werden.
Als Endfarbton wird RAL 6021 – blassgrün festgelegt.
Abbildung 20:RAL 6021 – blassgrün * Die Schütztafeln erhalten als Endfarbton RAL 9005- tiefschwarz
Abbildung 21:RAL 9005 tiefschwarz *
Durch den Ausdruck kann es zu Farbveränderungen zum Originalton kommen.
[Seite 54]
Leistungsbeschreibung – Los 2 54 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Es wird vorgesehen, dass die Beschichtungen werksmäßig erfolgen und vor Ort nur Nachbesserungen, z. B. örtliche Beschädigungen aus dem Einbringvorgang der Spundwände, erforderlich werden.
6.15 Bepflanzungen
Im Zuge dieser Unterlage ist ein Eingriffs- Ausgleichs-Gutachten mit artenschutzrechtlicher Beurteilung [31] erstellt worden.
Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (fi Pkt. 6.2) können die Eingriffe in Natur und Landschaft soweit reduziert werden, dass für fast alle Schutzgüter keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben verbleiben. Allein die Beseitigung der Ufervegetation im Bereich der Baugrube stellt eine erhebliche Beeinträchtigung in das Biotop dar, die durch eine Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden sollte.
Es ist die Anpflanzung von drei Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) an der südlichen, von Vegetation befrei- ten Kanalböschung oberhalb der Steinschüttungen, in der Pflanzqualität Hochstamm 2x verpflanzt, StU 12-14 cm vorgesehen.
Da die Erlen an den Rand der Gebüschfläche aus schnellwüchsigem Hartriegel gepflanzt werden, ist es wichtig, die Erlen in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung jährlich freizuschneiden. Dazu sind die hochkommenden Triebe in der Zeit von 1.10. bis 28.2. in einem Radius von 2 m um jeden Erlenstamm zu roden. Dies ist notwendig, damit die jungen Erlen nicht von den dicht- und hochwachsenden Hartrie- geltrieben verdrängt werden, sondern genug Platz haben, um sich zu entwickeln.
Die Realisierung dieser Maßnahme ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Pflanzung ist spätestens zu Anfang der Vegetationsperiode, die auf die Fertigstellung des Bauvorha- bens folgt, abzuschließen. Nach Abschluss der Pflanzarbeiten ist die Schwarz-Erle wildsicher gegen Ver- biss einzuzäunen. Der Verbissschutz ist bis zum Ende der Entwicklungspflege regelmäßig zu kontrollie- ren und gegebenenfalls auszubessern. Der Erfolg der Maßnahme ist durch eine Fertigstellungs- und Ent- wicklungspflege zu sichern.
6.16 Materialien / Eignung von Stoffen
Alle Materialien sind, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, frei Baustelle zu liefern bzw. wenn angegeben vom Materiallagerplatz des AG abzuholen. Dieser Aufwand ist in die einzelnen Positio- nen einzurechnen. Die Materialien müssen den technischen Erfordernissen der jeweiligen DIN- Vorschriften entsprechen. Materialnachweise und Zertifikate sind unaufgefordert der Bauüberwachung des AG zu übergeben. Größere Materialbestellungen wie z. B. Stahlspundbohlen müssen grundsätzlich mit der Bauüberwachung des AG vorher abgestimmt werden. Dies beinhaltet ebenfalls den Nachweis über die Gleichwertigkeit bestimmter Produkte, welche unaufgefordert vor dessen Verwendung bzw. mit dem Angebot nachgewiesen werden muss. Zum Nachweis der erbrachten Leistungen müssen mit Einreichung von Abschlagsrechnungen bzw. der Schlussrechnung durchnummerierte, prüffähige Aufmaße (Skizze und Massenermittlung) sowie der Nachweis gelieferter und entsorgter Materialien anhand Liefer- und Entsorgungsnachweisen eingereicht werden. Sämtliche vom Auftragnehmer zu liefernden Baustoffe müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Die Eignung der Baustoffe ist vom Auftragnehmer auf Verlangen durch ein Prüfungszeugnis einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen.
[Seite 55]
Leistungsbeschreibung – Los 2 55 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Das Prüfergebnis darf nicht älter als 1 Jahr sein. Für den Stoffverbrauch je Abrechnungsnachweis ist für alle Schüttgüter ein Lieferscheinnachweis in Form von Wiegekarten zu erbringen. Zur Feststellung von Mehr- oder Minderverbrauch von Stoffen gelten folgende Umrechnungsfaktoren:
Umrechnungsfaktoren für Materiallieferungen:
Oberboden, gesiebt 1,70 t/m³ Füllboden, aufgelockert 1,80 t/m³ Füllkies 2,05 t/m³ Sand 1,90 t/m³ Schotter 2,20 t/m³ bituminöse Tragschicht 2,30 t/m³ Binder 2,40 t/m³ AFB 1,40 t/m³ Beton 2,30 t/m³
Die vorgelegten Wiegekarten werden nur vollständig ausgefüllt entgegengenommen. Sie müssen alle wesentlichen Merkmale enthalten, die eine Nachprüfung ermöglichen (VOB/B § 14). Wesentliche Merk- male sind Brutto- und Taragewicht, Datum und Uhrzeit durch geeichte Waagen nur mittels Maschinen- druck oder Prüfungsgenaue Angaben über die Baustelle, Empfänger, amtliches Kennzeichen des Fahr- zeuges, Unterschrift vom Wäger und Fahrer. Bei der Anlieferung werden Original und eine Durchschrift gefordert. Beide sind durch die Bauleitung des Auftragnehmers abzuzeichnen. Das Original erhält der AN für die Abrechnung; es ist der Schlussrech- nung beizufügen.
6.17 Regelwerke
Als wesentliche Vorgaben für die Durchführung der Bauleistungen gelten jeweils in der gültigen Fassung
DIN EN 1090-1 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Teil 1 DIN EN 1090-2 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Teil 2 DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten (zutreffende Teile) DIN 19704 – 1 Stahlwasserbauten – Berechnungsgrundlagen DIN 19704 – 2 Stahlwasserbauten – Bauliche Durchbildung und Herstellung DIN 19704 - 3 Stahlwasserbauten – Elektrische Ausrüstungen ZTV-KOR Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Korrosionsschutz von Stahlbauten DIN EN ISO 12944 Korrosionsschutzsysteme von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme BMVI Empfehlung Empfehlungen für die Planung und Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten im Stahlwasserbau BMVI Empfehlung Anlage 1 zu „Empfehlungen für die Planung und Ausführung von Korrosionsschutzar- beiten im Stahlwasserbau“ BMVI-Merkblatt Merkblatt für Kontrollprüfungen bei Stahlwasserbauten (MeKS) DVWK 249 Betrieb von Verschlüssen im Stahlwasserbau
[Seite 56]
Leistungsbeschreibung – Los 2 56 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Es gelten die folgenden ZTV in ihrer jeweils gültigen Fassung als vereinbart.
ZTV-KOR ZTV-W LB Bezeichnung Leistungsbereich Ausgabe
202 Technische Bearbeitung 2010 204 Baustelleneinrichtung und -räumung 205 Erdarbeiten 2015 206 Nassbaggerarbeiten 2008 207 Landschaftsbau 2006 208 Wasserhaltung 1989 209 Baugrubenverbau, Baugrundverbesserung 2005 210 Böschungs- und Sohlensicherungen 2025 214 Spundwände, Pfähle, Verankerungen 2024 215 Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton 2012 A1 – Änderung 2019 216/1 Stahlwasserbau 2015 A1-Änderung 2018 A2-Änderung 2019 216/2 Elektrische Ausrüstung von Stahlwasserbauten 2014 217 Ausrüstung von Wasserbauwerken 218 Korrosionsschutz im Stahlwasserbau 2025 219 Instandsetzung von Betonbauteilen (Wasserbauwerke) 2017
TLW – Technische Lieferbedingungen für Wasserbausteine TLG – Technische Lieferbedingungen für Geotextilien
[Seite 57]
Leistungsbeschreibung – Los 2 57 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
6.18 Grobablaufplan
Als Bauzeit für die Leistungen des Los 2 – Bauleistungen werden effektiv 5 Monate vorgesehen. Dazu kommt noch eine Vorbereitungs- und Nachbearbeitungszeit von insgesamt 2 Monaten. Vorbereitend er- folgt durch das Los 1, die Fällung des Bewuchses bis zum 28. Februar 2026. Unter den momentanen Kenntnissen kann folgender Grobbauablauf eingeschätzt werden.
Grobbauablauf Ersatzneubau:
Los 1 - Baufeldfreimachung Bis Februar 2026: Baufeldfreimachung (Rückschnitt, Fällungen, Bewuchsberäumung), Astrückschnitte
Los 2 - Bauleistungen März – April 2026:
- Bauvorbereitung (Spundwandbestellung, Werkplanung Stahlwasserbau, Materialbestel- lungen, TÖB, Anträge Wasserhaltung, Verkehr…)
- Herstellung Lagerplätze, Baustelleneinrichtung
- ergänzende Baufeldfreimachungen, Rodung Wurzeln, Stubben
April – Mai 2026: 4. Herstellung/Einrichtung Fangedämme und Umfluter
Mai – September 2026: 5. Nassbaggerarbeiten und Herstellung Baugrube und Arbeitsebene, Wasserhaltungen 6. Herstellung Spundwand und Spundwandpfähle 7. Fertigstellung Werkplanung Stahlwasserbau und Stahlbau (nach örtlichem Aufmaß) 8. Werksmäßige Fertigung Stahlwasserbau- und Stahlbauteile 9. Herstellung Fachbaum mit Sohlbalken im Erstbeton 10. Herstellung Tosbecken, Endschwelle, Sohl- und Böschungssicherungen 11. Herstellung Auflager Bediensteg 12. Montage Stahlwasserbauteile (Wehrverschluss) und Stahlbauteile Bediensteg 13. Montage Ausrüstungen (z. B. Pegellatten) 14. Nachbesserungen Korrosionsschutz 15. Probebetrieb, Prüfungen Wehrverschluss 16. Ende Wasserhaltung Baugrube, Rückbau Fangedämme und Wasserüberleitung 17. Abbruch Altanlage 18. Ersatzpflanzungen 19. Rückbau von Baustraßen, Lagerplätzen, etc. 20. Geländeherrichtung, Ansaaten 21. Bestandsvermessung, Bestandsunterlagen 22. Einweisungen, Abnahme
[Seite 58]
Leistungsbeschreibung – Los 2 58 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- HINWEISE FÜR DIE WEITERE BAUAUSFÜHRUNG
7.1 Behördliche Auflagen
Es wird auf die Ausführungen in Anlage 02 verwiesen.
7.2 Genehmigungen Bauablauf
Für die Einholung der Genehmigungen zum Bauablauf ist der AN verantwortlich. Die Zustimmungen und Genehmigungen müssen vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen. Dies gilt ebenfalls für die Einholung einer Sondergenehmigung für z. B. Sonn- und Feiertagsarbeit oder Arbeiten nach 20:00 Uhr. Zu berücksichti- gen sind hierbei insbesondere berechtigte Interessen der anliegenden Bewohner und Nutzer von Anlagen und Einrichtungen.
7.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Gemäß § 2 BaustellV wird es sich um eine Baustelle handeln, die mindestens 14 Tage vor Einrichtung der zuständigen Behörde durch eine Vorankündigung angezeigt werden muss. Im Sinne der Anlage II, BaustellV werden besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt. Für das geplante Bauvorhaben wird ein abgestimmter Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) für die Planungsphase und für die Ausfüh- rungsphase erforderlich werden, soweit mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind. Falls mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind, ist weiterhin rechtzeitig eine geeignete Person (SiGe-Koordinator) für die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu bestellen. Des Weiteren wird dann auch eine Unterlage für spätere Arbeiten erforderlich.
7.4 Beweissicherung
Es muss darauf hingewiesen werden, dass nicht abschließend ausgeschlossen werden kann, dass die angrenzenden Zuwegungen und Flächen Schaden nehmen könnten. Vor Beginn der Arbeiten ist dazu eine Beweissicherung in Form von fotografischen Aufnahmen der Zuwegungen und Flächen vorgesehen. Der Umfang soll die Beweissicherung vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten sowie bei einem Eintreffen evtl. Schadensereignisse umfassen.
[Seite 59]
Leistungsbeschreibung – Los 2 59 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
- LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
[1] Leistungsbeschreibung (Aufforderung zur Angebotsabgabe) vom 30.07.2025
[2] Fördermittelrichtlinie RiLi GeW Entw/LWH vom 31.05.2017
[3] Honorarangebot , Ingenieurbüro Wasser – Boden – Landschaft, Potsdam, 12.08.2025
[4] Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Juli 2014
[5] Hydrologische Daten vom LfU Brandenburg, Referat W 12 (Hydrologischer Landesdienst) vom 24.07.2018[6] INGENIEURVERMESSUNGSBÜRO MÜNSTER UND GRAF GBR: Schönwalde – Sanie- rung Wehranlage im Niederneuendorfer Kanal. 08/2018
[7] VEB PROWA Magdeburg, Gutachten über die Baugrund- und Gründungsverhaltnissen Nr. 9/73, Wehr Schönwalde 1973
[8] Brandenburgviewer, LGB - Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Frank- furt/ Oder, 11.02.2016
[9] „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburg“, Auftragge- ber Landesumweltamt Brandenburg, Institut für Binnenfischerei e. V. (IFB), Potsdam- Sacrow, 09/ 2010
[11] Landesamt für Umwelt Brandenburg
[12] Arbeitsausschuss Ufereinfassungen, Empfehlungen des Arbeitsausschusses "Ufereinfassungen" Häfen und Wasserstraßen EAU, Berlin: Ernst & Sohn Verlag, 2012
[13] VE Meliorationskombinat Potsdam, Planungsunterlagen Wehr Schönwalde, 1973
[14] Larssen Handbuch, Dortmund Hörder Hüttenunion AG Dortmund, Ausgabe 1960
[15] Larssen Handbuch, Dortmund Hörder Hüttenunion AG Dortmund, Ausgabe 1936
[16] DIN 19700:2004, Teil 13, Beuth Verlag, 2004
[17] INGENIEURBÜRO GEO MODENBACH: Bericht über die Baugrundverhältnisse – Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Land Brandenburg, Projekt-Nr. 23-3339, 04/2023
[18] INGENIEURBÜRO WASSER-BODEN-LANDSCHAFT: Entwurfs- und Genehmigungsplanung – Ersatz- neubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal. 10/2023
[19] Schutzgebietsinformation im Land Brandenburg, Landesumweltamt Brandenburg – LUA, Kar- tendienst, URL: https://osiris.aed-synergis.de/ARC- WebOffice/synserver?project=OSIRIS&language=de&user=os_standard&password=osiris. Stand 11.12.2018
[Seite 60]
Leistungsbeschreibung – Los 2 60 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
[20] LANDESAMT FÜR UMWELT BRANDENBURG: Digitale Kartenanwendung Auskunftsplattform Wasser (APW). Online im Internet: https://apw.branden- burg.de/?th=ZR_GW_ME&feature=legend&showSearch=false#, Stand 01.07.2022
[21] LANDESAMT FÜR UMWELT BRANDENBURG: Einzugsgebiet DLM 25. Online im Internet: https://maps.brandenburg.de/WebOffice/synserver?project=Hydrolo- gie_www_CORE&client=core. Stand 01.07.2022
[22] WASSERSTRAßEN- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG: Pegelonline – Gewässerkundli- ches Informationssystem. Online im Internet: https://pegelportal.brandenburg.de/flussge- biet.php?fgid=3&thema=karte. Stand 01.07.2022
[23] BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (BGR): Bohrpunktkarte Deutschland. Online im Internet: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Geodatenmanagement/Bohrpunktkarte- Deutschland/bohrpunktkarte-deutschland_node.html. Stand 01.07.2022
[24] LANDESAMT FÜR BERGBAU, GEOLOGIE UND ROHSTOFFE (LBGR): Geologische Karten Brandenburg. Online im Internet: http://www.geo.brandenburg.de/gk25. Stand 01.07.2022
[25] Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)- Digitale Kartenanwendung. Online im Internet: http://www.geo.brandenburg.de/boden. Stand 01.07.2022
[26] Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Juli 2014
[27] Landeskonzept ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs – Ausweisung von Vorranggewässern. Institut für Binnenfischerei e.V. (IFB), Potsdam-Sacrow, 2010
[28] Typenprojekt Spundwandwehre, VEB Projektierung Wasserwirtschaft Halle/S, Leitstelle für Stan- dardisierung und Typung, Ausgabe 04/1969
[29] „Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)“, Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.2018 (GVBI.I/18, Nr. 39), Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Pots- dam, 19.12.2018
[30] IPROConsult GmbH: Erläuterungsbericht (Entwurfsplanung) – Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal, Stahlwasser- und Maschinenbau, Neustrelitz, 07.08.2023
[31] Dipl.-Biologin Schöpke, Katrin: Eingriffs-Ausgleichs-Gutachten mit artenschutzrechtlicher Beur- teilung zum Vorhaben Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Nieder Neuendorfer Kanal, Schwie- lowsee, Oktober 2023 [32] Zentraldienst der Polizei Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Vorgangsnummer 78B352B0, Zossen, angefragt am 30.09.2025, Antwortschreiben von 09.10.2025
[Seite 61]
Leistungsbeschreibung – Los 2 61 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
II. LEISTUNGSVERZEICHNIS
[Seite 62]
Leistungsbeschreibung – Los 2 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Niederneuendorfer Kanal
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 01 - Fotodokumentation
Anlage 02 - Genehmigungen
Anlage 03 - Bestandsunterlagen
Anlage 04 - Baugrund 2023
Anlage 05 - Eingriffs-Ausgleichs-Gutachten
Anlage 06 - Lastenheft Stahlwasserbau
Anlage 07 - Angaben der Träger öffentlicher Belange
Anlage 08 - Statische Berechnungen, Prüfbericht
-
08-1: Statische Berechnungen geprüft
-
08-2: Prüfingenieur Prüfbericht Nr. 01_2026-01
[Seite 63]
Leistungsbeschreibung – Los 2 Ersatzneubau Wehr Schönwalde im Nieder Neuendorfer Kanal
ZEICHNERISCHER TEIL
Planbezeichnung Maßstab Zeich.-Nr. Blatt-Nr.
Übersichtskarte 1:10.000 01 1/1
Bestandszeichnungen 1:150 02.1 1/1 (Lageplan)
Bestandszeichnungen (Bauwerksplan und Details aus Originalplanung 1973, Planung Abbruch) 1:50, 1:20 02.2 1/1
Lageplan (Planung) 1:200 03a 1/1
Längsschnitt (Planung) 1:100 04 1/1
Bauwerksplan Wehr (Draufsicht) 1:50, 1:20 05.1 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt A-A) 1:50 05.2 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt B-B) 1:50 05.3 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt C-C) 1:50 05.4 1/1
Bauwerksplan Wehr (Schnitt D-D, E-E) 1:50 05.5 1/1
Stahlwasserbauteile (Übersicht) 1:50 06 1/1
Stahlwasserbauteile (Feste Teile) 1:20, 1:10 07 1/1
Stahlwasserbauteile (Verschlüsse) 1:10, 1:5 08 1/1
Stahlwasserbauteile (Antrieb) 1:20 09 1/1
Bediensteg (Draufsicht, Schnitte) 1:25, 1:20 10 1/1
Rammplan 1:100,1:10 11 1/1
Absteckplan (Wehranlage) 1:100 12 1/1
Schalplan Wehr (Draufsicht, Schnitte) 1:50 13 1/1
Bewehrungsplan Wehr (Fachbaum) 1:25 14 1/1
Bewehrungsplan Wehr (Tosbecken) 1:25 15 1/1