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E.DIS Netz GmbH Finkenkruger Straße 51-53 14612 Falkensee E.DIS Netz GmbH Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree
Ing.-Büro Wasser-Boden-Landschaft GmbH www.e-dis-netz.de Herr Fabian Jansen Zum Jagenstein 3 Ihr Ansprechpartner 14478 Potsdam MB Falkensee T +49 3322-280403
EDI_Betrieb_Falkensee Spartenauskunft: 1592266-EDIS in Schönwalde-Glien Nordmärkische Straße 5 @e-dis.de Anfragegrund: Baumaßnahme Projektname: 25/16 V Ersatzneubau Wehr Erstellt am: 01.10.2025 infrest-Nr: 689890 Datum 01.10.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen die gewünschte Spartenauskunft. Achtung: Im Anfragebereich wurden sicherheitsrelevante Einbauten gefunden. Beachten Sie die Hinweise zur örtlichen Einweisung auf Seite 3.
Das rot umrandete Gebiet auf den Plänen stellt den Anfragebereich dar. Folgende Planauszüge und sonstige Dokumente wurden übergeben:
Sparten- Sicher- pläne aus- heitsrel. Sperr- Leeraus- Sparte gegeben Einbauten flächen kunft Gas: X Strom-BEL: X Strom-NS: X Strom-MS: X Strom-HS: X X Telekommunikation: X Fernwärme: X
Dokumente Indexplan: X Vermessungsdaten: Gesamtmedienplan: X Merkblatt zum Schutz der X Skizze: Verteilungsanlagen: Sitz: Fürstenwalde/Spree Amtsgericht Frankfurt (Oder) Bitte beachten Sie hierzu die Bestätigung über erfolgte Planauskunft / Einweisung, HRB 16068 insbesondere die Informationen zu 'Örtliche Einweisung / Ansprechpartner' auf Seite 3, die St.Nr. 061 108 06416 'Besonderen Hinweise' auf Seite 4, das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen und Ust.Id. DE285351013 die beigefügten Pläne.
Freundliche Grüße Geschäftsführung: E.DIS Netz GmbH Stefan Blache MB Falkensee Hanjo During Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
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Bestätigung über erfolgte Planausgabe / Einweisung
Achtung: Arbeiten in der Nähe von Strom- und Gasverteilungsanlagen sind mit Lebensgefahr verbunden!!
Für das Bauvorhaben 1592266-EDIS, Schönwalde-Glien Nordmärkische Straße 5 genaue Bezeichnung: Ort, Straße, Hausnummer, bzw. Leitungsabschnitt oder zwischen Hausnummern Baumaßnahme, Tiefbau 09.02.2026 auszuführende Arbeiten voraussichtlicher Beginn der Arbeiten wurde Herr/Frau Herr Fabian Jansen Tel.: 03312909766 /
Beauftragter der Ing.-Büro Wasser-Boden-Landschaft GmbH
Kontakt f.jansen@wbl-potsdam.de, Tel: 03312909766
Anschrift 14478 Potsdam, Zum Jagenstein 3 Ort, Straße, Hausnummer
über den Gefährdungsbereich nachstehender Verteilungsanlagen (hierzu gehören z. B. Rohrleitungen, Stationen, elektrische Freileitungen und Kabel, Armaturen, Anlagen für den Kathodenschutz, Steuer - und Messkabel, Erdungsanlagen u. a.) im Baustellenbereich eingewiesen. Auskünfte über Verteilungsanlagen, die sich nicht im Eigentum des Netzbetreibers befinden, müssen bei den zuständigen Netzbetreibern (Übertragungsnetzbetreiber, Stadtwerke, Wasserzweckverbände, private Eigentümer, …) eingeholt werden.
Eventuell kann die Gemeinde über weitere Versorgungsträger Auskunft erteilen.
Die Einweisung erfolgte mittels Aushändigung von Plänen (mit Übergabedatum).
Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt!
Für die Lagerichtigkeit der in den ausgegebenen Plänen eingezeichneten Anlagen, Kabel, Rohrleitungen und Neben-/Hilfseinrichtungen, insbesondere für Maßangaben, übernimmt der Netzbetreiber keine Gewähr.
Bei Arbeiten im Gefährdungsbereich (Nieder- und Mittelspannung 2m, Hochspannung 6m) von Verteilungsanlagen ist der genaue Verlauf, insbesondere die Tiefe, durch Graben von Suchschlitzen in Handschachtung oder in leitungsschonender Arbeitstechnik, wie z.B. der Einsatz eines Saugbaggers, festzustellen.
Bei Unklarheiten ist in jedem Fall Kontakt mit dem zuständigen Kundencenter/Standort des Netzbetreibers aufzunehmen.
Außerdem sind die Informationen zu "Örtliche Einweisung / Ansprechpartner" (Seite 3), die "Besonderen Hinweise" (Seite 4), das "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" sowie die spartenspezifischen Verhaltensregeln besonders zu beachten.
Die übergebenen/empfangenen Pläne sind gut lesbar und entsprechen dem nachgefragten Gebiet.
Die übergebenen/empfangenen Pläne geben den Zustand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauarbeiten aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.
Kontaktadresse / E.DIS Netz GmbH, Falkensee +49 3322-280403 Meisterbereich Telefon
Spartenauskunft: 1592266-EDIS, Schönwalde-Glien Nordmärkische Straße 5 2/4
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Örtliche Einweisung / Ansprechpartner
X Örtliche Einweisung vor Baubeginn notwendig Vorgehensweise bei einer örtlichen Einweisung: Für die Vereinbarung des Einweisungstermins setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung. Die Durchführung des Einweisungstermins muss auf diesem Formular durch die Unterschrift der E.DIS Netz GmbH und Ihrem Unternehmen bestätigt werden.
Die örtliche Einweisung ist für Sie kostenlos.
Termin durchgeführt am Unterschrift EDIS Netz GmbH Unterschrift Unternehmen
Gesonderte Bestandsabfrage erforderlich
Im Bereich des Vorhabens befinden sich Telekommunikationsanlagen (Rohranlagen/ Kabel) in Planung/ im Bau/ in Betrieb. Diese Anlagen sind im Gesamtmedienplan aktuell nicht dargestellt. Es ist deshalb zwingend eine gesonderte Bestandsabfrage bei der e.discom Telekommunikation GmbH erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu unter Angabe der Auskunftsnummer per e-mail an disposition@ediscom.net.
Für Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung:
Standort Hohenneuendorf Oranienburger Straße 6 16540 Hohen Neuendorf E-Mail: EDI_Betrieb_Hennigsdorf@e-dis.de
Stromversorgungsanlagen: +49 3322 280 466 Gasversorgungsanlagen: - Telekommunikationsanlagen: +49 331 9080 3000 Hochspannungsanlagen: +49 1732695563 +49 15254700453 (wenn nicht erreichbar: bitte folgende Nummer kontaktieren: +49 3361 7332333)
Standort Falkensee Finkenkruger Straße 51-53 14612 Falkensee E-Mail: EDI_Betrieb_Falkensee@e-dis.de
Stromversorgungsanlagen: +49 3322 280 266 Gasversorgungsanlagen: - Telekommunikationsanlagen: +49 331 9080 3000 Hochspannungsanlagen: +49 1732695563 +49 15254700453 (wenn nicht erreichbar: bitte folgende Nummer kontaktieren: +49 3361 7332333)
Vor dem Beginn der Arbeiten, muss eine weitere Auskunft bei der E.DIS Netz GmbH eingeholt werden, falls irgendeine Ungewissheit hinsichtlich der Leitungsführung besteht oder die Arbeiten nicht umgehend ausgeführt werden. Übergebene Bestandspläne bzw. Kopien dieser sowie diese "Bestandsplan-Auskunft" müssen bei der bauausführenden Firma vor Ort vorliegen.
Spartenauskunft: 1592266-EDIS, Schönwalde-Glien Nordmärkische Straße 5 3/4
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Wichtige Hinweise bei Vorhaben in der Nähe von Hochspannungsanlagen der E.DIS Netz GmbH
Für eine qualifizierte Stellungnahme der Sparte Strom-HS sind die von Ihnen vorliegenden Angaben bisher leider nicht ausreichend.
Um Ihnen eine Stellungnahme erarbeiten zu können, bitten wir Sie, uns detaillierte Unterlagen zu Ihrem Planungs- bzw. Bauvorhaben in einem üblichen Maßstab (1:2000/1:1000/1:500) vorzulegen. Des Weiteren sind für die eindeutige Zuordnung die Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück notwendig.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an Ihren Ansprechpartner für Hochspannungsanlagen: Niko Porrey, Mail: EDI_110-kV-Leitungen_West@e-dis.de, T: +49 331 234-3163, M: +49 1759496498 Markus Pötter, Mail: EDI_110-kV-Leitungen_West@e-dis.de, T: +49 331 2342052, M: +49 15254700453
Bis eine Erstellung und Übergabe unserer abschließenden Stellungnahme für die Sparte-HS erfolgt ist, untersagen wir Ihnen in der Nähe (beidseitig 30 m der Trassenachse) Verrichtungen jeglicher Art durchzuführen.
Es besteht für Sie bzw. Ihre Auftragnehmer Lebensgefahr und die Gefahr der Beschädigung unserer Anlagen z.B. 110-kV-Kabel und -Freileitungen, Erdungsanlagen, Standsicherheit der Freileitungsmasten.
Weitere besondere Hinweise:
Spartenauskunft: 1592266-EDIS, Schönwalde-Glien Nordmärkische Straße 5 4/4
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Graben
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Sie ist D n ie u r K fü a r r t d e e is n t i E nt i e g r e n n e tu n m V e d r e w r e E n . d D u IS ng N sz e w tz e G ck m z b u H n . utzen 1:2493 und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. Kartenname: Index Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Farblegende Strom-HS Anfragenummer: 1592266-EDIS Strom-MS Plannummer: Strom-NS Fernmelde zuständig: MB Falkensee Straße: Nordmärkische Straße 5 Gas-HD Gas-MD Ausgabedatum: 01.10.2025 Gas-ND Straßenbel.
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | |||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 8 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen 1 und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | :500 | ||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 4 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | ||||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 10 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | |||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 9 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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Kartenname: Ge Anfragenummer: 159 Plannummer: 5 zuständig: MB Ausgabedatum: 01.
| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | ||
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| amtmedienplan 2266-EDIS Falkensee 0.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | |||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 1 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | ||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 6 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | |||||
| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 2 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | |||||
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| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 7 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Straße: Nordmärkische Straße 5 | Farblegende Strom-HS Strom-MS Strom-NS Fernmelde Gas-HD Gas-MD Gas-ND Straßenbel. |
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egende m-HS m-MS m-NS nmelde -HD -MD -ND ßenbel.
| Die Karte ist Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Sie ist nur für den internen Verwendungszweck zu nutzen und muss datensicher entsorgt werden. Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Eigentümers. | 1:500 | ||||
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| Kartenname: Gesamtmedienplan Anfragenummer: 1592266-EDIS Plannummer: 3 zuständig: MB Falkensee Ausgabedatum: 01.10.2025 | Ort/Ortsteil: Schönwalde-Glien Farbl Str Str Str Fer Straße: Nordmärkische Straße 5 Ga Ga Ga Str |
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Merkblatt zum Schutz der Telekommunikationslinien
Für die Planung/Ausführung von Erdarbeiten in der Nähe von Telekommunikationslinien gelten zunächst die in Punkt 1 des „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beschriebenen allgemeinen Hinweise. Die darüber hinaus gehenden Anforderungen/Schutzmaßnahmen sind nachfolgend beschrieben und ebenfalls zu beachten.
Als Telekommunikationslinien sind gemäß TKG unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen, ein- schließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Ka- belkanalrohre, sowie weitere technische Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikati- onsdiensten erforderlich sind, zu verstehen.
Die Gefahr Telekommunikationslinien zu beschädigen, besteht bei Arbeiten jeder Art am oder im Erdreich, insbesondere bei Aufgrabungen, wie z.B. Bohrungen, Eintreiben von Pfählen, Bohren, Dornen, beim Setzen von Masten und Stangen sowie bei Pflasterarbeiten. Zur Vermeidung von Schäden an Telekommunikationslinien sind daher folgende Bestimmungen bei der Beauftragung und Durchführung von Baumaßnahmen unbedingt zu beachten:
1 Die Telekommunikationslinien liegen zum großen Teil in oder an öffentlichen Flächen. In einzelnen Bereichen sind die Telekommunikationslinien auch durch private Grundstücke geführt. Die Verlegetiefe richtet sich nach der jeweiligen Flä- chennutzung und beträgt in der Regel im städtischen Bereich zwischen 0,60 m und 0,90 m (bei Bohrspülverfahren bis ca. 5,00 m, siehe Bohrprotokoll). Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist von einer Verlegetiefe von 1,20 m auszugehen. Eine abweichende Tiefenlage ist aufgrund von Kreuzungen anderer Leitungen, infolge nachträglicher Veränderungen der Erdreichdeckung durch Umbauten oder aus anderen Gründen möglich. Die Telekommunikationslinien können durch Trassenwarnband gekennzeichnet sein. Trassenwarnband dient lediglich als Warnschutz und schützt die Kabel nicht gegen mechanische Beschädigungen. Ab einer Tiefe von 0,4 m ist zwingend Handschachtung erforderlich. Glasfaserkabel sind auf dem Außenmantel mit „~“ gekennzeichnet. Werden diese beschädigt, ist besondere Vorsicht ge- boten, da es beim Hineinblicken zur Schädigung des Auges kommen kann.
2 Bei der Anwendung maschineller Baugeräte in der Nähe von Telekommunikationslinien ist ein Abstand von 50 cm zu wahren, damit eine Beschädigung der Telekommunikationslinie ausgeschlossen ist. Ist die Lage oder die Tiefenlage der Telekommunikationsline nicht bekannt, muss der Verlauf durch herzustellende Querschläge ermittelt werden. Ist kein ausreichender seitlicher Abstand möglich, ist manueller Tiefbau anzuwenden.
3 Bei der Pflanzung im Bereich bestehender unterirdischer Telekommunikationslinien sind die Trassen grundsätzlich von Baumpflanzungen freizuhalten. Abstände von Baumpflanzungen zu bestehenden Telekommunikationslinien: (Die nach- folgenden Maße beziehen sich auf den horizontalen Abstand des Stammes zur Telekommunikationslinie) • Bei einem Abstand von über 2,50 m sind Schutzmaßnahmen in der Regel nicht erforderlich. • Bei einem Abstand unter 2,50 m ist eine Wurzelsperre erforderlich, sofern aufgrund der Baumart die Gefahr des Wur- zelwuchses im (Rohr-)Leitungsbereich besteht.
e.discom Telekommunikation GmbH Am Kanal 4a, 14467 Potsdam, www.ediscom.de 1/2
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4 Der Bereich oberhalb der Telekommunikationslinien darf nicht mit Bauwerken überbaut werden. Eine Überbauung durch z. B. Straßen und Parkplätze ist möglich. Bei geplanten Überbauungen sind zur Gewährleis- tung der erforderlichen Sicherheit eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Folgende Hinweise sind im Falle einer Überbauung zu beachten: • Eine Überbauung ist nur möglich, wenn die Telekommunikationskabel durch Rohranlagen geschützt sind. Es ist darauf zu achten, dass die Rohranlage nicht in der Tragschicht liegt und eine Mindestüberdeckung von 60 cm gewährleistet wird. • Handelt es sich um direkt in Erde verlegte Telekommunikationskabel, ist eine Umverlegung zu beantragen. • Ggf. erforderliche Veränderungen der Telekommunikationslinien dürfen ausschließlich vom Anlagenbetreiber bzw. durch von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden. Erforderliche bauliche Veränderungen, z.B. Umverlegungen, sind grundsätzlich in der Planungsphase schriftlich zu beantragen. Im Falle von privaten Baumaßnahmen im öffentli- chen Bereich sind die anfallenden Kosten durch den Antragstellenden zu tragen.
e.discom Telekommunikation GmbH Am Kanal 4a, 14467 Potsdam, www.ediscom.de 2/2
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Merkblatt zum Schutz der
Verteilungsanlagen
1 Allgemeine Hinweise Verkehrssicherungspflicht voraus. Der Hauptunterneh- Jahr für Jahr entstehen bei Erdarbeiten im Bereich von unter- mer hat alle in einer eventuellen Einweisung gegebenen irdisch verlegten Verteilungsanlagen zahlreiche Schäden. Informationen, übergebene Bestandspläne bzw. Kopien Neben den erheblichen Sachschäden ist im Schadensfall und die „Bestandsplan-Auskunft” an die bauausführen- eine Gefährdung von Personen nicht auszuschließen. Um den Firmen zu übergeben. Auch wenn das Tiefbauunter- dies zu vermeiden sind folgende Hinweise zu beachten: nehmen für eigenes Verschulden gem. §§ 823, 31 BGB • Die für die Durchführung der Arbeiten bestehenden ein- selbst haftet, bleibt der Hauptunternehmer für eventuell schlägigen Vorschriften und Regeln werden durch diese entstandene Leitungsschäden und deren Regulierung Hinweise, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit er- primär gegenüber E.DIS haftbar. halten, nicht berührt. • Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Leitungsauskünfte • Überall in der Erde können Verteilungsanlagen liegen. neuesten Standes vorliegen. Bei Abweichungen von der Personen, die Verteilungsanlagen beschädigen, gefähr- Bauplanung oder Erweiterung des Bauauftrages muss den sich selbst und andere. eine neue Leitungsauskunft eingeholt werden. Der Un- Eine Beschädigung kann zur Unterbrechung der Versor- ternehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme davon zu über- gung führen. Deshalb: Vorsicht bei Erdarbeiten jeder zeugen, dass alle Planangaben eindeutig erkennbar sind Art! und dass die Planauskunft tatsächlich mit der Anfrage • Die Anwesenheit eines Beauftragten der E.DIS an der übereinstimmt. Aufgrabungsstelle entbindet das ausführende Unterneh- • Unsere Leitungstrassen und Erdungsanlagen sind bei men nicht von seinen Sorgfaltspflichten und von der den Bauarbeiten zu berücksichtigen und vor Beschädi- Haftpflicht bei evtl. auftretenden Schäden. gung zu schützen. Bei Arbeiten in der Nähe von Kabeln • In der Nähe von Gebieten mit Kampfmitteln sind die sind insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften hierfür geltenden Bestimmungen einzuhalten. DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmit- • Verteilungsanlagen werden nicht nur in öffentlichen We- tel), DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D 29), DGUV Vor- gen, Straßen und Plätzen, sondern auch in privaten schrift 38 (ehemals BGV C 22) und DGUV Regel 100-500 Grundstücken verlegt (z.B. Gärten, Felder, Wiesen, Wäl- (ehemals BGR 500 Kap.2.12 -Erdbaumaschinen) zu beach- der). Hierzu gehören z.B. Rohrleitungen, sonstige Be- ten. Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. triebseinrichtungen, Hoch-, Mittel- und Niederspan- Landesbauordnung, Baugesetzbuch) sind zu beachten. In nungskabel, Armaturen, sonstige Einbauteile, Anlagen Leitungsnähe sind Erdarbeiten unbedingt mit Hand und für den kathodischen Korrosionsschutz, Steuer- und mit äußerster Vorsicht auszuführen. Die in den Plänen Messkabel, Erdungsanlagen, Warnbänder u. a. enthaltenen Eintragungen hinsichtlich der Leitungslage • Jeder Bauunternehmer hat bei Durchführung ihm über- sind unverbindlich. Die genaue Lage der Leitungen ist ge- tragener Hoch- und Tiefbauarbeiten auf öffentlichem und gebenenfalls durch Kabelortung oder Quergrabungen in privatem Grund mit dem Vorhandensein unterirdisch ver- Handschachtung festzustellen. Das Abgreifen (Ausmes- legter Ver- und Entsorgungsleitungen zu rechnen und sen) von Maßen aus der Leitungsdokumentation ist nicht seine Mitarbeiter und gegebenenfalls Subunternehmer zulässig. Leitungsverdrängungen von Parallelkabel (u. a. zu unterweisen und zu überwachen. Die Erkundigungs- in Mehrspartenplänen) können zusätzliche Verfälschun- und Sicherungspflicht ergibt sich aus der DIN 18300 (VOB gen der Leitungslagen in der Dokumentation darstellen. Teil C) Pkt. 3.1.3 und 3.1.5, dem DVGW-Arbeitsblatt GW 315 und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. • Der Einsatz von Subunternehmern für die Tiefbauarbei- ten setzt Übernahme und Einhaltung der
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• Bagger oder sonstige maschinelle Aufgrabungsgeräte • Bei einer unumgänglichen Annäherung an die Schutzab- sowie spitze Geräte (Dorne, Schnurpfähle) dürfen im Ge- stände sind wahlweise folgende Maßnahmen zu treffen, fährdungsbereich der Verteilungsanlagen nur dann ein- damit die genannten Abstände mit Sicherheit nicht un- gesetzt werden, wenn deren genaue Lage bekannt und terschritten werden: eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Dies gilt insbe- • Aufstellen von Warnposten, welche die Bewegung sondere auch für den Einsatz von grabenlosen Verlege- der Geräte überwachen und die Verantwortung für verfahren (z.B. Bodenraketen). die Sicherheit übernehmen. • Werden Verteilungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, • Aufstellen von Sperrschranken, welche den Schutzab- die in keinen Plan eingezeichnet sind, angetroffen, so ist stand absichern. der Betreiber der Verteilungsanlage unverzüglich zu er- • Umgeben der Freileitung mit einem Schutzgerüst mitteln und zu verständigen. Die Arbeiten sind in diesem (nur bei abgeschalteter Leitung und unter Aufsicht ei- Bereich zu unterbrechen, bis mit dem Zuständigen Ein- nes Mitarbeiters der E.DIS). vernehmen über das weitere Vorgehen erzielt wurde. • Wenn obige Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, muss in Verbindung mit einem Mitarbeiter 2 Verhaltensregeln bei Freileitungen des zuständigen Standortes der E.DIS eine andere Lö- • Achtung: Wer Freileitungen – gleichgültig mit welchen sung gefunden werden, wie z. B. bei kreuzenden Gegenständen – berührt, befindet sich in akuter Lebens- Fahrwegen das Aufstellen einer Höhenbegrenzung gefahr. Eine Annäherung an die Leitung innerhalb des vor und hinter der Freileitung. Schutzbereiches kommt wegen eines Überschlages ei- • Sollten Schutzabstände oder obige Maßnahmen nicht ner Berührung gleich. eingehalten werden können, so muss die betreffende • Vor Beginn der Arbeiten sind alle beteiligten Personen Anlage bzw. Leitung freigeschaltet werden. Hierfür sind über die Gefahren bei Arbeiten in der Nähe bzw. unter rechtzeitige Informationen und Abstimmungen mit dem Freileitungen zu unterweisen. zuständigen Standort der E.DIS durchzuführen. • Bei Verwendung von Baugeräten, wie Bagger, Krane, Kip- • Bitte setzen Sie sich zur Abstimmung der weiteren Ver- per-Lastwagen, Leitern, Bauaufzügen, Baugerüsten usw. fahrensweise mit dem zuständigen Standort der E.DIS in sowie Transport und Lagerung von Baumaterialien sind Verbindung: folgende Schutzabstände lt. DGUV Vorschrift 3 von span- • wenn Masterder (z. B. verzinktes Bandeisen) beschä- nungsführenden Leitungen einzuhalten: digt werden. • zu eventuellen Möglichkeiten der Freischaltung, Um- Bei Freileitungen mit setzung bzw. Isolierung von Freileitungen. Spannungen Schutzabstände • wenn trotz aller Sorgfalt eine Freileitungsanlage be- Bis 1000 Volt (Niederspannung) 1 m nach allen Seiten schädigt wird, um weitere Schäden und Gefahren ab- über 1 kV bis 110 kV 3 m nach allen Seiten zuwenden. Die Gefahrenstelle ist zu sichern und die Arbeiten sind bis zum Eintreffen des Mitarbeiters der unbekannt 5 m nach allen Seiten E.DIS einzustellen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass eine • Im Zweifelsfalle erteilt der zuständige Standort der E.DIS beschädigte Freileitung vor „Freigabe“ durch unseren über die Höhe der Spannung einer Freileitung sowie Mitarbeiter auf keinen Fall berührt werden darf, da hier über den erforderlichen Schutzabstand Auskunft. Neben Lebensgefahr besteht. der ergonomischen Komponente ist auch ein technisches Versagen von Geräten und Betriebsmitteln für die Einhal- tung der Abstände zu berücksichtigen. • Die einzuhaltenden Schutzabstände beziehen sich auf die tatsächliche Lage der Leiterseile. Daher ist das mögli- che seitliche Ausschwingen der Leiterseile bei Wind zu- sätzlich zu beachten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich der Durchhang der Leiterseile witterungs- und belas- tungsabhängig erheblich ändern kann. Innerhalb des Spannfeldes ist sicherzustellen, dass durch Aufschüttun- gen etc. der Mindestabstand von 6 m zwischen Leiter und Erdoberfläche eingehalten wird. Bei der Ermittlung des Abstandes sind der größte Durchhang und die Wind- last unter Anwendung der DIN EN 50341bzw. die DIN EN 50423 zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten bezüglich Durchhangs- und Abstandsermittlung ist im zuständigen Standort der E.DIS Auskunft einzuholen.
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3 Verhaltensregeln bei Kabeln • Wenn unzulässige Näherungen von Kabeln zu Gasvertei- • Die Verlegetiefe von Verteilungsanlagen beträgt zwar in lungsleitungen festgestellt werden, ist E.DIS zu informie- der Regel 60 – 150 cm; abweichende Tiefen sind jedoch ren. (Sicherheitsbereich: 10 cm (MS-Kabel 20 cm) bei aus den verschiedensten Gründen möglich (selbst 10 – 20 Kreuzungen, 20 cm (MS-Kabel 40 cm) bei Parallelverle- cm), aber auch größere Tiefen sind aus verschiedensten gung. Für lichte Mindestabstände von Kabeln zu Gasver- Gründen, wie z.B. Niveauänderungen, möglich. teilungsanlagen gelten die Werte im Merkblatt „Verhal- • Kabel sind bei Legung mit sogenannten Kabelsteinen, tensregeln bei Gasanlagen“. Ton- bzw. Kunststoffhauben oder Schutzrohren abge- • Bitte setzen Sie sich zur Abstimmung der weiteren Ver- deckt und/oder durch Trassen- oder Kunststoffbänder ge- fahrensweise mit dem zuständigen Kundencenter/Stand- kennzeichnet oder liegen frei im Erdreich. Bei Arbeiten ort der E.DIS in Verbindung: im Erdreich darf nicht auf das Vorhandensein derartiger • bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Unsere Ver- Schutz-/Warnmaßnahmen vertraut werden, da diese z. B. teilungsnetze sind ständigen Veränderungen unter- durch Baumaßnahmen nachträglich entfernt sein kön- worfen. Aus diesem Grund haben die anliegenden nen. Diese können die Kabel auch nicht gegen mechani- Pläne eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Der zustän- sche Beschädigungen schützen, sondern lediglich auf dige Standort nimmt gegebenenfalls eine örtliche das Vorhandensein von Energieanlagen aufmerksam ma- Einweisung vor. Es werden Aufträge zur Kabelortung chen (Warnschutz!). Für den Fall abweichender Legetie- und Kabelfeststellung ggf. Schalthandlungen abge- fen oder Leitungsverläufen kann ein Mitverschulden der stimmt. E.DIS bei Leitungsbeschädigungen nicht begründet wer- • wenn es, bedingt durch Ihre Baumaßnahmen bzw. den. Planungen, zur Überbauung unserer Kabel, zur Verän- • Kabel können sowohl mit rotem bzw. schwarzem Kunst- derung der Legetiefe bzw. zur Behinderung Ihrer stoffmantel als auch mit Jute/Metall-Außenmantel ange- Baumaßnahme durch unsere Verteilungsanlagen troffen werden. In den Plänen werden grundsätzlich alle kommt. Beantragen Sie bitte die Umlegung unserer Verteilungsanlagen als System dargestellt, das heißt, ein Verteilungsanlagen bzw. die Legung dieser im Kabelsystem kann im Erdreich als 3 x Einleiterkabel bzw. Schutzrohr durch E.DIS. E.DIS wird dann bei Erforder- 1 x Mehrleiterkabel vorkommen. Werden in der Nähe von nis dem Antragsteller auf Grundlage des Antrages Verteilungsanlagen Erdungsleitungen (meist verzinkte ein Angebot für die Umlegung unterbreiten und da- Bandeisen oder Kupferseile) freigelegt, dürfen diese für sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen ge- nicht unterbrochen werden, da sie Schutzfunktionen er- fahrlos und entsprechend geltenden Richtlinien füllen. Wir weisen darauf hin, dass auch Kabel anderer durchgeführt werden. Ggf. sind für Planungszwecke Versorgungsträger bzw. stillgelegte Kabel angetroffen Quergrabungen in Handschachtung durchzuführen. werden können. • wenn durch den Bauausführenden Kabel in einer • Baumaschinen sind bis zu einer Annäherung an die Baugrube freigelegt werden. E.DIS wird eventuell Trasse einzusetzen, die mit Sicherheit eine Gefährdung durch Beistellen eines erfahrenen Mitarbeiters dafür der Verteilungsanlagen ausschließt. Erforderlichenfalls Sorge tragen, dass diese Arbeiten gefahrlos und sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. sachlich richtig durchgeführt werden. Diese sind, ebenso wie Rohrvortriebs-, Bohr- und Spreng- • wenn eingetragene Leitungslagen nicht aufgefunden arbeiten, das Einschlagen (Rammen) von Pfählen, Bohlen werden. Es kann nicht automatisch von dem Nicht- und Spundwänden, das Einspülen von Filtern für Grund- vorhandensein dieser Leitungen ausgegangen wer- wasserabsenkungen, der Einsatz von Durchörterungsge- den. räten u. ä. mit der E.DIS abzustimmen. Im Bereich von • wenn in der Nähe von Verteilungsanlagen Schutz- Kabelanlagen dürfen Pfähle, Dorne oder andere spitze rohre und Erdungsanlagen angetroffen werden, die Gegenstände nicht in den Erdboden getrieben werden. nicht in den Bestandsplan-Ausschnitten enthalten Werden Warnbänder, Schutzrohre, Kabelabdecksteine, sind. Erdungsanlagen oder Kabel angetroffen, so ist die Arbeit • Wenn trotz aller Sorgfalt Kabel oder Schutzrohre beschä- mit besonderer Vorsicht (ggf. Handschachtung) fortzu- digt (auch (leichte) Beschädigungen, die nicht zur unmit- setzen. Freigelegte Kabel müssen beim Verfüllen wieder telbaren Zerstörung des Kabels führen, wie z.B. leichte ordnungsgemäß abgedeckt, verdichtet und mit Kabel- Pickhiebe) werden, dann gilt zur Abwendung weiterer warnband (20 cm über Kabelscheitel) versehen werden. Schäden und Gefahr: Erst ab einer Überdeckung von 40 cm (30 cm nach ATV • Die Bauarbeiten sind sofort einzustellen, der Gefähr- DIN 18300) ist eine lagenweise, maschinelle Verdichtung dungsbereich ist sicher zu verlassen. Die Schaden- zulässig. stelle ist außerhalb des Schutzbereiches gegen Betre- • Lageänderungen und/oder das Verfüllen von freigeleg- ten zu sichern. ten Verteilungsanlagen dürfen vom ausführenden Unter- • Es besteht Lebensgefahr für alle Personen in der Um- nehmen nicht selbstständig, sondern nur in Abstimmung gebung der Schadenstelle. Es können noch lebensge- mit E.DIS vorgenommen werden. fährliche Schrittspannungen auftreten. • Schachtdeckel müssen stets zugänglich bleiben. Hinweis- • Einem beteiligten Fahrzeug oder Gerät darf man sich schilder oder andere Markierungen dürfen ohne Zustim- auf keinen Fall nähern, auch wenn die Spannung ab- mung nicht verdeckt oder entfernt werden. geschaltet zu sein scheint.
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• Fahrzeugführer dürfen den Fahrzeugstand nicht ver- ggf. auch Maßnahmen erhöhten Aufwandes durchzufüh- lassen, sondern sollten versuchen durch Schwenken ren. des Auslegers das Kabel oder durch Wegfahren des • Kreuzungen von Gasleitungen sind grundsätzlich recht- Fahrzeuges, den Kontakt zum Kabel zu unterbrechen, winklig und als Unterkreuzung auszuführen. Bei Vorhan- um so aus dem Gefahrenbereich zu gelangen. Sich densein eines Schutzstreifens sind Knickpunkte außer- nähernde Personen sind zu warnen. halb davon anzuordnen. • Unverzüglich Störungsnummer „Strom“ anrufen. • Werden Gasleitungen gekreuzt, die im Bohrverfahren er- • Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass richtet worden sind, sind grundsätzlich Suchschachtun- ein beschädigtes Kabel vor „Freigabe“ durch unseren gen zur Freilegung des Bohranfangs und des Bohrendes Mitarbeiter auf keinen Fall berührt werden darf, da durchzuführen. hier Lebensgefahr besteht. • Bei Kreuzung von Gasleitungen mit einer Baustraße für Schwerlastverkehr (≥40 t), für das Kreuzen der Gasleitung 4 Verhaltensregeln bei Gasanlagen durch Land- und Fortwirtschaftsfahrzeuge (≥40 t) sowie • Beschädigungen (auch ohne Gasaustritt z. B. Deformie- Aufstellung von Kränen auf Gasleitungen sind bei E.DIS rung oder Beschädigung der Umhüllung) von Vertei- die Sicherheitsmaßnahmen im Einzelfall abzufragen. lungsanlagen sind sofort und unmittelbar an die o. g. • Vor Ramm- und Bohrarbeiten ist die genaue Lage der Entstörungsnummer zu melden. Gasleitung durch Ortung und/oder Suchschachtung fest- • Ist die Rohrumhüllung beschädigt worden, so darf die zustellen. Der Abstand richtet sich nach der Intensität Verfüllung erst nach Instandsetzung und mit Zustim- der übertragenen Schwingungen und wird von E.DIS in- mung der E.DIS erfolgen. dividuell festgelegt. Kann die genaue Lage der Gaslei- • Im Netz eingebaute Armaturen dürfen nur vom Fachper- tung nicht festgestellt werden (z. B. bei gesteuerten Boh- sonal der E.DIS oder auf dessen ausdrückliche Anwei- rungen > 2,0 m Tiefe), so ist von der Achse der Gasleitung sung bedient werden! (Lageplan) zur Außenwand der Spundung allseitig ein • Die Anwesenheit eines Beauftragten der E.DIS an der Mindestabstand von 3,00 m einzuhalten. Aufgrabungsstelle entbindet das ausführende Unterneh- • Eine Überbauung von Gasleitungen oder die Überpflan- men nicht von seinen Sorgfaltspflichten und von der zung mit Bäumen oder tiefwurzelnden Gehölzen ist nicht Haftpflicht bei evtl. auftretenden Schäden. zulässig. Um den kathodischen Korrosionsschutz von Lei- • In Leitungsnähe sind Erdarbeiten generell nur von Hand tungen nicht zu gefährden, dürfen keine elektrisch lei- oder Saugbagger und mit äußerster Vorsicht auszufüh- tenden Verbindungen zu metallischen Gasrohrleitungen ren. hergestellt werden. Außerdem sind in der Örtlichkeit vor- • Lageänderungen und/oder ggf. das Verfüllen von freige- gefundene Messsäulen durch ein Erdkabel mit der Stahl- legten Verteilungsanlagen dürfen vom ausführenden Un- leitung, dem Mantelrohr sowie dem Steuerkabel verbun- ternehmen nicht selbstständig, sondern nur in Abstim- den. Bei Kreuzungen bzw. Parallelverlegungen sind Be- mung mit der E.DIS vorgenommen werden und nur nach einflussungen auszuschließen. dessen Anweisung erfolgen. • Bei der Verfüllung des Rohrgrabens sind freigelegte Gas- • Werden Warnbänder, Schutzrohre, Kabel oder Gasleitun- verteilungsanlagen mind. 0,10 m allseitig mit steinfreiem gen angetroffen, so ist die Arbeit mit besonderer Vor- neutralem Boden (Rundkorn 0 – 2 mm) zu umhüllen. Die sicht (Handschachtung) fortzusetzen. Freigelegte Gaslei- Weiterverdichtung hat lagenweise zu erfolgen. Zur weite- tungen müssen beim Verfüllen wieder ordnungsgemäß ren Verfüllung dürfen keine größeren Steine (Körnung > abgedeckt, verdichtet und mit Gaswarnband (30 cm über 100 mm), kein schwerentfernbares Material und kein der Gasleitung) versehen werden. Erst ab einer Überde- Bauschutt verwendet werden. ckung von 40 ist eine lagenweise, maschinelle Verdich- tung zulässig. • Straßenkappen müssen stets zugänglich bleiben. Hin- weisschilder oder andere Markierungen dürfen ohne Zu- stimmung nicht verdeckt oder entfernt werden. • Bei Anwendung grabenloser Verfahren im Bereich von Gasleitungen gelten die unten aufgeführten Mindestab- stände. Die grabenlosen Verfahren sind im Vorfeld E.DIS anzuzeigen und mit ihm abzustimmen. Erforderlichen- falls wird E.DIS die Abstände erweitern und die Herstel- lung von zusätzlichen Suchschachtungen im gefährdeten Bereich bzw. die Freilegung der Kreuzung der Gasleitung als Auflage erteilen. Im Bereich von Gasleitungen sind grabenlose Verle-gungsverfahren nur zulässig, die eine genaue Position des Vortriebs unter Beachtung der Si- cherheitsabstände gewährleisten. Zur Sicherstellung der Lage der eingezogenen Leitung sind durch den Bauherrn
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Sicherheitsabstände, Schutzstreifen und Schutzmaßnahmen Folgende lichte Mindestabstände von Ver- und Entsorgungsleitungen zu Gasverteilungsanlagen (einschließlich Zubehör z.B. KKS- und Fernmeldekabel) der E.DIS sind einzuhalten.
Abstand bei Abstand bei ge- Abstand bei Abstand bei offener Parallel- schlossener Pa- offener geschlossener Gasleitung verlegung rallelverlegung Kreuzung Kreuzung Gasleitung ≤ 5 bar 0,20 m 1,00 m 0,10 m 1,00 m zu Kabel bis 1kV Gasleitung ≤ 5 bar 0,40 m 1,00 m 0,20 m 1,00 m zu Kabel 1kV – 30kV Gasleitung > 5 bar 0,40 m 1,00 m 0,20 m 1,00 m Gasleitung aus Stahl
16 bar außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen* • Leitung bis DN 150 1,00 m 1,00 m 0,50 m 1,00 m • Leitung über DN 150 bis DN 400 1,50 m 1,50 m 0,50 m 1,00 m • Leitung über DN 400 bis DN 600 2,00 m 2,00 m 0,50 m 1,00 m • Leitung über DN 600 bis DN 900 3,00 m 3,00 m 0,50 m 1,00 m • Leitung über DN 900 3,50 m 3,50 m 0,50 m 1,00 m
- Bei parallel verlegten Gasleitungen unterschiedlicher Durchmesser gilt für die Abstandsvorgabe stets der größere Durchmesser
Für HS-Kabel gelten gesonderte Mindestabstände zu Gasleitungen aller Materialien und Druckstufen:
Abstand bei Abstand bei ge- Abstand bei Abstand bei offener Parallel- schlossener Pa- offener geschlossener HS-Kabel verlegung rallelverlegung Kreuzung Kreuzung < 110 kV 2,00 m 2,00 m 0,50 m 1,00 m
/ = 110 kV 5,00 m 5,00 m 1,00 m* 2,00 m / = 380 kV 10,00 m 10,00 m 1,00 m* 2,00 m
- mit thermisch isolierenden Zwischenlagen
Des Weiteren gilt, dass sich die Schutzstreifen der HS-Kabel und die Schutzstreifen der Gasleitung nur berühren dürfen (keine Überlappung). Für HS-Freileitungsanlagen (Leitungen, Maste, Erder etc.) gelten bei E.DIS folgende Mindestabstände zu Gasleitungen, oberir- dischen Gasanlagen (Stationen) sowie Absperr- und Ausblasearmaturen.
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Bild 1
Tabelle 1 Mindestabstände (m) < 110 kV ≥ 110 kV A Rohrachse – Leiterseil1 10 10 B Armatur – Leiterseil1 10 10 C Rohrachse – Mast2 20 20 D Ausblasestutzen – Leiterseil1 35 35 E Station – Leiterseil1 35 55 1 vertikale Projektion 2 Kreuzung / Querung der Freileitung stets senkrecht zur Freileitungstrasse
Kathodische Korrosionsschutzanlagen müssen sich außerhalb der Beeinflussung von Hochspannungsfreileitungen (ein- schließlich Fahr- und Speiseleitung) befinden. Fremdstromanaoden müssen bei Freileitungsmasten mit Erdseil mindestens 30 m vom Mastfuß und dessen Erdern entfernt sein. Zwischen Gebäuden und oberirdischen Gasanlagen (Stationen) sowie Entspannungseinrichtungen der Gasversorgung sind folgende Mindestabstände zu beachten:
Tabelle 2
oberirdischen Gasanlagen (Station) 10,00 m Entspannungseinrichtungen Leitung (Ausbläser) 20,00 m
Eine Bebauung näher als 20 m zu Gashochdruckleitungen größer 4 (5) bar bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch E.DIS, der individuelle Schutzmaßnahmen festlegt. Zur Sicherung des Bestandes und Betriebes liegen Gasleitungen in einem Schutzstreifen. Die Außengrenzen des Schutzstrei- fens werden durch die Lage der Gasleitung bestimmt, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt. Lageabweichungen können auftreten.
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Tabelle 3 Betriebsdruck Schutzstreifen Gasleitung (bar) gesamt (m) Nieder-, Mittel- und Hochdruck-Gasleitung ≤ 4 (5) 2 Hochdruck-Gasleitung > 4(5) bis ≤ 16 4 Hochdruck-Gasleitung • ≤ DN 150 4
16 • > DN 150 bis DN 300 6 • > DN 300 bis DN 500 8 Hochdruck-Gasleitung (Baujahr vor 1990) > 4(5) 8
Die Verlegung von unter- und oberirdischen Bauwerken und sonstigen Anlagen im Schutzstreifen einer Gasleitung > 16 bar wird von E.DIS nur im Ausnahmefall gestattet. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Interessensabgrenzungsvereinbarung. Die Verlegung ist terrestrisch zu vermessen und an E.DIS im dxf-Format zu übergeben. Die Kreuzung von Schutzstreifen einer Gasleitung > 16 bar durch Kabel oder Leitungen unterliegt folgenden Mindestanforde- rungen: • Verlegung der Kabel oder Leitungen in einem Leerrohr, dessen Enden sich außerhalb des Schutzstreifens der Gasleitung befinden • Kreuzung rechtwinklig zur Gasleitung • dauerhafte und gut sichtbare Markierung der Kreuzung an beiden Enden des Leerrohres
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Wichtige Hinweise zum Verhalten bei Beschädigungen an Vorsicht bei Schäden an Biogasleitungen Gasverteilungsanlagen • Gase aus der biologischen Erzeugung können neben Me- Maßnahmen bei Gasaustritt im Freien: than auch Kohlenstoffdioxid und Schwefelwasserstoff Wenn eine Gasleitung so beschädigt worden ist, dass Gas enthalten. Kohlenstoffdioxid kann den Sauerstoff in der austritt oder Undichtigkeiten zu befürchten sind, sind sofort Atemluft verdrängen, das Einatmen von Schwefelwasser- folgende Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu stoff gefährdet die Gesundheit. treffen: • Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosions- Strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche gefahr; Zündquellen (z. B. Funkenbildung) vermeiden, • Verstöße eines Unternehmens gegen die obliegende Er- nicht rauchen, kein Feuer anzünden! kundungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu • Arbeiten im Bereich der Schadensstelle sofort einstellen, einer Schadensersatzverpflichtung nach § 823 BGB und dazu gehört auch sofort alle Baumaschinen und Fahr- können darüber hinaus auch mit strafrechtlichen Konse- zeugmotoren abzustellen! quenzen verbunden sein. • Keine Mobiltelefone im Gefahrenbereich verwenden! • Der Einsatz von Subunternehmern für die Tiefbauarbei- • Keine elektrischen Verbindungen herstellen oder lösen! ten setzt Übernahme und Einhaltung der Verkehrssiche- • Markisen von Hand einrollen, Bewohner warnen und rungspflicht voraus. Der Hauptunternehmer hat alle in ei- zum Verlassen des Gefahrenbereiches auffordern. ner eventuellen Einweisung gegebenen Informationen, • Wenn möglich Kanalisation, Schächte, Telefonzellen und übergebene Bestandspläne bzw. Kopien und die „Be- andere Hohlräume auf eingedrungenes Erdgas überprü- standsplan-Auskunft” an die bauausführenden Firmen zu fen. übergeben. Auch wenn das Tiefbauunternehmen für ei- • Gefahrenbereich räumen, weiträumig absichern und Zu- genes Verschulden gem. §§ 823, 31 BGB selbst haftet, tritt unbefugter Personen verhindern! bleibt der Hauptunternehmer für eventuell entstandene • E.DIS unverzüglich benachrichtigen! (jeweilige Entstö- Leitungsschäden und deren Regulierung primär gegen- rungsnummer Gas) über E.DIS haftbar. • Erforderlichenfalls Polizei und/oder Feuerwehr benach- richtigen. 5 Baumpflanzung/Bebauung im Bereich von Verteilungs- • Erste Hilfe leisten! anlagen • Keine elektrischen Geräte, Schalter, Klingeln etc. betäti- Von der Begrünung und Bepflanzung innerstädtischer Wege, gen! Straßen und Plätze werden die unterirdischen Verteilungs- • Fenster und Türen angrenzender Gebäude schließen, da- anlagen und Freileitungen erfahrungsgemäß erheblich be- mit kein im Freien ausströmendes Gas eindringen kann! troffen. • Weitere Maßnahmen mit E.DIS und den zuständigen Verschiedene Interessen erfordern die gegenseitige Rück- Dienststellen abstimmen! sichtnahme und ein rechtzeitiges Zusammenwirken aller Be- • Das Baustellenpersonal darf die Schadenstelle nur mit teiligten bei der Planung und Durchführung von Bau- und Zustimmung der E.DIS verlassen! Unterhaltungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ver- weisen wir Sie auf die Hinweise „Baumstandorte und unter- Maßnahmen: Gasaustritt im Gebäude irdische Ver- und Entsorgungsanlangen“. Diese wurden vom • Gleiche Verfahrensweise wie Gasaustritt im Freien. Arbeitskreis „Baumpflanzungen im Bereich von Verteilungs- • Lüftungsmaßnahmen durchführen! anlagen“ im Arbeitsausschuss „Kommunaler Straßenbau“ • Absperrarmatur nur auf ausdrückliche Anweisung der der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen E.DIS schließen! (FGSV) in Zusammenarbeit mit der DVGW der ATV-ad-hoc- • Mitbewohner durch Klopfen und lautes Rufen warnen Arbeitsgruppe „Baumstandorte“ im Fachausschuss 1.6 „Aus- (nicht klingeln oder telefonieren)! schreibungen und Ausführungen von Entwässerungsanla- gen“ erarbeitet. Dies ist textgleich mit dem DVGW-Merkblatt Maßnahmen bei Gasbrand: GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“. • Gleiche Vorgehensweise wie Gasaustritt • Gasbrände nicht löschen (Vermeidung der Explosionsge- fahr). Muss aus Gründen der Personenrettung doch ein Erdgasbrand gelöscht werden, sind Pulverlöscher der Brandklasse C zu verwenden. • Ein Übergreifen der Flammen auf brennbare Materialien in der Umgebung verhindern.
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Für unterirdische Trassen gilt zusätzlich: Für Freileitungen gilt: Bei der Pflanzung im Bereich bestehender unterirdischer Unter Freileitungen sind grundsätzlich keine Bauwerke zu Gasleitungen und Kabel sind die Trassen grundsätzlich von errichten. Die Errichtung von Bauwerken ist nur möglich, Baumpflanzungen freizuhalten. Abstände von Baumpflan- wenn die innerhalb der vor genannten Normen geforderten zungen zu bestehenden Verteilungsanlagen: (Die nachfol- Abstände nachgewiesen werden. genden Maße beziehen sich auf den horizontalen Abstand Verbindungen und Abspannungen, Plakate, Planen und des Stammes zur Gasleitung bzw. Kabel) sonstige Teile dürfen an Masten von Freileitungen nicht an- • Bei einem Abstand von über 2,50 m sind Schutzmaßnah- gebracht werden men in der Regel nicht erforderlich. • Bei einem Abstand zwischen 1,00 und 2,50 m ist in Ab- Baumpflanzungen in der Nähe unserer Freileitungen stim- hängigkeit von Baumart und Leitungstyp der Einsatz von men wir grundsätzlich nicht zu, da diese bedingt durch den Schutzmaßnahmen zu prüfen und zu entscheiden. Baumwuchs, zur Beeinträchtigung der Versorgungszuverläs- • Bei einem Abstand unter 1,00 m ist eine Baumpflanzung sigkeit unserer Kunden führen können. nur im Ausnahmefall, unter Abwägung der Risiken, mög- Die Zugänglichkeit der Maststandorte und der Trasse ist für lich. Besondere Schutzmaßnahmen sind zu vereinbaren. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten jederzeit zu ge- • Pflanzgruben sind von Hand anzulegen, wenn die Außen- währleisten. kante einen geringeren Abstand als 0,50 m zur bestehen- den Gasleitung oder Kabel besitzt. Bei geplanten Straßen hat der Abstand zwischen Fahrbahn- kante und den Masteckstielen, die der Fahrbahn zugewandt Der Schutzbereich für 110 kV-Kabelanlagen beträgt 10 m. In- sind, mindestens 15 m zu betragen. Maßnahmen des Anfahr- nerhalb des Schutzbereiches darf keine Bepflanzung mit Ge- schutzes müssen im Einzelfall gesondert abgestimmt wer- hölzen erfolgen. Der Schutzbereich darf nicht mit Bauwer- den ken überbaut werden. Bei geplanten Überbauungen (z. B. Straßen, Parkplätze usw.) Bei der Kreuzung mit Straßen und befahrbaren Verkehrsflä- sind zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit even- chen aller Art ist gemäß DIN EN 50341 zwischen Fahrbahn- tuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die hierdurch ver- oberkante und Leiterseil ein Mindestabstand bei größtmög- ursachten Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. lichem Leiterseildurchhang von 7 m einzuhalten. Die Ermitt- lung des größten Leiterseildurchhanges und des seitlichen Sofern Schutzmaßnahmen erforderlich werden, bedürfen Ausschwingens erfolgt unter Berücksichtigung der DIN EN diese der Abstimmung zwischen den Beteiligten. 50341. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Bauprojekt bei Möglich sind z. B.: E.DIS zur Prüfung auf Einhaltung der nach DIN EN 50341 ge- • Trennwände aus Stahl, Beton oder wurzelfeste Kunst- forderten Abstände eingereicht wird, aus der die Fahrbahn- stoffplatten höhe, bisherige Geländehöhe und benachbarten Maststand- • ringförmige Trennwand (Betonrohr / Kanalschacht) orte hervorgehen. • Schutzrohre oder längsgeteilte Schutzrohre
Beim Einbau von parallelen Trennwänden müssen diese von der Oberfläche bis mindestens auf Sohlhöhe des Gaslei- tungs- bzw. Kabelgrabens geführt werden. Sie müssen aus schwer verrottbarem Material (Beton, Stahl, geeignete Kunststoffe) sein. Ungeeignet sind z. B.: • dünnwandige Folien < 2mm, Abdeckhauben, Trennwände mit ungeschützten Fugen • Kabelkanalformsteine aus Beton
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Kundencen- ter/Standorte gerne zur Verfügung.
E.DIS Netz GmbH Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree, www.e-dis-netz.de 9/9
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NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG NBB - EUREF-Campus 1–2 - 10829 Berlin EUREF-Campus 1–2, 10829 Berlin HRA 37374 B Amtsgericht Charlottenburg Ing.-Büro Wasser-Boden-Landschaft GmbH Martin Sammert Zum Jagenstein 3 EUREF-Campus 1–2, 10829 Berlin Telefon 030 4530-5231 14478 Potsdam Planauskunft@nbb-netzgesellschaft.de www.nbb-netzgesellschaft.de
Berlin, 06.10.2025
Unser Zeichen: 2025-024670_B, Portalnummer 689890 Ihr Schreiben vom 01.10.2025 mit Zeichen 25/16 V Ersatzneubau Wehr Schönwalde
zur Maßnahme Schönwalde-Glien, Nordmärkische Straße 5; 25/16 V Ersatzneubau Wehr Schönwalde
Sehr geehrter Herr Jansen,
die WGI GmbH wird von der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (nachfolgend NBB genannt) beauftragt, Auskunftsersuchen zu bearbeiten und handelt namens und in Vollmacht der NBB. Die NBB handelt im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung auch namens und im Auftrag der GASAG AG, der GASAG Solution Plus GmbH (GSP), der EMB Energie Brandenburg GmbH, der Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Gas mbH & Co.KG, der NGK Netzgesellschaft Kyritz GmbH, der Rathenower Netz GmbH, der Netzgesellschaft Hennigsdorf Gas mbH, der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, der Stadtwerke Forst GmbH, der Stadtwerke Bad Belzig GmbH und der Gasversorgung Zehdenick GmbH.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den beigefügten Planunterlagen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich der Lage und Verlegungstiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und daher nicht auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus sind aufgrund von Erdbewegungen, auf die die NBB keinen Einfluss hat, Angaben zur Überdeckung nicht verbindlich. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtungen usw.) festzustellen.
Im unmittelbaren Bereich der Leitung ist auf den Einsatz von Maschinen zu verzichten und in Handschachtung zu arbeiten. Die abgegebenen Planunterlagen geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer das Antwortschreiben mit aktuellen farbigen Planunterlagen vor Ort
Geschäftsführung/Komplementärin: NBB Netz-Beteiligungs-GmbH l Sitz der Gesellschaft: Berlin l HRB 99597 B, Amtsgericht Charlottenburg Geschäftsführung: Maik Wortmeier (Vorsitzender), Claudia Rathfux UniCredit Bank AG - Hypovereinsbank l IBAN DE24 1002 0890 0022 4610 44 l BIC HYVEDEMM488
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vorliegt. Digital gelieferte Planunterlagen sind in Farbe auszugeben. Bitte prüfen Sie nach Ausgabe die Maßstabsgenauigkeit. Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen der NBB, so dass gegebenenfalls noch mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber zu rechnen ist, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen.
Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen ist nicht zulässig. Stillgelegte Leitungen sind in den Plänen nicht oder nur unvollständig enthalten.
In den Bereichen von Potentialmessstellen sind Kabelanlagen der NBB vorhanden, die zu Messschränken bzw. Pfählen führen. Diese Kabel sind nicht dokumentiert - es sind die oben genannten Erkundungsmaßnahmen durchzuführen.
Bei Ihren Bauausführungen ist unsere Leitungsschutzanweisung in der geltenden Fassung zu beachten. Diese finden Sie als Download auf unserer Internetseite www.nbb- netzgesellschaft.de unter der Rubrik Service/Download Center. Der Beginn Ihrer Bauphase ist mindestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen. Die Aufgrabemeldung senden Sie bitte an Planauskunft@nbb-netzgesellschaft.de. Als Nutzer von Leico kann die Aufgrabemeldung auch direkt über das Portal versendet werden.
In Ihrem angefragten räumlichen Bereich befinden sich Anlagen mit einem Betriebsdruck > 4 bar. Gemäß den Technischen Regeln des DVGW-Regelwerkes sind bei Bauarbeiten in der Nähe dieser Hochdruck-Erdgasleitung die Bauausführenden vor Ort einzuweisen. Daher ist unter Bezugnahme auf diese Registriernummer, rechtzeitig vor Beginn Ihrer entsprechenden Bauarbeiten eine Einweisung vor Ort zu vereinbaren. Hierzu setzen Sie sich bitte mit der Einsatzplanung in Verbindung.
Mess-/Schilderpfähle sind in ihrer Lage nicht zu verändern. Sollte das Versetzen eines Mess-/Schilderpfahls zwingend erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an unseren zentralen Ansprechpartner.
Zentraler Ansprechpartner für Ortstermine und technische Fragen ist unsere Einsatzplanung unter einsatzplanung@nbb-netzgesellschaft.de oder Tel.-Nr.: (030) 81876 1890. Diese Nummer ist montags bis freitags in der Zeit von 07.00-15.00 Uhr zu erreichen.
Für Bauwerke, die eine Fundamentgründung erfordern, ist ein Sicherheitsabstand von ≥ 1,5 m einzuhalten. Abweichungen in Bezug auf Gründungen tiefer als die Rohrsohle/ Oberkante Kabel und geringere horizontale Abstände sind gesondert mit der NBB abzustimmen.
Befinden sich im Bereich geplanter Start- oder Zielgruben Leitungen der NBB, müssen die betroffenen Leitungen in Handschachtung freigelegt und gesichert werden, um Beschädigung durch Bodenverdrängungsraketen oder ähnliche Geräte zu vermeiden. Auch hier ist der zulässige Mindestabstand zu beachten bzw. zu kontrollieren. Für die Abstimmung weiterer, erforderlicher Schutzmaßnahmen ist vor Beginn der Arbeiten eine Einweisung vor Ort mit dem technischen Ansprechpartner zu vereinbaren.
Bei Bohrungen sind grundsätzlich Suchschachtungen zur genauen Leitungsermittlung
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erforderlich. Nach Feststellung der Rohrleitungslage ist ein Abstand von ca. 0,5 m bei Stahlrohr - und PE-Leitungen und von ca. 0,8 m bei Gussrohrleitungen von der Außenkante der Leitung bis zur Außenkante Ihrer Bohrung einzuhalten.
Im Zuge der Herstellung von Baugruben mit Holzverschalung sind folgende Abstände und Auflagen einzuhalten: Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,8 m von Baugrube zu Außenkante Leitung einzuhalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Auflage unterhalb der Leitung jederzeit erhalten bleibt.
Bei den Rodungsarbeiten ist sicherzustellen, dass im Bereich unserer Leitungen keine Erdbewegungen auftreten, die Lage der Leitungen nicht verändert wird und keine Kräfte auf die Leitung wirken. Die Leitung ist meist mit Wurzeln umwachsen. Bei Baumfräsarbeiten ist zu den Leitungen unbedingt ein Mindestabstand von 0,3 m einzuhalten. Die genaue Lage der Leitung ist durch Suchschlitze zu überprüfen.
Bei Baumpflanzungen ist ohne Sicherungsmaßnahmen ein Abstand zu Leitungen von mindestens 2,5 m von der Rohraußenkante und Stromkabel zu den Stammachsen einzuhalten. Bei Unterschreitung dieses Abstandes sind in Abstimmung mit der NBB Schutzmaßnahmen festzulegen. Ein Mindestabstand von 1,5 m sollte jedoch in allen Fällen angestrebt werden. Bei Unterschreitung dieses Abstandes sind nur flach wurzelnde Bäume einzupflanzen, wobei gesichert werden muss, dass beim Herstellen der Pflanzgrube der senkrechte Abstand zwischen Sohle Pflanzgrube und Oberkante unserer Leitungen und Kabel mindestens 0,3 m beträgt. Weiter ist zwischen Rohrleitung/ Kabel und zu dem pflanzenden Baum eine PVC-Baumschutzplatte einzubringen. Der Umfang dieser Einbauten ist im Vorfeld protokollarisch festzuhalten. Beim Ausheben der Pflanzgrube ist darauf zu achten, dass unsere Leitungen/ Kabel nicht beschädigt werden. Wir weisen darauf hin, dass bei notwendigen Reparaturen an der Leitung/ Kabel der jeweilige Baum zu Lasten des Verursachers der Pflanzung entfernt werden muss.
Während der Baumaßnahme ist eine Mindestdeckung der betroffenen Leitungen von 0,5 m zu gewährleisten, gemessen von der Sohle Ihrer Aufgrabung bis zur Oberkante unserer Leitung. Bei Nichteinhaltung ist der technische Ansprechpartner zu benachrichtigen, um Sicherungs- bzw. Schutzmaßnahmen abzustimmen. Eine eventuell notwendige Anpassung der Straßenkappen an das neue Straßenniveau ist über den technischen Ansprechpartner zu veranlassen. Vor Baubeginn sind unbedingt Suchschlitze zur Feststellung der Tiefenlage herzustellen.
Kosten für die Beseitigung aller Schäden, die an unseren Anlagen im Zusammenhang mit Ihren Baumaßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers.
Bitte beachten Sie, dass sich im Baubereich Gasleitungen mit einer Minderdeckung von 0,6 m befinden.
Jede Form von Überbauung, wie z.B. das Errichten von Gebäuden und baulichen Anlagen, das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Leitungen, welche den Zugang, die Betriebssicherheit und die Reparaturmöglichkeit der Leitung beeinträchtigt, ist unzulässig.
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Die Breite des Schutzstreifens der Hochdruckleitung beträgt 6 m. Im Schutzstreifen einer Leitung dürfen keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet, die Geländehöhe nicht verändert oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder den Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden. Das Grundstück muss zur Überprüfung, Unterhaltung, Instandsetzung oder Änderung der Leitung jederzeit betreten werden können.
Bei geplanten Parallelverlegungen zu unseren Leitungen ist ein Abstand von mind. 0,4 m einzuhalten, bei Kreuzungen in offener Bauweise dürfen 0,2 m nicht unterschritten werden. Für Leitungen ≥ 4bar sind separate Abstimmungen erforderlich.
Kabelanlagen sind in der vorgefundenen Lage zu belassen. Veränderungen sind unzulässig. Werden Kabelanlagen beschädigt, ist die NBB unverzüglich unter der Telefonnummer (030) 81876 1890 oder einsatzplanung@nbb-netzgesellschaft.de, zu benachrichtigen. Schäden an der Kabelummantelung werden kostenlos beseitigt, sofern die NBB vor der Grabenverfüllung Kenntnis erhält.
Für temporäre Baustelleneinrichtungen gelten folgende Ausnahmeregelungen: Die Lagerung von Materialien über unseren Anlagen muss auf Paletten erfolgen. Büro- und Materialcontainer müssen so aufgestellt werden, dass ein mindestens 30 cm hoher, gut belüfteter Freiraum zwischen Containerunterkante und Geländeoberkante vorhanden ist. Paletten und Container müssen durch Sie kurzfristig zu Ihren Lasten entfernt werden, wenn Arbeiten an NBB-Anlagen ausgeführt werden müssen, bei Gefahr im Verzug auch nachts und an Sonn- und Feiertagen. Ein Ansprechpartner ist zu benennen.
Aussagen zu Anlagen anderer Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber können wir nicht treffen. Hierzu sind von Ihnen gesonderte Auskünfte einzuholen.
Die Bestandspläne werden laufend aktualisiert. Bei aktuell neuverlegten Gasleitungen ist es möglich, dass diese noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind. Hierzu bitten wir Sie, sich mit der NBB unter (030) 81876 1890 oder einsatzplanung@nbb-netzgesellschaft.de abzustimmen.
Sollte der Geltungsbereich Ihrer Auskunftsanfrage verändert werden oder der Arbeitsraum den dargestellten räumlichen Bereich überschreiten, ist der Vorgang erneut zur Erteilung einer Auskunft der NBB vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Benjamin Kiesow i.A. Martin Sammert
Anlagen:
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Leitungsschutzanweisung Legende Einweisung vor Ort Plan (Maßstab 1:10000 / Plangröße DIN A4) Plan (Maßstab 1:500 / Plangröße DIN A0) Plan (Maßstab 1:500 / Plangröße DIN A1) Plan.dxf
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| Ort/Transportleitung: Schönwalde-Glien parte:Ferngas, Gas | Registriernr.: 2025-024670 | |||
|---|---|---|---|---|
| Plannr.: Str Seite: Erstellt von: SYSTEM | aße: Nordmärkische Straße 5 - | Firma: NBB | ||
| aßstab: 1:10000 N A4 | Erstellt am: 1.10.2025 | |||
| Leitungsschutzanweisung und Freistellungsvermerk sind zu beachten |
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Ort/Transportleitung: Registriernr.: Schönwalde-Glien Sparte:Ferngas, Gas 2025-024670 Plannr.: Straße: Firma: Seite:1 Nordmärkische Straße 5 NBB Maßstab: Erstellt von: - Erstellt am: SYSTEM 1.10.2025 1:500 Leitungsschutzanweisung und Freistellungsvermerk sind zu beachten DIN A0
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Ort/Transportleitung: Registriernr.: Schönwalde-Glien Sparte:Ferngas, Gas 2025-024670 Plannr.: Straße: Firma: Seite:2 Nordmärkische Straße 5 NBB Maßstab: Erstellt von: - Erstellt am: SYSTEM 1.10.2025 1:500 Leitungsschutzanweisung und Freistellungsvermerk sind zu beachten DIN A0
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Ort/Transportleitung: Registriernr.: Schönwalde-Glien Sparte:Ferngas, Gas 2025-024670 Plannr.: Straße: Firma: Seite: Schulallee WGI Maßstab: Erstellt von: Erstellt am: Martin Sammert 06.10.2025 1:500 Leitungsschutzanweisung und Freistellungsvermerk sind zu beachten DIN A1
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Signaturenkatalog
Betriebsmittel Gas
Linienarten
ETL PN 40, Leitungsabschnitt 1 bis 4 bar Feldleitung PN 160 in Betrieb, lageunsicher
Leitungsabschnitt > 4 bar Leitungsabschnitt 0,1 bis 1 bar in Betrieb in Betrieb, lageunsicher
Leitungsabschnitt 1 bis 4 bar Leitungsabschnitt < 0,1 bar in Betrieb in Betrieb, lageunsicher
Leitungsabschnitt 0,1 bis 1 bar Kabel in Betrieb
Leitungsabschnitt < 0,1 bar Schutzrohr in Betrieb
Leitungsabschnitt Leitungsabschnitt in Planung stillgelegt
Darstellung Fremdleitung im Bestandsplan
Sonstige Symbole/Beschriftungen
200St Dimension und Material in Armatur (Versorgungsleitung) der Farbe der Druckstufe
SPPff Station Schilderpfahl
Gasleuchte D1.0 Deckungsangabe in [m]
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Signaturenkatalog Betriebsmittel Strom NBB
Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung
0,4 kV Erdkabel 20 kV Erdkabel
0,4 kV Erdkabel 20 kV Erdkabel außer Betrieb stillgelegt
Freileitung Erdung
Freileitung Leitungsabschnitt stillgelegt in Planung
E-Ladesäule
Signaturenkatalog Betriebsmittel Trinkwasser NBB
Symbol Beschreibung
Leitungsabschnitt Leitungsabschnitt in Betrieb stillgelegt
Leitungsabschnitt in Planung
Signaturenkatalog Betriebsmittel Fernwärme NBB
Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung
Leitungsabschnitt Reduzierung Vorlauf Vorlauf in Betrieb in Betrieb
Leitungsabschnitt Reduzierung Rücklauf Rücklauf in Betrieb in Betrieb
Leitungsabschnitt Reduzierung stillgelegt stillgelegt
Leitungsabschnitt Leitungsabschnitt Kanal in Planung
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Leitungsschutzanweisung
Freistellungsvermerk
Entstörungsdienst der NBB
(Zentrale Meldestelle)
030 787272
Tag und Nacht erreichbar
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Vorbemerkungen .................................................................................................................... 3
2 Leitungsnetz der NBB ............................................................................................................. 5
2.1 Erdgastransport- und Feldleitungen ............................................................................. 5
2.2 Maßnahmen vor Baubeginn ......................................................................................... 6
2.3 Maßnahmen während der Baudurchführung .............................................................. 6
3 Besondere Sicherungsmaßnahmen ....................................................................................... 8
4 Freistellungsvermerk............................................................................................................... 9
Anhang 1
Zusammenfassung der zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Erdgastransport- und Feldleitungen
Anhang 2
Zusammenfassung der Sofortmaßnahmen bei Beschädigungen
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1 Vorbemerkungen
Überall in der Erde können Versorgungsanlagen liegen. Eine Beschädigung führt zu Unterbrechungen der Gasversorgungsanlagen (Gasleitungen, Armaturen, Einrichtungen des Kathodischen Korrosionsschutzes, Gas-Druckregelanlagen, Schalt- und Messschränke) und der Kabel der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Personen, die Gasversorgungsanlagen beschädigen, befinden sich in unmittelbarer Lebensgefahr.
Achtung: VORSICHT bei Erdarbeiten jeder Art!
Insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen und Spundwänden muss man damit rechnen, auf Gasleitungen und Kabel zu stoßen und sie zu beschädigen.
Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers
Jeder Bauunternehmer hat bei Durchführung der ihm übertragenen Bauarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädigung zu verhindern.
Die Anwesenheit eines Beauftragten der NBB auf der Baustelle lässt die Eigenverantwortlichkeit des Bauunternehmers in Bezug auf die von ihm verursachten Schäden unberührt.
Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, etc.) und die geltenden Technischen Regelwerke des DVGW (z. B. GW 118, GW 315, etc.) sind zu beachten.
Erkundigungspflicht
Im Hinblick auf die Erkundigungs- und Sicherungspflicht von Bauunternehmen bei der Durchführung von Bauarbeiten ist rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, bei den Versorgungsunternehmen eine aktuelle Auskunft über die Lage der im Bau- bzw. Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsanlagen einzuholen. Informationen über die zuständigen Versorgungsunternehmen der Leitung können beim Grundstückseigentümer bzw. beim Baulastträger erfragt werden. Im Rahmen von Bauarbeiten, welche die Feldleitungen berühren oder im Bereich der Feldleitungen durchgeführt werden, ist die Betriebsleitung des Erdgasspeichers Berlin bereits in der Planungsphase zu beteiligen. (Feldleitungen siehe auch Kapitel 2.1)
Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Pläne neuesten Standes vorliegen. Erkundigungen an anderer Stelle sind nicht ausreichend. Es spielt dabei keine Rolle, ob in privaten oder öffentlichen Grundstücken gearbeitet wird.
Lage der Versorgungsanlagen
Angaben über die Lage der Versorgungsanlagen sind unverbindlich und entbinden die bauaus- führende Firma nicht von der Erkundigungspflicht. Gasleitungen und Kabel der NBB sind ohne Abdeckung im Erdboden verlegt und haben somit gegen mechanische Beschädigungen keinen besonderen Schutz.
Armaturen, Straßenkappen und sonstige zur Versorgungsanlage gehörende Einrichtungen müssen stets zugänglich bleiben. Hinweisschilder oder andere Markierungen dürfen ohne Zustimmung des Versorgungsunternehmens nicht verdeckt, nicht versetzt oder entfernt werden.
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Versorgungsanlagen dürfen nicht überbaut werden. Dieses gilt auch für fliegende Bauten, Materiallager, Dauerstellplätze (Container u. a.) und Baumpflanzungen.
Werden Gasversorgungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, die in keinem Plan eingezeichnet sind, angetroffen bzw. freigelegt, so ist die NBB unverzüglich zu verständigen. Die Arbeiten sind in diesem Bereich zu unterbrechen, bis mit der NBB Einvernehmen über das weitere Vorgehen hergestellt ist.
Beschädigungen sind sofort der NBB zu melden!
Beschädigungen von Versorgungsanlagen sind sofort dem Entstörungsdienst der NBB mit Beschreibung des Schadensfalles unter Angabe des Bezirkes bzw. Ortes, Ortsteiles, Straße und ggf. Hausnummer sowie Art und Umfang der Beschädigung zu melden.
Meldung: Gasausströmung 030 787272
Wenn eine Gasleitung so beschädigt worden ist, dass Gas austritt, sind sofort alle erforderlichen Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen.
Vorsicht: Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Zündquellen (z. B. offenes Feuer, Schneid- und Schweißarbeiten, alle elektrischen Geräte, Baustellenbeleuchtung) vermeiden! Baumaschinen- und Fahrzeugmotoren abstellen! Nicht rauchen!
Bei Feststellung von stärkerem Gasaustritt oder Gas in Hohlräumen oder Gebäuden sind zusätzlich Feuerwehr und Polizei zu benachrichtigen.
Meldung: Gasausströmung im Gebäude 030 787272
Ist Gasgeruch im Haus wahrnehmbar, sind Fenster und Türen zur Durchlüftung zu öffnen. Die Hausklingel darf nicht betätigt werden (Zündgefahr!).
Wird eine Hausanschlussleitung durch Bauarbeiten angehoben oder aufgrund anderer Umstände stark beansprucht, können Schäden an den Leitungsanlagen im Haus eintreten. Kann ein Schaden nicht ausgeschlossen werden, ist eine Überprüfung der Leitungsanlagen durchzuführen.
Auch wenn kein Gasgeruch wahrnehmbar ist, ist der Entstörungsdienst der NBB vorsorglich zur Überprüfung aller Leitungsanlagen anzurufen und abzufordern.
Werden Gasleitungen stark beschädigt, ist zur Begrenzung des Gasaustrittes zweckmäßig die Schadenstelle sofort mit Erdboden zu bedecken.
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Strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche
Verstöße eines Unternehmens gegen die obliegende Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu einer Schadensersatzverpflichtung nach § 823 BGB und können darüber hinaus auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.
2 Leitungsnetz der NBB
Die NBB betreibt ein Gasversorgungsnetz im Hochdruck-, Mitteldruck- und Niederdruckbereich von ca. 14.200 km in den Dimensionen bis zu DN 1.200 und ca. 360.000 Hausanschlüsse sowie diverse Gasdruckregelanlagen und andere technische Einrichtungen in den Werkstoffen Grauguss, Stahl, PVC und Kunststoff (PE 80 und PE 100). Wir weisen daraufhin, dass in der die Leitung umgebenden 30 bis 50 cm Zone auch mit abzweigenden Rohrstutzen und Rohrverschlüssen zu rechnen ist.
2.1 Erdgastransport- und Feldleitungen
Im Netzgebiet Berlin sind die Erdgastransportleitungen DN 600 Stahl PN 40 und die Erdgasfeldleitungen (Unter-Tage-Erdgasspeicher) DN 300 Stahl PN 160 zu beachten.
Die Erdgasfeldleitungen befinden sich in den Stadtbezirken Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau. In den Straßen Am Postfenn (22 bis Scholzplatz), Scholzplatz - Heerstraße (zwischen Scholzplatz und Brandensteinweg), Havelchaussee (Bereich Stößenseebrücke einschl. Böschungsbereiche), Stößensee (Rohrdüker), Brandensteinweg und Glockenturmstraße (zwischen Heerstraße und Glockenturmbrücke). Die Erdgasfeldleitungen verbinden die Betriebseinrichtungen des Unter-Tage-Erdgasspeichers miteinander.
Für die mit hohen Drücken betriebenen Erdgastransport- und Feldleitungen, besteht ein besonderes Sicherheitsbedürfnis. Bevor mit Bauarbeiten in der Umgebung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen begonnen werden darf, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Nach Versendung der Aufgrabemeldung durch den Auskunftsersuchenden ist vor Baubeginn ein Ortstermin mit dem zuständigen Bezirksbauleiter zu vereinbaren. In einem Protokoll sind die Abstimmungen zur örtlichen Lage, zur Bauweise, zum beabsichtigten Bauablauf und den erforderlichen Schutzmaßnahmen festzuhalten.
Sofern eine Grabenwache als Auflage bereitgestellt werden muss, kann dieses innerhalb einer 10- Arbeitstagefrist erfolgen. Bei Nichteinhaltung der abgestimmten Verfahrensweise behält sich die NBB vor, die Bauarbeiten wegen Gefährdung der Erdgastransport- und Feldleitungen zu sperren und daraus resultierende Mehrkosten vom Verursacher zu berechnen. Die Trassen der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind vor Baubeginn und für die Dauer der Baudurchführung durch den Auskunftsersuchenden zu kennzeichnen. Dieses gilt ausnahmslos für alle Baumaßnahmen.
Änderungen aus dem festgelegten Protokoll bedürfen einer neuen örtlichen Einweisung durch den Rohrnetzkontrolleur. Dieses ist ebenfalls protokollarisch festzuhalten. Während der Durchführung von Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu beachten:
Innerhalb eines Schutzbereiches von 1,5 m beiderseits der Rohrachse der Erdgastransportleitung und deren Armaturengruppen, sowie innerhalb eines Schutzstreifenbereiches von 5,0 m beiderseits der Rohrachse der Feldleitungen und deren Armaturengruppen dürfen Bauarbeiten jeglicher Art nur bei Anwesenheit eines Beauftragten des Netzbetreibers begonnen und durchgeführt werden. Bei Mantelrohrpressungen beträgt der Schutzbereich 1,5 m bei der
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Erdgastransportleitung und der Schutzstreifenbereich bei den Feldleitungen 4,0 m jeweils beiderseits der Rohrachse. Dieses gilt auch für den weiträumigen Bereich der Armaturengruppen. Hier befinden sich oberirdische Aufbauten (Schränke u. a.), die mit unterirdischen Mess- und Steuerleitungen verbunden sind.
Zu den Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sollen Baumaßnahmen einen möglichst großen Abstand halten. Die Erdgastransport- bzw. Feldleitungen dürfen bei Aufgrabungen (ausgenommen Grabenkreuzungen) nicht freigelegt werden. Wenn Kreuzungsbereiche nicht ohne Arbeitsunterbrechung wieder zu verfüllen sind, müssen die freigelegten Leitungsteile von oben durch feste Baugrubenabdeckungen und gegebenenfalls seitlich vor Beschädigungen geschützt werden.
Bei Durchörterungen im Bereich der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind in Abhängigkeit von den vorgesehenen Verfahren und Querschnitten Sicherheitsabstände einzuhalten, die auch unter ungünstigen Bedingungen eine Beschädigung der Leitungen ausschließen. Dieses ist im Vorfeld mit der NBB abzustimmen; daraus resultierend kann eine offene Kreuzung beauflagt werden. Erforderlichenfalls wird die NBB die Herstellung von Kontrollschlitzen im gefährdeten Bereich vor der Leitung als Auflage erteilen.
2.2 Maßnahmen vor Baubeginn
Die Ausführung aller Aufgrabungen und Baumaßnahmen sind der NBBmindestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Die Aufgrabemeldung ist an Planauskunft@nbb- netzgesellschaft.de oder per Fax an: (030) 81876 2729 zu senden. Als Nutzer des Leitungsauskunftsportals unter www.infrest.de kann die Aufgrabemeldung auch direkt über das Portal versendet werden.
2.3 Maßnahmen während der Baudurchführung
Die Beauftragten der NBB haben das Recht, Baustellen jederzeit zur Kontrolle der Gasversorgungsanlagen zu betreten und Anweisungen zum Schutz der Anlagen zu geben.
Die NBB hat das Aufsichtsrecht; den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Die NBB kann unsachgemäße Sicherungseinrichtungen den Erfordernissen entsprechend herrichten oder herrichten lassen und festgestellte Schäden selbst beseitigen oder beseitigen lassen. Die Kosten, sofern die getroffenen Maßnahmen im ursächlichen Zusammenhang mit den Bauarbeiten stehen, gehen zu Lasten des Bauherrn bzw. der ausführenden Unternehmen.
Bei Verlegungen innerhalb von Ortslagen in öffentlichen Verkehrsflächen sind zu Leitungen der NBB folgende lichte Mindestabstände einzuhalten:
-
bei Parallelführung 0,4 m
-
bei Kreuzungen in offener Bauweise 0,2 m
-
bei Rohrverbindungen (Muffen und Flansche) mindestens 0,5 m
-
bei Parallelverlegungen außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen beträgt der lichte Abstand zu einer Gashochdruckleitung mindestens 2,0 m
-
bei Näherungen an die Erdgastransport- und Feldleitungen sind Abstandsmaße protokollarisch festzulegen
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Sollte es aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, o. g. Abstände einzuhalten, müssen besondere Schutzmaßnahmen vereinbart und protokolliert werden. Bei kreuzenden Starkstromkabeln sind zu den NBB-Anlagen Isolierschutzplatten durch den Verursacher einzubauen.
Bei Unterschreitung der Abstände aus der GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich von unterirdischen Versorgungsleitungen“ sind PVC-Baumschutzplatten oder eine Folie mit einer Mindestwanddicke von 2 mm durch den Verursacher einzubringen.
An Gasleitungen dürfen keine Lasten angehängt werden. Es ist untersagt, Gasleitungen zu verbohlen oder diese in anderer Weise zu belasten.
Gasrohrnetzanlagen dürfen nicht als Erdungsanlagen (z. B. für Blitzableitungen, Baumaschinen oder elektrische Anlagen) benutzt werden.
Gasleitungen aus Stahlrohr sind zum Schutz gegen Korrosion (passiver Korrosionsschutz) mit einer Umhüllung aus bitumengetränktem Gewebe oder Kunststoff (PE) umgeben, die schon bei geringer mechanischer Beanspruchung beschädigt werden kann.
Alle Hochdruck-Stahlleitungen verfügen über einen aktiven Kathodischen Korrosionsschutz (KKS).
Eine fehlerfreie Rohrumhüllung ist die wichtigste Voraussetzung für die Vermeidung von Korrosionsschäden. Ebenso gefährdet sind Gasleitungen aus PE-Rohren. Oberflächenbeschädigungen an PE-Rohren können zum Versagen der Leitungen führen.
Vor dem Verfüllen freigelegter Leitungen hat sich der Bauunternehmer davon zu überzeugen, dass die Rohrumhüllung bzw. die Oberfläche unbeschädigt ist. Schäden an der Umhüllung von Stahlleitungen und Oberflächenbeschädigungen an PE-Rohren beseitigt die NBB unverzüglich und kostenlos, sofern die NBB „Zentrale Meldestelle“ bei Feststellung unverzüglich telefonisch Kenntnis erhält, 030 787272.
Kabelanlagen sind in der vorgefundenen Lage zu belassen. Veränderungen sind unzulässig. Werden Kabelanlagen beschädigt, ist die Einsatzplanung der NBB unverzüglich telefonisch unter 030 81876 1890 zu benachrichtigen. Schäden an der Kabelummantelung werden kostenlos beseitigt, sofern die NBB „Zentrale Meldestelle“ vor der Grabenverfüllung Kenntnis erhält, 030 787272. Werden Kabelanlagen durchtrennt, wird eine Weiterberechnung nach dem Verursacherprinzip von Seiten der NBB vorgenommen.
Beim Verfüllen von Baugruben und Gräben sind Gasrohrnetzanlagen (Rohrleitungen und Kabel) mit geeignetem steinfreiem Boden zu unterstopfen und lagenweise bis 30 cm über Scheitel einzubetten. Für das Verfüllen von Baugruben und Gräben sind die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen” (ZTV A-StB) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.
Die Benutzung von maschinellen Verdichtungsgeräten ist nur erlaubt, wenn die Gasrohrnetzanlagen nicht gefährdet werden.
Beim Einbau von Kabelbetonkanälen oder massiven Kabelpaketen ist für die Herstellung von Gashausanschlussleitungen entsprechend der Tiefenlage der Gasversorgungsleitung ein mindestens 30 cm hoher Zwischenraum freizuhalten.
Leitungsanlagen müssen eine Überdeckung von mindestens 50 cm aufweisen, um Beschädigungen zu vermeiden.
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3 Besondere Sicherungsmaßnahmen
Gasrohrnetzanlagen aus Grauguss sind bei der Durchführung von Bauarbeiten bruchgefährdet, wenn ihr Auflager entfernt bzw. durch Bodensetzungen gestört wird oder starke Erschütterungen (z. B. Rammarbeiten) einwirken.
Gefährdete Graugussleitungen sind deshalb zu Lasten des Verursachers auszuwechseln. Die Leitungsauswechselungen müssen vor Baubeginn durchgeführt werden. Das Aufhängen oder Unterfangen von Leitungen aus Grauguss in Längsrichtung von Gräben ist nicht zulässig.
Unter folgenden Gegebenheiten ist eine Auswechselung von Graugussleitungen erforderlich:
Wenn Gasleitungen in Längsrichtung geplanter Gräben freigelegt werden müssen oder im setzungsgefährdeten Bereich liegen und das Auftreten gefährlicher Bodensetzungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Wenn Aufgrabungen Graugussleitungen bis einschließlich DN 155 kreuzen, die freizulegende Leitungslänge mehr als 1,50 m beträgt und durch die Aufgrabung der Leitung das Auflager entzogen wird.
Wenn bei Baugruben für Tunnelbaumaßnahmen und anderen Bauwerken Leitungsanlagen freigelegt werden müssen oder im setzungsgefährdeten Bereich liegen. Die Umverlegung ist möglichst außerhalb des setzungsgefährdeten Bereiches durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind gegebenenfalls im ungefährdeten Bereich Absperrvorrichtungen zur Begrenzung möglicher Gefahren bei Leitungsbeschädigungen einzubauen. Wenn bei Ramm- und Sprengarbeiten Graugussleitungen starken Erschütterungen ausgesetzt sind.
Das Freilegen, Aufhängen oder Unterfangen von Hochdruck-Erdgasleitungen ist auszuschließen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, müssen diese Anlagen durch feste Einkastelungen vor Beschädigungen geschützt werden. Ist dies nicht möglich, sind Laufstege für Inspektionen vorzusehen. Zur Gefahrenbegrenzung müssen unter Umständen außerhalb der Baumaßnahme Absperrvorrichtungen eingebaut werden. Erforderlichenfalls sind vor Beginn der Baumaßnahme Umverlegungen durchzuführen. Die Kosten gehen zu Lasten des Veranlassers.
Gasrohrnetzanlagen (Stahl- und PE-Leitungen) können in Baugruben und Gräben erschütterungsfrei und isoliert an Stahlkonstruktionen aufgehängt werden. Zur besseren Verteilung der Auflagerkräfte und Schonung der Rohrumhüllung sind den jeweiligen Rohrabmessungen angepasste Auflagerkonstruktionen zu verwenden. Die Aufhängung am Grabenverbau ist nicht zulässig.
Die Aufhängungen dürfen erst entfernt werden, wenn die Leitungen auf einem setzungsfreien Untergrund aufliegen.
In Bezug auf im Erdreich liegende Tiefenanoden des Kathodischen Korrosionsschutzes sind starke Erschütterungen durch Ramm- und Sprengarbeiten auszuschließen.
Bei der Errichtung stromführender Anlagen sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Eintritt von Fremd- und Streuströmen in Gasrohrnetzanlagen zu verhindern.
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4 Freistellungsvermerk
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den beigefügten Planunterlagen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich der Lage und Verlegetiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden.
Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und daher nicht auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus darf aufgrund von Erdbewegungen, auf die das Versorgungsunternehmen keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen ist in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o. a.) festzustellen. Bei nicht bekannter Lage der Leitung ist auf den Einsatz von Maschinen zu verzichten. Die abgegebenen Planunterlagen geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer das Antwortschreiben mit aktuellen Planunterlagen vor Ort vorliegt. Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen, so dass mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen ist nicht zulässig. Stillgelegte Leitungen sind in den Plänen nicht oder nur unvollständig enthalten.
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Anhang 1 Zusammenfassung der zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Erdgastransport- und Feldleitungen
1 Für die mit hohen Drücken betriebenen Erdgastransport- und Feldleitungen, besteht ein besonders großes Sicherheitsbedürfnis.
Bei unsachgemäßer Behandlung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen besteht für das Baustellenpersonal Lebensgefahr!
2 Bei Näherungen an die Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind die im Einzelfall schriftlich von der NBB erteilten Auflagen zu beachten.
3 Zu den Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sollen Baumaßnahmen einen möglichst großen Sicherheitsabstand halten. Die üblichen Sicherheitsabstände zu unterirdischen Leitungen sind für den Schutz der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen nicht ausreichend. Die NBB wird im Einzelfall besondere Auflagen erteilen.
4 Bevor mit Bauarbeiten in der Nähe der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen begonnen werden darf, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
-
Nach Versendung der Aufgrabemeldung ist vor Baubeginn mit dem Bezirksbauleiter der NBB ein Ortstermin zur Abstimmung der örtlichen Lage, der Bauweise, des beabsichtigten Bauablaufes und der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu vereinbaren.
-
Vor Baubeginn ist die Trasse zu kennzeichnen.
-
Diese Maßnahmen haben der Bauherr oder dessen Beauftragte zu veranlassen.
5 Während der Durchführung von Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen und deren Armaturengruppen nebst oberirdischen Aufbauten sind folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu beachten:
-
Die Trassenkennzeichnung muss für die Dauer der Baudurchführungen erhalten bleiben.
-
Ergeben sich für die im Bau befindlichen Anlagen Trassenänderungen, dürfen diese erst nach örtlicher Abstimmung mit Beauftragten der NBB durchgeführt werden.
-
Innerhalb eines Schutzbereiches von 1,5 m beiderseits der Rohrachse der Erdgastransportleitung und deren Armaturengruppen, sowie innerhalb eines Schutzstreifenbereiches von 5,0 m beiderseits der Rohrachse der Feldleitungen und deren Armaturengruppen dürfen Bauarbeiten jeglicher Art nur bei Anwesenheit eines Beauftragten des Netzbetreibers begonnen und durchgeführt werden. Bei Mantelrohrpressungen beträgt der Schutzbereich 1,5 m bei der Erdgastransportleitung und der Schutzstreifenbereich bei den Feldleitungen 4,0 m jeweils beiderseits der Rohrachse. Dieses gilt auch für den weiträumigen Bereich der Armaturengruppen. Hier befinden sich oberirdische Aufbauten (Schränke u. a.), die mit unterirdischen Mess- und Steuerleitungen verbunden sind.
6 Erdgastransport- bzw. Feldleitungen dürfen bei Tiefbauarbeiten (ausgenommen Grabenkreuzungen) nicht freigelegt werden. Der Bauausführende hat den Rohrnetzkontrolleur der NBB rechtzeitig zu informieren und anzufordern. Wenn Kreuzungsbereiche nicht ohne Arbeitsunterbrechung wieder zu verfüllen sind, müssen die
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freigelegten Leitungsteile von oben durch feste Baugrabenabdeckungen und gegebenenfalls seitlich vor Beschädigungen geschützt werden.
7 Bei Durchörterungen im Bereich der Erdgastransport- bzw. Feldleitungen sind in Abhängigkeit von den vorgesehenen Verfahren und Querschnitten Sicherheitsabstände einzuhalten, die auch unter ungünstigsten Bedingungen eine Beschädigung der Leitungen ausschließen. Erforderlichenfalls wird der Rohrnetzkontrolleur der NBB die Herstellung von Kontrollschlitzen im gefährdeten Bereich vor der Leitung als Auflage erteilen. Mit Durchörterungen, auch wenn es sich um kleinere Bauausführungen handelt, darf erst begonnen werden, wenn eine Stellungnahme der NBB vorliegt und ein Ortstermin mit Beauftragten der NBB stattgefunden hat.
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Anhang 2
Zusammenfassung der Sofortmaßnahmen bei Beschädigungen
1 Werden Anlagen des Gasrohrnetzes beschädigt, ist die NBB unverzüglich fernmündlich zu benachrichtigen, 030 787272. Es ist hilfreich, wenn bei der Meldung die näheren Umstände so präzise wie möglich beschrieben werden (z. B. Lage, Art und Umfang der Feststellungen). Wird stärkerer Gasaustritt wahrgenommen oder Gas in Hohlräumen oder Gebäuden festgestellt, sind zusätzlich die Feuerwehr und die Polizei zu benachrichtigen.
2 Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr; deshalb sind folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen:
-
Sämtliche Zündquellen beseitigen (offenes Feuer, z. B. Schneid- und Schweißarbeiten, elektrische Geräte, Baustellenbeleuchtung, nicht Rauchen).
-
Alle Baumaschinen- und Fahrzeugmotore abstellen.
-
Absperren des Gefahrenbereiches und den Zutritt unbefugter Personen verhindern.
-
Gegebenenfalls, wenn Gaseintritt in Hohlräumen zu befürchten ist, in der näheren Umgebung Schachtabdeckungen zur Belüftung unterirdischer Hohlräume öffnen.
-
Ist Gasgeruch im Haus wahrnehmbar, Fenster und Türen zur Durchlüftung öffnen und sofort Feuerwehr und NBB verständigen.
030 787272 Meldung: Gasausströmung
3 Wird eine Hausanschlussleitung bei Baggerarbeiten angehoben oder aufgrund anderer Umstände stark beansprucht, können Schäden an den Leitungsanlagen im Haus eintreten.
Besteht dieser Verdacht, ist der Keller im Bereich der Hauseinführung der Gasleitung auf Gasgeruch zu überprüfen. Dabei darf nicht die Hausklingel betätigt werden (Zündgefahr!).
Ist Gasgeruch im Haus wahrnehmbar, Fenster und Türen zur Durchlüftung öffnen und sofort Feuerwehr und NBB verständigen.
030 787272 Meldung: Gasausströmung im Gebäude
Auch wenn kein Gasgeruch wahrnehmbar ist, ist die NBB zur Überprüfung der Anlagen aufzufordern.
4 Werden Gasrohrleitungen stark beschädigt, z. B. ausgebrochene Rohrschalen oder durchstoßene Rohrwandungen, ist es zur Begrenzung des Gasaustrittes zweckmäßig, die Schadenstelle sofort mit Boden zu überdecken.
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Einweisung vor Ort
für die Registriernummer 2025-024670_B, Portalnummer 689890
Einweisung vor Ort: Datum der Einweisung:
Bauausführende Firma: _______________________________________________________
Anschrift Firma: _______________________________________________________
Bauleitung: _______________________________________________________
hat in der Örtlichkeit Kenntnis über die nachstehend aufgeführten Versorgungsanlagen der NBB erhalten
❏ Gasnetz ❏ Trinkwassernetz ❏ Fernwärmenetz ❏ Stromnetz ❏ Versorgungsleitungen ❏ Versorgungs-, Steuerkabel und Erdungs-, Korrosionsschutzanlagen ❏ Stationen
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)
Maßnahme:
25/16 V Ersatzneubau Wehr Schönwalde
Bemerkung:
Die genaue Lage der Versorgungs- und zugehörigen Hausanschlussleitungen ist durch Suchschlitze von Hand vor Aufnahme der Arbeiten festzustellen.
Diese Angaben erfolgen zusätzlich zu den bereits ausgegebenen Planungsunterlagen sowie der übergebenen Leitungsschutzanweisung und Freizeichnungsklausel.
Datum Unterschrift Bauleitung Beauftragte(r) des Leitungsnetzbetreibers
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PE-Nr. 10336/25 - 10.10.2025 - Seite 1 von 37
GDMcom GmbH | Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
Ingenieurbüro Wasser-Boden-Landschaft GmbH Ansprechpartner Rene Voigt Ingenieurbüro GmbH Telefon Zum Jagenstein 3 E-Mail leitungsauskunft@gdmcom.de 14478 Potsdam Unser Zeichen PE-Nr.: 10336/25 Reg.-Nr.: 10608/18
PE-Nr. bei weiterem Schriftverkehr bitte unbedingt angeben!
Datum 08.10.2025
Ersatzneubau Wehr Schönwalde (hier: Bestandsauskunft)
Ihre Anfrage/n vom: an: Ihr Zeichen: BIL 01.10.2025 ONTRAS 20251001-0404, 25/16 V
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre oben genannte/n Anfrage(n), erteilt GDMcom Auskunft zum angefragten Bereich für die folgenden Anlagenbetreiber:
Anlagenbetreiber Hauptsitz Betroffenheit Anhang Bernburg/OT Erdgasspeicher Peissen GmbH nicht betroffen Auskunft Allgemein Peissen Ferngas Netzgesellschaft mbH (Netzgebiet Thüringen- Schwaig b. nicht betroffen Auskunft Allgemein Sachsen) ¹ Nürnberg ONTRAS Gastransport GmbH ² Leipzig betroffen ONTRAS VNG Gasspeicher GmbH ² Leipzig nicht betroffen Auskunft Allgemein Anlagenbetreiber (laut Hinweispflicht) betroffen Auskunft Allgemein
- Die Ferngas Netzgesellschaft mbH („FG“) ist Eigentümer und Betreiber der Anlagen der früheren Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH („FGT“), der Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG) bzw. der Erdgastransportgesellschaft Thüringen- Sachsen mbH (ETG).
- Wir weisen darauf hin, dass die Ihnen ggf. als Eigentümerin von Energieanlagen bekannte VNG – Verbundnetz Gas AG, Leipzig, im Zuge gesetzlicher Vorschriften zur Entflechtung vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen zum 01.03.2012 ihr Eigentum an den dem Geschäftsbereich „Netz“ zuzuordnenden Energieanlagen auf die ONTRAS – VNG Gastransport GmbH (nunmehr firmierend als ONTRAS Gastransport GmbH) und ihr Eigentum an den dem Geschäftsbereich „Speicher“ zuzuordnenden Energieanlagen auf die VNG Gasspeicher GmbH übertragen hat. Die VNG – Verbundnetz Gas AG ist damit nicht mehr Eigentümerin von Energieanlagen.
Diese Auskunft gilt nur für den dargestellten Bereich und nur für die Anlagen der vorgenannten Unternehmen, so dass noch mit Anlagen weiterer Betreiber gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte einzuholen sind!
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 1 von 2 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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Bitte prüfen Sie, ob der dargestellte Bereich den Ihrer Anfrage enthält.
Karte: onmaps ©GeoBasis-DE/BKG/ZSHH
Darstellung angefragter Bereich: 1 WGS84 - Geographisch (EPSG:4326) 52.588672, 13.130713
Mit freundlichen Grüßen GDMcom GmbH
-Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.-
Kostenlos mit BIL - BUNDESWEITES INFORMATIONSSYSTEM ZUR LEITUNGSRECHERCHE https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login
Anlagen: Anhang
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 2 von 2 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
-Triebes
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PE-Nr. 10336/25 - 10.10.2025 - Seite 3 von 37
Anhang - Auskunft Allgemein
zum Betreff: Ersatzneubau Wehr Schönwalde (hier: Bestandsauskunft)
PE-Nr.: 10336/25 Reg.-Nr.: 10608/18
Ferngas Netzgesellschaft mbH (Netzgebiet Thüringen-Sachsen) VNG Gasspeicher GmbH Erdgasspeicher Peissen GmbH
Im angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen der/s oben genannten Anlagenbetreiber/s. Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
Weitere Anlagenbetreiber
Bitte beachten Sie, dass sich im angefragten Bereich Anlagen Dritter befinden können, für die GDMcom für die Auskunft nicht zuständig ist.
GDMcom verweist an dieser Stelle zur Einholung weiterer Auskünfte auf:
EMB Energie Mark Brandenburg GmbH Büdnergasse 1 14552 Michendorf
- Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig. –
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 1 von 1 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
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im Auftrag der
Anhang – ONTRAS Gastransport GmbH
Bestandsauskunft Dieses Schreiben berechtigt nicht zur Ausführung von Baumaßnahmen!
| zum Betreff: | Ersatzneubau Wehr Schönwalde (hier: Bestandsauskunft) |
|---|---|
| PE-Nr.: | 10336/25 |
| Reg.-Nr.: | 10608/18 |
Reg.-Nr.: 10608/18
Die beiliegende Schutzanweisung ist wesentlicher Bestandteil dieser Auskunft und zwingend zu beachten.
Im angefragten Bereich befinden sich die folgenden Anlagen des oben genannten Anlagenbetreibers sowie Anlagen der GasLINE. Die Aussage zu Anlagen der GasLINE erfolgt deshalb seitens der ONTRAS, weil die ONTRAS im Rahmen eines mit der GasLINE abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages insoweit zur Beantwortung von Anfragen verpflichtet ist. Der Geltungsbereich der Schutzanweisung erstreckt sich auch auf solche Anlagen, für die die ONTRAS Dienstleistungen erbringt.
Die Anlagen liegen in der Regel mittig im angegebenen Schutzstreifen (ggf. abweichende Schutzstreifenbreiten sind dem Bestandsplanwerk bzw. den digitalen Daten zu entnehmen):
Tabelle: Telekommunikationsanlagen
| Anlagentyp | Eigen- tümer | Anlagen- kennzeichen | Schutz- streifenbreite (in m) | Zuständig |
|---|---|---|---|---|
| Telekommunikationsanlagen (ggf. in Kabelschutzrohranlage) (teilweise im Schutzstreifen einer Leitung der EMB) | GASLINE | LWL | 1,00 | GDMcom GmbH|Service KGT Nord | Ketzin |
| Telekommunikationsanlagen (ggf. in Kabelschutzrohranlage) (im Schutzstreifen einer Leitung der EMB) | ONTRAS | Stk | 1,00 | |
| Mögliche sonstige Einbauten und Zubehör | (Kabel-) Schutzrohr/e (SR), Kabelmuffen (KM), Kabelreserve/n (KR), Kabel- Unterflurbehälter (KUFB), Kabelmarker (M), Kabelgarnituren |
Die derzeitige ungefähre Lage dieser Anlagen entnehmen Sie bitte anliegenden Planunterlagen.
Die Angaben zur Lage der Anlagen sind so lange als unverbindlich zu betrachten, bis die tatsächliche Lage in der Örtlichkeit unter Aufsicht des zuständigen Betreibers/ Dienstleisters festgestellt wurde. Erforderliche Suchschachtungen sind durch den Antragsteller/ das Bauunternehmen in Handschachtung auf eigene Kosten durchzuführen.
Bereits jetzt und in Ergänzung zur beigefügten Schutzanweisung weisen wir auf Folgendes hin:
-
Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage/n keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Anlage/n vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen/gefährden können.
-
Diese Auskunftserteilung unsererseits und die möglicherweise erfolgte Ortung zum Bestand v. g. Anlage/n entbinden nicht davon, Planungen und Baumaßnahmen mit den entsprechenden, aussagekräftigen Planunterlagen, mit eingetragenem Anlagenbestand, umgehend über das BIL- Portal (https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login) zur Stellungnahme/Zustimmung einzureichen.
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 1 von 2 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
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im Auftrag der
- Digitale Bestandsdaten erhalten Sie nach Unterzeichnung und Rücksendung der beiliegenden Nutzungsvereinbarung an leitungsauskunft@gdmcom.de.
Der Bezug von digitalen Bestandsdaten der betroffenen GasLINE Trassen setzt den vorherigen Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung voraus. Sofern Sie die Herausgabe der digitalen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte in Verbindung mit dieser Stellungnahme an folgende Mailadresse: burghard.faenger@gasline.de.
-
Insbesondere verweisen wir auf die Beachtung des Abschnitts III der beigefügten Schutzanweisung.
-
Der oben genannte Anlagenbetreiber ist weiter an der Planung/ dem Verfahren zu beteiligen.
-
Der Bauherr ist auf diese Regelungen und Auflagen hinzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass GDMcom nur für einen Teil der Anlagen der GasLINE für eine Auskunft zuständig ist. Im angefragten Bereich muss ggf. mit weiteren Anlagen/ Planungen der GasLINE bzw. anderer Anlagenbetreiber gerechnet werden. Sofern nicht bereits erfolgt, verweisen wir an dieser Stelle zur Einholung weiterer Auskünfte auf:
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG über BIL - BUNDESWEITES INFORMATIONSSYSTEM ZUR LEITUNGSRECHERCHE https://portal.bil-leitungsauskunft.de/login
Mit freundlichen Grüßen GDMcom GmbH -Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.-
Anlagen/ mitgeltende Unterlagen: Leitungsschutzanweisung Digitale Daten - Nutzungsvereinbarung
Anlagen/ Pläne: Übersichtskarte
Grundriss GASLINE FGL084 20 - 22
Verteiler: Ingenieurbüro GmbH Ingenieurbüro Wasser-Boden-Landschaft GmbH
Herr Päßler ONTRAS Gastransport GmbH
Frau Voigt ONTRAS Gastransport GmbH
Herr Schenk ONTRAS Gastransport GmbH
Herr Döring GDMcom GmbH
Herr Fänger GasLINE GmbH & Co. KG
GDMcom GmbH Geschäftsführung Bankverbindung Seite 2 von 2 Maximilianallee 4, 04129 Leipzig Dirk Pohle IBAN DE98 1203 0000 0001 3655 84 Tel.+49 341 3504-0 Amtsgericht Leipzig BIC BYLADEM1001 | Deutsche Kreditbank AG Fax+49 341 3504-100 HRB 15861 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 | ISO/IEC 27001 E-Mail info@gdmcom.de USt.-ID-Nr. DE813071383 ISO 45001 | SCCP | DIN 14675 | berufundfamilie gdmcom.de
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Per Mail (im pdf-Format) an: PE-Nr.: 10336/25 leitungsauskunft@gdmcom.de Reg.-Nr.: 10608/18
Nutzungsvereinbarung Digitale Daten
Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Formular erklären Sie Ihr Einverständnis mit folgenden Nutzungsbe- dingungen der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS):
Die Daten sind Eigentum von ONTRAS. Hinsichtlich der Katasterdaten bestehen Urheberrechte seitens der Vermessungsverwaltung.
Die Nutzung der zur Verfügung gestellten digitalen Planauszüge erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung für Planungsmaßnahmen. Eine anderweitige Nutzung durch Sie, z. B. zur Auswertung und Nutzung nur der Hintergrundsituation (Topografie-und Katasterdarstellung), ist nicht zulässig.
Sie haben immer zu prüfen, ob die Daten in Ihrem System vollständig und lesbar sind. Für die Inter- pretation der Daten sind allein Sie verantwortlich. Sie sichern die vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu.
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, wir erteilen Ihnen aus- drücklich, schriftlich unser Einverständnis.
Sofern ONTRAS die Zustimmung erteilt, hat der Nutzer dem Dritten Kenntnis von dieser Nutzungs- vereinbarung zu verschaffen und sicherzustellen, dass der Dritte die sich aus der Nutzungsver- einbarung ergebenden Pflichten ebenso erfüllt und die Haftungsbeschränkungen und Frei- zeichnungen von ONTRAS akzeptiert. Auf Verlangen von ONTRAS ist dies nachzuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für die Bauausführung eine Planauskunft eingeholt wird.
ONTRAS haftet für Schäden und Folgeschäden, welche sich aus der Nutzung der Daten ergeben, nur sofern ONTRAS oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen bzw. ONTRAS oder deren Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (dies sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf - sog. Kardinal- pflicht) verletzen. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender, unabdingbarer gesetzlicher Vor- schriften.
Das Risiko einer Manipulation der von ONTRAS übertragenen Daten außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereiches durch Dritte trägt der Nutzer.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss ge- rechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus darf aufgrund von Erdbewegungen, auf die ONTRAS keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung, o. ä.) festzustellen. Die abgegebenen Pläne geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort liegen.
Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für die von ONTRAS betriebe- nen Leitungen, so dass ggf. noch mit Anlagen anderer Netzbetreiber oder sonstiger Unternehmen ge- rechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. Für etwaige im Plan enthaltene Leitungen und Anlagen, die von Dritten betrieben werden, wird keine Gewähr der Richtig- keit und Vollständigkeit übernommen. Eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
Datum/Unterschrift Stempel
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| PE-Nr. 10336/25 - 10.10.2025 - Seite 7 von 37 im Auftrag der Reg.-Nr.: 10608/18 Maßstab: 1 : 5000 PE-Nr.: 10336/25 Bearbeiter: Voigt, Rene gedruckt am: 10.10.2025 Karte: onmaps ©GeoBasis-DE/BKG/ZSHH Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet! Diese Karte ist nicht zur Maßentnahme geeignet. | ||||
|---|---|---|---|---|
| im Auftrag der | ||||
| Reg.-Nr.: 10608/18 PE-Nr.: 10336/25 Bearbeiter: Voigt, Rene | Maßstab: 1 : 5000 gedruckt am: 10.10.2025 | |||
| Karte: onmaps ©GeoBasis-DE/BKG/ZSHH Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet! Diese Karte ist nicht zur Maßentnahme geeignet. |
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[Seite 58: nicht lesbar — ValueError]
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[Seite 59: nicht lesbar — ValueError]
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E G G L 5 1 0 0 0 4 3 0
3 2 G .lB -ß u lh c s n A
| georte | t: X | 1 7 0 27 8 Belegungsplan: 8284 17 8 KSR Markierung Belegung 1 RT GL102001 GL51000430 2 GN GL80600120 Nebenz. 01: Profil Krzg. Graben/LWL-Kabel WORLDCOM Schönwalder Fließ 1 unmaßstäblich 7 1 31.80 31.74 WSP 30.67 31.81 31.74 30.40 30.39 G e m 1.0 2.9 1.65 1.80 3.30 1.0 a D= D= D= D= D= D= 1 5 r 5 k LWL-Kabel u F n 0.00 22.40 25.84 28.14 30.98 45.00 lu g 9 0 3 1 5 6 r 2 3 S c h ö 9 6 5 8 2 9 1 7 9 .0 4 5 7 6 8 4 5 .0 T R P (L W L n w a ld e 7 3 ) T 8 4 m R P L 0 G0 F 0 . hcadierF 1 9 5 T R P 9 1 Weg (u Ö d la ) n d 8 2 8 2 4 X P E D N 4 - 2 0 . 6 8 m m 0 7. 0- 7 0 1 1 4 7 1 4 8 1 4 9 )00.00.550- B B N( 61/004 4 70 8 1 L 1 WL Ö d la n d 5 8 2 9 4 8 7 .1 2 4 5 7 6 8 7 8 .0 6 T R P (L W L ) 9 2 1 4 1 9 9 3 4 5 0 4 T R P T R P 2 1 0 3 F lu G e m a r k u n g 1 4 1 1 4 2 1 4 3 (4 H 5 D .0 D 0 - m Bo ) hrung 1 4 5 T S S M K 1 0 W h s 1 5 1 1 3 9 1 4 0 r 3 S c h Ö R P P f W e g (S) ö d n la w n d a 1 3 7 1 3 8 2 1 3 2 ld e 5 8 2 9 3 4 5 .6 8 4 5 7 6 9 2 2 .3 7 T R P (L W L ) 5 8 2 9 3 6 4 .6 1 4 5 7 6 9 3 3 .3 5 T R P (L W L ) 2 1 5 5 5 8 2 9 3 8 1 .2 6 4 5 7 6 9 4 0 .4 3 T R P (L W L ) 1 5 2 1 4 6 | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| offener Grabe | n: | ||||||||||||||
| m 2 1, s bi 8 0, e: ef eti g e erl p: el v elt y g b e a | |||||||||||||||
| R K 3 2 6 2 o: 9 7 0 4 ür 5 B 2/ 4 g. Nr.: 3 0 9 8 Nr. I n s- ell- g a e st uftr W L B AL | |||||||||||||||
| d er ht- N G a c h sri c er V ur e n n s s u n g 6/ 9 1 d Si g n at V er m e li ni e 1 | |||||||||||||||
| 19.09.2013 TreuhCh m: von: a gedruckt gedruckt | Plan-Berichtigung Datum Bearbeiter Grundlage | Bezeichnung: | Maßstab: 1:250 | TK 25 / Bl.-Nr.: TK25: AS Bl.Nr.:N-33-123-A-b | Geometrische Ka | bellänge: 354.09m | Im Auftrag der FGL/StK Nr.: Falkensee-Abzweig FGL 85 Summt 84 Bestandsplan LWL / Grundriß Herstellung des Planes: Blatt Nr.: Schkeuditz, 14. Oktober 1996 G 22 Ort, Datum, Unterschrift | Im Auftrag der | |||||||
| 22.05.2006 09/00 14.11.1996 | Yung/IBH&R IBV/Weis Grunwald | Lfdh.+KV Profli geä. Erg. | Gauß-Krüger Koordinaten RD 83 (LS 110) | Kreis: Havelland Gemeinde: Schönwalde Gemarkung: Schönwalde Originalmaßstab des Katasterplans: Bestands- IBV mbH vermessung: Bestandsplan- IBV mbH erstellung: Schutzstreifen: 1 m | |||||||||||
| Für die in den Planunterlagen dargestellten Fremdanlagen und Katastersituation übernimmt die ONTRAS / VGS / EVG / GasLINE auf Vollständigkeit und Lagegenauigkeit keine Gewähr. | |||||||||||||||
| GL/StK Nr.: Fa | lkensee-Abzweig FGL 85 Summt | ||||||||||||||
| 1 2 G Bl. ß- u hl c s n A | Bestandsplan LWL / Grundriß | ||||||||||||||
| latt Nr.: 22 | |||||||||||||||
| Bemerkung: |
Gasline_-_FGL_84-G-22.368909.pdf - 19.09.2013 14:21:10 Erstelldatum PDF589459 - 26.03.2018 20:04:02 Archiv GDMcom
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Verhaltensregeln
und Vorschriften
zum Schutz von
ONTRAS-Anlagen
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PE-Nr. 10336/25 - 10.10.2025 - Seite 12 von 37
Inhalt
I. Einleitung 3
- Zur Bedeutung dieser Broschüre 3
- Die Anlagen von ONTRAS 3
II. Erkundigungspflicht und Zustimmungsverfahren 6
- Grundlegendes 6 Freizeichnungshinweise zum ONTRAS-Planwerk 8 Ablaufschema zur Einbeziehung von ONTRAS 9
- Planungsanfrage/Bestandsauskunft 9
- Anfrage des Bauausführenden 9
- Örtliche Einweisung/Bautätigkeit 10
- Abnahme/Dokumentation Endzustand 11
III. Technologische Schutzbestimmungen 12
- Allgemeines 12
- Bauzeitliche und dauerhafte Überfahrungen 14
- Kreuzungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau 14
- Parallelführungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau 16
- Erschütterungen 17
- Pflanzungen 18
- Elektrische Beeinflussung 18
- Windenergieanlagen 21
- Folgemaßnahmen an ONTRAS-Anlagen 21
IV. Verhaltensregeln im Schadensfall/Notrufnummer 22
V. Im Zustimmungsverfahren häufig 23 verwendete Abkürzungen
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PE-Nr. 10336/25 - 10.10.2025 - Seite 13 von 37
I. Einleitung
- Zur Bedeutung dieser Broschüre
Um die öffentliche Sicherheit jederzeit zu gewährleisten und eine Beein- trächtigung/Gefährdung der Versorgungsaufgaben auszuschließen, gelten im Bereich/Umfeld von ONTRAS-Anlagen erhöhte Sicherheitsanforderun- gen.
Diese Broschüre wendet sich in erster Linie an alle Verantwortlichen, deren Planungen und Bauvorhaben die Interessen von ONTRAS berühren – Bau- herren, Planer, Ausführende, Behörden, Privatpersonen und andere. Sie enthält eine Reihe verbindlicher Regelungen und Informationen, die eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung solcher Vorhaben ermög- lichen sollen. Deren rechtzeitige Beachtung erleichtert die erforderliche Zusammenarbeit und vermeidet sowohl Stillstände als auch unnötige Kosten in allen Phasen der Abwicklung.
Die Broschüre ersetzt weder das Zustimmungsverfahren gemäß Abschnitt II noch die vor Baubeginn obligatorische örtliche Einweisung. Als integraler Bestandteil des zugehörigen Schriftwechsels und ggf. zu führender Bera- tungen ist sie von grundlegender Bedeutung. Inhaltlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, gilt sie in der Regel in Verbindung mit ergänzenden fall- bezogenen Bestandsauskünften/Stellungnahmen.
Soweit nicht anders geregelt, erstreckt sich der Geltungsbereich dieser Bro- schüre auch auf Anlagen anderer Unternehmen, für welche die ONTRAS- Gruppe Dienstleistungen erbringt.
- Die Anlagen von ONTRAS
ONTRAS ist ein Fernleitungsnetzbetreiber im europäischen Gastransport- system mit Sitz in Leipzig.
Das Fernleitungsnetz von ONTRAS befindet sich überwiegend im Ge- biet der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dazu gehören im Wesentlichen
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folgende ober- und unterirdische Anlagenarten:
• Gashochdruckleitungen 16 bis 100 bar (i. d. R. bezeichnet als Ferngas- leitungen) • Gasdruckregel-, Verdichter- und Biogaseinspeiseanlagen • ein- oder mehrzügige Kabelschutzrohranlagen • Steuer-/Elektrokabel • Korrosionsschutzanlagen mit Anodenanlage (horizontal oder vertikal) und Kabel(-n) • Erderanlagen • Mess- und Regelanlagen, Kabelschränke • sonstiges Zubehör
Hinzu kommen Grundstücke, die sich im Eigentum von ONTRAS befinden.
Die ONTRAS-Anlagen befinden sich in der Regel auf fremden Grund- stücken, zu deren Mitbenutzung ONTRAS und von ihr beauftragte Dritte aufgrund von Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern bzw. im Grundbuch eingetragener dinglicher Rechte berechtigt sind.
Die Anlagen von ONTRAS verlaufen überwiegend unterirdisch. Nicht alle Anlagen und Trassenabschnitte sind in der Örtlichkeit durch Hinweis- objekte (Markierungen, Schilderpfähle, Messsäulen und Festpunktzeichen) gekennzeichnet. Das Nichtvorhandensein derartiger Hinweise allein lässt also keinesfalls auf bestehende Baufreiheit schließen.
Die Anlagen von ONTRAS liegen in der Regel mittig in einer dinglich gesicherten Schutzfläche, welche in ihrer Breite wie folgt variiert:
• Ferngasleitungen: 2 bis 10 m • Kabelschutzrohranlagen: 1 m • Steuer-/Elektrokabel: 1 m • Horizontalanodenanlagen: 4 m • Vertikalanodenanlagen (auch Tiefenanoden genannt): 10 m
Darüber hinaus bestehen bei einigen Anlagen Sicherheitsabstände zu be- stimmten Objekten und Maßnahmen, die bei der Planung und Realisierung entsprechender Vorhaben zu berücksichtigen sind.
Die Erddeckung beträgt in der Regel bei Ferngasleitungen und bei Hori- zontal-/Vertikalanodenanlagen ca. 0,80 bis 1,00 m sowie bei Kabeln ca. 0,60 bis 1,00 m. Die Deckung kann auch geringer oder größer sein, da sich die
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Angaben und Pläne auf den Verlegezeitraum beziehen und nachträglich entstandene, unbekannte Niveauänderungen (die u. U. auch Minder- deckungen von ≤ 0,30 m zur Folge haben können) nicht berücksichtigen.
Dem Betriebszustand nach sind aktive (in und außer Betrieb befindliche) und stillgelegte Anlagen zu unterscheiden. Da bei einer Außerbetrieb- nahme von Ferngasleitungen ein sogenannter Betriebsüberdruck von mindestens 1 bar bis maximal 2 bar aufrechterhalten wird, sind sie als aktive gasführende Anlagen zu betrachten; die angeschlossenen aktiven Korrosionsschutzanlagen bleiben in Betrieb.
Bei stillgelegten Anlagen sind in Abstimmung mit ONTRAS Abweichungen von den Regelungen und Vorschriften dieser Broschüre möglich.
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II. Erkundigungspflicht und
Zustimmungsverfahren
- Grundlegendes
Dem Bauherrn/Planer/Ausführenden obliegt es, sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht, rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme bei allen in Frage kom- menden Unternehmen nach unterirdischen Anlagen und den zu ihrem Schutz erforderlichen Maßnahmen zu erkundigen. Zu beachten sind ne- ben den gesetzlichen Bestimmungen vor allem die anerkannten Regeln der Technik und berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere:
• DVGW-Regelwerk GW 315: Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten • DIN 4124: Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraum- breiten • DIN 18300 – VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten • DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass behördliche Ge- nehmigungen für ein Bauvorhaben unbeschadet der Rechte Dritter erteilt werden. Sie ersetzen also nicht das Zustimmungsverfahren bzw. die Zu- stimmung von ONTRAS.
Bei der Vorbereitung und Durchführung jeglicher Bauvorhaben ist ONTRAS rechtzeitig zu beteiligen, so dass alle erforderlichen Abstim- mungen und ggf. festzulegende Diagnose-/Änderungs-/Sicherungsmaß- nahmen rechtzeitig durchgeführt werden können. Diese Forderung gilt u. a. auch für geplante Baustelleneinrichtungen, Erkundungsmaßnahmen, Massen- und Schwertransporte sowie bei Pflanzungen, Natur-/Landschafts- pflege und landwirtschaftlichen Sonderkulturen.
Von Bedeutung sind neben direkten Anlagenbetroffenheiten auch mittel- bare Interessenberührungen, etwa durch Arbeiten im Nahbereich oder aufgrund von Erschütterungen. Weitere Beispiele sind Hochspannungs- beeinflussung und mögliche Einwirkungen von Windenergieanlagen. So
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kann sich der Betrachtungsbereich auch weit über den Schutzstreifen der betreffenden Anlage hinaus erstrecken.
ONTRAS ist neben vielen weiteren Netzbetreibern Mitglied des Bundes- weiten Informationssystems zur Leitungsrecherche – BIL.
Richten Sie Ihre Anfragen zu Leitungsauskünften direkt und bequem an das BIL-Online-Portal unter: https://portal.bil-leitungsauskunft.de/
Einzureichen sind stets vollständige, eindeutige und aussagekräftige Unterlagen / Informationen, entsprechend dem aktuellen Planungsstand in elektronischer Form. Dazu gehören im Wesentlichen:
• Absender mit Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse • Bauherr/Auftraggeber bzw. Bauausführender • genaue Bezeichnung des Vorhabens/Betreff • Planungsstand/geplante Bauzeit • Vorhabenfläche (lagerichtiger Karteneintrag) • Übersichts-/Detaillagepläne und Schnitte (maßstäblich!) • Beschreibung des Vorhabens/der Bauweise
Beim Planwerk werden Eignung und Angabe des Maßstabs sowie Nordpfeil vorausgesetzt. Wenn möglich, ist in den Detaillageplänen ein Koordinaten- raster darzustellen (System ETRS 89).
Mangelhafte Anfragen führen zur Aussetzung der Bearbeitung und zur Nachforderung von Unterlagen/Informationen.
Im üblichen Rahmen erfolgt die Bearbeitung von Anfragen kostenfrei. ONTRAS behält sich vor, dem Bauherrn/Planer/Ausführenden darüber- hinausgehende bzw. weiterführende Aufwendungen (z. B. für Bauaufsicht, Ortung, Tiefbauleistungen, Messungen, Ergebnisauswertungen, Gutachter- einsatz, Änderungen von Anlagen usw.) in Rechnung zu stellen.
Auskünfte und Stellungnahmen gelten nur für den jeweils angefragten räumlichen Bereich und nur für die Anlagen, für die ONTRAS die Betriebs-
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führung übernimmt. Mit Anlagen anderer Netz- und Speicherbetreiber, die ebenfalls zu beteiligen sind, muss gerechnet werden.
Die den Auskünften/Stellungnahmen beigefügten Pläne sind Eigentum von ONTRAS. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Ein- willigung von ONTRAS nicht vervielfältigt und keinem Dritten über- geben bzw. sonst wie zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe an die mit der Planung und Ausführung beauftragten Unternehmen ist gestattet.
Freizeichnungshinweise zum ONTRAS-Planwerk
Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den analogen/ digitalen Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Legetiefe unverbindlich sind; mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass unterirdische Anlagen nicht zwingend geradlinig und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Den Angaben zur Über- deckung darf insbesondere aufgrund von Niveauänderungen, auf welche ONTRAS keinen Einfluss hat, nicht vertraut werden.
Die tatsächliche Lage/Legetiefe der ONTRAS-Anlagen ist in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o. a.) festzustellen. Dies erfolgt im Rahmen einer ört- lichen Einweisung unter Aufsicht eines Mitarbeitenden oder Beauftragten von ONTRAS. Erforderliche Suchschachtungen sind durch den Antrag- steller/das ausführende Unternehmen in Handschachtung auf eigene Kosten durchzuführen.
Die übergebenen Pläne geben den dokumentierten Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.
Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Plänen ist nicht zulässig. Stillgelegte Anlagen sind in den Plänen unter Umständen nicht dargestellt, können in der Örtlichkeit jedoch vorhanden sein.
Für die Lagerichtigkeit und Vollständigkeit der in den Plänen dargestellten Flurstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie Fremdanlagen übernimmt ONTRAS keine Gewähr.
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Ablaufschema zur Einbeziehung von ONTRAS
Planungsanfrage/ Anfrage des Bestandsauskunft Bauausführenden
mind. 6 Wochen vor Bauabsicht
Einweisungstermin Einweisung Baubeginn vereinbaren vor Ort
14 Tage vor Baubeginn
- Planungsanfrage/Bestandsauskunft
Um die Interessen von ONTRAS frühzeitig berücksichtigen zu können, ist bereits zu Beginn der Planungstätigkeit eine Bestandsauskunft einzu- holen. Im Fall einer Berührung/ Näherung beinhaltet diese u. a. Aussagen zu den im angefragten Bereich vorhandenen/ geplanten Anlagen, entspre- chende Planunterlagen sowie Auflagen und Hinweise zum weiteren Ablauf.
Auf dieser Grundlage sind im Zuge der Planung jederzeit weitere Abstim- mungen möglich, z. B. zur Nachreichung detaillierter Unterlagen/Informa- tionen oder zur Klärung offener Fragen. Die Notwendigkeit einer erneuten Kontaktaufnahme ergibt sich zudem bei Planungsänderungen.
- Anfrage des Bauausführenden
Die Abstimmung zur Ausführung jeglicher Arbeiten ist rechtzeitig – also mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Beginn – durch das jeweils beauftragte Unternehmen zu veranlassen; einzureichen sind die Ausführungsunterlagen. Sofern der Anfrage nicht zu widersprechen ist, erhält der Antragsteller dazu eine Stellungnahme zur Bauausführung. Diese ist Voraussetzung für die obligatorische örtliche Einweisung.
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Die Gültigkeit der Stellungnahme zur Bauausführung ist befristet auf sechs Monate.
Alle am Bauvorhaben beteiligten Personen (insbesondere der Bauherr/der Planer/das ausführende Unternehmen) sind vom Antragsteller über die Ver- haltensregeln und Vorschriften der vorliegenden Broschüre zu informieren. Die im Schriftwechsel erteilten Auflagen und Hinweise von ONTRAS sind an diese weiterzuleiten. Den Bauherrn trifft die Gesamtverantwortung für sein Vorhaben. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass das ausführende Unternehmen bzw. die ausführenden Mitarbeitenden über die Verhaltens- regeln und Vorschriften im Bereich von ONTRAS-Anlagen unterwiesen werden. Die entsprechende Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
- Örtliche Einweisung/Bautätigkeit
Auskünfte und Stellungnahmen, die bezüglich der ONTRAS-Anlagen einge- holt werden, berechtigen nicht zur Ausführung geplanter Maßnahmen. Die Genehmigung für Bau-/Schachtarbeiten im Berührungs- und Nahbereich dieser Anlagen wird erst im Rahmen einer örtlichen Einweisung durch ONTRAS und/oder durch Beauftragte von ONTRAS erteilt. Diese Einwei- sung hat vor Beginn jeglicher Arbeiten zu erfolgen.
Die Terminvereinbarung muss unter Angabe der zugehörigen PE-Nr. min- destens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Arbeiten erfolgen. Für die Terminvereinbarung ist ein entsprechender Kontakt in der Stellung- nahme zur Bauausführung benannt.
Zur örtlichen Einweisung müssen folgende Unterlagen vorliegen: • gültige Stellungnahme zur Bauausführung (mit Anlagen) • damit ggf. angeforderte Unterlagen/Informationen • unterschriebene Empfangsbestätigung des Bauherrn (Anmerkung: Die- se ist vor der Einweisung per Mail an den auf der Empfangsbestätigung angegebenen Kontakt zurückzusenden und muss spätestens zur Einwei- sung vorliegen)
Falls erforderlich und möglich, wird im Rahmen der Einweisung eine Ortung/Kennzeichnung der ONTRAS-Anlagen durchgeführt.
Die Einweisung wird seitens ONTRAS protokolliert.
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Bei der Ausführung jeglicher Arbeiten sind die für ONTRAS-Anlagen geltenden sicherheitstechnischen Bestimmungen und Regeln einzuhalten.
Arbeiten, die die Sicherheit der ONTRAS-Anlagen gefährden können, dürfen ausschließlich unter Aufsicht von ONTRAS und/oder eines Beauftragten von ONTRAS durchgeführt werden. Den sicherheits- relevanten Anordnungen ist Folge zu leisten.
Bei Arbeiten im Schutzstreifen unter Druck stehender Ferngasleitun- gen wird durch ONTRAS immer eine Aufsicht gestellt. Die Aufsicht ist weisungsbefugt hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an die An- lagensicherheit, zum Schutz Dritter und/oder zum Arbeitsschutz und kann aus diesen Gründen die Arbeiten einstellen lassen. Daraus dem Bauherrn und/oder seinen Beauftragten evtl. entstehende Kosten trägt ONTRAS nicht. Je nach Umfang und Dauer der Bauarbeiten behält sich ONTRAS vor, dem Bauherrn die Kosten der Aufsicht in Rechnung zu stellen. Für diesen Fall wird ONTRAS vor Beginn der Arbeiten eine vertragliche Regelung mit dem Bauherrn vereinbaren.
Besteht aus Sicht des Bauherrn die Notwendigkeit einer Bauaufsicht, kann er eine solche beantragen. Die eigene Verantwortlichkeit des Bauherrn und/ oder seiner Beauftragten wird durch baubeaufsichtigende Maßnahmen von ONTRAS nicht eingeschränkt.
- Abnahme/Dokumentation Endzustand
Mit Beendigung der Baumaßnahmen hat – noch vor dem Verfüllen ggf. freigelegter ONTRAS-Anlagen – eine Abnahme durch ONTRAS und/oder durch deren Beauftragte zu erfolgen. Die Terminvereinbarung ist rechtzei- tig zu veranlassen.
Die Abnahme wird seitens ONTRAS protokolliert. Neben einer Einmessskiz- ze sind Auffälligkeiten und/oder noch zu erledigende Restarbeiten festzu- halten.
ONTRAS behält sich vor, alle an ihren Anlagen entstandenen Schäden zu Lasten des Bauherrn zu beseitigen. Dies gilt auch für die nach der Abnahme an ihren Anlagen festgestellten Schäden (z. B. Isolationsschäden durch die nachfolgende Verfüllung).
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Zur internen Verwendung sind ONTRAS innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Baumaßnahmen angefertigte Lagepläne und Längs- schnitte der im Berührungs bzw. Nahbereich von ONTRAS-Anlagen errichteten Anlagen/Bauten unentgeltlich zu übergeben:
• digital im Vektorformat SHAPE oder DXF • Lage- und Höhenbezugssystem muss angegeben sein (vorzugsweise ETRS89/UTM (Zone 33)) • Übergabe per E-Mail an geodaten@ontras.com unter Angabe der PE-Nr.
III. Technologische Schutz-
bestimmungen
- Allgemeines
Voraussetzung für jegliche Arbeiten im Bereich der ONTRAS-Anlagen ist neben der schriftlichen Zustimmung (Stellungnahme zur Bauausführung) eine örtliche Einweisung des Ausführenden. Siehe Abschnitt II/4.
Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der ONTRAS-Anlagen keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenom- men werden, die den Bestand oder Betrieb dieser Anlagen beeinträchtigen/ gefährden können.
Die Schutzstreifen sind jederzeit begehbar, befahrbar und sichtfrei zu halten; die ONTRAS-Anlagen müssen auch während der Bauphase unge- hindert erreichbar sein. Die Schutzstreifen dürfen weder überbaut noch eingefriedet werden. Eine Nutzung als Stell- und Lagerfläche (z. B. für Bau- stelleneinrichtung, Gerätschaften, Material, Aushub, usw.) ist ebenfalls aus- geschlossen.
Niveauänderungen und Flächenbefestigungen im Schutzstreifen der ONTRAS-Anlagen sind grundsätzlich nicht zulässig.
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Im Schutzstreifen unter Druck stehender Ferngasleitungen dürfen keine Arbeiten wie Tiefbau, Bohren, Fräsen oder Rammen durchgeführt werden, außer wenn die Leitung im Arbeitsbereich sichtbar freigelegt wurde. Bei Parallellage ist eine sichtbare Freilegung der Leitung im Abstand von maxi- mal 20 m ausreichend.
Die Anlagen von ONTRAS dürfen nur in Handschachtung freigelegt wer- den. Maschinenschachtung an ONTRAS-Anlagen (in und außer Betrieb) ist ausschließlich nach Feststellung der örtlichen Lage/Legetiefe mittels Hand- schachtung zulässig. Dabei ist der Einsatz von Baumaschinen, etwa zum Freilegen dieser Anlagen, nur bis zu einer Annäherung von 0,50 m zulässig. Bei einer Annäherung von ≤ 0,50 m sind die Arbeiten ausschließlich in Handschachtung auszuführen.
Baumaschinen dürfen nur so eingesetzt werden, dass eine Gefährdung der Anlagen ausgeschlossen ist. Maschinenführer und Aufsichtspersonen müssen eine Ausbildung nach DVGW-Regelwerk GW 129 oder gleichwertig nachweisen können. Maschinenführer im Sinne der DGUV Regel 100-500 sind für Schachtarbeiten nur einzusetzen, wenn sie eine Ausbildung an einer zugelassenen Baggerschadendemonstrationsanlage haben.
Die ONTRAS-Anlagen sind so zu sichern, dass eine Lageänderung von Rohren und Nebenanlagen verhindert und die Isolierung vor mechanischer Beschädigung geschützt wird. Leitungen, Kabelschutzrohranlagen und Kabel sind gegen Durchhang zu sichern. ONTRAS-Armaturen, die bis an bzw. über die Erdoberfläche reichen, sind zu schützen und durch Ab- sperrungen zu sichern.
Ist ein Verbau von Baugruben/Gräben erforderlich, dürfen ONTRAS- Leitungen nicht als Widerlager benutzt werden.
Die Entfernung oder Freilegung von Fundamenten der ONTRAS-Anlagen ist nicht zulässig. Bei der Verfüllung von Baugruben/Gräben sind die ONTRAS-Anlagen mindestens 0,20 m mit steinfreiem neutralen Boden (Körnung nach DIN 18196) zu umhüllen. Zur weiteren Verfüllung dürfen keine Steine, kein schwer entfernbares Material und kein Bauschutt ver- wendet werden. Die Verdichtung hat lagenweise zu erfolgen.
Hinweisobjekte (Markierungen, Schilderpfähle, Messsäulen, Festpunkt- zeichen etc.) dürfen ohne Zustimmung nicht entfernt oder versetzt wer- den. ONTRAS behält sich vor, nach Abschluss der Arbeiten das Wiederein- setzen der Hinweisobjekte und das Einmessen zu Lasten des Bauausfüh-
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renden vorzunehmen. Für die in der Örtlichkeit durch die vorgenannten Einrichtungen gekennzeichneten Punkte hat der Bauausführende die Ver- antwortung zu übernehmen und diese auf seine Kosten zu sichern.
Unterirdisch zu errichtende Kanäle und zugehörige Schächte sind in Sonderfällen (z. B. im Bereich von Flüssiggasanlagen) gasdicht auszuführen.
- Bauzeitliche und dauerhafte Überfahrungen
Bauzeitliche und dauerhafte Überfahrungen von ONTRAS-Anlagen sind grundsätzlich so vorzusehen, dass:
• eine nahezu rechtwinklige Kreuzung entsteht (mindestens 75°). • ausschließlich linear verlaufende Leitungsabschnitte betroffen sind. • Mantel-/Schutzrohrenden nicht überbaut werden. • im Endzustand eine Mindestüberdeckung von 1,00 m eingehalten wird.
Das Befahren von Schutzstreifen mit schweren Bau-/Transport- und Ketten- fahrzeugen ist nur nach erfolgter Zustimmung/Einweisung und unter Ein- haltung besonderer Sicherheitsvorkehrungen gestattet.
Bauzeitliche Anlagenüberfahrungen in unzureichend befestigten Berei- chen mit schweren Fahrzeugen sind ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. Aufschotterung, Auslegen lastverteilender Stahl-/Betonplatten) unzu- lässig. ONTRAS behält sich darüber hinaus die Durchführung von Diagnose- /Sicherungsmaßnahmen vor.
Die Verkehrsführung entlang von ONTRAS-Anlagen hat außerhalb der Schutzstreifen zu erfolgen; Anlagenüberfahrungen in Längsrichtung sind grundsätzlich zu vermeiden. Wende-/Rangierbereiche und Ausweich- buchten sind außerhalb der Schutzstreifen anzuordnen.
- Kreuzungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau
Kreuzungen von ONTRAS-Anlagen mit geplanten Leitungen/Kabeln sind grundsätzlich rechtwinklig, als Unterkreuzung sowie im Bereich von linea- ren Leitungsabschnitten auszuführen. Dabei sind Richtungsänderungen der Fremdleitung außerhalb der Schutzstreifen anzuordnen.
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Bei Kreuzungen in offener Bauweise gilt:
• Einzuhalten ist ein lichter vertikaler Mindestabstand von 0,50 m. Bei der Kreuzung von Ferngasleitungen mit E-Kabeln der Spannung ≥ 110 kV gilt ein Mindestabstand von 1,00 m; zudem sind hier isolierende Zwi- schenlagen erforderlich. • E-Kabel > 1 kV im Kreuzungsbereich von Ferngasleitungen sind zusätz- lich in einem Schutzrohr (z. B. PE-HD, Stahl) zu verlegen. Die Schutz- rohrlänge muss jeweils der Breite des Schutzstreifens entsprechen, min- destens aber 6 m betragen. • Ist eine Unterkreuzung aufgrund einer zu großen Legetiefe nicht zu- mutbar, besteht – nach schriftlicher Genehmigung durch ONTRAS – die Möglichkeit einer Überkreuzung. • Bei der Überkreuzung von Ferngasleitungen sind alle geplanten Kabel im Kreuzungsbereich zusätzlich in einem Schutzrohr zu verlegen (Län- ge = Schutzstreifenbreite, mindestens aber 6 m); im Bereich vorhande- ner Mantelrohre ist kein Schutzrohr erforderlich. • Hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz von Gashochdruckleitungen bei Bauarbeiten wird auf den DVGW-Hinweis GW 315 und die Werknorm VN 263-011 verwiesen. Seitens ONTRAS wird empfohlen nur Unterneh- men für diese Arbeiten einzusetzen, welche nach dem DVGW Arbeits- blatt GW 301 Gruppe G1 oder DVGW Arbeitsblatt GW 381 zertifiziert sind. Eine aktuelle Liste der nach diesen DVGW Arbeitsblättern zertifizierten Fachunternehmen kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.dvgw-cert.com/verzeichnisse/fachunternehmen
Bei Kreuzungen in geschlossener Bauweise gilt:
• Einzuhalten ist ein lichter vertikaler Mindestabstand von 2,00 m, sofern nicht die anstehenden Baugrundverhältnisse und projektspezifischen Randbedingungen einen größeren Mindestabstand erfordern.
• Es sind nur steuerbare Verfahren anzuwenden.
• Hinsichtlich der Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung an das steuerbare horizontale Spülbohrverfahren (HDD) wird auf das DVGW Arbeitsblatt GW 321 verwiesen. Seitens ONTRAS wird empfohlen nur Unternehmen für diese Arbeiten einzusetzen, welche nach dem DVGW Arbeitsblatt GW 302 Gruppe GN2 zertifiziert sind. Eine aktuelle Liste der nach dem DVGW Arbeitsblatt GW 302 Gruppe GN2 zertifizierten Fachunternehmen kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.dvgw-cert.com/verzeichnisse/fachunternehmen
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• Vor Beginn der Arbeiten ist die Gashochdruckleitung entsprechend DVGW Arbeitsblatt GW 316 zu orten und der Trassenverlauf im ange- messenen Umfang zu kennzeichnen. Im unmittelbaren Unterkreu- zungsbereich ist die Gashochdruckleitung vor Beginn der Arbeiten bis zum Rohrscheitel freizulegen. Die Ortung und die Freilegung erfolgt im Auftrag von ONTRAS. Die festgestellte Rohrlage und -deckung sind mit den Planungsunterlagen zu verifizieren. Weiterhin sind ONTRAS die Ergebnisse der Baugrunderkundung (u. a. qualifiziertes Bodengut- achten) für den Bereich der Unterkreuzung vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.
• ONTRAS ist das Bohrprotokoll unverzüglich zu übergeben (per E-Mail an geodaten@ontras.com).
Im Kreuzungsbereich mit erdfühligen, durchgängig elektrisch leitenden Materialien sind Ferngasleitungen über eine Länge von mindestens 3 m rechts und links der gekreuzten Rohraußenkanten mit einer zusätzlichen Isolierung (doppelte Umhüllung) gemäß ONTRAS-Vorgabe zu Lasten des Verursachers zu versehen.
Bei Verlegearbeiten mit Kabelpflug oder Grabenfräse sind im Kreu- zungsbereich von ONTRAS-Anlagen deutlich sichtbare Markierungen an- zubringen, damit die maschinelle Verlegung 3 m vor der Kreuzungsstelle endet und 3 m nach der Kreuzungsstelle wieder begonnen werden kann.
Horizontal- und Vertikalanodenanlagen dürfen nicht mit Fremdanlagen gekreuzt bzw. durchquert werden.
- Parallelführungen beim Leitungs-/Kabeltiefbau
In Parallellage geplante Leitungen/Kabel sind grundsätzlich außerhalb von ONTRAS-Schutzstreifen zu verlegen. Eine Überschneidung mit dem neu hinzukommenden Schutzstreifen ist zu vermeiden.
Soweit erforderlich, sind bei Parallelführungen im Bereich öffentlicher Ver- kehrswege und -flächen (in Abhängigkeit von der Nennweite der Ferngas- leitung) folgende lichte Mindestabstände zulässig:
≤ DN 600 = 1,00 m
DN 600 = 1,50 m
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- Erschütterungen
Mit Erschütterungen einhergehende Arbeiten dürfen keine unzulässigen Schwingungen an den Gasanlagen von ONTRAS verursachen. Im Zustim- mungsverfahren besteht hierzu besonderer Abstimmungsbedarf; auf Anforderung sind detaillierte Angaben zur geplanten Technologie und zum Technikeinsatz nachzureichen (unter Verwendung des im Zustim- mungsverfahren (Abschnitt II) bereitgestellten Meldebogens per E-Mail an TechnischeDiagnose@ontras.com). Die Auflagen zur Bauausführung können Schwingungsmessungen und/oder andere Sicherungsmaßnahmen beinhalten.
Baubegleitende Schwingungsmessungen kommen bei maschinellen Ramm- , Meißel und Bodenverdichtungsarbeiten in einem Abstand von ≤ 30 m zu den Gasanlagen von ONTRAS in Betracht. Die daraus resultieren- den Forderungen sind einzuhalten.
Rammarbeiten über bestehenden ONTRAS-Anlagen sind ausnahmslos untersagt!
In Abhängigkeit von der Leitungsüberdeckung können Vibrationsplatten zur Bodenverdichtung eingesetzt werden, deren Erregerkraft pro Auf- standsfläche (N/cm2) folgende Werte nicht überschreiten darf: • ab 0,30 m Leitungsüberdeckung 8,5 N/cm2 • ab 0,60 m Leitungsüberdeckung 13,5 N/cm2
Bei Einhaltung dieser Vorgaben sind Schwingungsmessungen nicht erforderlich.
Befinden sich Gasanlagen von ONTRAS innerhalb des Sprengbereiches nach der Technischen Regel „SprengTR310“, ist ONTRAS im Zustimmungs- verfahren die geplante Technologie zur gutachterlichen Prüfung (i. d. R. Prognoseberechnungen der zu erwartenden Erschütterungseinträge) vor- zulegen. Im Ergebnis dieser Prüfung werden die notwendigen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt.
Alle mit der Vorbereitung/Umsetzung von Sicherungs- und Überwachungs- maßnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind ONTRAS zu erstatten. Dies betrifft insbesondere anfallende Kosten für den Gutachter- einsatz, die Messstelleneinrichtung einschließlich Tiefbau, die Messdurch- führung und -auswertung sowie die Baustellenaufsicht.
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- Pflanzungen
Bei Pflanzungen sind grundsätzlich folgende lichte Mindestabstände einzuhalten:
• flachwurzelnde Sträucher und Hecken außerhalb des Schutzstreifens, jedoch nicht näher als 2,50 m zur Ferngasleitung • kleinkronige Bäume und tiefwurzelnde Hecken außerhalb des Schutz- streifens, jedoch nicht näher als 5 m zur Ferngasleitung • großkronige Bäume, nicht näher als 10 m zur Ferngasleitung • Für stillgelegte Ferngasleitungen gilt bei jeglicher Bepflanzung ein lichter Mindestabstand von 1,50 m zur Ferngasleitung.
Zu Kabelschutzrohranlagen und Kabeln ist bei Pflanzungen ein lichter Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten.
Bei Horizontal- und Vertikalanodenanlagen ist der entsprechende Schutz- streifen zu beachten. Bei landwirtschaftlichen Sonderkulturen (z. B. Hopfen, Spargel, Weihnachts- bäume, Kurzumtriebshölzer, usw.) werden im Zustimmungsverfahren fall- bezogene Mindestabstände und ergänzende Auflagen festgelegt.
Mit den Pflanzarbeiten darf erst nach Kennzeichnung der Schutzstreifen bzw. der Mindestabstände im Zuge der obligatorischen örtlichen Einwei- sung begonnen werden.
- Elektrische Beeinflussung
Die Anlagen von ONTRAS werden durch Beschichtungen und Umhüllun- gen sowie zusätzlich durch kathodischen Korrosionsschutz vor Korrosion geschützt.
Der kathodische Korrosionsschutz ist ein elektrochemisches Verfahren, bei dem über einen Elektrolyten (z. B. Erdboden) ein elektrischer Gleichstrom zwischen einer Anodenanlage und einer zu schützenden Metallstruktur (z. B. Leitungen) fließt. Durch diesen Schutzstrom erfolgt an der Metallober- fläche im Elektrolyten eine kathodische Polarisation. Dadurch wird verhin- dert, dass Metallionen aus der Metalloberfläche gelöst werden.
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Korrosionsschutzanlagen bestehen aus:
• Gleichrichter • Anodenanlage (horizontal oder vertikal) • Kabel
Schutzanlagenschrank
Stromanschluss Anodenkabel (+) Kathodenkabel (-)
Koksbettung Rohrleitung
Bezugselektrode Anoden
Generell sind Maßnahmen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik so auszuführen, dass eine Beeinflussung ausgeschlossen ist. Andernfalls muss eine Veränderung der Korrosionsschutzanlage oder des Schutzobjektes von ONTRAS erfolgen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind durch den Bauherrn zu tragen.
Bei einer neu hinzukommenden Anlage im Kreuzungs-/Nahbereich von ONTRAS-Anlagen muss in Abstimmung mit ONTRAS die Errichtung einer Potentialmessstelle (ONTRAS- und Fremdleitung messbar aufgelegt) zur Überwachung der Beeinflussung geprüft werden.
Es ist eine Nachumhüllung gemäß Abschnitt III/3 im Kreuzungs-/Nah- bereich vorzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Nahbereich von ONTRAS-Anlagen (z.B. Rohrleitungen, Anodenanlagen) Beeinflussungen durch Streuströme von Gleichstromanlagen an erdfühligen metallischen längsleitfähigen Objek- ten (z. B. Rohrleitungen, Leitplanken usw.) auftreten können. Zur Vermei- dung dieser Beeinflussungen können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein. Die Modalitäten und technischen Sachverhalte zu eventuell not- wendigen Maßnahmen, messtechnischen Untersuchungen usw. sind mit ONTRAS abzustimmen.
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Zur Vermeidung von Hochspannungsbeeinflussungen von ONTRAS- Anlagen sind Maßnahmen gemäß den gültigen Normen und Technischen Empfehlungen, z. B DVGW Arbeitsblatt GW 22 (textgleich mit der AfK-Emp- fehlung Nr. 3 und der TE 7 der SfB), DVGW Arbeitsblatt GW 28 (textgleich mit der AfK-Empfehlung Nr. 11), durch den Bauherrn vorzusehen.
Sind laut den Kriterien der anzuwendenden Regelwerke Beeinflussungen zu erwarten, ist ein Gutachten zur Beurteilung der Hochspannungs- beeinflussung zu erstellen.
• Das Gutachten ist ONTRAS umgehend und rechtzeitig vor Baubeginn zur Prüfung und Beurteilung der Beeinflussung zu übergeben (unter Verwendung des im Zustimmungsverfahren (Abschnitt II) bereitgestell- ten Meldebogens per E-Mail an hsb@ontras.com). • Evtl. bereits vorhandene Beeinflussungen sind in dem Gutachten zu berücksichtigen. • Evtl. notwendige Schutzmaßnahmen an den Anlagen sind zu benennen. Diese werden nach Auftragserteilung durch den Bauherrn von ONTRAS zu dessen Lasten in eigener Regie durchgeführt. • Nach Inbetriebnahme des Vorhabens können weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr von Wechselstromkorrosion notwendig werden (z. B. messtechnische Untersuchungen, Einbau zusätzlicher Messtech- nik, Errichtung von Erdungsanlagen mit Abgrenzeinheiten), die durch ONTRAS nach Auftragserteilung des Bauherrn durchgeführt werden.
Sind laut den Kriterien der anzuwendenden Regelwerke keine Beeinflus- sungen zu erwarten, kann auf ein Gutachten zur Beurteilung der Hoch- spannungsbeeinflussung verzichtet werden. In diesem Fall sind die ent- sprechendenen Parameter des Vorhabens mit den zutreffendenen Kriterien der Regelwerke in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüberzustellen, zu begründen und ONTRAS umgehend und rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben (unter Verwendung des im Zustimmungsverfahren (Abschnitt II) bereitgestellten Meldebogens per E-Mail an hsb@ontras.com).
Die Modalitäten und technischen Sachverhalte zum Gutachten, zu even- tuell notwendigen Sicherungsmaßnahmen, messtechnischen Unter- suchungen usw. stimmt der Bauherr mit ONTRAS ab.
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- Windenergieanlagen
Planung und Errichtung von Windnergieanlagen unterhalb eines Mindest- abstandes von 995 m zu gastechnischen Anlagen von ONTRAS bedürfen der Zustimmung durch ONTRAS.
- Folgemaßnahmen an ONTRAS-Anlagen
Planungen und Bauvorhaben Dritter können Diagnose-/Änderungs-/ Sicherungsmaßnahmen an ONTRAS-Anlagen erforderlich machen. Diese sogenannten Folgemaßnahmen sind nur in einfachen Fällen operativ im Rahmen des Baugeschehens realisierbar. In der Regel erfordern sie sowohl zeit- als auch kostenintensive Planungs- und Bauleistungen.
Mit Blick auf mögliche Folgemaßnahmen an ONTRAS-Anlagen ist das im Abschnitt II dieser Broschüre beschriebene Zustimmungsverfahren bereits sehr frühzeitig in Gang zu setzen. Bei Erfordernis erhält der Antrag- steller Informationen zur weiteren Vorgehensweise sowie einen Kontakt zur Antragstellung. Nach Antragstellung kann die Planung und Realisie- rung von Folgemaßnahmen einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in An- spruch nehmen.
Erfordert das verursachende Vorhaben ein Planfeststellungs-/Plangeneh- migungs-/ Bebauungsplanverfahren oder dergleichen, müssen die Folge- maßnahmen in die Verfahrensunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Bauwerksverzeichnis, Grunderwerbsunterlagen usw.) eingearbeitet und die dazu erforderlichen Anträge gleichfalls genehmigt werden. Dies setzt zwingend voraus, dass ein ONTRAS-Fachplaner diese Folgemaßnahmen geplant hat.
ONTRAS kann erst dann mit der Realisierung der Folgemaßnahmen begin- nen, wenn alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen, Gestattungen, Befreiungen, Erlaubnisse usw. sowie die Kostenübernahmevereinbarung und die Freigabe des Bauherrn vorliegen.
Maßnahmen an ONTRAS-Anlagen erfolgen in eigener Regie unter Berücksich- tigung versorgungstechnischer und witterungsbedingter Einschränkungen.
Mit der geplanten Bautätigkeit im Bereich der Folgemaßnahmen darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn diese abgeschlossen sind.
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IV. Verhaltensregeln im Schadens-
fall/Notrufnummer
Sollten während der Arbeiten ONTRAS-Anlagen beschädigt werden, so ist unverzüglich unter der gebührenfreien Notrufnummer — 0800 4434430 — die Störungshotline zu benachrichtigen.
Die Störungshotline stellt eine direkte Verbindung zum diensthabenden Dispatcher von ONTRAS her bzw. leitet die Informationen umgehend weiter.
Die Schadensstelle ist bis zum Eintreffen der Mitarbeitenden bzw. eines Be- auftragten von ONTRAS zu beaufsichtigen und es sind sofort Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen:
Bei ausströmendem Gas besteht Explosionsgefahr – daher Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein offenes Feuer anzünden. Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen, falls Gas eingetreten ist, Türen und Fenster öffnen. Keine elektrischen Anlagen einschalten.
• Sofort alle Baumaschinen- und Fahrzeugmotoren abstellen. • Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern. • Schadensstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern. • Polizei und/oder Feuerwehr benachrichtigen.
Notrufnummer: 0800 – 4434430
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V. Im Zustimmungsverfahren häufig
verwendete Abkürzungen
a. B. - außer Betrieb AfK - Arbeitsgemeinschaft DVGW/VDE für Korrosionsfragen BE - Baustelleneinrichtung BIL - Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. DIN - Deutsches Institut für Normung DN - Nennweite (diameter nominal) DP - Auslegungsdruck (design pressure), [Bar] DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. FGL - Ferngasleitung GIS - Geografisches Informationssystem IHB - Instandhaltungsbereich (von ONTRAS) IHK - Instandhaltungskoordinator (von ONTRAS) i. P. - in Planung KKS - kathodischer Korrosionsschutz KSA - Korrosionsschutzanlage KSR - Kabelschutzrohranlage MOP - maximal zulässiger Betriebdruck (maximum operating pressure), [Bar] MR - Mantelrohr (aus Stahl/ bei Ferngasleitungen) OP - Betriebsdruck (operating pressure), [Bar] PE-HD - Polyethylen mit hoher Dichte (high density) SfB - Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen SMK - Schilderpfahl mit Messkontakt (auch Messsäule) SPf - Schilderpfahl SR - Schutzrohr (aus PE-HD / bei Kabeln) Stk - Steuerkabel TGL - Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (der DDR) TS - Tangentenschnittpunkt (Knickpunkt einer Ferngasleitung im La- geplan) VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. VNG - Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
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Herausgeber:
ONTRAS Gastransport GmbH
Fachbereich: Technisches Sicherheits- und Prozessmanagement Pierre Scheller, Leiter QHSEE arbeitssicherheit@ontras.com
ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4, 04129 Leipzig info@ontras.com, www.ontras.com
Stand 06/2023, Öffentliches Dokument, Version 3.0
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Unterstützende Fachverbände:
eG ARGUMENTE, DIE Die Leitungsauskunft Deutsche Deutscher Mineralöl- Verband der Zentralverband Wissenschaftliche Verein des wirtschaftsverband Chemischen des Deutschen FÜR BIL SPRECHEN Gesellschaft für Gas- und e.V. Industrie e.V. Baugewerbes Erdöl, Erdgas und Wasserfaches e.V. Kohle e.V. e.V.
Teilnehmende Unternehmen am BIL-Portal „Die kostenfreie Anfrage und der digitale Workflow ermöglichen uns als Trassenplaner eine konzentrierte und zielgerichtete Erledigung der Leitungsanfrage und erhöhen die innerbetriebliche Optimie- rung. Auch die umgehenden Rück- beantwortungen von Fehlanzeigen erleichtern die sicheren Planungs - arbeiten in hohem Maße.“ Dipl.-Ing. Christian Kellers, BLANK Vermessungs- und Ingenieurbüro GmbH
„Der ZDB vertritt die Interessen von inhaberge- führten, mittelständischen Unternehmen auch in technischer Hinsicht. Insofern begrüßen wir die Initiative BIL, die eine kostenfreie Infra- struktur zum Erhalt von Leitungsauskünften bietet. Ziel sollte die möglichst vollstän- dige Beteiligung aller Leitungsbetreiber bei BIL sein, umso umfassender wird die Auskunft im Baugewerbe. Das genossenschaftliche Prinzip von BIL Heute erreicht schon jetzt eine sehr gute Abdeckung.“
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Dipl.-Ing. Sebastian Geruschka, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
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„Mit BIL erhalte ich online eine Informa- tion über zuständige und nicht zustän- dige Leitungsbetreiber. Toll wäre die Mitwirkung aller deutschen Versorger und Betreiber bei BIL, sodass ich alle Anfragen und Antworten im BIL-System verwalten kann.“ Status: 1. April 2018 Kostenfreie Leitungsauskunft Barbara Cordes, FRIEDRICH VORWERK KG (GmbH & Co.) BIL eG für die Bauindustrie Josef-Wirmer Straße 1-3 info@bil-leitungsauskunft.de 53123 Bonn www.bil-leitungsauskunft.de www.bil-leitungsauskunft.de
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BIL -- NUTZEN IM ÜBERBLICK BIL -- DER NEUE
STANDARD
Minimaler Aufwand – Maximaler Nutzen
E inmalige Formulierung der Bauanfrage zur Adressierung eG Einfache Erstellung sämtlicher Leitungsbetreiber in Deutschland der Anfrage A nfrage- und Dokumentationssystem für den gesamten Die Erstellung und Absendung eG Workflow der Bauanfrage einer Bauanfrage ist in BIL denkbar einfach und innerhalb O nline-Zuständigkeitsprüfung und Auflistung zuständiger eG weniger Minuten von selbst IT- sowie nicht zuständiger Leitungsbetreiber oder Internetungeübten zu be- werkstelligen. Eine intuitive und Effizient, übersichtlich und modern stringente Menüführung leitet den Z entrale Kommunikation der Anfragen und Antworten Anfragenden durch den Erstel- eG LEITUNGSAUSKUNFT über das BIL-Portal lungsprozess. Fehler sind ausge- schlossen. Die Vollständigkeit der NEU GEDACHT E inf e a G che Formulierung der Bauanfrage über standardi- Anfrage ist gewährleistet. sierte Anfrageinhalte zur Reduktion von Nachfragen Kostenfreie Nutzung Lokalisierung und Z ügige Bearbeitung und schneller Response BIL – Kostenfreie Bauanfrage und Leitungs- eG Klassifizierung des BIL hat die Rechtsform einer A mtlicher Kartenhintergrund und Luftbilder zur exakten Bauvorhabens eingetragenen Genossen- auskunft in digitalem Prozess – rechts sicher, eG Lokalisierung des Bauvorhabens Durch die geographische Lokali- schaft (eG) gewählt, um die schnell, zuverlässig. M oderne und attraktive GUI sierung unter Nutzung von Luft- gemeinschaftliche Strategie eG bildern und amtlichen Karten des ohne Gewinnerzielungsabsicht Flexibel, rechtssicher und Bundesamtes für Kartographie zu betonen. Dieses Solidar- L eitungsauskünfte Auskünfte zu erhalten und flächendeckend und Geodäsie und die Spezifizie- prinzip ermöglicht es, die einzuholen bedeu- verarbeiten zu können. rung mittels des Baustellenklassi- Nutzung für die Bauwirtschaft tete bis dato für die Dies hat sich mit BIL – dem D urchgehend digitaler Workflow fizierungkataloges ist gewährleis- kostenfrei anzubieten. eG Bauwirtschaft oft ersten bundesweiten Informati- und damit Vermeidung von tet, dass sämtliche zuständigen großen Aufwand. Neben den onssystem zur Leitungsrecher- Fehlein gaben oder Fehlinterpretation Leitungsbetreiber unmittelbar die Unterstützung der Problemen, alle tatsächlich che – geändert. BIL setzt neue konkrete Betroffenheit von dem Fachverbände zuständigen und betroffenen Standards in der Leitungsan- Bauvorhaben ermitteln können. Leitungsbetreiber zu erreichen, frage. Damit erhält der Anfragende eine Bereits seit der Gründung von Zuständigkeitsprüfung waren es vor allem oft intrans- Vollständig digitale Arbeitspro- garantierte qualitativ hochwertige BIL in 2015 unterstützen die parente Kommunikationswege zesse auf einer zeitgemäßen BIL prüft über die unsichtbaren, vom Leitungsbetreiber hinterlegten und vollständige Leitungsauskunft wichtigsten Fachverbände die und fehlende Standards, die es und aktuellen Internetplattform Flächen die Schnittmenge mit der Bauanfragefläche. Das Ergebnis der aller betroffenen Betreiber, die Aktivitäten. Darunter auch der für die Bauwirtschaft erschwer- sind die Merkmale der neuen Analyse wird online und als Download mitgeteilt. Die als zuständig iden- über BIL erreicht werden. Zentralverband des deutschen ten, qualifizierte und detaillierte Leitungsauskunft mit BIL. tifizierten Unternehmen erhalten automatisch die formulierte Anfrage. Baugewerbes (ZDB) e.V. Zentrale Informations- Betroffenheitsprüfung und Auskunftsplattform Rechtssicherheit Die Betroffenheitsprüfung und ggf. Planauskunft erfolgt in Sämtliche Leitungsauskünfte Eigenverantwortung durch den Betreiber über BIL. BIL kennt und Informationen werden über BIL bietet für Nutzer durch die keine Leitungsdaten und fungiert als Mittler zwischen Anfrage das BIL-Portal dem Anfragenden automatisierte Archivierung und Leitungsbetreiber. bereitgestellt. Der Anfragende und die Historienaufzeichnung muss keine weiteren Kommunika- den rechtssicheren Nachweis Alle Leitungsbetreiber erreichbar tionswege zu einzelnen Leitungs- über die pflichtgemäße Einho- BIL ermöglicht die Adressierung aller bekannten Leitungsbetreiber, betreibern mehr eröffnen. Dies lung von Leitungsauskünften. die derzeit nicht in BIL organisiert sind, mit der formulierten Bauan- vermeidet Redundanzen, schafft Im Rahmen der gesetzlichen frage. Eine Zuständigkeitsprüfung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Transparenz und Übersichtlichkeit Verpflichtungen dokumentiert Anfrage erreicht sofort den angesprochenen Leitungsbetreiber. und spart Zeit und Ressourcen. BIL alle Vorgänge lückenlos.
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