E_BW_HVA_B_StB_Verpflichtungserklaerung_Arbeitnehmer_Entsendegesetz.pdf

Ersatzneubau der Neckar- und Neckarkanalbrücke an der L 371 bei Tübingen-Hirschau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

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Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre / Wir erklären,

 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Aus- führung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils gel- tenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifver- trages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes gebunden ist;

 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfal- len oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Aus- führung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Min- destlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

 dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder be- auftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffent- lichen Auftraggeber vorlege;

 sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir / Wir sind uns bewusst,

 dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,

E BW HVA B-StB Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz 08-19 Seite 1 Vordruck vor Eigenerklärung Eignung

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 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuld- haften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens so- wie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfah- ren zur Folge hat,  mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen wer- den kann / können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich / wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe / haben,  der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.


(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

E BW HVA B-StB Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz 08-19 Seite 2 Vordruck vor Eigenerklärung Eignung

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