014-26_08_Verschwiegenheitserklaerung_20260619.pdf

ERP-System für Gesundheitswesen – Beschaffung, Implementierung und Migration

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 10:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

VV 014 26 ERP

Verschwiegenheitserklärung

„Verschwiegenheitserklärung“

Vergabe-Nr.: 014 26

ERP-System im Gesundheitswesen

Name des Bewerbers: ________________________________

Um die Verschwiegenheit im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu gewährleisten, verpflichtet sich der Bieter zu folgenden Punkten:

  1. Der Bieter wird Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens anvertraut oder die ihnen in diesem Zuge bekannt wurden, vor bzw. während der Dauer und nach Beendigung des Vergabeverfahrens nicht an Dritte zu offenbaren oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten.

  2. Die vertraulichen Informationen sind ausschließlich für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu verwenden.

  3. Auf Unterlagen eventuell vorhandene Urheber- und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechtsvermerke dürfen von den Unterzeichnenden nicht entfernt oder auf sonstige Weise unkenntlich gemacht und auf diese Weise bearbeitetes Material darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

  4. Der Bieter verpflichtet sich, Informationen nur an solche Mitarbeiter/-innen oder Dritte zu überlassen, die ihrerseits der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung unterliegen, die Verpflichtungen enthält, die der vorliegenden Vereinbarung entsprechen.

  5. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen durch die Unterzeichnenden hat der Auftraggeber das Recht, die sofortige Herausgabe sämtlicher überlassener vertraulicher Informationen, einschließlich aller Kopien, Abschriften jeder Art etc., zu verlangen oder den Nachweis der Unbrauchbarmachung einzufordern. Der Bieter haftet in vollem Umfang für Missbrauch und Weitergabe der zur Verfügung gestellten Daten. Der Bieter kann vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

  6. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zuge des Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten.

Ort, Datum leserliche Namensangabe

Stand 19.06.2026 | Seite 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung