Zusätzliche technische Bestimmungen Anlage 2.3
Abkürzungen
Ril Richtlinie DS Druckschrift DBS DB Standard DV Dienstvorschrift TR Technische Regeln EBA Eisenbahn-Bundesamt BGR Berufsgenossenschaftliche Regel
Hinweise
Das Regelwerk der Deutschen Bahn AG ist zu beachten. Auszugsweise sind insbesondere die folgenden Regelwerke maßgebend:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in der Regel nur die Haupt- und Untergruppennummern benannt.
Unterlagen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen und weitere technische Regelwerke
Ril 123 Notfallmanagement Ril 132.01 Arbeitsschutz im DB-Konzern Ril 406 Baubetriebsplanung, Betra und La Ril 408 Züge fahren und rangieren Ril 804 Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instandhalten Ril 809 Infrastruktur- und elektrotechnische Maßnahmen realisieren (planen, durchführen, abnehmen, dokumentieren und abschließen) Ril 820 Grundlagen des Oberbaues
Ril 825 Baumaschinen einsetzen Ril 836 Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instandhalten Ril 883 Gleis- und Bauvermessung Ril 886 Bestand in Plänen dokumentieren VV BAU Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen VV EA Verwaltungsvorschrift zur Eisenbahnaufsicht über bauliche Anlagen VV IBG Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem EIGV Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem EiTB Eisenbahnspezifische Technische Baubestimmungen ZTV Ing Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien Ingenieurbauten
208.1213V40 Zusätzliche technische Bestimmungen Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 23.03.2026 26FEI88228