Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen 26FEI88228
Änderungsvorschläge/Nebenangebote: Projektspezifische Regelungen
Zusätzlich zu den Regelungen in Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ist bei der Abgabe von Änderungsvorschlägen/Nebenangeboten (im Folgenden nur Nebenangebote) zwingend zu berücksichtigen:
- Nebenangebote sind nur zulässig, wenn folgende Mindestanforderungen eingehalten werden:
a. Das Nebenangebot darf nicht zu Funktionalitätseinschränkungen oder erhöhten Kosten während der Nutzungsdauer führen (z. B. durch höheren Verschleiß oder erhöhtem Instandhaltungsaufwand).
b. Das Nebenangebot darf in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung des Projekts nicht zu Mehrkosten für den Auftraggeber führen, welche die angebotenen preislichen Vorteile kompensieren.
e. Das Nebenangebot muss eine Aussage über terminliche Auswirkungen enthalten. Diese kann wahlweise wie folgt sein: (1) keine terminlichen Auswirkungen, (2) terminliche Auswirkungen sind im Terminplan zum Hauptangebot in den betroffenen Vorgangsnummern ersichtlich, (3) separater Terminplan für das Nebenangebot liegt bei.
i. Das Nebenangebot darf keine Abweichungen von den in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Vergütungsregelungen beinhalten.
j. Das Nebenangebot darf keine Preisgleitklauseln beinhalten.
208.1223V31 Mindestanforderungen Nebenangebote Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 07.11.2025