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Informationen nach Datenschutz-Grundverordnung
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: | Verbandsgemeinde Bad Marienberg Kirburger Straße 4 56470 Bad Marienberg Tel.: 02661/6268-0 E-Mail: verbandsgemeinde@bad-marienberg.de Website: www.bad-marienberg.de |
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| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: | Jürgen Schneider Hachenburger Straße 4 57644 Hattert |
| Betroffene Personen | Bieter und ggfs. deren Mitarbeiter/innen |
| Kategorien personenbezogener Daten | Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet: Adressdaten einschl. E-Mail-Anschriften und Telefonnummern, ggfs. Qualifikation eingesetzter Mitarbeiter/innen der Bieter |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: | Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens, u.a. zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen, Prüfung der Eignung Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO § 22 Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz, VV Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz, VOB/A, VOL/A, VgV, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sollten die erforderlichen Angaben nicht bereitgestellt werden, kann das Angebot / der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten | Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den vergabe-, vertrags- und förderrechtlichen Regelungen. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht. |
| Empfänger von personenbezogener Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmen oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Interne Empfänger: Die jeweiligen Fachabteilungen, die für die Vergabe und Auftragsausführung zuständig sind; Externe Empfänger: zuständiger Ingenieur / Architekt unterlegene Bieter, die eine Antrag nach § 62 Abs. 2 VGV stellen bzw. nach § 19 Abs. 1 VOL/A, § 19 Abs. 2 VOB/A über den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind; Melde- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, wenn eine schwere Verfehlung nachgewiesen wird bzw. zur Einholung von Auskünften die Eignung betreffend (Vorliegen von Ausschlussgründen) Bundesamt für Justiz zur Einholung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister bei einer Auftragssumme ab 30.000 EUR (netto) bei Liefer- und Dienstleistungen werden bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einer Auftragswert von jeweils 25.000 Euro (netto) für die Dauer von 3 Monaten der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben; bei Bauleistungen werden bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (netto) für die Dauer von 6 Monaten der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben |