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Erneuerung des Zulaufs und der Messeinrichtung einer Kläranlage in Bad Marienberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: rlp.vergabekommunal.de

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Hinweis zu Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen und auch für deren Nachunternehmer

Die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 ist von jedem Bieter auszufüllen, der nicht präqualifiziert ist. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Auswahl kommt, sind die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen in der Regel innerhalb einer Frist von 6 Kalendertage (§ 16a VOB/A) vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der genannten Frist eingereicht, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Daher ist es empfehlenswert, diese Unterlagen ständig auf aktuellem Stand bereitzuhalten.

Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, so ist auch eine Eigenerklärung des Nachunternehmers beizulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.

Die Unterlagen, die im o.g. Fall gefordert werden, sind im Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) unter 2.2 aufgelistet.

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