Erneuerung des Videomanagementsystems am Flughafen Düsseldorf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen Düsseldorf GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 510448-2025
- Verfahrensnummer
- cc122d43-aa1d-4ed9-a77f-982db6b5c9a7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH schreibt die Erneuerung ihres zentralen Videomanagementsystems (VMS) aus. Das System dient der Überwachung sicherheitskritischer Bereiche wie Terminals, Vorfeld und Gepäcklogistik und muss über 1.000 bestehende IP-Kameras integrieren. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt.
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Leistungsbeschreibung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt ihr bestehendes Videomanagementsystem durch ein neues Videomanagementsystem (VMS) zu ersetzten. Das VMS bildet einen zentralen Bestandteil der sicherheitskritischen Infrastruktur des Flughafens. Erwartet wird eine hochverfügbare, skalierbare Lösung, die nahtlos in bestehende IT- und Sicherheitsarchitekturen integriert werden kann und zukünftigen Anforderungen gerecht wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Erneuerung Videomanagementsystem Flughafen Düsseldorf
Das VMS übernimmt die zentrale Steuerung und Überwachung aller sicherheitsrelevanten Bereiche des Flughafens Düsseldorf - darunter Terminalgebäude, Vorfeld, Gepäcklogistik und Perimetersicherung. Die bestehende Kamerainfrastruktur (aktuell mehr als 1.000 IP-Kameras unterschiedlichster Hersteller und Altersklassen) ist vollständig in das neue System zu integrieren. Es sind ca. 80 Videoarbeitsplätze und 5 vollintegrierte Monitorwände im System vorhanden. Sonderlösungen zur Anbindung an Subsystemen wie der Airport-Map, SCADA, VuWall, Transliner, Schneider Intercom, Nextcloud sind zu berücksichtigen. Es werden Sonderlösungen zur Bildaufschaltung bei behördlichen Lagen erwartet, Zeitgemäße Latenzzeiten in der Bildbearbeitung, aktuelle Analysefunktionen, frei skalierbare Aufzeichnungen, exportierbare Daten und Protokolle sind ebenfalls Vorgaben des Anforderungsprofils. Es wird eine hohe Flexibilität der Skalierbarkeit des Gesamtsystems, der Kamera.- und Benutzerverwaltung und an das Alarmmanagement gestellt. Das VMS muss den hohen Sicherheitsanforderungen des Flughafenbetriebs gerecht werden, den Anforderungen kritischer Infrastrukturen gerecht werden und alle relevanten IT-Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien einhalten. Das neue VMS soll auf die bestehende Netzwerkinfrastruktur aufgebaut werden., absprachen bzgl. Bandbreiten, Speicher, Standorte und benötigter Serverkapazitäten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Ausschreibung des VMS umfasst die Lieferung der VMS-Software, Schnittstellen zu Sub-Systemen, Videoarbeitsplätze, Systemerrichtung, Altsystemablösung, Support und Schulung. Nicht zur Ausschreibung des Projektes gehören Netzwerkkomponenten (Switche, Core-Switche), SAN-Speicher, Kabelinfrastruktur und Kameras. Das VMS muss modular erweiterbar sein und die Integration neuer Sicherheitsmodule (z. B. Drohnendetektion, KI-Optimierungen) ermöglichen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen: a. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. b. Bestätigung, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert. c. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug. d. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Erneuerung Videomanagementsystem Flughafen Düsseldorf
- Der Dividend der angewandten einfachen Richtwertmethode sind die Leistungspunkte, die gemäß Wertungsmatrix auf das Angebot entfallen. Die Wertungsmatrix ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- Der Divisor der angewandten einfachen Richtwertmethode ist der Gesamtwertungspreis gemäß Preisblatt. Das Preisblatt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen: a. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. b. Bestätigung, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert. c. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug. d. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 411404-2026
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