[Seite 1]
(Name und Anschrift des Bieters) Teilnahmeantrag -VgV -
Wasserverband Eifel-Rur (WVER) -Zentrale Vergabe -
Vergabenummer: 10354686 Dienstleistung: Erneuerung der dritten Reinigungsstufe auf der Kläranlage Aachen-Brand
-
Ich / Wir bewerbe(n) mich / uns um die Teilnahme der beschriebenen Leistungen.
-
Meinem / Unserem Teilnahmeantrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die Vertragsbestandteil werden: a) Dieser Teilnahmeantrag b) die Aufgabenbeschreibung c) die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise d) die Bewertungsschemas zur Auswahlstufe I & II e) ggfs. Pläne / Zeichnungen / Erläuterungen u. w. f) die Bewerbungsbedingungen des WVER (VgV) g) der Honorarvertrag h) ggfs. ergänzende Vertragsbedingungen, sowie die Vergabeverordnung (VgV) i) Anschreiben elektronischer Rechnungsempfang j) Datenschutzerklärung & Datenverarbeitung k) die Musterausfertigung des Ingenieurvertrages l) Nachunternehmerleistungen (sofern mit den Teilnahmeunterlagen eingereicht) m) Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (sofern eine Erklärung mit den Teilnahmeunterlagen einge- reicht) n) Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (sofern eine Erklärung mit den Teilnah- meunterlagen eingereicht) o) Bewerbermitteilung(en) (sofern welche veröffentlicht wurden) p) alle weiteren mit den Vergabeunterlagen übersandten Unterlagen
- WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 1
[Seite 2]
- a. Unternehmensgröße (KMU) Ich / Wir zählen zu Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz)1. Ich / Wir zählen zu Kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz und kein Klein- stunternehmen)1. Ich / Wir zählen zu Mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz und kein kleines Unternehmen)1. Ich / Wir zählen zu Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Millionen € Umsatz)1. 1Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der / die als KMU einzustufen ist / sind.
Erläuterung: Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittel- bar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.
b. Nationalität des Eigentümers2 Mein / Unser Unternehmen ist börsennotiert: ja nein* *Angabe der Staatsangehörigkeit(en) der / des Eigentümer(s):
2Die Angabe der Nationalität des Eigentümers ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Erläuterung: Als Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwä- schegesetz herangezogen werden
- Ich / Wir erkläre(n), dass
- ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
- mir / uns bewusst ist / sind, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von dieser und von weiteren Vergaben zur Folge haben können.
- Ich / Wir erkläre(n), dass a) ich / wir sämtliche ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). b) ich mich / wir uns im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bewerben. Die geforderten Eignungskriterien werden von der Bewerbergemeinschaft vollständig erfüllt. Eine entspre- chende Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung ist beigefügt. c) ich /wir unternehmerisch mit einem oder mehreren anderen Unternehmen verknüpft sind. Eine entsprechende Erklärung sowie eine genaue Darlegung der Verknüpfung inkl. der jewei- ligen Machtverhältnisse ist beigefügt. d) ich / wir einzelne Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden. Die konkreten Leistungen, sowie den/die Namen der/des Nachunternehmer(s) sind den Teil- nahmeunterlagen in einer separaten Auflistung beigefügt. Die Leistungen, die nicht in der Auflistung aufgeführt sind, werden im eigenen Betrieb ausge- führt. Mir / Uns bekannt ist, dass ein Anspruch auf eine nachträgliche Zustimmung zu der Übertra- gung von möglichen Leistungen auf Nachunternehmer nicht besteht. e) ich mir / wir uns die Eignung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zu eigen mache(n) (Eignungsleihe). Die konkreten Leistungen für die Eignungsleihe, sowie den/die Namen der/des Unterneh- men(s) sind den Teilnahmeunterlagen in einer separaten Auflistung beigefügt.
- WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 2
[Seite 3]
-
Angabe der Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter Ich / wir erkläre(n), dass 1.) für mein / unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. 2.) ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu ei- nem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin / sind. 3.) kein Ausschlussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt. 4.) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insol- venzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 5.) sich meine / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 6.) zwar für mein /unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich / wir jedoch für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Die ausführliche Darlegung der Selbstreinigung habe ich den Vergabeunterlagen beigefügt.
-
Mir / Uns ist bekannt, dass seitens der Zentralen Vergabe noch keine Informationen hinsichtlich etwai- ger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden. Ich / Wir versi- chere(n) hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb echtfertigen könnten3 oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister füh- ren könnten4.
Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Verga- beverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle nach sich ziehen kann.
Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 3,4 siehe Anlageblatt Erläuterungen
- WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 3
[Seite 4]
- WICHTIG!! Unbedingt ausfüllen WICHTIG!! Unbedingt ausfüllen WICHTIG!! unbedingt ausfüllen Wettbewerbsregister Gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) ist der Auftraggeber verpflichtet vor Auftragsertei- lung Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. Zusätzlich holt der Auftraggeber auch eine Wirt- schaftsauskunft bei der Creditreform ein.
Hierzu sind folgende Angaben zwingend anzugeben:
Angaben zu vertretungsberechtigten Personen: (weitere vertretungsberechtigte Personen bitte auf einem gesonderten Blatt auflisten):
(Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
(Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
Angaben zum Unternehmen: Vollständiger Unternehmensname: Rechtsform: Vollständige Anschrift: Registerart (z. B. HRA, HRB usw.): Registernummer: Registergericht: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Steuernummer: IBAN:
- Bietereigene AGB, die von den Teilnahme- bzw. Vertragsbedingungen des Wasserverband Eifel-Rur (WVER), die Grundlage dieser Vergabe sind, abweichen, ihnen widersprechen, diese ergänzen oder diese als ungültig erklären, haben keine Gültigkeit.
Hinweis
Der Teilnahmeantrag inkl. der zugehörigen Anlagen ist ausschließlich elektronisch über die Angebots- funktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126b BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren.
Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklären- den genannt ist, bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.
Der Ausschluss des Teilnahmeantrags erfolgt ebenfalls, wenn der Teilnahmeantrag nicht über die An- gebotsfunktion oder nicht nach den v. g. Vorgaben signiert ist.
- WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 4
[Seite 5]
Erläuterungen zu Punkt 7 des Teilnahmeantrags:
3,4 In das Wettbewerbsregister sind einzutragen:
- rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle, die wegen einer der folgenden Straftaten ergangen sind: a. in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführte Straftaten, b. Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuches und Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet, c. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuches, d. Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung oder e. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 des Strafgesetzbuches;
- rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen einer der folgenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergangen sind, sofern auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen erkannt oder eine Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro festgesetzt worden ist: a. nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, den §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBI. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBI. I S. 399) geändert worden ist, b. nach § 404 Abs. 1 & 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBI. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBI. I S. 1228) geändert worden ist, c. nach den §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f & 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBI. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBI. I S. 258) geändert worden ist, d. nach § 21 Abs. 1 & 2 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBI. I. S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 39 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBI. I. S. 872) geändert worden ist, oder e. nach § 23 Abs. 1 & 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBI. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 40 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBI. I S. 872) geändert worden ist, oder
- rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, auch in Verbindung mit § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, wegen Straftaten nach Nr. 1 oder Straftaten oder Ordnungswid- rigkeiten nach Nr. 2 ergangen sind.
In das Wettbewerbsregister werden ferner Bußgeldentscheidungen eingetragen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind, wenn eine Geldbuße von wenigstens 50.000 € festgesetzt worden ist. Nicht eingetragen werden Bußgeldentscheidun- gen, die nach § 81a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind. Die Eintragung von strafrechtlichen Entscheidungen und Bußgeldentscheidungen nach Abs. 1 Nr. 1 & 2 und von Ent- scheidungen gegen eine natürliche Person nach Abs. 2 erfolgt nur, wenn das Verhalten der natürlichen Person einem Unternehmen zuzurechnen ist. Das ist der Fall, wenn die natürliche Person als für die Leitung des Unternehmens Ver- antwortliche gehandelt hat, wozu auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kon- trollbefugnissen in leitender Stellung gehört. Unternehmen im Sinne des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) ist jede natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe solcher Personen, die auf dem Markt die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von sonstigen Leistungen anbietet. Erlischt eine juristische Person oder eine Personenvereinigung mit Unternehmenseigenschaft nachträglich, steht dies der Eintragung nicht entgegen.
- WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 5