04_TP_1756_Bewertung Stufe I und Stufe II_VgV.pdf

Erneuerung der dritten Reinigungsstufe der Kläranlage Aachen-Brand

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

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Stand: 02.07.2026
Anforderungen und Bedingungen zur Vergabe der Planungsleistungen TP.1756 Erneuerung der dritten Reinigungsstufe auf der Kläranlage Aachen-Brand

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Inhaltsverzeichnis

................................................................................................................................................... 1

  1. Allgemeine Informationen zur Vergabe .................................................................................... 2
  2. Allgemeine Anforderungen und Bedingungen ......................................................................... 3 2.1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ............................................. 3 2.2. Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter ........................................................................... 3 2.3. Bietergemeinschaften ........................................................................................................... 4
  3. Anforderungen und Bewertungskriterien – 1. Stufe ................................................................ 5 3.1. Einzureichende Dokumente zum Nachweis der Eignung ..................................................... 5 3.2. Referenzen Fachplanung ....................................................................................................... 5

Teil A – Technische Ausrüstung ..................................................................................................... 5

Teil A – Ingenieurbauwerke .......................................................................................................... 8 3.3. Referenzenbewertung ........................................................................................................... 9 4. Anforderungen und Bewertungskriterien – 2. Stufe .............................................................. 10 4.1. Einzureichende Dokumente ................................................................................................ 10 4.2. Zuschlagskriterium „Analyse der Aufgabenstellung“ .......................................................... 10 4.3. Zuschlagskriterium Honorar ................................................................................................ 12 4.4. Beispielrechnung 2. Stufe .................................................................................................... 12 5. Vertragsentwürfe .................................................................................................................... 13

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1. Allgemeine Informationen zur Vergabe

Die Vergabe der Planungsleistung erfolgt gemäß Vergabeverordnung durch ein öffentliches zwei- stufiges Vergabeverfahren. Die Anforderungen und die zu erbringenden Leistungen zu den einzel- nen Stufen sind im Nachgang erläutert.

Ablaufplan Vergabeverfahren (VGV):

  1. Öffentliche Ausschreibung

  2. Bewerbungszeitraum

  3. WVER-Bewertung der Unterlagen zur 1. Stufe

  4. Bekanntgabe der Teilnehmer 2. Stufe

  5. Vorbereitungszeitraum 2. Stufe mit Abgabe der Präsentationsunterlagen

    1. Stufe gegebenenfalls Ergebnispräsentation der Bewerber
  6. Bewertung durch den WVER

Die Bewertung der ersten Stufe erfolgt auf Basis der eingereichten Referenzen. Die genaue Auflis- tung der einzureichenden Referenzen wird in den folgenden Kapiteln definiert. Die Weiteren vom Auftraggeber abgefragten Unterlagen dienen zur Sicherstellung der Eignung und sind in jedem Fall vollständig im Rahmen der 1. Stufe einzureichen um eine Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen.

Die Anzahl der Teilnehmer für die 2. Stufe wird auf maximal 5 Unternehmen begrenzt, das bedeu- tet, es werden gemäß der Bewertungskriterien für die Referenzen (siehe Pkt. 3.3) maximal die besten 5 Bewerber ausgewählt.

Im Rahmen der 2. Stufe ist die Analyse der Aufgabenstellung in Form einer Präsentation einzu- reichen. Sofern erforderlich, hat der Bieter die Präsentation im Rahmen eines persönlichen Termins vorzustellen. Für die Präsentation stehen dem Teilnehmer 30 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss erhält der Auftraggeber weitere 30 Minuten für Fragen zur Präsentation.

Sollte die Analyse der Aufgabenstellung nicht in Präsenz stattfinden, wird dies dem Bieter gemein- sam mit der „Bekanntgabe der Teilnehmer 2. Stufe“ mitgeteilt.

Die ausgearbeitete Analyse der Aufgabenstellung ist in schriftlicher Form auf maximal 15 Seiten auszuführen und mit den Angebotsunterlagen zur 2. Stufe als pdf einzureichen. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt anhand der für jede Fachplanung ausgearbeiteten Bewer- tungsmatrix (siehe Pkt. 4.2 bis 4.3).

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2. Allgemeine Anforderungen und Bedingungen

2.1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung, wie folgt beschrieben (oder höherwertiger), berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtli- nien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen: • Fachplanungen Technische Ausrüstung: Diplom Ingenieur Maschinenbau oder Master im Bereich Maschinenbau und Diplom Ingenieur Elektrotechnik oder Master im Bereich Elektrotechnik

• Fachplanungen Objektplanung Ingenieurbauwerk: Diplom Ingenieur Bauingenieurwesen oder Master im Bereich Bauingenieurwesen

Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe mindestens ein/e verantwortliche/r Bearbeiter/in benannt werden kann, die / der die vorstehenden Voraussetzun- gen erfüllt.

Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Vorlage in Dokument: A02_TP_1756_Vorlage Personal

2.2. Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter

(1) Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bieter- gemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben.

Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen, müssen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu überprüfen.

(2) Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften auch einzelne Mitglieder) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag

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nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, bei- spielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über die- jenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.

(3) Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher an- deren Unternehmen berufen möchten. In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das an- dere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bie- ter beruft.

2.3. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls der Teilnahmeantrag durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist die Bietergemeinschaftserklärung (gesamtschuldnerischen Haftung aller Mit- glieder, Benennung des bevollmächtigten Vertreters) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Fer- ner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Auftragsfall erbringen wird.

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3. Anforderungen und Bewertungskriterien – 1. Stufe

3.1. Einzureichende Dokumente zum Nachweis der Eignung

• Referenzen über ähnliche durchgeführte Bauvorhaben innerhalb der letzten 5 Jahre mittels der Tabelle in „A03_TP_1756_Vorlage Referenzliste“ Die Nachweise der einzelnen Leistungsphasen können aus bzw. durch unterschiedli- chen Referenzprojekte erbracht werden • Bestätigung der Versicherungssummen in Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschä- den, und 5.000.000 Mio. für Berufshaftpflichtversicherung einschl. Umweltschaden • Angabe des Projektleiters und eines Vertreters in der Tabelle „A02_TP_1756_Vorlage Personal“

3.2. Referenzen Fachplanung

Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber zu jedem einzelnen der nachfolgend aufgeführten Punkte Nachweise über bereits erbrachte Planungsleistungen bei ver- gleichbaren Bauvorhaben. Da die Einzelleistungen unabhängig voneinander betrachtet werden, können Teilreferenzen aus separaten Projekten eingereicht werden. Diese Referenzleistungen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Teil A – Technische Ausrüstung

(1) Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetrieb- nahme eines Rechens mit Querförderer mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020

Zum besseren Verständnis, welche Punkte vom Auftraggeber als in sich geschlossen be- trachtet angesehen und bewertet werden, sind diese im Folgenden einzeln aufgeführt.

Rechen mit Querförderer: • Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) der technischen Ausrüstung • Umbau / Neubau der technischen Ausrüstung • Inbetriebnahme der technischen Ausrüstung

10 Punkte: Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über umfangreiche (>=3), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme einer Räumerbrücke verfügt. Die Referenzen las- sen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen in optimaler Weise gegeben ist.

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6 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über einige (>=2), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Umbau / Neu- bau / Inbetriebnahme einer Räumerbrücke verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen im Wesentlichen gegeben ist.
3 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter nur wenige (>=1), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Umbau / Neu- bau / Inbetriebnahme einer Räumerbrücke verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen gegeben ist.
0 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über keinerlei Erfahrung für die Planung / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme einer Räumerbrücke ver- fügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die technische Leis- tungsfähigkeit des Bieters entsprechend den Projektanforderungen nicht ge- geben ist.

Werden hier 0 Punkte vergeben oder keine Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

(2) Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetrieb- nahme / Einbindung von EMSR-Technik auf einer Kläranlage inklusive Umschluss-Konzept mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020

Zum besseren Verständnis, welche Punkte vom Auftraggeber als in sich geschlossen an- gesehen und bewertet werden, sind diese im Folgenden einzeln aufgeführt.

10 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über umfangreiche (>=3), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme / Einbindung von EMSR-Technik auf Kläranlagen verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen in optimaler Weise ge- geben ist.
6 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über einige (>=2), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Umbau / Neu- bau / Inbetriebnahme / Einbindung von EMSR-Technik auf Kläranlagen ver- fügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen im Wesentlichen gege- ben ist.

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3 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter nur wenige (>=1), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Umbau / Neu- bau / Inbetriebnahme / Einbindung von EMSR-Technik auf Kläranlagen ver- fügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen gegeben ist.
0 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über keinerlei Erfahrung für die Planung / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme / Einbindung von EMSR- Technik auf Kläranlagen verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die technische Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend den Projekt- anforderungen nicht gegeben ist.

Werden hier 0 Punkte vergeben oder keine Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

(3) Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Neubau / Inbetriebnahme einer Klarwassernitrifikation unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur. mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 ein- schließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020

Zum besseren Verständnis, welche Punkte vom Auftraggeber als in sich geschlossen be- trachtet angesehen und bewertet werden, sind diese im Folgenden einzeln aufgeführt.

Klarwassernitrifikation: • Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) der technischen Ausrüstung • Umbau / Neubau der technischen Ausrüstung • Inbetriebnahme der technischen Ausrüstung

10 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über umfangreiche (>=3), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Neubau / Inbetriebnahme eines Schneckenhebewerks unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur verfügt. Die Referenzen lassen den Rück- schluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projekt- anforderungen in optimaler Weise gegeben ist.
6 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über einige (>=2), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Neubau / Inbe- triebnahme eines Schneckenhebewerks unter Berücksichtigung der vorhan- denen Gebäudestruktur verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderun- gen im Wesentlichen gegeben ist.

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3 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter nur wenige (>=1), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für Planung / Neubau / Inbetrieb- nahme eines Schneckenhebewerks unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen gege- ben ist.
0 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über keinerlei Erfahrung für die Planung / Neubau / Inbetriebnahme eines Schneckenhebewerks unter Be- rücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die technische Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend den Projektanforderungen nicht gegeben ist.

Werden hier 0 Punkte vergeben oder keine Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

Teil B – Ingenieurbauwerke

(1) Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Sanierung / Neubau von Beton- bauwerken und Bestandsgebäuden. mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 ein- schließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020

Zum besseren Verständnis, welche Punkte vom Auftraggeber als in sich geschlossen be- trachtet angesehen und bewertet werden, sind diese im Folgenden einzeln aufgeführt.

Betonbauwerke und Bestandgebäude: • Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) des Ingenieurbauwerks • Sanierung / Neubau des Betonbauwerks

10 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über umfangreiche (>=3), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Sanie- rung / Neubau / Inbetriebnahme von Betonbauwerken und Bestandgebäu- den verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eig- nung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen in optimaler Weise gegeben ist.
6 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über einige (>=2), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Sanierung / Neubau / Inbetriebnahme von Betonbauwerken und Bestandgebäuden ver- fügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen im Wesentlichen gege- ben ist.

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3 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter nur wenige (>=1), mit dem Auftragsumfang vergleichbare Erfahrungen für die Planung / Sanierung / Neubau / Inbetriebnahme von Betonbauwerken und Bestandgebäuden ver- fügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die fachliche Eignung des Bieters entsprechend den Projektanforderungen gegeben ist.
0 Punkte:Die Referenzen lassen erkennen, dass der Bieter über keinerlei Erfahrung für die Planung / Sanierung / Neubau / Inbetriebnahme von Betonbauwerken und Bestandgebäuden verfügt. Die Referenzen lassen den Rückschluss zu, dass die technische Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend den Projekt- anforderungen nicht gegeben ist.

Werden hier 0 Punkte vergeben oder keine Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

Den Teilnahmeunterlagen sind zu jeder Referenz auf maximal 5 Seiten (DIN A4) aussagekräftige Beschreibungen zur Aufgabenstellung sowie zu den Planungsleistungen und deren Ergebnisse (nach Möglichkeit mit Ausführungszeichnungen als Anlage) beizufügen. Zu jeder Referenz sind die Kontaktdaten des Bauherrn und dessen zuständiger / zuständigen Projektsachbearbei- ter/in/innen zu nennen.

Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.

Persönliche Referenzen von beschäftigten Mitarbeitern des Bieters oder der Bietergemeinschaft, bezogen auf die oben genannten Punkte, werden, sofern der / die Mitarbeiter/in/innen zur Nut- zung der Referenz berechtigt sind, ebenfalls akzeptiert.

3.3. Referenzenbewertung

Die Bewertung der Referenzen 1 bis 4 erfolgt getrennt für jede Referenz anhand der jeweils auf- geführten Tabelle. Es darf bei keiner der eingereichten Referenzen eine Punktzahl von 0 Punkten erreicht werden. Dies führt zu einem sofortigen Ausschluss des Auftragnehmers aus dem laufen- den Vergabeverfahren.

Alle Punkte der einzelnen Bewerber werden addiert und bilden eine Reihenfolge, aus der die ers- ten fünf Bewerber die zweite Runde erreichen, sofern die Bewerber mindestens 50% der maxi- malen Punktzahl erreichen.

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4. Anforderungen und Bewertungskriterien – 2. Stufe

4.1. Einzureichende Dokumente

• Schriftliche Analyse der Aufgabenstellung zu jeder Fachplanung • Ausgefüllte Honorartabelle Bestehend aus den Tabellenblättern: HT Preisblatt_Zusammenstellung HT-1 Objektplanung IB HT-3 Fachplanung TA 01 HT-Stundenleistungen

Hinweis zur Honorartabelle (Anlage HT):

In den gelb hinterlegten Feldern sind die folgenden Angaben einzutragen:

• Honorarsatz in Prozent (Beispiele: 0 Prozent = Mindestsatz, 100 Prozent = Höchstsatz) • Prozentualer Zu- oder Abschlag auf die Leistungsphasen 1 bis 9 (z.B. bei einem Ab- schlag von 20 %, Eingabe in das grüne Feld: -20; Zuschlag von 20 %, Eingabe: 20). • Besondere Leistungen • Stundensätze für Projektleiter:in, Ingenieur:in, Techniker:in und Zeichner:in • Nebenkosten in Prozent

4.2. Zuschlagskriterium „Analyse der Aufgabenstellung“

Der Auftraggeber bildet für jede Fachplanung, im vorliegenden Projekt:

a) Technische Ausrüstung b) Ingenieurbauwerke

das Zuschlagskriterium „Analyse der Aufgabenstellung“ und bewertet diese zusammengefasst mit 60 % der Gesamtnote. Es wird jede Teilaufgabe entsprechend der folgend aufgeführten Be- wertungsskala bewertet. Die Gewichtung dieser Bewertung der Einzelaufgaben erfolgt entspre- chend der Gewichtung der Referenzbewertung.

Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Planung fachgerecht geplante, langlebige und trotzdem wirtschaftliche Konstruktionen und Anlagen vorsieht, die Ausführungsplanung keine offenen Punkte aufweist, leicht nachvollziehbar ist und alle für die Ausführung notwendi- gen Angaben enthält und der Bauablauf detailliert und umsetzbar geplant wird bzw. ist.

Die Aufstellung der Planunterlagen bedarf spezieller Fachkenntnisse.

Der Auftraggeber möchte sich ein Bild über die Eindrücke und Gedanken des Bieters zur vorlie- genden Aufgabenstellung sowie dessen Vorstellungen zur aufzustellenden Ausführungsplanung und zur Dokumentation und Einhaltung des zu planenden Bauablaufs verschaffen.

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Der Auftraggeber erstellt an dieser Stelle explizit keine Bewertungskriterien, um die selbständige Analyse der Aufgabenstellung durch den Bewerber nicht zu lenken oder in irgendeiner Art zu be- einflussen.

In die Wertung geht ausschließlich die Präsentation ein, wobei sich die Projektleitung vorbehält nach Tischvorlage oder nach einer persönlichen Vorstellung der Präsentation zu bewerten. Für die Bewertung bildet der Auftraggeber eine Kommission mit einer ungeraden Zahl von Mit- gliedern aus dem direkten Projektumfeld, die unabhängig voneinander die Analyse der Aufga- benstellung bewerten. Die Bewertungskomission besteht aus drei Personen.

Die Kommission bewertet die Analyse der Aufgabenstellung anhand der folgenden Maßstäbe:

10 Punkte: Die Beschreibung überzeugt und zeigt, dass der Bieter in besonderem Maße geeignet sein wird, die Planungsaufgabe zu lösen.

8 Punkte: Die Beschreibung überzeugt und zeigt, dass der Bieter mit kleineren Abstrichen geeignet sein wird, die Planungsaufgabe zu lösen.

6 Punkte: Die Beschreibung überzeugt und zeigt, dass der Bieter nur mit Abstrichen geeignet sein wird, die Planungsaufgabe zu lösen.

4 Punkte: Die Beschreibung weist erhebliche Defizite auf und zeigt, dass der Bieter nur mit erheblichen Einschränkungen geeignet sein wird, die Planungsaufgabe zu lösen.

2 Punkte: Die Beschreibung weist derartige Defizite auf, dass eine Lösung der Planungsauf- gabe durch den Bieter kaum zu erwarten ist.

0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.

Für jede der vier folgenden Aufgaben werden maximal 10 Punkte vergeben.

Teil A – Technische Ausrüstung

(1) Planung / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme eines Rechens mit Querförderer (2) Planung / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme / Einbindung von EMSR-Technik auf Kläran- lagen inklusive Umschluss-Konzept (3) Planung / Neubau / Inbetriebnahme einer Klarwassernitrifikation

Teil B – Ingenieurbauwerke

(1) Planung / Sanierung / Neubau von Betonbauwerken und Bestandgebäuden

Die vergebenen Punkte gehen in die Gesamtbewertung ein. Für das Zuschlagskriterium „Analyse der Aufgabenstellung“ werden somit maximal 40 Punkte vergeben. Die erreichte Punktzahl wird dann auf 60% der Gesamtbewertung bezogen.

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4.3. Zuschlagskriterium Honorar

Der Auftraggeber bildet das Zuschlagskriterium „Honorar“ (40%).

Für das Zuschlagskriterium „Honorar“ werden maximal 10 Punkte vergeben.

Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt:

Die volle Punktzahl von 10 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebe- wertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Die erreichte Punktzahl wird dann auf 40% der Gesamtbewertung bezogen.

4.4. Beispielrechnung 2. Stufe

Analyse der Aufgabenstellung 60% der Gesamtbewertung

≙ 60% 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸ℎ𝑡𝑡𝐸𝐸 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡𝐸𝐸∙� � 𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚. 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡𝐸𝐸 Honorar 40% der Gesamtbewertung

≙ 40% 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸ℎ𝑡𝑡𝐸𝐸 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡𝐸𝐸∙� � 𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚. 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡𝐸𝐸 In der Analyse der Aufgabenstellung wurden 26 Punkte erreicht, was nach der Formel entspricht. 60% 26 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡𝐸𝐸∙�40 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃�=39 % Für das Honorar wurden 5 Punkte erreicht, was nach der Formel entspricht. 40% 5 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡𝐸𝐸∙�10 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃�=20% Das Angebot wird mit einer Gesamtbewertung von 59 % in die Rangfolge der Angebote aufgenom- men.

Das Angebot, das in der 2. Auswahlstufe die höchste Gesamtbewertung hat, erhält den Zuschlag.

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5. Vertragsentwürfe

Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, aus dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen etc., entnommen werden können.

Die Bestimmungen dieses Mustervertrags sind bindend. Es ist den Bietern nicht gestattet, Än- derungen an dem Mustervertrag vorzunehmen (auch nicht in einem Begleitschreiben). Gleich- wohl vorgenommene Änderungen führen zum Ausschluss.

Die in den Vertragsentwürfen noch offenen Punkte werden anhand der Angebote der Zuschlags- bieter vom Auftraggeber ergänzt. Dem Zuschlagsbieter erteilt der Auftraggeber am Ende des Vergabeverfahrens den Zuschlag, wodurch der Vertrag zustande kommt. Die gegenseitige Unter- zeichnung des Vertrages hat dann nur noch deklaratorische Natur.

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