Vertragserfüllungsbürgschaft_07_2016_PROP.pdf

Erneuerung der Aufzugstechnik in Potsdam

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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BAUVORHABEN: Erneuerung Aufzugstechnik Hans-Marchwitza-Ring 1/3,

Humboldtring 92 in Potsdam

Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Firma (Name und Anschrift des Auftragnehmers)

als Auftragnehmer hat am

mit der ProPotsdam GmbH, Pappelallee 4, 14469 Potsdam

einen Vertrag für

Auftrags-Nr.

abgeschlossen.

Der ursprüngliche Vertragsumfang kann nach § 1 Abs. 3, 1 Abs. 4 Satz 1 VOB/B durch geänderte und zusätzliche Leistungen abgeändert oder erweitert werden; unsere nachfolgend erklärte Bürgenhaftung erstreckt sich ausdrücklich auch auf diese Veränderungen und Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsumfangs, allerdings nur bis zu einem Betrag von maximal 20% der Bruttoauftragssumme.

Gemäß des uns vorliegenden Vertrags hat der Auftragnehmer Sicherheit in Form einer Bürgschaft zu leisten in Höhe von 10% der Bruttoauftragssumme für die Sicherstellung sämtlicher ihm obliegender, dort genauer bezeichneten (Schadensersatz-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag einschließlich Regress-, Rückgriffs- und Freistellungsansprüchen sowie Rückerstattung von Überzahlungen.

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir (Name und Anschrift des Bürgen)

hiermit gegenüber dem Auftraggeber zur Absicherung sämtlicher dem Auftragnehmer aus dem oben bezeichneten Vertrag obliegender Verpflichtungen, insbesondere für die vertragsgemäße und/oder fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen nebst Zinsen die unbefristete, selbstschuldnerische, unbedingte Bürgschaft. Wir haften gegenüber dem Auftraggeber bis zu einem Höchstbetrag von

(in Worten: Euro )

Wir können aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden. Die Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ist ausgeschlossen.

Diese Bürgschaft sichert ausdrücklich auch Regress-, Rückgriffs- und Freistellungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer im Falle der Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Dritte, soweit diese auf pflichtwidriges Verhalten des Auftragnehmers oder von dessen Nachunternehmern oder von diesen nachgeschalteten Nachunternehmern zurückzuführen ist, insbesondere im Fall von Inanspruchnahmen des Auftraggebers aufgrund von § 14 AEntG, für Sozial-/Unfallversicherungsbeiträge (z. B. Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung) sowie durch das Finanzamt oder andere amtliche Stellen wegen nicht geleisteter Zahlungen des Auftragnehmers.

Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.

Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Ort des Bauvorhabens. Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.

, Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen

Bauvorhaben: Erneuerung Aufzugstechnik Hans-Marchwitza-Ring 1/3, Humboldtring 92 in Potsdam Vertragserfüllungsbürgschaft

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