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Die Autobahn GmbH des Bundes Anforderungen an das Shape-Format Anlage 7 Niederlassung Südwest Stand 07.2022 Seite 1
Anforderungen an das Shape-Format
Im Rahmen straßenbaulicher Zulassungsverfahren wird der Autobahn GmbH durch § 17 (7) BNatSchG eine Berichtspflicht auferlegt, die Kompensationsverzeichnisse der Umweltverwaltung der Länder zu bedienen. Hierbei hat sich die „Shape-Schnittstelle“ der Fa. ESRI als Industriestandard etabliert.
Die Shape-Dateien müssen zwingend:
geschlossene Polygone sein (keine Punkt- oder Liniengeometrien) o In begründeten Ausnahmefällen, wie z. B. bei Fundpunkten oder Transekten, sind Punkt- und Liniengeometrien zulässig aus mindestens den vier Dateien .dbf, .prj, .shp, .shx bestehen [siehe Anhang 1] in einer .zip-Datei übergeben werden in der Projektion „ETRS89 / UTM zone 32N“ (EPSG: 25832) übergeben werden.
Vor Übergabe sind die in der Shape-Datei hinterlegten Geometrien auf Geometrieprobleme zu über- prüfen:
Einzelne Teilflächen dürfen sich nicht gegenseitig oder selbst überschneiden. In einem sol- chen Fall sollten die Flächen zu einer Fläche vereinigt werden. Aufeinanderfolgende Punkte einer Geometrie dürfen nicht aufeinanderliegen, d.h. sie müs- sen unterschiedliche Koordinaten aufweisen. Flächen müssen geschlossen sein, d.h. der erste und der letzte Punkt der Fläche haben iden- tische Koordinaten. „Löcher“ in Flächen dürfen die Ränder der Fläche oder sich gegenseitig weder berühren noch überschneiden.
Für die Erstellung der Grunderwerbspläne sind für die Polygone/Flächen der endgültig festgelegten Ausgleichsmaßnahmen in Leistungsphase 4 zusätzlich zu den o. g. Anforderungen folgende Punkte erfüllen:
Die Flächen sind zur sortieren nach o zu erwerbende Fläche o zu erwerbende Fläche für Dritte o vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche o dauernd zu belastende Fläche o landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme o vorgezogene artenschutzrechtliche (CEF-) Maßnahme Die Flächen müssen katasterscharf sein
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Die Autobahn GmbH des Bundes Anforderung an das Shape-Format Anlage 7 Niederlassung Südwest Stand 04.2022 Seite 2
Die Attributtabellen sollten den folgenden Vorgaben entsprechen:
Die Spaltenbezeichnung umfasst nicht mehr als 10 Stellen Großschreibung, keine Umlaute Anzahl der Geometrien eines Shapefiles entspricht Anzahl der Tabelleneinträge Die .dbf-Datei muss folgende Attribute aufweisen:
| Spaltenbezeichnung | Format | Inhalt | Beispiel | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SAP_Nummer | Text (max. 20 Zei- chen) | Projektnummer inkl. VKE (anstelle PSP- Nummer in SKoKa) | A.03012.00 | ||||||||
| LBP_Nummer | Text (max. 15 Zei- chen) | Maßnahmen-Nr. LBP | A1 oder AFCS14 oder Eoekm2 | ||||||||
| MBez. | Text (max. 200 Zeichen) | Bezeichnung der Maßnahme | Anlage einer Feldhecke mitt- lerer Standorte | ||||||||
| Flaeche_qm | Double (zwei Nachkommastel- len) | Flächeninhalt der Maßnahme in m² | 2.823,87 (1.000-Trennzeichen mitfüh- ren) | ||||||||
| GE | Text (max. 100 Zeichen) | Grunderwerb | zu erwerbende Fläche für landschaftspflegerische Aus- gleichs- und Ersatzmaßnah- men |
Bei der Benennung der Shape-Dateien ist folgendes Format zu verwenden:
„<SAP_Nummer>_<Maßnahmennr>.shp“
Falls Shape-Dateien aus einer DWG- oder DXF-Datei erzeugt werden, müssen die Shape-Dateien trotzdem die genannten Merkmale erfüllen. Wenn die gelieferten Pläne / Daten diese Kriterien nicht erfüllen, kann keine Abnahme erfolgen.
Anhang 1 Eine funktionsfähige Shape-Datei mindestens besteht aus: shp: speichert die Geometrie einer Maßnahme („Flächenumring“) dbf: speichert die hinterlegten Attribute („Sachdaten“) shx: Verknüpft die jew. Geometrie mit dem jew. Attribut prj: verortet die Geometrie geographisch anhand des hinterlegten Koordinatensystems