A7-Shape-Format.pdf

Ergänzende faunistische Kartierungen für den sechsstreifigen Ausbau der A6 bei Öhringen und Kupferzell

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Die Autobahn GmbH des Bundes Anforderungen an das Shape-Format Anlage 7 Niederlassung Südwest Stand 07.2022 Seite 1


Anforderungen an das Shape-Format

Im Rahmen straßenbaulicher Zulassungsverfahren wird der Autobahn GmbH durch § 17 (7) BNatSchG eine Berichtspflicht auferlegt, die Kompensationsverzeichnisse der Umweltverwaltung der Länder zu bedienen. Hierbei hat sich die „Shape-Schnittstelle“ der Fa. ESRI als Industriestandard etabliert.

Die Shape-Dateien müssen zwingend:

 geschlossene Polygone sein (keine Punkt- oder Liniengeometrien) o In begründeten Ausnahmefällen, wie z. B. bei Fundpunkten oder Transekten, sind Punkt- und Liniengeometrien zulässig  aus mindestens den vier Dateien .dbf, .prj, .shp, .shx bestehen [siehe Anhang 1]  in einer .zip-Datei übergeben werden  in der Projektion „ETRS89 / UTM zone 32N“ (EPSG: 25832) übergeben werden.

Vor Übergabe sind die in der Shape-Datei hinterlegten Geometrien auf Geometrieprobleme zu über- prüfen:

 Einzelne Teilflächen dürfen sich nicht gegenseitig oder selbst überschneiden. In einem sol- chen Fall sollten die Flächen zu einer Fläche vereinigt werden.  Aufeinanderfolgende Punkte einer Geometrie dürfen nicht aufeinanderliegen, d.h. sie müs- sen unterschiedliche Koordinaten aufweisen.  Flächen müssen geschlossen sein, d.h. der erste und der letzte Punkt der Fläche haben iden- tische Koordinaten.  „Löcher“ in Flächen dürfen die Ränder der Fläche oder sich gegenseitig weder berühren noch überschneiden.

Für die Erstellung der Grunderwerbspläne sind für die Polygone/Flächen der endgültig festgelegten Ausgleichsmaßnahmen in Leistungsphase 4 zusätzlich zu den o. g. Anforderungen folgende Punkte erfüllen:

 Die Flächen sind zur sortieren nach o zu erwerbende Fläche o zu erwerbende Fläche für Dritte o vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche o dauernd zu belastende Fläche o landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme o vorgezogene artenschutzrechtliche (CEF-) Maßnahme  Die Flächen müssen katasterscharf sein

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Die Autobahn GmbH des Bundes Anforderung an das Shape-Format Anlage 7 Niederlassung Südwest Stand 04.2022 Seite 2


Die Attributtabellen sollten den folgenden Vorgaben entsprechen:

 Die Spaltenbezeichnung umfasst nicht mehr als 10 Stellen  Großschreibung, keine Umlaute  Anzahl der Geometrien eines Shapefiles entspricht Anzahl der Tabelleneinträge  Die .dbf-Datei muss folgende Attribute aufweisen:

SpaltenbezeichnungFormatInhaltBeispiel
SAP_NummerText (max. 20 Zei- chen)Projektnummer inkl. VKE (anstelle PSP- Nummer in SKoKa)A.03012.00
LBP_NummerText (max. 15 Zei- chen)Maßnahmen-Nr. LBPA1 oder AFCS14 oder Eoekm2
MBez.Text (max. 200 Zeichen)Bezeichnung der MaßnahmeAnlage einer Feldhecke mitt- lerer Standorte
Flaeche_qmDouble (zwei Nachkommastel- len)Flächeninhalt der Maßnahme in m²2.823,87 (1.000-Trennzeichen mitfüh- ren)
GEText (max. 100 Zeichen)Grunderwerbzu erwerbende Fläche für landschaftspflegerische Aus- gleichs- und Ersatzmaßnah- men

Bei der Benennung der Shape-Dateien ist folgendes Format zu verwenden:

„<SAP_Nummer>_<Maßnahmennr>.shp“

Falls Shape-Dateien aus einer DWG- oder DXF-Datei erzeugt werden, müssen die Shape-Dateien trotzdem die genannten Merkmale erfüllen. Wenn die gelieferten Pläne / Daten diese Kriterien nicht erfüllen, kann keine Abnahme erfolgen.

Anhang 1 Eine funktionsfähige Shape-Datei mindestens besteht aus: shp: speichert die Geometrie einer Maßnahme („Flächenumring“) dbf: speichert die hinterlegten Attribute („Sachdaten“) shx: Verknüpft die jew. Geometrie mit dem jew. Attribut prj: verortet die Geometrie geographisch anhand des hinterlegten Koordinatensystems

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