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Anlage 13
Verpflichtungs- und Haftungserklärung bei Eignungsleihe gemäß §
47 VgV
Angaben zum eignungsverleihenden Unternehmen
Firma:
Rechtsform:
Anschrift:
Vertreten durch:
Angaben zum Bieter
Firma:
Anschrift:
Verpflichtungserklärung
Das vorgenannte Unternehmen stellt dem oben bezeichneten Bieter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Auftragsausführung die zur Erfüllung der Eignungsanforderungen erforderlichen Kapazitäten im nachstehend bezeichneten Umfang zur Verfügung.
Zur Verfügung gestellte Kapazitäten:
☐ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
☐ Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
☐ Sonstige Kapazitäten:
Wir verpflichten uns, dem Bieter diese Kapazitäten im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung zu stellen.
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Anlage 13
Haftungserklärung (nur bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit)
Nur auszufüllen, soweit sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Unternehmens stützt.
☐ Der Bieter nimmt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unsere Kapazitäten in Anspruch.
In diesem Fall verpflichten wir uns, gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der übernommenen Eignungsleihe zu haften.
Erklärung
Wir versichern, dass die vorstehenden Angaben vollständig und zutreffend sind.
Ort, Datum:
Name und Funktion des Unterzeichnenden:
Vertretungsberechtigte Person:
Hinweise
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Dieses Formblatt ist nur vorzulegen, wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV beruft.
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Die Haftungserklärung ist nur erforderlich, soweit der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Unberührt bleiben die weiteren Anforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere hinsichtlich der Benennung von Unterauftragnehmern sowie der vorzulegenden Eignungsnachweise.
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