01_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.docx

Erfassung von Brutbeständen wertgebender Vogelarten in acht Vogelschutzgebieten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Vergabestelle: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale)Datum der Absendung der Auftragsbekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:27.07.2026
Vergabeart: [x] Europaweite Ausschreibungen [x] Offenes Verfahren [ ] Nicht Offenes Verfahren [ ] Verhandlungsverfahren [ ] mit Teilnahmewettbewerb [ ] ohne Teilnahmewettbewerb [ ] Nationale Ausschreibungen [ ] Öffentliche Ausschreibung [ ] Verhandlungsverfahren [ ] mit Teilnahmewettbewerb [ ] ohne Teilnahmewettbewerb
Angebotsschlusstermin Datum: 14.09.2026, Uhrzeit: 23:59 Uhr
Zuschlags- und Bindefrist endet am: 15.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Leistung: Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt,Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose
Vergabenummer: 43.12-01-2026_Brutbestände-Vogelschutzgebiete (8 Lose)

Dieses Schreiben enthält folgende Anlagen:

AnlageVerbleibt beim BieterMit dem Angebotsschreiben zurückzusendenAuf Verlangen der Vergabestelle zurückzusenden
[x] Hinweisblatt[x][ ][ ]
[x] Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes[x][ ][ ]
[x] Leistungsbeschreibungen je Los[x][ ][ ]
[x] Angebotsschreiben je Los[ ][x][ ]
[x] Preisblatt mit Tabellenblättern je Los[ ][x][ ]
[x] Bewerbungsbedingungen[x][ ][ ]
[x] Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen[x][ ][ ]
[x] Datenschutzinformation[x][ ][ ]
[x] Eigenerklärungen zur Eignung oder PQ-Nachweis[ ][x][ ]
[x] Erklärung Bietergemeinschaft*[ ][x][ ]
[x] Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz**[ ][x][ ]
[x] Liste der Nachunternehmer**[ ][x][ ]
[x] Eigenerklärung der Nachunternehmer**[ ][x][ ]
[ ] Zuschlagskriterien[ ][ ][ ]
[x] Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien[x][ ][ ]
[x] Referenzliste_Zuschlagskriterium[ ][x][ ]
[x] Lospräferierung[ ][x][ ]

*Mit dem Angebotsschreiben zurückzusenden, sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft vorgesehen ist

** Mit dem Angebotsschreiben zurückzusenden, sofern Nachunternehmer beauftragt werden

  1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen:
  1. Die beigefügten Bewerbungsbedingungen sind zu beachten.
  2. Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggfs. Unterauftragnehmer
    1. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
  • dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO und
  • dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG

beim Bundesamt für Justiz anfordern. Im Angebot sind daher zwingend von allen Bietern die folgenden Angaben zu machen:‎

  • Rechtsform des Bieters
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der ‎Genehmigungsbehörde
  • Registergericht oder Genehmigungsbehörde
    1. Will der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, technische, finanzielle oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen, hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung desselben oder einen anderweitigen Nachweis darüber zu erbringen, dass ihm die Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zudem hat der Bieter auch für dieses Unternehmen die im Folgenden genannten Unterlagen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen.

[ ] Bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten, welche die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betreffen, ist eine vom Bieter und dem betreffenden Unternehmen abgegebene Erklärung über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung beizubringen.

    1. Zum Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind vorzulegen:

[x] mit dem Angebot

[ ] Auf Verlangen der Vergabestelle

[x] Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt

oder

[x] Bieter, die in einem amtlichen Verzeichnis bzw. einer Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind, müssen lediglich ihre Zugangsdaten bzw. ihre Zertifikatsnummer angeben.

oder

[ ] Einheitliche Europäische Erklärung

[ ] Nachweise gemäß beigefügter Nachweisliste

  1. Die Vergabe erfolgt nach Losen

[ ] nein

[x] ja. Angebote können abgegeben werden

[ ] nur für ein Los

[x] für ein oder mehrere Lose, beachten Sie PUNKT 7 - Los-/Zuschlagslimitierung!

[ ] für alle Lose

  1. Nebenangebote sind zugelassen.
  2. Die Einreichung des Angebots erfolgt ausschließlich in elektronischer Form (E-Vergabe). Das Angebot ist in Textform nach § 126 b BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 7 UVgO bzw. § 10 VgV zu übermitteln. Bei der Textform ist nach § 126 b BGB eine lesbare Erklärung vorgeschrieben, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.

Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

  1. Weitere Angaben:

Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal drei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen.  Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (siehe Anlage_14_Lospräferierung) festzulegen.

Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:

  1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.

  3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er- hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je- nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein- getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.

  4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als drei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge- nannten Punkten 1. bis 3.

Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.

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