Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren: 43.12-01-2026 – Los 6
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2027 bis 2029
Los 6 – Vogelschutzgebiet Glücksburger Heide – Teilflächen (2028)
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Glücksburger Heide (Flächengröße 1.805 ha) im Jahr 2028 auf Teilflächen (Größe 994 ha) Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
1. Brutvogelerfassung
1.1 Zu erfassendes Artenspektrum
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Wespenbussard
Kornweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Sumpfohreule
Raufußkauz
Nachtschwalbe
Schwarzspecht
Neuntöter
Heidelerche
Sperbergrasmücke
Brachpieper
Ortolan
-
Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
-
Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-3 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Raubwürger (1)
Steinschmätzer (1)
Turteltaube (2)
Braunkehlchen (2)
Feldschwirl (2)
Wiesenpieper (2)
Baumfalke (3)
Wiedehopf (3)
Kuckuck (3)
Kleinspecht (3)
Wendehals (3)
Feldlerche (3)
Trauerschnäpper (3)
Star (3)
Bluthänfling (3)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-3 (Schönbrodt & Schulze 2017)
u.a.
Rauchschwalbe (3)
- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf
u.a.
Grauammer
- Folgende weitere Brutvogelarten des Standarddatenbogens (SDB; 2020) nach
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Gebiete-mit-Standarddatenboegen/Dateien/SDB/4143-401_F068S022.pdf sowie weitere mittelhäufige Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands (Ryslavy et al. 2020)
Schwarzkehlchen (SDB)
Wachtel
Waldschnepfe
Hohltaube
Sperber
Habicht
Mäusebussard
Waldkauz
Waldohreule
Grünspecht
Turmfalke
Nebelkrähe
Kolkrabe
Pirol
Weidenmeise
Fichtenkreuzschnabel
Girlitz
- Alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) zuzüglich Wintergoldhähnchen und Heckenbraunelle auf ADEBAR-Listen (s. 1.2.3)
1.2 Erfassungsmethoden
1.2.1 Allgemeine Vorgaben
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) [Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands] einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 2 in Kap. 2 in Südbeck et al. 2025).
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten, Nachtschwalbe und Waldschnepfe vorzusehen. Nachtbegehungen können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.
Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für Eulen- und Spechtarten sowie die Nachtschwalbe in geeigneten Habitaten verbindlich.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Die Modalitäten zur Nutzung von NaturaList sind vorab mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Servicekosten für die Nutzung des Moduls sind einzuplanen.
Die UNB WB wird vom AG über die anstehenden Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
1.2.2 Flächendeckende Erfassung
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die auf nachfolgender Abbildung schraffiert dargestellte Teilfläche des SPA (994 ha = Untersuchungsgebiet). Direkt an den Grenzen des Gesamtgebietes vorkommende Reviere (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m).
Die Kartierung der wertgebenden Brutvogelarten der übrigen Fläche des SPA (nicht schraffiert in nachfolgender Abbildung) wurde bereits im Jahr 2026 durch den Flächeneigentümer (Deutsche Bundesstiftung Umwelt / DBU Naturerbe GmbH) beauftragt und durchgeführt. Mit den von der DBU Naturerbe GmbH beauftragten Kartierenden sind die Kartierung und die Auswertung insbesondere an den Grenzen der Teilflächen eng abzustimmen, um Doppelerfassungen und fehlerhafte Revierauswertungen zu vermeiden.
Die Erfassungen erfolgen für alle wertgebenden Arten nach Anhang I, Roten Listen, Triggerartenliste und Standarddatenbogen (entsprechend 1.1) flächendeckend im Untersuchungsgebiet in den für die Arten geeigneten Habitaten.
Die Erfassungen erfolgen nach den unter 1.2.1 angegebenen Vorgaben.
1.2.3 Erfassung von ADEBAR-Arten
Im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.2.2) sind für den Deutschen Brutvogelatlas (ADEBAR2) alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) im gesamten Untersuchungsgebiet mit zu erfassen. Darüber hinaus sind in den das Untersuchungsgebiet betreffenden Anteilen der TK-Viertel 4043-4 n = 2, 4143-2 n = 8, 4144-1 n = 5, 4143-4 n = 3, 4144-3 n = 1 vollständige ADEBAR-Listen zu kartieren (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf). Diese sind jeweils mind. 1 km lang und sind über die Lebensraumtypen und die Brutsaison repräsentativ zu verteilen. Darüber hinaus sind bis zu 5 unvollständige ADEBAR-Listen (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Artspezifische%20Kartierhinweise.pdf) im gesamten Untersuchungsgebiet für die Arten erforderlich, die nicht bereits im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.2.2) kartiert worden sind. Dies betrifft u. a. die nicht unter 1.1 fallenden Greifvogel-, Falken- und Eulenarten sowie Schwalben. Wenn diese Arten im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.2.2) repräsentativ miterfasst worden sind, kann auf die unvollständigen ADEBAR-Listen verzichtet werden.
Die Erfassung der ADEBAR-Listen erfolgt verbindlich mit dem Tool ADEBAR-Listen der NaturaList-App.
2. Revierbildung und Digitalisierung
Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2025) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. An den Grenzen zu den von der DBU Naturerbe GmbH beauftragten Kartierungsflächen sind die Revierabgrenzungen entsprechend abzustimmen.
Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Alternativ dazu können ein GIS-Shape und eine csv-Datei in MultiBase-kompatiblem Format geliefert werden.
Sofern eine automatisierte Revierauswertung angewendet wird, sind die automatisiert abgegrenzten Reviere zu prüfen. Erfolgt eine Änderung der automatisiert abgegrenzten Reviere, so ist die gutachterliche Entscheidung hierfür zu begründen.
Für das gesamte EU SPA sind die Daten zu den Revierzentren zusammenzuführen.
Aus den Erfassungen der ADEBAR-Arten erfolgen keine Revierbildungen. Gemeinsam mit den TK-Viertel-Verantwortlichen sind Referenzreviere zu definieren und die Gesamtbestände für die TK-Viertel in Häufigkeitsklassen (1, 2-3, 4-7, 8-20, 21-50, 51-150 etc.) abzuschätzen.
3. Dokumentation, Auswertung und Bericht
Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind, sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Triggerarten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2003 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten im gesamten EU SPA heranzuziehen.
Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen im gesamten EU SPA (einschl. der 2026 durch die DBU Naturerbe GmbH kartierten Flächen) mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-12 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
Dieses ist mit der DBU Naturerbe GmbH abzustimmen und gemeinsam zu veröffentlichen.
Für die Leistung gilt folgende Ausführungsfrist: 31.10.2028
Das Gesamthonorar für die Leistung wird nach Abnahme der Leistung (Endbericht) ausgezahlt. Die Rechnung ist spätestens bis zum 04.12.2028 einzureichen.
Eine Abschlagszahlung ist nach Abschluss der Kartierungen in Höhe des angebotenen Betrages unter Position 1 des Preisblattes (einschl. Nebenkosten) nach Abnahme der zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungsanteile durch den AG möglich.
Als Abschlussbericht gelten
-
die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen und der ADEBAR-Listen (erfasst mit NaturaList),
-
die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden MultiBaseCS-Eintragungen der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten (ggf. in kompatibler Alternative),
-
das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,
-
die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).