Erfassung und Modellierung von Stoffströmen in dekarbonisierten Wertschöpfungsketten

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 00:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
EU-weit, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
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  • Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
  • Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
761683-2026
Verfahrensnummer
a591f756-dc3b-4c60-9a97-5c7d0713e808

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH mit Sitz in Bonn schreibt eine Untersuchung zur Transformation von Wertschöpfungsketten rund um energieintensive Grundstoffindustrien aus. Erfasst und modelliert werden Material- und Stoffströme in den Branchen Zement, Kalk, Glas, Keramik, Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie und Papier; außerdem sollen relevante Verflechtungen, Abhängigkeiten und Chancen bewertet werden. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 540 Tage; ein genauer Untersuchungsraum ist in den Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Untersuchung der Transformation industrieller Wertschöpfungsketten in und um energieintensive Grundstoffindustrien (EII). Hierzu muss der Auftragnehmer (AN) Material- und Stoffströme (z. B. Kraftstoff-, Rohstoff-, Nebenprodukt- und Abfallströme) für folgende acht relevante Grundstoffbranchen erfassen und modellieren: Zement, Kalk, Glas, Keramik, Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie, Papier.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dekarbonisierte Wertschöpfungsketten

    Diese acht Branchen bilden den Kern des Untersuchungsrahmens. Der AN soll stoffliche Verflechtungen und strategische Partnerschaften mit weiteren energieintensiven sowie vor- und nachgelagerten Industriezweigen berücksichtigen, [JS5.1]sofern diese für die Bewertung strategischer Material- und Stoffflüsse relevant sind. Der AN muss daraus resultierende Versorgungslücken, Abhängigkeiten, Nutzungskonflikte und Chancen in dekarbonisierten Wertschöpfungsketten identifizieren und bewerten[JS6.1][CI6.2]. Darüber hinaus muss der AN zukunftsfähiger Geschäftsmodelle identifizieren, mit denen Industrie und Politik, die sich ergebenden Chancen nutzen und Transformationsrisiken überwinden können. Ziel des Auftrags ist die Erstellung einer Studie, um Entscheidungsträgern aus Industrie und Politik belastbare Informationen und Handlungsoptionen bereitzustellen. Die zu erstellende Studie muss aufzeigen, wie die Transformation der Rohstoffnutzung und Wertschöpfung proaktiv, koordiniert und wettbewerbsfähig gestalten werden kann. Diese Studie muss sich insbesondere an Akteure richten, die die Transformation industrieller Wertschöpfungsketten proaktiv gestalten möchten. Hierzu zählen große Unternehmen ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie politische Akteure, die an einer zukunftsfähigen Industrie arbeiten. Der AN muss für Politik und Industrie [JS7.1]umsetzbare Handlungsoptionen für eine sektorübergreifende und tragfähige Transformation entwickeln. Hierbei soll der AN stoffliche und industrielle Kopplungen, also sowohl materielle Verflechtungen als auch strategische Partnerschaften, analysieren und frühzeitig Chancen und Risiken erkennen. Auf dieser Grundlage muss die Studie aufzeigen, wie beteiligte Branchen und Regionen Risiken vermeiden und sich als resiliente Vorreiter in einem dekarbonisierten deutschen und europäischen Markt positionieren können.

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Vergabeunterlagen

20 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026
Bieterfragenkatalog 028-E-2607 DeWe Stand 30102026.pdfSonstiges152 KB
CSX 32 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU.pdfAnschreiben40 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsxSonstiges24 KB
Verpflichtung UE_VMS.docxSonstiges182 KB
09-2026_leitfaden_externe_anlieferung_barrierefreie_pdf_bf.pdfSonstiges220 KB
028-E-2607 DeWe _ aktualisiertes Preisblatt.xlsxSonstiges38 KB
028-E-2607 DeWe _ Anlage_Referenzen.docxSonstiges182 KB
028-E-2607 DeWe _ Bewertungsmatrix.pdfSonstiges315 KB
028-E-2607 DeWe _ Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular187 KB
028-E-2607 DeWe _ Datenschutzhinweise Vergabeverfahren_cosinex.pdfSonstiges54 KB
028-E-2607 DeWe _ Dienstleistungsauftrag ZUG gGmbH.pdfSonstiges202 KB
028-E-2607 DeWe _ EE Eignung.docxSonstiges216 KB
028-E-2607 DeWe _ EE Unterauftragnehmer - Eignungsleihe.docxSonstiges190 KB
028-E-2607 DeWe _ EE zum BTTG.pdfSonstiges188 KB
028-E-2607 DeWe _ Ergänzung Bewertungsmatrix.pdfSonstiges272 KB
028-E-2607 DeWe _ EU_Bewerbungs-u.Vergabebedingungen.pdfSonstiges138 KB
028-E-2607 DeWe _ Hinweise_ Form_ Angebote.docxSonstiges51 KB
028-E-2607 DeWe _ Kurzrpofile.docxSonstiges62 KB
028-E-2607 DeWe _ Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis791 KB
028-E-2607 DeWe _ Unternehmensdaten.docxSonstiges54 KB

Anforderungen

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

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